Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Helmut Ockenfels
Karl Arnold Str. 104
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
Eigenbetrieb Straßen
Holzdamm 10
Herr von Wirth
0 22 35 / 409-408
6619-3328/3318
29.06.2009
Ihre Anfrage vom 01.04.2009
Rat
Betrifft:
F 186/2009
30.06.2009
Anfrage bzgl. Umbauarbeiten an Kreisverkehren in E.- Lechenich
Sehr geehrter Herr Ockenfels,
Ihre Anfrage zum Thema Barrierfreiheit an den beiden Kreisverkehren Bonner Ring/ An der Patria
und Bonner Straße/ An der Patria kann ich wie folgt beantworten:
Beide Baumaßnahmen erfüllen die Bedingungen der Barrierefreiheit. Die Planungen wurden der
städtischen Behindertenbeauftragten vorgelegt und freigegeben.
Der DIN 18024 wurde weitesgehend entsprochen. Einzigste Ausnahmen sind das in der DIN
18024 vorgeschriebene Quergefälle von 2,0 %, welches bei Bauen im Bestand aufgrund einer
Vielzahl gegebener Zwangshöhenpunkte nicht überall eingehalten werden kann und darüber
hinaus im Widerspruch zur DIN-Norm zur Verlegung von Betonpflaster steht. Diese schreibt ein
Mindestquergefälle von 2,5 % zwingend vor. Weiterhin werden die Fußgängerquerungen des
Kreisverkehres An der Patria/ Bonner Ring nicht auf 3 cm sondern nivaugleich (0 cm) abgesenkt.
Dies entspricht nicht der DIN-Norm, wird aber so von der Behindertenbeauftragten und dem ACEClub Erftstadt gefordert, um mobilitätsbeeinträchtigten Menschen, welche auf Gehhilfen oder
Rollstühle angewiesen sind, das Queren zu erleichtern.
Über die DIN 18024 hinaus orientieren sich die Querungshilfen auch an dem Entwurf der neuen
Norm E DIN 18030. In allen Bereichen ist ein Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen und einer
entsprechenden Querungshilfe vorgesehen. Im Bereich des Kreisverkehres Bonner Straße wird
zusätzlich zur 0-Absenkung für Sehbehinderte auf einem Teilstück der Querung eine 3 cm hohe
Kante angeordnet. Diese Doppelquerung orientiert sich am (noch nicht offiziell freigegeben)
„Leitfaden Barrierefreiheit im Straßenbau“ des Landesbetrieb Straßen.
An allen Überwegen sind für Sehbeeinträchtigte Leitplatten zur Querung hin und vor Betreten der
Fahrbahn Noppenplatten angeordnet. An den beiden Bushaltestellen An der Patria sind ebenfalls
Noppenplatten entlang der Einstiegskante verlegt.
Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche Entwürfe von Sozialverbänden, Behindertenverbänden,
sowie Ministerialentwürfe über weitergehende Maßnahmen, die aber zum Teil sehr voneinander
abweichen und noch nicht verabschiedet sind bzw. noch keine Normbedingungen erreicht haben.
Änderungen an der Bauausführung sind daher nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
(Bösche)
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