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Antrag (Anlage 3)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
02.09.2009
Erstellt
19.08.09, 06:38
Aktualisiert
19.08.09, 06:38
Antrag (Anlage 3)

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Inhalt der Datei

Anlage 3 zum Antrag 313/2008 Am 11.02.2009, 16.30 bis 17.30 Uhr, fand ein Ortstermin an der Kirche bzw. am FriedhofContainerplatz in Niederberg statt. Vor Ort wurden die verschiedenen Zugangsmöglichkeiten erörtert. Eine Behindertenrampe rechts vom Zugang Bleistraße, wie in Anlage 2 zum Antrag 313/2008 dargestellt, wurde mehrheitlich nicht befürwortet. Alternativ wurde die Verwaltung um Überprüfung gebeten, ob eine Rampe links vom Eingang aufgrund des geringeren Höhenunterschiedes in kürzerer Form realisierbar wäre. Dabei ist auch zu prüfen, inwieweit der vorhandene große Baum durch Abgrabungen im Wurzelbereich gefährdet sein könnte. Es wurde erläutert, dass eine Zufahrt zum Friedhof von der L162 aus vom Landesbetrieb Straßen wegen des Gefahrenpunktes grundsätzlich nicht genehmigt wird. Damit eine permanente Zugangsmöglichkeit von dieser Seite her jedoch möglich ist, würde der vorhandene Stabgitterzaun jedoch beseitigt werden können, da keine Einfriedungspflicht in diesem Bereich besteht. Es ist aber erforderlich, den Containerplatz einzuzäunen, damit dort nicht unerlaubt Abfall von Bürgern abgekippt werden kann. In welcher Form der Containerplatz eingezäunt werden kann, ist mit dem Entsorgungsunternehmen noch vor Ort abzuklären. Zur Zeit stehen zusätzlich noch 3 Glascontainer auf dieser Fläche. Es soll geprüft werden, ob es in Niederberg dafür keinen besseren Standort gibt. Ein Fußweg, der vom Herdweg ausgeht und an der L162 entlang verläuft, wäre eine Möglichkeit, die jedoch langwierige Grunderwerbsverhandlungen sowie eine kostenintensive Umsetzung erwarten lässt. Abschließend wird mehrheitlich angeregt, die rückwärtige Öffnung zur L162 zu belassen, den Containerplatz separat einzuzäunen und die Umsetzung eines behindertengerechten Zugangs von der Bleistraße aus weiter zu verfolgen. (Bösche)