Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
02.09.2009
Erstellt
17.08.09, 06:39
Aktualisiert
17.08.09, 06:39
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 667/2008
Az.: 6712-13/58
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 17.12.2008
Beratungsfolge
Unterausschuss
Kinderspielplatzkommission
Termin
20.01.2009
Jugendhilfeausschuss
18.02.2009
Betriebsausschuss Straßen
03.03.2009
Betriebsausschuss Straßen
09.06.2009
Betriebsausschuss Straßen
02.09.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung bzgl. Bau einer BMX-Crossstrecke auf der Verlängerung der Frankenstraße
in E.-Bliesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Mittel müssen in den WP 2010 eingestellt werden
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 17.12.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Frankenstraße ist auf einer Länge von ca. 137 m (=Flurstück 78) seit Bestehen der Autobahn
A 553 nicht mehr als Fahrstraße nutzbar, da diese aufgrund der Autobahnböschung als
Sackgasse endet.
Die Asphaltstraße wird zur Zeit bereits gerne von Jugendlichen als BMX-Strecke genutzt.
Dazu haben diese sich in mühevoller Eigenleistung bereits kleinere Rampen aus Bodenaushub
gebaut.
Die stillgelegte Straße wird geringfügig von Hundebesitzern als Fußweg genutzt, um Ihre Hunde
bis zur Autobahnböschung auszuführen und dann über einen Trampelpfad entlang der Böschung
zum Fußweg an der Erft zu gelangen.
Da in Abstimmung mit Herrn Ortsbürgermeister Kreutner die stillgelegte Straße generell für
Jugendliche und Kinder zur Verfügung gestellt werden sollte, würde ein Ausbau zu einer kleinen
BMX-Strecke auf ca. 65 m Länge zu einer wertvollen Attraktion werden.
Die Straßenbreite von 5 m reicht aus, um zwei parallele Strecken zu erstellen (eine für Anfänger;
die andere für Fortgeschrittene).
Für die Maßnahme werden ca. 90 m3 Bodenaushub benötigt, der gelegentlich bei städtischen
Baustellen anfällt und kostengünstig dafür verwendet werden könnte. Die Feinprofilierung der
Hügel würde von den Jugendlichen selbst vorgenommen werden können.
Die detaillierte Ausgestaltung hat in Absprache mit der unteren Landschaftsbehörde zu erfolgen,
da die Fläche im Landschaftsschutzgebiet liegt.
Der Realisierung dieser grundsätzlich begrüßenswerten Maßnahme stehen zur Zeit noch
planungsrechtliche Belange entgegen, die noch abzuklären sind.
(Bösche)
-2-