Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
113 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Vergaberichtlinien der Stadt Erftstadt
in der Fassung der Änderung vom 02.01.2008
I.
Vorbemerkungen
Allgemeines
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 09.12.2003 / (Änderungen am 21.12.2004 und am
18.12.2007) der Anwendung der Vergaberichtlinien der Stadt Erftstadt auf der Grundlage
der Verdingungsordnungen für Lieferungen und Leistungen (VOL / VOF) ) sowie der
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), in jeweils aktueller Fassung,
zugestimmt.
Ziel ist es, die Vergabepraxis in den Dienststellen zu vereinheitlichen sowie Transparenz und
Rechtssicherheit im Vergabewesen zu gewährleisten. Klare Linien sollen den
Mitarbeitern/innen auch helfen, sich vor Korruption und Manipulation zu schützen.
Darüber hinaus ist der Leistungswettbewerb der Bieterschaft zum Zwecke einer sparsamen
Bewirtschaftung der Finanzmittel sicherzustellen.
Geltungsbereich
Die Vergaberichtlinien gelten für Auftragserteilungen der Stadt und der Eigenbetriebe. Die in
der Hauptsatzung bzw. den Betriebssatzungen festgelegten Entscheidungsbefugnisse sowie
die Wertgrenzen zur Visakontrolle beim Rechnungsprüfungsamt bleiben hiervon unberührt.
Bei der Verwendung von Zuschüssen gelten die in den Bewilligungsbescheiden
festgelegten
Vergabebestimmungen
sowie
die
diesbezüglichen
Gesetze,
Verordnungen und Erlasse.
Vergabegrundsätze
Nach § 31 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) muss einer Vergabe grundsätzlich
eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen. Hiervon kann in Ausnahmefällen abgewichen
werden. Oberhalb der Schwellenwerte (s. II Pkt. 3.4) ist eine europaweite Ausschreibung
vorgeschrieben. Unterhalb der Schwellenwerte sind die Wertgrenzen der Vergabearten in
Teil II dieser Richtlinien festgelegt. Außer den Verdingungsordnungen sowie der Vergabeund Vertragsordnung sind bei Vergaben insbesondere maßgebend :
•
•
•
•
•
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
Tariftreuegesetz NRW
Vergabeverordnung (VgV)
Abweichungen / Prüfungen
Abweichungen von den nachfolgenden Verfahrensregelungen sind in begründeten
Einzelfällen nach Absprache mit dem Rechnungsprüfungsamt zulässig. Denkbar sind z.B.
fabrikatsgebundene
Nachbestellungen,
besondere
Bedingungen
vor
Ort,
Gefahrensituationen , o.ä.
Die Prüfung der Vergaben gem. Gemeindeordnung erfolgt im Rahmen der Vorabprüfung /
Visakontrolle bzw. der Jahresrechnung durch das Rechnungsprüfungsamt. Die Wertgrenzen
für die Vorabprüfung / Visakontrolle werden durch den Rat festgelegt.
2
Vergaberichtlinien der Stadt Erftstadt
II.
Regelungen / Wertgrenzen für Vergaben nach VOL / VOB / VOF
1. Definition
VOL – Vergabe für :
VOB – Vergabe für :
Lieferungen und Leistungen, die
Arbeiten jeder Art,
keine Bauleistungen sind und nicht im
Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit
• durch die eine bauliche Anlage hergestellt,
erbracht werden:
instandgehalten, geändert oder beseitigt
wird.
• Lieferungen aufgrund eines
• Hierzu zählen auch Lieferung und Montage
Kauf-, Werk-, Werklieferungs-,
maschineller und elektronischer Einrichtungen
Miet-, Pacht- oder
Leasingvertrages.
Hauptgewerbe :
Nebengewerbe :
• Dienstleistungsaufträge
• Betonarbeiten
• Malerarbeiten
• Maurer...
• Heizungs...
• Zimmer ...
• Sanitär...
• Dachdecker ...
• Elektro...
• Klempner...
• Estrich...
• Fliesen...
• Bodenbelag...
• Schreiner...
• Glaser...
• Gerüstbau...
• Fassadenreinigungs..
•
•
•
•
•
Erdarbeiten.
