Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
02.09.2009
Erstellt
19.08.09, 06:38
Aktualisiert
19.08.09, 06:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 zum Antrag 313/2008
Am 11.02.2009, 16.30 bis 17.30 Uhr, fand ein Ortstermin an der Kirche bzw. am FriedhofContainerplatz in Niederberg statt.
Vor Ort wurden die verschiedenen Zugangsmöglichkeiten erörtert.
Eine Behindertenrampe rechts vom Zugang Bleistraße, wie in Anlage 2 zum Antrag 313/2008
dargestellt, wurde mehrheitlich nicht befürwortet.
Alternativ wurde die Verwaltung um Überprüfung gebeten, ob eine Rampe links vom Eingang
aufgrund des geringeren Höhenunterschiedes in kürzerer Form realisierbar wäre.
Dabei ist auch zu prüfen, inwieweit der vorhandene große Baum durch Abgrabungen im
Wurzelbereich gefährdet sein könnte.
Es wurde erläutert, dass eine Zufahrt zum Friedhof von der L162 aus vom Landesbetrieb Straßen
wegen des Gefahrenpunktes grundsätzlich nicht genehmigt wird.
Damit eine permanente Zugangsmöglichkeit von dieser Seite her jedoch möglich ist, würde der
vorhandene Stabgitterzaun jedoch beseitigt werden können, da keine Einfriedungspflicht in
diesem Bereich besteht.
Es ist aber erforderlich, den Containerplatz einzuzäunen, damit dort nicht unerlaubt Abfall von
Bürgern abgekippt werden kann.
In welcher Form der Containerplatz eingezäunt werden kann, ist mit dem Entsorgungsunternehmen noch vor Ort abzuklären.
Zur Zeit stehen zusätzlich noch 3 Glascontainer auf dieser Fläche.
Es soll geprüft werden, ob es in Niederberg dafür keinen besseren Standort gibt.
Ein Fußweg, der vom Herdweg ausgeht und an der L162 entlang verläuft, wäre eine Möglichkeit,
die jedoch langwierige Grunderwerbsverhandlungen sowie eine kostenintensive Umsetzung
erwarten lässt.
Abschließend wird mehrheitlich angeregt, die rückwärtige Öffnung zur L162 zu belassen, den
Containerplatz separat einzuzäunen und die Umsetzung eines behindertengerechten Zugangs von
der Bleistraße aus weiter zu verfolgen.
(Bösche)