Daten
Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
30.06.2010
Erstellt
24.06.10, 19:01
Aktualisiert
24.06.10, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
II/32
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
30.06.2010
X
Frau Hausmann
(Verfasser/in)
271/2010
nö. S. TOP
4
14.06.2010
(Datum)
BETREFF:
Verkehrssituation Mathildenstraße /Donatusstraße
Hier: E-Mail der Anliegergemeinschaft vom 19.12.2009 sowie Schreiben
der Frau Gabriele Binder vom 01.03.2010
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Frau Gabriele Binder nebst Anliegergemeinschaft
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Die Verwaltung empfiehlt dem Tiefbau- und Verkehrsausschuss, zur Verdeutlichung des bereits
bestehenden Linksabbiegeverbotes im Einmündungsbereich Mathildenstraße/Donatusstraße
eine Leitschwelle zu installieren.
ERLÄUTERUNGEN:
-1-
Mit E-Mail der Anliegergemeinschaft Mathildenstraße/Donatusstraße vom 19.12.2009 (vgl. Anlage
1) sowie dem Schreiben der Frau Gabriele Binder vom 01.03.2010 (vgl. Anlage 2) wurde Beschwerde über die aktuelle Verkehrssituation auf der Mathildenstraße und der Donatusstraße geführt. (Vgl. Anlage 1 und 2). Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Herr Eisbrüggen, hat zu der
Thematik mit E-Mail vom 05.01.2010 ausführlich Stellung genommen. (Vgl. Anlage 3). Der Vorgang wurde im Rahmen der Bereisung der verkehrslenkenden Behörden vom Januar 2010 sowie
anlässlich eines Ortstermins vom 29.04.2010, an welchem die Antragsteller, vertreten durch Frau
Binder und weiteren 2 Anliegern sowie Vertretern des Landesbetriebes Straßenbau NRW und der
Verwaltung teilnahmen, erörtert. (vgl. Anlage 4).
Bei dem Termin wurden folgende weitere Schritte vereinbart:
a) Die Verwaltung wird prüfen, ob in der Fahrbahnmitte der Mathildenstraße eine
Leitschwelle installiert werden kann, die das Linksabbiegen unterbindet. In diesem
Fall müsste das zulässige Linkseinbiegen aus der Donatusstraße in die Mathildenstraße
untersagt werden.
b) Die Polizei wird gebeten, die Geschwindigkeiten auf der Mathildenstraße, auch im
Teilstück zwischen Donatusstraße und Nikolausstraße, zu überwachen.
c) Die Verwaltung wird nochmals eine Verkehrserfassung auf der Donatusstraße mit
dem vorhandenen Seitenradarmessgerät, diesmal in der Nähe der Einmündung zur
Mathildenstraße, vornehmen.
Zu a)
Nach einer Überprüfung vor Ort kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, das bereits bestehende
Linksabbiegeverbot in die Donatusstraße durch die Installation einer Leitschwelle zu verdeutlichen.
In der Konsequenz führt dies dazu, dass Linksabbiegevorgänge von der Donatusstraße in die
Mathildenstraße ebenfalls unterbunden werden. Die daraus resultierenden Verkehrsverlagerungen
werden von der Verwaltung als nicht gravierend eingeschätzt.
Zu b)
Seitens der Verwaltung wurde Kontakt zur Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis, Direktion Verkehr,
Kommissariat Verkehrsunfall-Prävention, mit der Bitte um entsprechende Reaktion, aufgenommen.
Die gewünschte Stellungnahme liegt bereits mit Email vom 6.5.2010 vor (vgl. Anlage 5).
Zu c)
Die gewünschte Verkehrserfassung wurde seitens der Verwaltung bereits durchgeführt (vgl. Anlage 6). Aus Sicht der Verwaltung wird das Ergebnis als unkritisch bewertet.
-2-