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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 124/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,3 MB
Datum
27.04.2010
Erstellt
10.09.10, 12:44
Aktualisiert
10.09.10, 12:44
Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 124/2010) Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 124/2010)

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Inhalt der Datei

ffi'zo. JAN. 2010 50259 Pulheim ß 02234 | An den Bürgermeister der Stadt Pulheim Herrn Frank Keppeler Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim Pulheim. 24.01.2010 Haus Berliner Straße 46, Pulheim Brauweiler Ob dachlo senunterkünf te Sehr geehrter Herr Bürgermeister Keppeler, ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 14.01 .2010, einschließlich der diesem Schreiben beigefügten Kopie der maßgeblichen Ausschussvorlage vom 2 1 . 1 0.2009. Nach dieser Auischussvorlage ist die ehemalige Asylbewerberunterkunft Berliner Str. 46 fiir die zentrale Unterbringung aller Obdachlosen in Pulheim zu nutzen. Gegen den mir erst jetzt bekrnntgewordeuen Ausschussbeschluss lege ich Widerspruch ein ! Begründung: Unser Haus liegt genau gegenüber dem Haus Berliner Str. 46. Bei Umsetzung dieses Ratsbeschlusses sehe ich ftir mich und meine Familie eine wesentliche Beeinträchtigung der Lebens- u.Wohnqualitält, sowie auch einen enormen Wertverlust für unsere Immobilie. Das BGB sieht bei wesentlichen Beeinträchtigungen jeglicher Art vom Nachbargrundstück dem Grunde nach einen Anspruch auf Beseitigung diesef Beeinkächtigung vor. Ortsüblich ist eine Grundstücksnutzung nach der Rechtsprechung des BGH dann, wenn ,,eine Mehrheit von Grundstticken in der Umgebung mit einer nach Art und Ausmaß einigermaßen gleich bleibenden Einwirkung benutzt wirdoo. Bei einer Belegung des Hauses Berliner Str. 46 mit Obdachlosen ist dieser Grundsatz nicht mehr gegeben. In der Begründung zu diesem o.a. Ausschussbeschluss wird u-a. auf Seite 2 ausgeführt: ,,Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass eine Bündelung der Obdachlosenunterkünfte in dem Häusern an der Maar eine Massierung des Nutzungsklientels in der Ortschaft Dansweiler zur Folge hätte". Weiter heißt es in den Ausftihrungen: ,,Dies hat dort bereits in der Vergangenheit zu Problemen geflihrt. Das Haus Nr. 18 wurde in den l970er Jaftren bereits als Obdachlosenunterkunft genutzt,musste dann aber nach dem lVillen der örtlichen Politik Iür diese Zwecke aufgegeben werden, weil es massive Beschwerden aus der Nachbarschaft wegen des Lärms und sonstigen nachbarschaftsschädlichen Beeinträchtigungen durch die Obdachlosen gab(', Die geplante Unterbringung im Sinne einer Zentralisierung aller Obdachlosen im Haus Berliner Str. 46 in Brauweiler stellt wohl keine Massierung des Nutzungsklientels dw ??. Auch in Brauweiler hat es von den Nachbarn der Asylbewerberunterkunft immer wieder Klagen über die unmöglichen hygienischen Umstände auf diesem städtischen Grundstück gegeben. Meistens waren es Müllentsorgungsprobleme; Sperr- und/oder Elektromüll lagen oft tagelang -manchmal sogar teilweise wochenlang- auf den Grundstück zur gefülligen Ansicht. Selbst hier, bei den m.E. leicht lösbaren Problemen, taten sich Ihre Mitarbeiter oft schon sehr schwer. Bei einer Belegung der Unterkunft mit Obdachlosen haben die Probleme eine gar:z anderc Qualität. Davon ist jedenfalls auszugehen. Weiter heißt es in dem Ratsprotokoll: ,,Hinzu kommt, dass die Unterbringung in dem dortieen Wohnumfeld möglicherweise geringere Akzeptarprobleme verursacht als in Dansweiler". Diese Aussage halte ich schlichtweg ftir beleidigend bzw. eine bodenlose Unverschäimtheit. Was sich der Verfasser dieser Außerung gedacht hat, wäire noch zu klären. Mit freundlichen frißen