Straßenbau...
Dämmungs...
Abdichtungs...
Abbruch...
•
•
•
•
•
•
•
Markierungsarbeiten...
Beschilderungs...
Gartenbau...
Landschaftsbau...
Baumpflege...
Baumfäll...
Pflanz...
VOF – Vergabe für : ● Leistungen im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit, z.B.
Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten / Ingenieure (HOAI)
2.
Mittelfreigabe
Beschaffungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen
bzw. freigegeben sind. Bei vermögenswirksamen Beschaffungen (Stadt) muss vor Einleitung
des Vergabeverfahrens die Mittelfreigabe durch den allg. Finanzdienst –20- erfolgt sein, falls
nicht eine pauschale Vorabfreigabe für bestimmte Budgets / Haushaltsstellen erfolgt ist.
Eine vermögenswirksame Bewirtschaftung liegt vor, wenn das einzelne Wirtschaftsgut den
Betrag von 410 EUR (ohne MwSt.) übersteigt.
3
Vergaberichtlinien der Stadt Erftstadt
Die Grundsätze zur vorläufigen Haushaltsführung (§ 81 GO) sowie besondere durch den
Bürgermeister, den für das Finanzwesen zuständigen Bediensteten bzw. Kämmerer oder die
politischen Gremien verhängte Verfügungsbeschränkungen sind dabei zu beachten.
3.
Vergabeart
Der relevante Wert für die Beurteilung der Wertgrenzen im Sinne dieser Richtlinien ist
grundsätzlich der Auftragswert der Gesamtsumme für die zu erbringende Lieferung /
Leistung, auch wenn die Leistung über einen Zeitraum von mehreren Jahren erbracht
wird.. Eine Stückelung zusammenhängender Lieferungen / Leistungen sowie
Bauleistungen ist nicht zulässig. (Für die Ermittlung des Gesamtauftragswertes ist Pkt.
3.5 zu beachten).
Es gelten dabei folgende Wertgrenzen :
F 3.1 Freihändige Vergabe
Freihändige Vergabe ist im Interesse eines angemessenen Verwaltungsaufwandes
möglich bei einer Auftragssumme inkl. MwSt.
VOL
bis
10.000 €
VOB
Hauptgewerbe
Nebengewerbe
bis 15.000 €
bis
10.000 €
Auch bei der freihändigen Vergabe sind selbstverständlich Preisvergleiche
durchzuführen und mehrere Angebote einzuholen (Ausnahme : geringfügige
Auftragswerte, s.unten). Die Auswahl der wirtschaftlichsten Beschaffung muss
dokumentiert sein, die schriftlichen Angebote sind dem Vorgang beizulegen.
Sollten ausnahmsweise Preisvergleiche nicht möglich sein, so ist dies im Vorgang – evt.
auf der Durchschrift des Bestellscheines - zu begründen.
Bei VOL-Vergaben gilt dabei :
•
bis
600 €
•
601 bis 2.000 €
•
2.001 bis 10.000 €
Bei VOB-Vergaben gilt dabei :
•
bis 2.000 €
•
2.001 bis 10.000 €
bzw. 15.000 €
→
→
→
mind. 1 Angebot
mind. 2 Angebote
mind. 3 Angebote
→
→
mind. 1 Angebot
mind. 3 Angebote
4
Vergaberichtlinien der Stadt Erftstadt
3
3.2
Beschränkte Ausschreibung
Eine beschränkte Ausschreibung erfolgt bei einer Auftragssumme, die brutto oberhalb
der unter Pkt. 3.1 genannten Summe liegt, und zwar bis
VOL
bis
VOB
Hauptgewerbe
Nebengewerbe
bis 50.000 €
bis 30.000 €
30.000 €
Bei der beschränkten Ausschreibung sind mindestens 5 Firmen zur Abgabe eines
Angebotes aufzufordern. Die Auswahl des Bieterkreises richtet sich insbesondere nach
der Qualifikation und muss nachvollziehbar sein. Es dürfen nur fachkundige und
zuverlässige Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Zum Verfahrensablauf siehe unter Pkt. 5.
