Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Uwe Wegner
Karolingerstr. 147
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Holzdamm 10
Herr Dr. Risthaus
0 22 35 / 409-417
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Ihre Anfrage vom 18.03.2009
Rat
Betrifft:
Datum
29.06.2009
F 171/2009
30.06.2009
Anfrage bzgl. Energie produzierender Gebäude
Sehr geehrter Herr Wegner,
Zum Einsparen von Energien bei Gebäuden gibt es verschiedene Konzepte vom KFW-60-Haus
(der Primärenergiebedarf darf 60 kW/h pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr nicht überschreiten),
dem KFW-40-Haus (der Primärenergiebedarf darf 40 kW/h pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr
nicht überschreiten) als Standardisierung des Niedrigenergiehauses (geringstmöglicher Einsatz
externer Energieträger wie Öl, Kohle, Gas) über das Passivhaus (Null-Energiehaus - kommt vollständig ohne die Zuführung externer Energieträger wie Öl, Kohle, Gas aus) bis zur neuesten Entwicklung, dem Plus-Energie-Haus (Solaraktivhaus).
Beim dem in der Anfrage angesprochenen Plus-Energiehaus wird durch eine optimierte Kombination von Wärmedämmung, Wärmerückgewinnung und der Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere der Solarenergie (als Solarthermie und Fotovoltaik) mehr Energie (in Form von Strom und
Wärme) produziert, als das Haus selbst zur Stromversorgung und Heizung benötigt. Der entsprechende Überschussstrom kann auf der Grundlage des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG)
und der Stromeinspeiseverordnung zu einem festgesetzten Einspeisebetrag in das allgemeine
Stromnetz eingespeist werden.
Zu 1: Im Wirtschaftspark Erftstadt errichtet die Firma Pirig Solarenergie z.Zt. das erste Plusenergie-Gewerbegebäude in NRW. Die Einweihung des Gebäudes ist für Mitte Mai vorgesehen. Von
dem Gebäude wird die komplette Eigenbedarfsenergie erzeugt und der noch vorhandene Energieüberschuss als Strom ins Netz eingespeist.
Weitere Plusenergie-Gebäude sind der Verwaltung z.Zt. nicht bekannt.
Zu 2: Grundsätzlich sind solche Projekte auch an weiteren Standorten in Erftstadt vorstellbar.
Das mit der Firma CIC-Solar durchgeführte Solar-Dachflächen-Kataster hat ergeben, dass mindestens 2000 Dächer im Stadtgebiet eine hervorragende Eignung zur Nutzung der Solarenergie aufweisen. Prinzipiell sind diese Standorte damit auch für die Errichtung von Plus-Energie-Häusern
geeignet. Auf einem Großteil der Stadtfläche fällt allerdings die Möglichkeit der Geothermie-
Nutzung, -als eine der Versorgungsmöglichkeiten mit regenerativen Energien- aufgrund der durch
die Braunkohleförderung bedingten Grundwasserabsenkung weg. Bei entsprechender Gebäudeausrichtung und Dachneigung ist aber die Solarenergie (Fotovoltaik/Solarthermie s.o.) optimal
nutzbar.
Zu 3: Der entscheidende Weg zu allen drei Stufen der o.g. Energiespargebäude führt über die
Gebäudehülle. Nur bei einer entsprechend aufgebauten Gebäudehülle (incl. der Fensterbereiche)
sind Null-Energie- oder Plus-Energie-Häuser realisierbar. In den meisten Sanierungsfällen liegt
hier meist das Realisierungsproblem. Bei Um- bzw. Anbauten ist der Gesamtgebäudekörper zu
betrachten. Dort kann es unter energiewirtschaftlichen Gründen sinnvoller sein, durch z.B. die Optimierung der Heizungsanlage den Gesamtenergiebedarf entscheidend abzusenken. Sanierungsbzw. Um- oder Anbauten sind immer gesamtgebäudebezogen auf Energieeinsparungen zu betrachten.
Zu 4: Bei Neubauten gibt die Stadt den von den Architekten zu berücksichtigten Planungsrahmen
vor. Hierzu gehören auch die zu erzielenden energetischen Gebäudedaten. In diesem Rahmen ist
der Eigenbetrieb Immobilien bemüht jeweils die –auch unter der Zielsetzung der Nachhaltigkeitumwelt- und kostenmäßig günstigste Lösung zu finden.
Zu 5: Bei Plus-Energie-Häusern erfolgt eine Förderung über die festgesetzte und für 20 Jahre
garantierte Einspeisevergütung für über erneuerbare Energien erzeugten und in das Stromnetz
eingespeisten Strom (EEG).
Die entsprechenden weiteren Fördermöglichkeiten werden selbstverständlich in jedem Einzelfall
geprüft. Eine pauschale Aussage ist nur projekt- und zeitbezogen möglich, da sich die verschiedenen Förderschienen des Landes und des Bundes in kurzen Zeitabständen ändern. Dabei ist auch
zu prüfen, ob das entsprechende Projekt in eine normale Förderschiene oder in eine Förderschiene für Demonstrationsvorhaben passt.
Zu 6: Die Verwaltung vertritt –in enger Abstimmung mit den Aussagen der Energieagentur NRWbereits seit Jahren die Meinung, dass entsprechendes Know-how verwaltungsintern vorhanden
sein muss, um von der Ausschreibung über die Bauüberwachung bis zur Gebäudenutzung entsprechende Energieeinsparungen (Wärme und Strom) zu erreichen. Die Kosten für eine entsprechende qualifizierte Personalstelle lassen sich –nach Aussagen der Energieagentur- voll durch
Einsparungen kompensieren.
Mi freundlichen Grüßen
(Bösche)
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