Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
542 kB
Erstellt
24.09.09, 06:45
Aktualisiert
24.09.09, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadtverwaltung
Stadtverwaltung
Postfach 2565 50359 Erftstadt
Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Der Bürgermeister
Herrn Stadtverordneten
Heinz Mörs
Teichweg 8
Fl/3G1,i
50374 Erftstadt
iUldvld,/t, ~
~~
Dienststelle
•
FeuerwehrlRetbJngsdienst
J)31um
370.1
Herr KNIsgen
Gustav-Heinemann-SIr. 1
Beantwortung
Mein Zeichen
IhrZcichcn
Anspr-cchpmncrl-in
Tclcfon-Durchwnhl
TelefllX
2IJ04.08.12
Tel: 022351409-288
Fax: 022351409-284
der Anfrage vom 26_07_2004
Sehr geehrter Herr Mörs,
zu Ihrer o.g. Anfrage kann ich Ihnen folgendes mitteilen.
Zu 1.
•
In der Umsetzungsverfügung des Rhein-Erft-Kreises zum Rettungsdienstbedarfsplan,
hier eingegangen am 05.08.2004, ist festgelegt, daß jeweils ein NEF und ein RTW an
365 Tagen über 24 Stunden und ein KTW Typ A Montags bis Freitags von 06.00 18.00 Uhr in der Feuer- und Rettungswache Liblar zu besetzen ist.
In der noch zu schaffenden Rettungswache Lechenich ist ein RTW an 365 Tagen für
je 24 Stunden zu besetzen.
Zu2.
Da in Abstimmung der Rettungsdienstbedarfspläne
des Kreises Düren und des
Rhein-Erft-Kreises die Aufgabenzuweisungen
beschrieben wurden, bedarf es keiner
weiteren vertraglichen Vereinbarungen, die wenn Sie denn erforderlich wären, vom
Rhein-Erft-Kreis zu tätigen wären.
Zu3.
Die
Vereinbarung
Nebenrettungswache
"""""---
mit
mit
~:
Montass-~
I~~
<Xdnurrgs:anI und So:ziabmI Do.
Sombmt~~und
~~ndJV~
vunlJS.DO-ll.OOl.lbr
vunl04,QO.I600l/br
von '0400-18 00 Uhr
Malteser
Hilfsdienst
dem
zum
Betrieb
einem
Rettungswagen
für
Teile
und
Baaadu ... ..-zd
M~UIId~
1HßIil:~,dc
wnOll.OO-11OOUbr
von 1400-111 00 Uhr
DonnastagI ~
der Stadtbssc
Konten
K:;.
,
VR-Ran);
K.an
sm
01910001 00 (ßLZ J7Q
99)
HrfIhi-f'.rlbbdz
looooalO) I (81.1.)11612
bsa:t
einer
einem
eo
89)
~
Linien 920. 919, 990
Rathms l.ibbr HahcstcDc 1.iJI:a EK7.
It.u. ("CDCI 1ta:rtcstcBc Lc.. MatI
~"'''''
Krankentransportwagen für das gesamte Stadtgebiet vom 31.10.1995 hat derzeit
noch Bestand.
Ob
eine
Vertragskündigung
oder -änderung
aufgrund
des
aktuellen
Rettungsdienstbedarfsplanes und/oder des geänderten Europarechts erforderlich ist,
wird derzeit geprüft.
Zu4.
Laut § 12 Rettungsgesetz NW soll der Rettungsdienstbedarfsplan spätetens nach
vier Jahren fortgeschrieben werden.
Dies obliegt jedoch dem Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes.
Zu5.
"
.
Laut Auskunft
des für die
Erstellung
des ReUungsdienstbedarfsplanes
verantwortlichen Mitarbeiters bei der Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises hatten die
Veränderungen
durch die Gesundheitsreform
keine Auswirkung auf den
Rettungsdienstbedarfsplan.
Ich hoffe die Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
•
Ft/3CAl
Heinz M ö r s
Stadtverordneter / Ortsvorsteher von Herrig
Teichweg 8, 50374 Ert'rstadt - Herrig
TelefonlTelefa~2235
- 72988
4
70
65
Stadt Erftstadt
Herrn Bürgermeister
Holzdamm 10
,
26.JULl2004
20
163
: Eingang 8uto BOrgermois1ar I
21 1 32 1 40
I
43
I
44
I
61
50 1 51
50374 Erftstadt
E.-Herrig, den 26.07.2004
ANFRAGE
gern. Geschäftsordnung
des Stadtrates
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
ich bitte zum Thema Umsetzung Rettungsdienstbedarfsplan um Beantwortung
der nachfolgenden Fragen gem. Geschäftsordnung des Stadtrates.
I
I. Wie
stellt
sich
die
Umsetzung
des
beschlossenen
Rettungsdienstbedarfsplanes für Erftstadt aktuell dar?
2. Wurden die Vereinbarungen mit den Nachbarkommunen Kerpen und
Nörvenich über die Einbeziehung in den Rettungsdienstbedarfsplan der
Stadt Erftstadt sowie die Zuführung der Rettungs- u. Krankentransporte
zum Marienhospital Frauenthai abgeschlossen?
3. Wurde auch mit dem MHD (Standort Dirmerzheim) eine Vereinbarung
über die zukünftigen Rettungsdienst- LI. Krankenwagentranspolte des
MHD getroffen?
4. Wie und wann wird bzw. muß der aktuell gültige Rettungsdienstbedarfsplan fortgeschrieben werden?
5. Welche Auswirkungen hat die Gesundheitsrefonn auf den Rettungsdienstbedarfsplan?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Je