Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 239/2009
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 28.04.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Rat
Termin
Bemerkungen
14.05.2009
30.06.2009
Betrifft:
Einrichtung eines Behindertenbeirats in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel für die Sitzungsgelder müssen ab 2010 eingeplant werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 28.04.2009
Beschlussentwurf:
1. In Erftstadt wird ein Behindertenbeirat eingerichtet.
2. Die in der Anlage beigefügte Satzung wird beschlossen.
Begründung:
Der Bürgerantrag des Herrn Vieth auf Einrichtung eines Behindertenbeirats wurde am 12.02.2009
im Sozialausschuss mit folgendem Ergebnis behandelt:
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Anregung bzgl. Berufung eines Behindertenbeirates für die Stadt Erftstadt 57/2009
Der Ausschussvorsitzende, Herr Schmalen unterbricht die Sitzung in der Zeit von 18.25 Uhr bis
18.27 Uhr und gibt dem Antragsteller Herrn Vieth Gelegenheit, sich zu seinem Antrag zu äußern.
Herr Vieth bedankt sich für die positive Aufnahme seines Vorschlages einen Behindertenbeirat in
Erftstadt einzurichten und bittet um eine zügige Umsetzung möglichst vor der Kommunalwahl.
STV Kukla und STV Dr. Zoll befürworten den Antrag und
den Vorschlag der Verwaltung, zu der Einrichtung eines Behindertenbeirates in Erftstadt eine
Stellungnahme der Landesbehindertenbeauftragten einzuholen (Aufgabenzuschnitt, Besetzung,
Anzahl der Mitglieder, mögliche Wahl- oder Delegationsverfahren, etc).
Die Verwaltung wird beauftragt, in der nächsten Sitzung ein Konzept vorzulegen, wie ein
Behindertenbeirat strukturiert sein könnte.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Die Verwaltung wünscht einen effektiv arbeitenden Behindertenbeirat und hat deshalb bei der
Landesbehindertenbeauftragten des Landes NRW eine Stellungnahme eingeholt zu der Frage:
Welche Form oder Satzung sich auch der Sicht des Landes als effektiv und effizient herausgestellt
hat?
Leider erfüllte die Rückantwort nicht die Erwartungen, denn eine Empfehlung für eine „gute“
Satzung konnte nicht gegeben werden. Die individuellen Vorkommnisse, Aufgaben und Bedarfe
vor Ort seien jeweils zu berücksichtigen.
Rücksprachen der Verwaltung mit anderen Kommunen, die bereits einen Behindertenbeirat
installiert haben, ergaben aber, dass
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auf eine Urwahl aus Kostengründen verzichtet werden sollte,
die Mitglieder nach Vorschlag von Verbänden, Selbsthilfegruppierungen, Heimen etc.
berufen werden sollten,
nach Möglichkeit die Mitglieder keine Funktionsträger sein sollten,
der Beirat je zur Hälfte aus Frauen und Männern bestehen sollte,
nicht zu viele Mitglieder berufen werden sollten. In anderen Beiräten variieren die Zahlen
der Mitglieder zwischen 9 – 14 Personen.
die Vorgeschlagenen in Erftstadt wohnen sollten,
der Beirat 3 – 4 Mal im Jahr tagen sollte.
Verschiedene Satzungen anderer Kommunen wurden daraufhin überprüft.
Für die Einrichtung eines Behindertenbeirats in Erftstadt hat die Verwaltung den beigefügten
Satzungsentwurf als Vorschlag erarbeitet.
I.V.
(Erner)
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