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Antrag (Antrag bzgl. städtebauliches Sanierungsverfahren "Einkaufszentrum Holzdamm")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 231/2009 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 -, - 82 Datum: 24.04.2009 Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Termin 18.06.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung 24.06.2009 Rat 30.06.2009 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. städtebauliches Sanierungsverfahren "Einkaufszentrum Holzdamm" Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 24.04.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Das seit 30 Jahren bestehende Einkaufszentrum Holzdamm (EKZ) in E.-Liblar weist als wichtiger Einzelhandelsstandort erkennbare Defizite auf. Es ist in der Erfüllung seiner Aufgaben, die ihm nach Lage und Funktion zugewiesen sind, erheblich beeinträchtigt. Insoweit kann festgestellt werden, das dringender Handlungsbedarf besteht und Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die offensichtlich vorhandenen städtebaulichen Missstände zu verbessern und die Funktionsfähigkeit des Einkaufszentrums in Bezug auf seine wirtschaftliche Situation und Entwicklungsfähigkeit unter Berücksichtigung seiner Versorgungsfunktion wiederherzustellen. Das besondere Städtebaurecht (Baugesetzbuch) bietet die Möglichkeit, im Rahmen von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen (§ 136 ff BauGB) diese städtebaulichen Missstände zu beheben. Für die Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen stehen Finanzierungshilfen (Zuwendungen) durch die Städtebauförderung entsprechend den Förderrichtlinien Stadterneuerung NRW zur Verfügung. Gefördert werden, neben Planungen, Wettbewerben und Machbarkeitsstudien, insbesondere die Durchführung konkreter Projekte. In einem Erörterungstermin am 26.05.2009 bei der Bezirksregierung Köln ist von dem für die Antragstellung zuständigen Dezernat ausgesagt worden, dass Anträge auf Städtebauförderungsmittel grundsätzlich nur dann positiv beschieden werden können, wenn die die zu fördernden Maßnahmen auf der Grundlage eines vorhergehenden integrierten Handlungskonzeptes basieren. Es bietet sich demnach an, für den gesamten Stadtteil Liblar ein solches Handlungskonzept aufzustellen. In diesem Konzept sind die für Liblar wichtigen städtebaulichen Planungen, welche mit Maßnahmen des besonderen Städtebaurechts umgesetzt werden sollen, aufzuzeigen. Dabei sind die Zusamenhänge der Maßnahmen (Synergien) darzustellen sowie die Umsetzung der Maßnahmen zu beschreiben. Ausgehend von den bereits eingeleiteten Verfahren „Liblar-Stadtgarten“ (Regionale 2010-Projekt Regio Grün) und „Liblar-Altstadt“ (u.a. energetische Erneuerung Schulzentrum) sollten weitere Gebiete mit städtebaulichen Mißständen (u.a. Theodor-Heuss-Straße mit Bürgerplatz und verdichteter Hochhausbebauung sowie der Bereich um den Bahnhof) in ein Handlungskonzept aufgenommen werden. Die Erarbeitung eines integrierten Handlungskonzeptes sollte durch ein in diesem Bereich erfahrenes Planungsteam begleitet werden. Die Kosten würde ca. 30.000 € betragen. Diese Kosten werden durch das Land gefördert, allerdings ist eine Vorfinanzierung durch die Stadt erforderlich. (Bösche) Anlage -2-