3.3
Öffentliche Ausschreibung (national)
Öffentlich ausgeschrieben wird bei einer Auftragssumme, die brutto oberhalb der unter
Pkt. 3.2 genannten Summe liegt, soweit die Grenze für eine europaweite Ausschreibung
nicht überschritten wird (s.Pkt. 3.4) :
- Hinweis auf öffentliche Ausschreibung in den Tageszeitungen,
- eigentliche Ausschreibung in Submissionsanzeiger, Bundesausschreibungsblatt,
und / oder Subreport, damit ein möglichst großer Bieterkreis erreicht wird.
Zum Verfahrensablauf siehe unter Pkt. 5.
3 3.4
Europaweite Ausschreibung
Europaweit auszuschreiben ist bei einer Auftragssumme, die netto oberhalb der
folgenden Schwellenwerte liegt :
VOL
netto
bzw.
VOB
netto
ab 206.000 €
ab 80.000 € (je Los)
bzw. ab 412.000 € (Sektoren /
Energieversorgung)
ab 5.150.000 €
bzw. ab 1.000.000 € (je Los)
5
Vergaberichtlinien der Stadt Erftstadt
Die europaweite Ausschreibung erfolgt über das „Amt für Veröffentlichungen der
Europäischen Gemeinschaft“ im Amtsblatt der EG . Bekanntmachung :
EUROPÄISCHE UNION
Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
L-2985 Luxembourg 1
Postfach 1003
Das EU-Vergabeverfahren richtet sich nach den Regeln der VOL/VOB/VOF in
Verbindung mit der Vergabeverordnung. Es besteht ein besonderer Rechtsschutz auf
Seiten der Bieter. Das Rechnungsprüfungsamt ist bei europaweiter Ausschreibung
rechtzeitig zu beteiligen.
Besonderheit :
Die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, sind
spätestens 14 Kalendertage vor Zuschlagserteilung vorab über den Namen des Bieters,
auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll und den Grund der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung schriftlich (durch die auftragserteilende Dienststelle) zu
informieren !
3.5 Ermittlung des Gesamtauftragswertes
Der Ermittlung des Gesamtauftragswertes ist gem. § 3 Vergabeverordnung zugrunde zu
legen:
4.
•
bei zeitlich begrenzten Dienstleistungsaufträgen ohne Gesamtpreis bis zu einer
Laufzeit von 48 Monaten der geschätzte Gesamtwert des Vertrages. Befristete
Auftrage sind i.d.R. auf 4 Jahre zu begrenzen.
•
bei unbefristeten Verträgen oder bei nicht absehbarer Vertragsdauer :
ein Vertragswert, der sich aus der monatlichen Zahlung multipliziert mit 48
Monaten ergibt
•
Weitere Ausnahmen, z.B. bei Mietverträgen, sind im Einzelfall vor Vergabe mit
dem Rechnungsprüfungsamt abzustimmen.
Wartungs /- Unterhaltungsarbeiten
Kleinere Unterhaltungsarbeiten sollen nach Möglichkeit – anstelle wiederkehrender
freihändiger Vergaben - in
einer Ausschreibung zusammengefasst und im
Wettbewerb vergeben werden (z.B. in Form von Rahmenvereinbarungen /
Jahresverträgen).
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Vergaberichtlinien der Stadt Erftstadt
5.
Allgemeine Hinweise zum Verfahrensablauf bei
öffentlicher Ausschreibung (national)
5.1
Verdingungsunterlagen
beschränkter und
Es sind ausschließlich die bei der Stadt Erftstadt vorgesehenen Vergabeformblätter /
Bestellscheine zu verwenden. Zu den Unterlagen bei Ausschreibungen gehören
insbesondere :
- allgemeine und besondere Vertrags- / Lieferbedingungen
- Leistungsverzeichnis
- Selbstauskunft Firmenstatus (soweit nicht bekannt)
- Tariftreueerklärung
5.2 Submission
An der in den Verdingungsunterlagen terminierten
Angebotseröffnung dürfen
grundsätzlich
→
bei VOB-Vergaben Bieter / Bevollmächtigte teilnehmen
→
bei VOL-Vergaben Bieter / Bevollmächtigte – nicht - teilnehmen
Die Angebote sind vor der Öffnung
→ zu nummerieren, mit Eingabevermerk / Datum / Uhrzeit / Handzeichen zu
versehen und unmittelbar nach dem Eröffnungstermin gegen mögliche
Manipulationen zu sichern (z.B. durch Stanzung). Sicherungskopien sind
beim Rechnungsprüfungsamt zu hinterlegen.
