Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
18.06.2009
Erstellt
01.07.09, 06:41
Aktualisiert
01.07.09, 06:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 332/2009
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 02.06.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
18.06.2009
Anregung bzgl. Ablehnung des Baus des Dorfgemeinschaftshauses in Erp
Finanzielle Auswirkungen:
Der Antrag berührt nicht den Etat.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 02.06.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Begründung des Antrages ist in sich nicht schlüssig. Zum einen wird das Bürgerhaus als überflüssig angesehen, zum anderen werden aber durch die intensive Nutzung des Gebäudes unerträgliche Lärmbelästigungen befürchtet.
Das Grundstück, auf dem die Bürgerhalle errichtet werden soll, liegt in einem Gewerbegebiet. wie
auch die unmittelbar südlich angrenzenden Grundstücke. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens hat der Bauherr nachzuweisen, dass an den Wohnhäusern in der Nachbarschaft der Bürgerhalle keine Lärmbelästigungen eintreten, die die für das jeweilige Gebiet geltenden Grenzwerte
überschreiten.
Darüber hinaus wird dem Aspekt Lärmschutz bei der Planung der Halle besondere Bedeutung
zugemessen. Die südliche, der Wohnbebauung zugewendete Fassade der Halle soll keine Öffnungen erhalten. Weiterhin werden die Stellplätze so angelegt, dass sie schalltechnisch durch das
Gebäude der Halle oder durch einen Lärmschutzwall von der Wohnbebauung abgegrenzt werden.
(Bösche)