Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
24.09.09, 06:45
Aktualisiert
24.09.09, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: -65.4-
öffentlich
V
KI 000 ':t
Amt:
65
An den
BeschlAusf. : 65.4
Rat
Datum: 30.09.2004
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung
•
Betrifft: Bebauungsplan Nr. 89 Erftstadt Dirmerzheim -östlicher Teil Kampstraße,
ILBA Festleeuno der Ablösuncsbeträce
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den WPL Straßen auf der Einnahmeseite
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 30.09.2004
Beschlussentwurf:
Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 89 (Kampstraße, östlicher Teil)
können
Ablösungsvereinbarungen
für die Erschließungsbeiträge geschlossen werden. Der
Ablösebetrag je qm anrechenbare Verteilungsfläche beträgt 15,464350 Euro.
••
Begründung:
Im Bereich des Bebauungsplanes 89 - Kampstraße, östlicher Teil- in ErftstadtDirmerzheim
sollen
mit
den
daran
interessierten
Eigentümern
Ablösungsvereinbarungen
abgeschlossen werden.
Die Stadt stellt die öffentliche Erschließung her.
Der Ablösungsbetrag der Erschließungsbeiträge errechnet sich, entsprechend den
Vorgaben
der
§§
127
ff.
Baugesetzbuches
(BauGB)
und
der
Erschließungsbeitragssatzung,
auf der Grundlage von Kostenvoranschlägen
und
beträgt je qm Verteilungsfläche 15,464350 Euro.
Im Bebauungsplan ist eine eingeschossige Bebauung zulässig.
Um den Eigentümern im Bereich des Bebauungsplanes 89 -Kampstraße, östlicher
Teil- für die finanzielle Disposition Klarheit zu geben und außerdem die Einnahmen
aus den Verträgen kurzfristig realisieren zu können, ist es notwendig im Wege des
Rückholrechtes den Beschluss zu fassen.
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