→
im zu erstellenden Submissionsprotokoll sind die Angebote in der
Reihenfolge der Öffnung
einschl. der Angebotssummen + geprüfte
Endsummen
aufzulisten. Besonderheiten
(z.B. Ausschluss von
Angebotswertungen / Alternativangebote / Änderungen / Rechenfehler /
Skonto / Nachlässe /fehlende Unterschriften / Nebenangebote /
verspätete Angebote) sind darin zu vermerken.
Es ist sicherzustellen, dass die Verantwortlichen des Ausschreibungsverfahrens nicht
auch das Vergabeverfahren leiten (s. Kommentierungen zu § 22 VOB / VOL). Das
Protokoll wird von Verhandlungsleiter/in und Protokollführer/in unterschrieben.
5.3 Prüfung der Angebote
Alle Angebote sind unmittelbar nach der Eröffnung
→
rechnerisch, sachlich, fachtechnisch und vergaberechtlich zu
prüfen. Sind Angebote / Leistungsverzeichnisse / Vertragsbedingungen
rechtsverbindlich unterschrieben ? Auf dem jeweiligen Angebot ist die
Prüfung schriftlich zu bestätigen.
→
hinsichtlich Zuverlässigkeit zu prüfen z.B. durch :
• Eintragung „schwarze Liste“ (bei der Informationsstelle für
Vergabeausschlüsse beim Finanzministerium NRW in Düsseldorf
FAX 0211 – 49722377 ) vorgeschrieben ab 25.000 € bei VOLVergabe, ab 50.000 € bei VOB-Vergabe
• Schuldnerkartei Amtsgericht (Offenbarungseid)
• Einsichtnahme in Referenzen ,
• Firmenliquidität werten durch Kalkulationsgrundlagen, Umsätze,
Personalbestand, Schufa-Auskunft, u.a.
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Vergaberichtlinien der Stadt Erftstadt
Die Bewerber können die Submissionsergebnisse anfordern (Endsummen + geprüfte
Endsummen). Benachrichtigungen dieser Art haben grundsätzlich schriftlich zu
erfolgen.
5.4 Mitwirkung von Ingenieuren, Architekten und sonstigen Fachleuten
Die von freiberuflich Tätigen erstellten Prüfergebnisse und Vergabeempfehlungen sind
angemessen zu prüfen. Ausgabe der Submissionsunterlagen, Submissionsverfahren,
Erstprüfung nach Submission, Bieterbenennung u.ä. werden durch die Stadt Erftstadt
durchgeführt.
→
5.5
Bei Mitwirkung Dritter im Vergabeverfahren ist zur
Korruptionsprävention eine entsprechende Verpflichtung zu
unterzeichnen (Behandlung nichtbeamteter Personen bei einer
Pflichtverletzung wie Amtsträger (s. Muster, alternativ kann bei
Ingenieur-/Architekt-Leistungen die Erklärung in dieser Form separat unterschrieben - auch in einen Rahmenvertrag integriert
werden)
Aufhebung einer Ausschreibung
Die Aufhebung einer Ausschreibung kommt nur in besonderen Fällen in Betracht und
erfolgt nach den Vorschriften der VOL / VOB / VOF (z.B. wenn kein Angebot
eingegangen ist, welches den Ausschreibungsbedingungen entspricht) ; diese sind
im Interesse der Vermeidung von Regressansprüchen der Bieter restriktiv
auszulegen. Das Rechnungsprüfungsamt ist vor der Aufhebung zu beteiligen.
5.6
Vergabevermerk
Vor Auftragserteilung ist ein Vergabevermerk zu fertigen. Dieser beinhaltet die Wahl
des Ausschreibungsverfahrens, Besonderheiten, die Feststellung sowie die
Begründung der einzelnen Entscheidungen.
5.7
Auftragserteilung
Der Zuschlag ist schriftlich und so rechtzeitig zu erteilen, dass ihn der Bieter noch vor
Ablauf der Zuschlagsfrist erhält.
