Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
2.
Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des
Vergaberechts
Zur beschleunigten Umsetzung von Investitionen wird eine erleichterte Vergabe
nach folgenden Kriterien beschlossen:
Befristet auf zwei Jahre werden Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen
und Freihändige Vergaben (jeweils ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb) mit
folgender Höhe eingeführt.
Für Bauleistungen:
•
Beschränkte Ausschreibung: 1 Mio. €
•
Freihändige Vergabe: 100 000 €
Für Dienst- und Lieferleistungen:
•
Freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung: 100 000 €
Unterhalb dieser Schwellenwerte kann die Vergabestelle ohne Nachweis eines
Ausnahmetatbestandes Beschränkte Ausschreibungen oder Freihändige
Vergaben durchführen. Die Länder und Kommunen sind aufgefordert, ihre
Vergabeverfahren ebenfalls durch Anhebung der Schwellenwerte zu erleichtern.
BMWi und BMVBS werden aufgefordert, befristet auf zwei Jahre für die VOL und
die VOB klarzustellen, dass entsprechend der Mitteilung der Europäischen
Kommission angesichts der drohenden konjunkturellen Lage von einer
Dringlichkeit auszugehen ist, die es rechtfertigt, die Vergabefristen nach den
Vorschriften der VOL und VOB zu verkürzen.
Die Kostengrenzen für „kleine Baumaßnahmen“ des Bundes sowie
Zuwendungsbaumaßnahmen, unterhalb derer ein vereinfachtes Verfahren möglich
ist, werden für zwei Jahre von 1 Mio. € auf 5 Mio. € angehoben.
BMVBS und BMF werden aufgefordert, durch geeignete haushalterische
Maßnahmen Engpässe bei Planungskapazitäten im Bundesbereich zu beseitigen.