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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zu V8/0008)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
382 kB
Erstellt
24.09.09, 06:45
Aktualisiert
24.09.09, 06:45
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zu V8/0008)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 3712 - 04 ~d'" öffentlich D'f / Amt: - 32- An den Rat der Stadt Erftstadt Besch IAusf.: - 370 - Datum: 28.09.2004 Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage Nr. • I Vi;""" f wird gem.. 60 (1) Satz 3 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die geplante freihändige Vergabe als Folgeauftrag zu dem schon beauftragten Fahrzeug für Niederberg soll unter Verzicht auf ein neuerliches Ausschreibungsverfahren erfolgen. Hierbei istjedoch die Angebotsbindungsfrist bis einschliesslich 11.10.2004 fürdas Angebot der Fa. Magirus zu beachten und der Auftrag daher im Wege der Dringlichkeit zu beschliessen. Diese Ersatzbeschaffung entspricht dem mit dem Leiter der Feuerwehr abgestimmten Fahrzeugbeschaffungskonzept • DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage Nr. I0 i! Odd' wird zugestimmt. Erftstadt, den ~ Vorsitzender DRINGLICHKEIT LF 10-6