Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 132/2009
Az.:
Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 16.02.2009
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
23.06.2009
Rat
30.06.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Ermächtigungsübertragung gem. § 22 GemHVO
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 16.02.2009
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Erftstadt nimmt die Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO mit den
sich daraus ergebenden Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan zur Kenntnis.
Begründung:
Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe
der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und Finanzplan des Folgejahres vorzulegen.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung eines neuen Haushaltsplanes lässt sich nicht immer mit Gewissheit
absehen, ob die im Haushaltsplan des Vorjahres veranschlagten Ermächtigungen auch bis zum
Ende des Vorjahres in Anspruch genommen werden können.
Sind Vorhaben tatsächlich nicht abgeschlossen, eine Neuveranschlagung jedoch unterlassen
worden – da bis zuletzt von einer Abwicklung im Vorjahr ausgegangen wurde – stehen im neuen
Haushaltsjahr keine oder nicht ausreichende Mittel zur Verfügung. Um eine dennoch zügige
Durchführung/Fortführung der Vorhaben zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit
der Ermächtigungsübertragung geschaffen.
Anders als in der Kameralistik führt die Übertragung von Ermächtigungen im NKF dazu, dass dies
zu Lasten des Haushalts des Folgejahres erfolgt. Die übertragenen Ermächtigungen stehen im
neuen Haushaltsjahr neben den Ansätzen zur Verfügung und führen zu einer unmittelbaren
Veränderung der beschlossenen Haushaltspositionen im Ergebnisplan bzw. im Finanzplan und zur
wirtschaftlichen Belastung des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres.
Die Inanspruchnahme der Ermächtigungen für Auszahlungen führt im Folgejahr zu einem höheren
Abfluss an liquiden Mitteln. Diese Mittel sind jedoch im Vorjahr entsprechend eingespart worden.
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zum Haushaltsjahr 2008 wurde der tatsächliche Bedarf
von Ermächtigungsübertragungen durch die Fachämter festgestellt. Die übertragenen
Ermächtigungen sind in den Anlagen im Einzelnen aufgelistet.
(Bösche)
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