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Beschlussvorlage (Ermächtigungsübertragung gem. § 22 GemHVO)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Beschlussvorlage (Ermächtigungsübertragung gem. § 22 GemHVO) Beschlussvorlage (Ermächtigungsübertragung gem. § 22 GemHVO)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 132/2009 Az.: Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 16.02.2009 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 23.06.2009 Rat 30.06.2009 Betrifft: Bemerkungen Ermächtigungsübertragung gem. § 22 GemHVO Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 16.02.2009 Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Erftstadt nimmt die Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO mit den sich daraus ergebenden Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan zur Kenntnis. Begründung: Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und Finanzplan des Folgejahres vorzulegen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung eines neuen Haushaltsplanes lässt sich nicht immer mit Gewissheit absehen, ob die im Haushaltsplan des Vorjahres veranschlagten Ermächtigungen auch bis zum Ende des Vorjahres in Anspruch genommen werden können. Sind Vorhaben tatsächlich nicht abgeschlossen, eine Neuveranschlagung jedoch unterlassen worden – da bis zuletzt von einer Abwicklung im Vorjahr ausgegangen wurde – stehen im neuen Haushaltsjahr keine oder nicht ausreichende Mittel zur Verfügung. Um eine dennoch zügige Durchführung/Fortführung der Vorhaben zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Ermächtigungsübertragung geschaffen. Anders als in der Kameralistik führt die Übertragung von Ermächtigungen im NKF dazu, dass dies zu Lasten des Haushalts des Folgejahres erfolgt. Die übertragenen Ermächtigungen stehen im neuen Haushaltsjahr neben den Ansätzen zur Verfügung und führen zu einer unmittelbaren Veränderung der beschlossenen Haushaltspositionen im Ergebnisplan bzw. im Finanzplan und zur wirtschaftlichen Belastung des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres. Die Inanspruchnahme der Ermächtigungen für Auszahlungen führt im Folgejahr zu einem höheren Abfluss an liquiden Mitteln. Diese Mittel sind jedoch im Vorjahr entsprechend eingespart worden. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zum Haushaltsjahr 2008 wurde der tatsächliche Bedarf von Ermächtigungsübertragungen durch die Fachämter festgestellt. Die übertragenen Ermächtigungen sind in den Anlagen im Einzelnen aufgelistet. (Bösche) -2-