Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,9 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zu V 239/2009
04.06.2009
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat die Vorlage mit folgendem Ergebnis
am 14.05.2009 vorberaten:
6
Einrichtung eines Behindertenbeirats in Erftstadt 239/2009
Der vorgelegte Satzungsentwurf wird von der CDU-Fraktion begrüßt. STV Dr. Zoll wünscht
aber einige redaktionelle Änderungen. So sollte der Wortlaut in § 2 Absatz 1, Satz 1
:“bedient sich der Rat des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderung“
geändert werden in : „wird ein Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung
eingerichtet“.
§ 2 Absatz 2 sollte ergänzt werden in der Auflistung :“gegenüber dem Rat und den
Ausschüssen sowie der Öffentlichkeit“ in :“gegenüber dem Rat, den Ausschüssen, der
Verwaltung sowie der Öffentlichkeit.“
In § 3 erster Gedankenstrich soll das Wort Praxistipps ersetzt werden durch :“Hinweise für
die Praxis“.
STV Kukla beantragt eine Sitzungsunterbrechung, um dem Antragsteller Herrn Vieth
Gelegenheit zu geben, sich zum Entwurf der Satzung zu äußern.
Der Ausschussvorsitzende, Herr Schmalen unterbricht die Sitzung in der Zeit von 18.14 Uhr
bis 18.18 Uhr und erteilt Herrn Vieth das Wort.
Herr Vieth bittet in § 1 um Ergänzung folgender Rechtsnormen : Europäische Gesetze,
Nationale Gesetze, UN Konvention. Der Vorsitzende bittet die Verwaltung zu prüfen, ob
diese Rechtsnormen mit aufgenommen werden können.
Die in § 6 Absatz 1 genannte Frist von 90 Tagen erscheint Herrn Vieth zu lang. Der
Vorsitzende erklärt, dass diese Frist in Anbetracht der Neukonstituierung des Rates nach
erfolgter Kommunalwahl angemessen ist. Er bittet aber zu Protokoll zu nehmen, dass die
Sitzung schnellstmöglich nach der Kommunalwahl stattzufinden hat.
Der Antrag wird einstimmig zur Beschlussfassung mit den Ergänzungen empfohlen.
1. In Erftstadt wird ein Behindertenbeirat eingerichtet.
2. Die in der Anlage beigefügte Satzung wird mit den Ergänzungen beschlossen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Die Verwaltung hat die Anregungen von Herrn Dr. Zoll in die Satzung aufgenommen.
Sie sind im neuen beigefügten Entwurf markiert.
Den § 1 der Satzung um weitere Rechtsnormen zu erweitern, hält die Verwaltung
nicht für erforderlich. Die aufgeführten Rechtsnormen
(Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes und des Landes NRW) sind absolut
ausreichend, um die Intention der Einrichtung des Behindertenbeirats zu
untermauern, zumal der Rat ebenfalls der Erklärung von Barcelona beigetreten ist.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist zudem seit
dem 26. März 2009 auch für Deutschland verbindlich. Mit der Hinterlegung der
Ratifikationsurkunde bei den Vereinten Nationen in New York ist Deutschland 50.
Vertragspartei der Konvention geworden. Der Verwaltung liegt zur Zeit nur eine 40seitige Schattenübersetzung der Konvention vor. Sinnvoll könnte die Befassung mit
der Konvention in einer gemeinsamen Sitzung von Sozialausschuss und
Behindertenbeirat nach dessen Gründung sein.
I.V.
Erner