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Antrag (Antrag 231/2009)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
57 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Antrag (Antrag 231/2009) Antrag (Antrag 231/2009)

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Inhalt der Datei

FDP www.fdp-erftstadt.de Ratsfraktion o Magdalenenweg 12 A Tel.: 02235/953516 Herrn Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche Am Holzdamm 1 o Liberales Zentrum Banner Straße 15 Tel.: 02235-74858 50374 Erftstadt Erftstadt, den 22.04.2009 städtebauliches Sanierungsverfahren "Einkaufszentrum Holzdamm" Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bösche, bitte leiten Sie den nachfolgenden Antrag den zuständigen Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung zu. Beschlussentwurf Für den Bereich des Einkaufszentrums Holzdamm in Erftstadt-Liblar soll ein städtebauliches Sanierungsverfahren durchgeführt werden. Gemäß § 136 in Verbindung mit § 141 BauGB wird beschlossen, zur Vorbereitung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. Begründung: Das Einkaufszentrum Holzdamm ist einer der zwei Einzelhande!sstandcrte mit Bedeutung für die ganze Stadt Erftstadt. Trotz des großen Engagements einzelner Unternehmer im Einkaufszentrum ist die Situation im Einkaufszentrum insgesamt sehr unbefriedigend. Das Einkaufszentrum bietet derzeit keine Rahmenbedingungen, die zum unternehmerischen Erfolg an dieser Stelle beitragen. Deshalb besteht die Gefahr einer Abwärtsspirale, die sich negativ auf das Einzelhandelsangebot in der Stadt insgesamt und damit die Attraktivität der Stadt für die Bürgerinnen und Bürger auswirken würde. Nach gegenwärtigem Stand ist davon auszugehen, dass eine Stabilisierung und Verbesserung der Versorgungsfunktion sowie der wirtschaftlichen Situation und Entwicklungsfähigkeit nur im Rahmen eines förmlichen Sanierungsverfahrens möglich ist. I.. - 2- Ob die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften gemäß §§ 152 ff. Baugesetzbuch erforderlich ist oder ob darauf verzichtet werden kann, ist zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden. Eine we~tere Begründung Dr. Hille Fraktionsvorsitzender des Antrags erfolgt im zuständigen Ausschuss.