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Beschlussvorlage (Verkehrssituation Mathildenstraße /Donatusstraße Hier: E-Mail der Anliegergemeinschaft vom 19.12.2009 sowie Schreiben der Frau Gabriele Binder vom 01.03.2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
30.06.2010
Erstellt
24.06.10, 19:01
Aktualisiert
24.06.10, 19:01
Beschlussvorlage (Verkehrssituation Mathildenstraße /Donatusstraße
Hier: E-Mail der Anliegergemeinschaft vom 19.12.2009 sowie Schreiben der 
        Frau Gabriele Binder vom 01.03.2010) Beschlussvorlage (Verkehrssituation Mathildenstraße /Donatusstraße
Hier: E-Mail der Anliegergemeinschaft vom 19.12.2009 sowie Schreiben der 
        Frau Gabriele Binder vom 01.03.2010)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr II/32 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 30.06.2010 X Frau Hausmann (Verfasser/in) 271/2010 nö. S. TOP 4 14.06.2010 (Datum) BETREFF: Verkehrssituation Mathildenstraße /Donatusstraße Hier: E-Mail der Anliegergemeinschaft vom 19.12.2009 sowie Schreiben der Frau Gabriele Binder vom 01.03.2010 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Frau Gabriele Binder nebst Anliegergemeinschaft HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Die Verwaltung empfiehlt dem Tiefbau- und Verkehrsausschuss, zur Verdeutlichung des bereits bestehenden Linksabbiegeverbotes im Einmündungsbereich Mathildenstraße/Donatusstraße eine Leitschwelle zu installieren. ERLÄUTERUNGEN: -1- Mit E-Mail der Anliegergemeinschaft Mathildenstraße/Donatusstraße vom 19.12.2009 (vgl. Anlage 1) sowie dem Schreiben der Frau Gabriele Binder vom 01.03.2010 (vgl. Anlage 2) wurde Beschwerde über die aktuelle Verkehrssituation auf der Mathildenstraße und der Donatusstraße geführt. (Vgl. Anlage 1 und 2). Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Herr Eisbrüggen, hat zu der Thematik mit E-Mail vom 05.01.2010 ausführlich Stellung genommen. (Vgl. Anlage 3). Der Vorgang wurde im Rahmen der Bereisung der verkehrslenkenden Behörden vom Januar 2010 sowie anlässlich eines Ortstermins vom 29.04.2010, an welchem die Antragsteller, vertreten durch Frau Binder und weiteren 2 Anliegern sowie Vertretern des Landesbetriebes Straßenbau NRW und der Verwaltung teilnahmen, erörtert. (vgl. Anlage 4). Bei dem Termin wurden folgende weitere Schritte vereinbart: a) Die Verwaltung wird prüfen, ob in der Fahrbahnmitte der Mathildenstraße eine Leitschwelle installiert werden kann, die das Linksabbiegen unterbindet. In diesem Fall müsste das zulässige Linkseinbiegen aus der Donatusstraße in die Mathildenstraße untersagt werden. b) Die Polizei wird gebeten, die Geschwindigkeiten auf der Mathildenstraße, auch im Teilstück zwischen Donatusstraße und Nikolausstraße, zu überwachen. c) Die Verwaltung wird nochmals eine Verkehrserfassung auf der Donatusstraße mit dem vorhandenen Seitenradarmessgerät, diesmal in der Nähe der Einmündung zur Mathildenstraße, vornehmen. Zu a) Nach einer Überprüfung vor Ort kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, das bereits bestehende Linksabbiegeverbot in die Donatusstraße durch die Installation einer Leitschwelle zu verdeutlichen. In der Konsequenz führt dies dazu, dass Linksabbiegevorgänge von der Donatusstraße in die Mathildenstraße ebenfalls unterbunden werden. Die daraus resultierenden Verkehrsverlagerungen werden von der Verwaltung als nicht gravierend eingeschätzt. Zu b) Seitens der Verwaltung wurde Kontakt zur Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis, Direktion Verkehr, Kommissariat Verkehrsunfall-Prävention, mit der Bitte um entsprechende Reaktion, aufgenommen. Die gewünschte Stellungnahme liegt bereits mit Email vom 6.5.2010 vor (vgl. Anlage 5). Zu c) Die gewünschte Verkehrserfassung wurde seitens der Verwaltung bereits durchgeführt (vgl. Anlage 6). Aus Sicht der Verwaltung wird das Ergebnis als unkritisch bewertet. -2-