Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
7,5 kB
Datum
02.09.2009
Erstellt
19.08.09, 06:38
Aktualisiert
19.08.09, 06:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zum Antrag 313/2008
Für den Bau eines behindertengerechten Zugangs sind verschiedene
Bauvorschriften wie z.B. die Breite, maximale Steigung sowie der Einbau von
Podesten zu beachten.
Lt. beiliegendem Plan kann der Zugang in der skizzierten Art und Weise von der
Bleistr. aus gebaut werden. Von Vorteil ist hierbei sicherlich, dass auch Kirchgänger
diesen Zugang nutzen können.
Ich habe für den Bau des behindertengerechten Zugangs 30.000,- € in den Entwurf
des WPL 2009 eintragen lassen. Zusätzlich werde ich die Planung umgehend der
katholischen Kirchengemeinde sowie dem Landeskonservator Rheinland vorstellen.
Nach Zustimmung sowie der Genehmigung des WPL kann die Maßnahme zeitnah
umgesetzt werden.
(Bösche)