6.
6.1
VOF –Vergaben
Anwendungsbereich und Schwellenwert
Für die Vergabe von Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit
erbracht werden oder die im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden
und bei denen der geschätzte Auftragwert
200.000 € (netto)
oder mehr beträgt, sind die Bestimmungen der VOF zwingend anzuwenden.
Bei einem Auftragswert unterhalb dieses Schwellenwertes ist ein formelles
Vergabeverfahren nicht vorgesehen, jedoch sind die Vergabe – und
Verfahrensgrundsätze nach den §§ 4 und 5 VOF anzuwenden (Bekanntmachung ab
100.000 € Auftragswert).
8
Vergaberichtlinien der Stadt Erftstadt
Eindeutig und erschöpfend beschreibbare freiberufliche Leistungen sind nach der
VOL zu vergeben. Soweit diese zur Anwendung kommt, sind diese Richtlinien für die
Vergabe zu berücksichtigen.
Falls ein Preiswettbewerb jedoch ausscheidet, weil z.B. die Leistungsabrechnung
gemäß HOAI oder anderen Gebührenordnungen erfolgt und damit honorarseitig
festgelegt ist, kann eine freihändige Vergabe nach Verhandlung mit nur einem
Bewerber erfolgen ; soweit möglich und keine Gründe dem entgegenstehen, sollen
Anbieter jedoch gewechselt werden.
Die Vergabe darf nur an zuverlässige, fachkundige und leistungsfähige Bewerber
erfolgen.
Für die Vergabe nach VOF oberhalb des Schwellenwertes wird auf die dortigen
Vorschriften
zum Verhandlungsverfahren, zum Wettbewerb und zum
Planungswettbewerb hingewiesen. Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaft.
Die Abwicklung der Vergabe nach VOF soll grundsätzlich in Abstimmung mit dem
Rechnungsprüfungsamt erfolgen.
7.
Inkrafttreten
Diese Vergaberichtlinien der Stadt Erftstadt treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und
ersetzen gleichzeitig die bisherigen Vergaberichtlinien vom 03.01.2005.
Erftstadt, den 02.01.2008
gez.
Bösche
(Bürgermeister)
9
Vergaberichtlinien der Stadt Erftstadt
Zusammenstellung der Vergabearten und Wertgrenzen
-
VOL -
Stand 02.01.2008 , Änderungen kursiv -
Lieferungen und Dienstleistungen
Freihändige Vergabe
bis
→
→
→
10.000 € (brutto)
bis 600 €
mind. 1 Angebot
601 bis 2.000 €
mind. 2 Angebote
2.001 bis 10.000 € mind. 3 Angebote
Beschränkte Ausschreibung
über 10.000 € bis 30.000 € (brutto)
→
falls im Bewilligungsbescheid eines
Zuschussgebers nichts anderes
vorgeschrieben ist
Öffentliche Ausschreibung
über
Europaweite Ausschreibung
ab
30.000 €
(brutto)
206.000 € ( ← netto)
→ ab 412.000 € bei
Versorgungsleistungen
wie Strom, Wasser, Wärme
VOB - Bauleistungen
Freihändige Vergabe
(brutto)
bis 10.000 € (Ausbaugewerke)
bis 15.000 € (Hauptgewerke)
→
bis 2.000 €
mind. 1 Angebot
→
2.001 bis 10.000 €
bzw. bis15.000 € mind. 3 Angebote
Beschränkte Ausschreibung
(brutto)
über 10.000 € bis 30.000 € (Ausbaugewerke)
über 15.000 € bis 50.000 € (Hauptgewerke)
→
falls im Bewilligungsbescheid eines
Zuschussgebers nichts anderes
vorgeschrieben ist
Öffentliche Ausschreibung
(brutto)
über 30.000 € (Ausbaugewerke)
über 50.000 € (Hauptgewerke)
Europaweite Ausschreibung
ab
5.150.000 € ( ← netto)
VOF - freiberufliche Leistungen
Verhandlungsverfahren /
Wettbewerb europaweit
ab
200.000 € (← netto)
-s. auch hierzu Pkt. 6 ! -
bzw.