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Anfrage (Anfrage vom 26.07.2004 bzgl. Umsetzung Rettungsdienstbedarfsplan)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
542 kB
Erstellt
24.09.09, 06:45
Aktualisiert
24.09.09, 06:45
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Stadtverwaltung Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt Holzdamm 10 50374 Erftstadt Der Bürgermeister Herrn Stadtverordneten Heinz Mörs Teichweg 8 Fl/3G1,i 50374 Erftstadt iUldvld,/t, ~ ~~ Dienststelle • FeuerwehrlRetbJngsdienst J)31um 370.1 Herr KNIsgen Gustav-Heinemann-SIr. 1 Beantwortung Mein Zeichen IhrZcichcn Anspr-cchpmncrl-in Tclcfon-Durchwnhl TelefllX 2IJ04.08.12 Tel: 022351409-288 Fax: 022351409-284 der Anfrage vom 26_07_2004 Sehr geehrter Herr Mörs, zu Ihrer o.g. Anfrage kann ich Ihnen folgendes mitteilen. Zu 1. • In der Umsetzungsverfügung des Rhein-Erft-Kreises zum Rettungsdienstbedarfsplan, hier eingegangen am 05.08.2004, ist festgelegt, daß jeweils ein NEF und ein RTW an 365 Tagen über 24 Stunden und ein KTW Typ A Montags bis Freitags von 06.00 18.00 Uhr in der Feuer- und Rettungswache Liblar zu besetzen ist. In der noch zu schaffenden Rettungswache Lechenich ist ein RTW an 365 Tagen für je 24 Stunden zu besetzen. Zu2. Da in Abstimmung der Rettungsdienstbedarfspläne des Kreises Düren und des Rhein-Erft-Kreises die Aufgabenzuweisungen beschrieben wurden, bedarf es keiner weiteren vertraglichen Vereinbarungen, die wenn Sie denn erforderlich wären, vom Rhein-Erft-Kreis zu tätigen wären. Zu3. Die Vereinbarung Nebenrettungswache """""--- mit mit ~: Montass-~ I~~ <Xdnurrgs:anI und So:ziabmI Do. Sombmt~~und ~~ndJV~ vunlJS.DO-ll.OOl.lbr vunl04,QO.I600l/br von '0400-18 00 Uhr Malteser Hilfsdienst dem zum Betrieb einem Rettungswagen für Teile und Baaadu ... ..-zd M~UIId~ 1HßIil:~,dc wnOll.OO-11OOUbr von 1400-111 00 Uhr DonnastagI ~ der Stadtbssc Konten K:;. , VR-Ran); K.an sm 01910001 00 (ßLZ J7Q 99) HrfIhi-f'.rlbbdz looooalO) I (81.1.)11612 bsa:t einer einem eo 89) ~ Linien 920. 919, 990 Rathms l.ibbr HahcstcDc 1.iJI:a EK7. It.u. ("CDCI 1ta:rtcstcBc Lc.. MatI ~"''''' Krankentransportwagen für das gesamte Stadtgebiet vom 31.10.1995 hat derzeit noch Bestand. Ob eine Vertragskündigung oder -änderung aufgrund des aktuellen Rettungsdienstbedarfsplanes und/oder des geänderten Europarechts erforderlich ist, wird derzeit geprüft. Zu4. Laut § 12 Rettungsgesetz NW soll der Rettungsdienstbedarfsplan spätetens nach vier Jahren fortgeschrieben werden. Dies obliegt jedoch dem Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes. Zu5. " . Laut Auskunft des für die Erstellung des ReUungsdienstbedarfsplanes verantwortlichen Mitarbeiters bei der Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises hatten die Veränderungen durch die Gesundheitsreform keine Auswirkung auf den Rettungsdienstbedarfsplan. Ich hoffe die Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen • Ft/3CAl Heinz M ö r s Stadtverordneter / Ortsvorsteher von Herrig Teichweg 8, 50374 Ert'rstadt - Herrig TelefonlTelefa~2235 - 72988 4 70 65 Stadt Erftstadt Herrn Bürgermeister Holzdamm 10 , 26.JULl2004 20 163 : Eingang 8uto BOrgermois1ar I 21 1 32 1 40 I 43 I 44 I 61 50 1 51 50374 Erftstadt E.-Herrig, den 26.07.2004 ANFRAGE gern. Geschäftsordnung des Stadtrates Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich bitte zum Thema Umsetzung Rettungsdienstbedarfsplan um Beantwortung der nachfolgenden Fragen gem. Geschäftsordnung des Stadtrates. I I. Wie stellt sich die Umsetzung des beschlossenen Rettungsdienstbedarfsplanes für Erftstadt aktuell dar? 2. Wurden die Vereinbarungen mit den Nachbarkommunen Kerpen und Nörvenich über die Einbeziehung in den Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Erftstadt sowie die Zuführung der Rettungs- u. Krankentransporte zum Marienhospital Frauenthai abgeschlossen? 3. Wurde auch mit dem MHD (Standort Dirmerzheim) eine Vereinbarung über die zukünftigen Rettungsdienst- LI. Krankenwagentranspolte des MHD getroffen? 4. Wie und wann wird bzw. muß der aktuell gültige Rettungsdienstbedarfsplan fortgeschrieben werden? 5. Welche Auswirkungen hat die Gesundheitsrefonn auf den Rettungsdienstbedarfsplan? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Je