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Antrag (Antragsergänzung 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
138 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Antrag (Antragsergänzung 2)

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Inhalt der Datei

Freitag, 27.02.2009 14.01.2009 Ausschreibungen Koalition lockert Vergaberecht von Thomas Sigmund Mit dem zweiten Konjunkturpaket lockert der Bund auch die Regeln für die Ausschreibung öffentlicher Aufträge. Die Schwellenwerte, ab denen ein Projekt öffentlich augeschrieben werden muss, sollen steigen. Rechtsexperten warnen bereits vor "Vetternwirtschaft". BERLIN. Der Bund lockert im Rahmen des zweiten Konjunkturpakets das strenge Vergaberecht. Befristet auf zwei Jahre werden die Schwellenwerte für Ausschreibungen und "freihändige" Vergaben - also Auftragserteilung ohne vorherige Ausschreibung angehoben. Länder und Kommunen werden aufgefordert, ihre Richtlinien entsprechend anzupassen. Rechtsexperten warnen allerdings bereits jetzt schon vor "Vetternwirtschaft". Insgesamt zehn Milliarden Euro will die Große Koalition in Schulen, Hochschulen oder Verkehrswege investieren, um sich gegen die Wirtschaftskrise zu stemmen. Profitieren soll durch die Lockerung des Vergaberechts insbesondere die Bauwirtschaft. Hinter der Branche liegt zwar ein gutes Jahr, und größere Unternehmen haben auch noch genügend Zeit für ordentliche Vergabeverfahren. Doch in kleineren Betrieben, die ihr Geld im Wohnungsbau verdienen, tun sich jetzt schon erhebliche Auftragslücken auf. Öffentliche Aufträge wie Straßenbau müssen künftig seltener ausgeschrieben werden. Foto: dpa Bauindustrie-Verbandsgeschäftsführer Michael Knipper äußerte sich gestern deshalb auch positiv über die neue Regelung: "Die von der Regierung auf zwei Jahre befristete Vereinfachung des Vergaberechtes biete die Chance, dass die vorgesehenen Investitionen kurzfristig wirken könnten", sagte Knipper. Die öffentlichen Auftraggeber müssten den neuen Handlungsspielraum nun auch nutzen, um durch schnelle Ausschreibung und Vergabe die Bauaufträge zügig auf den Markt zu bringen, sagte Knipper. Laut dem von der Koalition gestern vorgestellten Konjunkturpaket soll es folgende konkrete rechtliche Vereinfachungen des sehr strengen Vergaberechts geben: beschränkte Ausschreibungen von Bauleistungen - dabei wird der Kreis von Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, durch einen vorherigen Teilnehmerwettbewerb beschränkt - sollen demnach bis zu einer Million Euro Auftragswert möglich sein. Eine freihändige Vergabe - das einzige Verfahren, das Verhandlungen mit den Unternehmen zulässt - soll danach bis zu 100 000 Euro Auftragswert möglich sein. Die Grenze für vereinfachte Verfahren bei sogenannten "kleinen Baumaßnahmen", etwa der Sanierung von Fenstern, wird von einer auf fünf Millionen Euro angehoben. Bei Dienst- und Lieferleistungen sollen künftig freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung bis 100 000 Euro möglich sein. Besonders in den Ländern und Kommunen variieren die Grenzen für diese Vergabemöglichkeiten zurzeit erheblich. Derzeit reicht die Wertgrenze für die beschränkte Ausschreibung am Bau von 100 000 bis 300 000 Euro. Außerdem sollen die Fristen verkürzt werden, damit die Maßnahmen schneller umgesetzt werden können. In dem gestern vorgestellten Papier zum Konjunkturpaket heißt es: Wirtschafts- und Verkehrs-/Bauministerium werden aufgefordert, gegen eventuelle Einsprüche aus Brüssel "klarzustellen, dass ... angesichts der drohenden konjunkturellen Lage von einer Dringlichkeit auszugehen ist", die diese Kürzungen rechtfertigt. In diesen Fällen gilt: Eine Gesetzesänderung muss nicht erfolgen, da es sich nur um die Herabsetzung der sogenannten "Unterschwellenwerte" handelt. Die "Überschwellenwerte" bei großen EU-weiten Ausschreibungen sind davon nicht betroffen. Der Bundestag muss sich mit der gestern vorgestellten Änderung des Vergaberechts nicht befassen. Dafür liegt es nun an den Ländern und Kommunen, so schnell wie möglich ihre Richtlinien wie etwa die Verdingungsordnung für Handwerker zu ändern, damit das Geld fließen kann. Eine Gemeinde könnte innerhalb von zwei oder drei Wochen Aufträge nach den neuen Werten vergeben. Rechtsexperten sehen die Lockerung des Vergaberechts aber nicht so positiv wie die Bauindustrie. "Wenn es der Staat zur Belebung der Konjunktur mit Investitionen eilig hat, wird - wie schon so oft - vorschnell nach Erleichterungen im Vergaberecht gerufen", sagt Friedrich Ludwig Hausmann, Vergaberechtsexperte bei Freshfields Bruckhaus Deringer. Dabei seien es weder förmliche Ausschreibungspflichten noch die nach nationalem und europäischem Vergaberecht geltenden Mindestangebotsfristen, die zügigen kommunalen, Landes- und Bundesinvestitionen im Wege stünden. "Die Beseitigung von Ausschreibungspflichten führt zu Fehlinvestitionen und Vetternwirtschaft", sagt er. Das Problem staatlichen Investitionsstaus liege in den viel zu langwierigen bundes- und landesinternen sowie kommunalen Entscheidungsgängen. "Aufwendige und häufig überflüssige Mitzeichnungs-, Prüfungs- und Zustimmungspflichten führen zu enorm langwierigen Vorbereitungszeiten für Vergabeverfahren und verzögern Vergabeentscheidungen", sagt Hausmann. Hinzu komme oft eine technische und planerische Detailverliebtheit der staatlichen Bau - und Planungsbehörden. Der Bundestag hatte vor kurzem erst eine Änderung des Vergaberechts beschlossen. Danach wird es für kleine und mittlere Unternehmen leichter möglich sein, sich an größeren öffentlichen Aufträgen erfolgreich zu beteiligen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, müssen öffentliche Aufträge künftig grundsätzlich in Teil- und Fachlosen vergeben werden. Diese Regelung wird nun auch bei der Ausgestaltung von Projekten in öffentlich-privater Partnerschaft angewendet, wodurch das Vergaberecht mittelstandsfreundlicher wird. Link zum Artikel: http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuerrecht/koalition -lockert-vergaberecht;2126281