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Anfrage (Anfrage bzgl. Energie produzierender Gebäude)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Anfrage (Anfrage bzgl. Energie produzierender Gebäude) Anfrage (Anfrage bzgl. Energie produzierender Gebäude)

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Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Uwe Wegner Karolingerstr. 147 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Holzdamm 10 Herr Dr. Risthaus 0 22 35 / 409-417 Mein Zeichen Ihr Zeichen Ihre Anfrage vom 18.03.2009 Rat Betrifft: Datum 29.06.2009 F 171/2009 30.06.2009 Anfrage bzgl. Energie produzierender Gebäude Sehr geehrter Herr Wegner, Zum Einsparen von Energien bei Gebäuden gibt es verschiedene Konzepte vom KFW-60-Haus (der Primärenergiebedarf darf 60 kW/h pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr nicht überschreiten), dem KFW-40-Haus (der Primärenergiebedarf darf 40 kW/h pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr nicht überschreiten) als Standardisierung des Niedrigenergiehauses (geringstmöglicher Einsatz externer Energieträger wie Öl, Kohle, Gas) über das Passivhaus (Null-Energiehaus - kommt vollständig ohne die Zuführung externer Energieträger wie Öl, Kohle, Gas aus) bis zur neuesten Entwicklung, dem Plus-Energie-Haus (Solaraktivhaus). Beim dem in der Anfrage angesprochenen Plus-Energiehaus wird durch eine optimierte Kombination von Wärmedämmung, Wärmerückgewinnung und der Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere der Solarenergie (als Solarthermie und Fotovoltaik) mehr Energie (in Form von Strom und Wärme) produziert, als das Haus selbst zur Stromversorgung und Heizung benötigt. Der entsprechende Überschussstrom kann auf der Grundlage des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) und der Stromeinspeiseverordnung zu einem festgesetzten Einspeisebetrag in das allgemeine Stromnetz eingespeist werden. Zu 1: Im Wirtschaftspark Erftstadt errichtet die Firma Pirig Solarenergie z.Zt. das erste Plusenergie-Gewerbegebäude in NRW. Die Einweihung des Gebäudes ist für Mitte Mai vorgesehen. Von dem Gebäude wird die komplette Eigenbedarfsenergie erzeugt und der noch vorhandene Energieüberschuss als Strom ins Netz eingespeist. Weitere Plusenergie-Gebäude sind der Verwaltung z.Zt. nicht bekannt. Zu 2: Grundsätzlich sind solche Projekte auch an weiteren Standorten in Erftstadt vorstellbar. Das mit der Firma CIC-Solar durchgeführte Solar-Dachflächen-Kataster hat ergeben, dass mindestens 2000 Dächer im Stadtgebiet eine hervorragende Eignung zur Nutzung der Solarenergie aufweisen. Prinzipiell sind diese Standorte damit auch für die Errichtung von Plus-Energie-Häusern geeignet. Auf einem Großteil der Stadtfläche fällt allerdings die Möglichkeit der Geothermie- Nutzung, -als eine der Versorgungsmöglichkeiten mit regenerativen Energien- aufgrund der durch die Braunkohleförderung bedingten Grundwasserabsenkung weg. Bei entsprechender Gebäudeausrichtung und Dachneigung ist aber die Solarenergie (Fotovoltaik/Solarthermie s.o.) optimal nutzbar. Zu 3: Der entscheidende Weg zu allen drei Stufen der o.g. Energiespargebäude führt über die Gebäudehülle. Nur bei einer entsprechend aufgebauten Gebäudehülle (incl. der Fensterbereiche) sind Null-Energie- oder Plus-Energie-Häuser realisierbar. In den meisten Sanierungsfällen liegt hier meist das Realisierungsproblem. Bei Um- bzw. Anbauten ist der Gesamtgebäudekörper zu betrachten. Dort kann es unter energiewirtschaftlichen Gründen sinnvoller sein, durch z.B. die Optimierung der Heizungsanlage den Gesamtenergiebedarf entscheidend abzusenken. Sanierungsbzw. Um- oder Anbauten sind immer gesamtgebäudebezogen auf Energieeinsparungen zu betrachten. Zu 4: Bei Neubauten gibt die Stadt den von den Architekten zu berücksichtigten Planungsrahmen vor. Hierzu gehören auch die zu erzielenden energetischen Gebäudedaten. In diesem Rahmen ist der Eigenbetrieb Immobilien bemüht jeweils die –auch unter der Zielsetzung der Nachhaltigkeitumwelt- und kostenmäßig günstigste Lösung zu finden. Zu 5: Bei Plus-Energie-Häusern erfolgt eine Förderung über die festgesetzte und für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung für über erneuerbare Energien erzeugten und in das Stromnetz eingespeisten Strom (EEG). Die entsprechenden weiteren Fördermöglichkeiten werden selbstverständlich in jedem Einzelfall geprüft. Eine pauschale Aussage ist nur projekt- und zeitbezogen möglich, da sich die verschiedenen Förderschienen des Landes und des Bundes in kurzen Zeitabständen ändern. Dabei ist auch zu prüfen, ob das entsprechende Projekt in eine normale Förderschiene oder in eine Förderschiene für Demonstrationsvorhaben passt. Zu 6: Die Verwaltung vertritt –in enger Abstimmung mit den Aussagen der Energieagentur NRWbereits seit Jahren die Meinung, dass entsprechendes Know-how verwaltungsintern vorhanden sein muss, um von der Ausschreibung über die Bauüberwachung bis zur Gebäudenutzung entsprechende Energieeinsparungen (Wärme und Strom) zu erreichen. Die Kosten für eine entsprechende qualifizierte Personalstelle lassen sich –nach Aussagen der Energieagentur- voll durch Einsparungen kompensieren. Mi freundlichen Grüßen (Bösche) -2-