Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 231/2009
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 -, - 82 Datum: 24.04.2009
Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Termin
18.06.2009
Ausschuss für Stadtentwicklung
24.06.2009
Rat
30.06.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. städtebauliches Sanierungsverfahren "Einkaufszentrum Holzdamm"
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 24.04.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Das seit 30 Jahren bestehende Einkaufszentrum Holzdamm (EKZ) in E.-Liblar weist als wichtiger
Einzelhandelsstandort erkennbare Defizite auf. Es ist in der Erfüllung seiner Aufgaben, die ihm
nach Lage und Funktion zugewiesen sind, erheblich beeinträchtigt.
Insoweit kann festgestellt werden, das dringender Handlungsbedarf besteht und Maßnahmen
ergriffen werden sollten, um die offensichtlich vorhandenen städtebaulichen Missstände zu
verbessern und die Funktionsfähigkeit des Einkaufszentrums in Bezug auf seine wirtschaftliche
Situation und Entwicklungsfähigkeit unter Berücksichtigung seiner Versorgungsfunktion
wiederherzustellen.
Das besondere Städtebaurecht (Baugesetzbuch) bietet die Möglichkeit, im Rahmen von
städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen (§ 136 ff BauGB) diese städtebaulichen Missstände zu
beheben. Für die Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen stehen
Finanzierungshilfen (Zuwendungen) durch die Städtebauförderung entsprechend den
Förderrichtlinien Stadterneuerung NRW zur Verfügung. Gefördert werden, neben Planungen,
Wettbewerben und Machbarkeitsstudien, insbesondere die Durchführung konkreter Projekte.
In einem Erörterungstermin am 26.05.2009 bei der Bezirksregierung Köln ist von dem für die
Antragstellung
zuständigen
Dezernat
ausgesagt
worden,
dass
Anträge
auf
Städtebauförderungsmittel grundsätzlich nur dann positiv beschieden werden können, wenn die
die zu fördernden Maßnahmen auf der Grundlage eines vorhergehenden integrierten
Handlungskonzeptes basieren. Es bietet sich demnach an, für den gesamten Stadtteil Liblar ein
solches Handlungskonzept aufzustellen. In diesem Konzept sind die für Liblar wichtigen
städtebaulichen Planungen, welche mit Maßnahmen des besonderen Städtebaurechts umgesetzt
werden sollen, aufzuzeigen. Dabei sind die Zusamenhänge der Maßnahmen (Synergien)
darzustellen sowie die Umsetzung der Maßnahmen zu beschreiben.
Ausgehend von den bereits eingeleiteten Verfahren „Liblar-Stadtgarten“ (Regionale 2010-Projekt
Regio Grün) und „Liblar-Altstadt“ (u.a. energetische Erneuerung Schulzentrum) sollten weitere
Gebiete mit städtebaulichen Mißständen (u.a. Theodor-Heuss-Straße mit Bürgerplatz und
verdichteter Hochhausbebauung sowie der Bereich um den Bahnhof) in ein Handlungskonzept
aufgenommen werden.
Die Erarbeitung eines integrierten Handlungskonzeptes sollte durch ein in diesem Bereich
erfahrenes Planungsteam begleitet werden. Die Kosten würde ca. 30.000 € betragen. Diese
Kosten werden durch das Land gefördert, allerdings ist eine Vorfinanzierung durch die Stadt
erforderlich.
(Bösche)
Anlage
-2-