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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Bau einer BMX-Crossstrecke auf der Verlängerung der Frankenstraße in E.-Bliesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
02.09.2009
Erstellt
17.08.09, 06:39
Aktualisiert
17.08.09, 06:39
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 667/2008 Az.: 6712-13/58 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 17.12.2008 Beratungsfolge Unterausschuss Kinderspielplatzkommission Termin 20.01.2009 Jugendhilfeausschuss 18.02.2009 Betriebsausschuss Straßen 03.03.2009 Betriebsausschuss Straßen 09.06.2009 Betriebsausschuss Straßen 02.09.2009 Betrifft: Bemerkungen Anregung bzgl. Bau einer BMX-Crossstrecke auf der Verlängerung der Frankenstraße in E.-Bliesheim Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Mittel müssen in den WP 2010 eingestellt werden Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 17.12.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Die Frankenstraße ist auf einer Länge von ca. 137 m (=Flurstück 78) seit Bestehen der Autobahn A 553 nicht mehr als Fahrstraße nutzbar, da diese aufgrund der Autobahnböschung als Sackgasse endet. Die Asphaltstraße wird zur Zeit bereits gerne von Jugendlichen als BMX-Strecke genutzt. Dazu haben diese sich in mühevoller Eigenleistung bereits kleinere Rampen aus Bodenaushub gebaut. Die stillgelegte Straße wird geringfügig von Hundebesitzern als Fußweg genutzt, um Ihre Hunde bis zur Autobahnböschung auszuführen und dann über einen Trampelpfad entlang der Böschung zum Fußweg an der Erft zu gelangen. Da in Abstimmung mit Herrn Ortsbürgermeister Kreutner die stillgelegte Straße generell für Jugendliche und Kinder zur Verfügung gestellt werden sollte, würde ein Ausbau zu einer kleinen BMX-Strecke auf ca. 65 m Länge zu einer wertvollen Attraktion werden. Die Straßenbreite von 5 m reicht aus, um zwei parallele Strecken zu erstellen (eine für Anfänger; die andere für Fortgeschrittene). Für die Maßnahme werden ca. 90 m3 Bodenaushub benötigt, der gelegentlich bei städtischen Baustellen anfällt und kostengünstig dafür verwendet werden könnte. Die Feinprofilierung der Hügel würde von den Jugendlichen selbst vorgenommen werden können. Die detaillierte Ausgestaltung hat in Absprache mit der unteren Landschaftsbehörde zu erfolgen, da die Fläche im Landschaftsschutzgebiet liegt. Der Realisierung dieser grundsätzlich begrüßenswerten Maßnahme stehen zur Zeit noch planungsrechtliche Belange entgegen, die noch abzuklären sind. (Bösche) -2-