Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,3 MB
Datum
27.04.2010
Erstellt
10.09.10, 12:44
Aktualisiert
10.09.10, 12:44
Stichworte
Inhalt der Datei
ffi'zo.
JAN. 2010
50259 Pulheim
ß 02234 |
An den
Bürgermeister der Stadt Pulheim
Herrn Frank Keppeler
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Pulheim. 24.01.2010
Haus Berliner Straße 46, Pulheim Brauweiler
Ob dachlo senunterkünf te
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Keppeler,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 14.01 .2010, einschließlich der diesem Schreiben
beigefügten Kopie der maßgeblichen Ausschussvorlage vom 2 1 . 1 0.2009.
Nach dieser Auischussvorlage ist die ehemalige Asylbewerberunterkunft Berliner Str. 46
fiir die zentrale Unterbringung aller Obdachlosen in Pulheim zu nutzen.
Gegen den mir erst jetzt bekrnntgewordeuen Ausschussbeschluss lege ich Widerspruch
ein !
Begründung:
Unser Haus liegt genau gegenüber dem Haus Berliner Str. 46. Bei Umsetzung dieses Ratsbeschlusses sehe ich ftir mich und meine Familie eine wesentliche Beeinträchtigung der
Lebens- u.Wohnqualitält, sowie auch einen enormen Wertverlust für unsere Immobilie.
Das BGB sieht bei wesentlichen Beeinträchtigungen jeglicher Art vom Nachbargrundstück
dem Grunde nach einen Anspruch auf Beseitigung diesef Beeinkächtigung vor.
Ortsüblich ist eine Grundstücksnutzung nach der Rechtsprechung des BGH dann, wenn
,,eine Mehrheit von Grundstticken in der Umgebung mit einer nach Art und Ausmaß einigermaßen gleich bleibenden Einwirkung benutzt wirdoo.
Bei einer Belegung des Hauses Berliner Str. 46 mit Obdachlosen ist dieser Grundsatz nicht
mehr gegeben.
In der Begründung zu diesem o.a. Ausschussbeschluss wird u-a. auf Seite 2 ausgeführt: ,,Das
Ordnungsamt weist darauf hin, dass eine Bündelung der Obdachlosenunterkünfte in dem
Häusern an der Maar eine Massierung des Nutzungsklientels in der Ortschaft Dansweiler zur
Folge hätte".
Weiter heißt es in den Ausftihrungen: ,,Dies hat dort bereits in der Vergangenheit zu
Problemen geflihrt. Das Haus Nr. 18 wurde in den l970er Jaftren bereits als Obdachlosenunterkunft genutzt,musste dann aber nach dem lVillen der örtlichen Politik Iür diese
Zwecke aufgegeben werden, weil es massive Beschwerden aus der Nachbarschaft wegen
des Lärms und sonstigen nachbarschaftsschädlichen Beeinträchtigungen durch die
Obdachlosen gab(',
Die geplante Unterbringung im Sinne einer Zentralisierung aller Obdachlosen im Haus
Berliner Str. 46 in Brauweiler stellt wohl keine Massierung des Nutzungsklientels dw ??.
Auch in Brauweiler hat es von den Nachbarn der Asylbewerberunterkunft immer wieder
Klagen über die unmöglichen hygienischen Umstände auf diesem städtischen Grundstück
gegeben. Meistens waren es Müllentsorgungsprobleme; Sperr- und/oder Elektromüll lagen
oft tagelang -manchmal sogar teilweise wochenlang- auf den Grundstück zur gefülligen
Ansicht.
Selbst hier, bei den m.E. leicht lösbaren Problemen, taten sich Ihre Mitarbeiter oft schon sehr
schwer.
Bei einer Belegung der Unterkunft mit Obdachlosen haben die Probleme eine gar:z anderc
Qualität. Davon ist jedenfalls auszugehen.
Weiter heißt es in dem Ratsprotokoll: ,,Hinzu kommt, dass die Unterbringung in dem
dortieen Wohnumfeld möglicherweise geringere Akzeptarprobleme verursacht als in
Dansweiler". Diese Aussage halte ich schlichtweg ftir beleidigend bzw. eine bodenlose
Unverschäimtheit. Was sich der Verfasser dieser Außerung gedacht hat, wäire noch zu klären.
Mit freundlichen frißen