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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Ablehnung des Baus des Dorfgemeinschaftshauses in Erp)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
18.06.2009
Erstellt
01.07.09, 06:41
Aktualisiert
01.07.09, 06:41
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Ablehnung des Baus des Dorfgemeinschaftshauses in Erp)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 332/2009 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 02.06.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 18.06.2009 Anregung bzgl. Ablehnung des Baus des Dorfgemeinschaftshauses in Erp Finanzielle Auswirkungen: Der Antrag berührt nicht den Etat. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 02.06.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Die Begründung des Antrages ist in sich nicht schlüssig. Zum einen wird das Bürgerhaus als überflüssig angesehen, zum anderen werden aber durch die intensive Nutzung des Gebäudes unerträgliche Lärmbelästigungen befürchtet. Das Grundstück, auf dem die Bürgerhalle errichtet werden soll, liegt in einem Gewerbegebiet. wie auch die unmittelbar südlich angrenzenden Grundstücke. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens hat der Bauherr nachzuweisen, dass an den Wohnhäusern in der Nachbarschaft der Bürgerhalle keine Lärmbelästigungen eintreten, die die für das jeweilige Gebiet geltenden Grenzwerte überschreiten. Darüber hinaus wird dem Aspekt Lärmschutz bei der Planung der Halle besondere Bedeutung zugemessen. Die südliche, der Wohnbebauung zugewendete Fassade der Halle soll keine Öffnungen erhalten. Weiterhin werden die Stellplätze so angelegt, dass sie schalltechnisch durch das Gebäude der Halle oder durch einen Lärmschutzwall von der Wohnbebauung abgegrenzt werden. (Bösche)