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Anfrage (Anfrage bzgl. Umbauarbeiten an Kreisverkehren in E.- Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Helmut Ockenfels Karl Arnold Str. 104 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Eigenbetrieb Straßen Holzdamm 10 Herr von Wirth 0 22 35 / 409-408 6619-3328/3318 29.06.2009 Ihre Anfrage vom 01.04.2009 Rat Betrifft: F 186/2009 30.06.2009 Anfrage bzgl. Umbauarbeiten an Kreisverkehren in E.- Lechenich Sehr geehrter Herr Ockenfels, Ihre Anfrage zum Thema Barrierfreiheit an den beiden Kreisverkehren Bonner Ring/ An der Patria und Bonner Straße/ An der Patria kann ich wie folgt beantworten: Beide Baumaßnahmen erfüllen die Bedingungen der Barrierefreiheit. Die Planungen wurden der städtischen Behindertenbeauftragten vorgelegt und freigegeben. Der DIN 18024 wurde weitesgehend entsprochen. Einzigste Ausnahmen sind das in der DIN 18024 vorgeschriebene Quergefälle von 2,0 %, welches bei Bauen im Bestand aufgrund einer Vielzahl gegebener Zwangshöhenpunkte nicht überall eingehalten werden kann und darüber hinaus im Widerspruch zur DIN-Norm zur Verlegung von Betonpflaster steht. Diese schreibt ein Mindestquergefälle von 2,5 % zwingend vor. Weiterhin werden die Fußgängerquerungen des Kreisverkehres An der Patria/ Bonner Ring nicht auf 3 cm sondern nivaugleich (0 cm) abgesenkt. Dies entspricht nicht der DIN-Norm, wird aber so von der Behindertenbeauftragten und dem ACEClub Erftstadt gefordert, um mobilitätsbeeinträchtigten Menschen, welche auf Gehhilfen oder Rollstühle angewiesen sind, das Queren zu erleichtern. Über die DIN 18024 hinaus orientieren sich die Querungshilfen auch an dem Entwurf der neuen Norm E DIN 18030. In allen Bereichen ist ein Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen und einer entsprechenden Querungshilfe vorgesehen. Im Bereich des Kreisverkehres Bonner Straße wird zusätzlich zur 0-Absenkung für Sehbehinderte auf einem Teilstück der Querung eine 3 cm hohe Kante angeordnet. Diese Doppelquerung orientiert sich am (noch nicht offiziell freigegeben) „Leitfaden Barrierefreiheit im Straßenbau“ des Landesbetrieb Straßen. An allen Überwegen sind für Sehbeeinträchtigte Leitplatten zur Querung hin und vor Betreten der Fahrbahn Noppenplatten angeordnet. An den beiden Bushaltestellen An der Patria sind ebenfalls Noppenplatten entlang der Einstiegskante verlegt. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche Entwürfe von Sozialverbänden, Behindertenverbänden, sowie Ministerialentwürfe über weitergehende Maßnahmen, die aber zum Teil sehr voneinander abweichen und noch nicht verabschiedet sind bzw. noch keine Normbedingungen erreicht haben. Änderungen an der Bauausführung sind daher nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen (Bösche) -2-