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Beschlussvorlage (Fahrradfreundliche Umgestaltung der Nettegasse, im Teilabschnitt zwischen Roßackerweg und Bruchstraße, in Stommeln hier: Vorstellung der Entwurfsplanung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
30.06.2010
Erstellt
24.06.10, 19:01
Aktualisiert
24.06.10, 19:01
Beschlussvorlage (Fahrradfreundliche Umgestaltung der Nettegasse, im Teilabschnitt zwischen Roßackerweg und Bruchstraße, in Stommeln
hier: Vorstellung der Entwurfsplanung) Beschlussvorlage (Fahrradfreundliche Umgestaltung der Nettegasse, im Teilabschnitt zwischen Roßackerweg und Bruchstraße, in Stommeln
hier: Vorstellung der Entwurfsplanung)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr IV-66-12-14-9922 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 30.06.2010 X Herr Würtz (Verfasser/in) 266/2010 nö. S. TOP 11.06.2010 (Datum) BETREFF: Fahrradfreundliche Umgestaltung der Nettegasse, im Teilabschnitt zwischen Roßackerweg und Bruchstraße, in Stommeln hier: Vorstellung der Entwurfsplanung VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: 5.500 € davon: 5.500 € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € X ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss beschließt, Fahrradschutzstreifen auf der Nettegasse, im Teilabschnitt zwischen Roßackerweg und Bruchstraße, in Stommeln anzulegen. ERLÄUTERUNGEN: In seiner Sitzung am 04.06.2009 hat der Tiefbau- und Verkehrsausschuss der Stadt Pulheim beschlossen, Maßnahmenvorschläge zur Beseitigung der in eigener Baulast befindlichen Gefahrenstellen und Radwegemängel zu erarbeiten (Vorlage Nr. 257/2009, TOP 8). Die Mängel wurden in Abstimmung mit der Ortsgruppe Pulheim des ADFC auf der Grundlage des Verkehrsentwicklungsplanes des Rhein-Erft-Kreises, Regionalkonzept Radverkehr, erarbeitet und in drei Prioritätsstufen kategorisiert: -1- 1 2 3 sehr dringliche Maßnahme wichtige Maßnahme nicht so dringliche Maßnahme Der Maßnahmenkatalog ist dieser Vorlage nochmals beigefügt (Anlage 1). Anhand der erarbeiteten Prioritätenliste zeigt sich, dass insbesondere im Bereich Nettegasse, Teilabschnitt zwischen Roßackerweg und Bruchstraße, Handlungsbedarf besteht. Dieser Teilabschnitt der Nettegasse wurde als einziger der in Baulast der Stadt Pulheim befindlichen Streckenabschnitte als sehr dringliche Maßnahme eingestuft (Priorisierungsstufe 1). Der Radverkehr wird in diesem Abschnitt ohne eine eigene, bauliche oder markierungstechnische Radverkehrsanlage mit dem übrigen motorisierten Verkehr auf der Fahrbahn geführt. Aufgrund der verkehrlichen Bedeutung der Nettegasse als örtliche Einfahrtsstraße mit einer Verkehrsbelastung von ca. 3.000 Fahrzeugen pro Tag ist die Anlegung einer gesonderten Radverkehrsanlage hier sinnvoll. Als kritisch ist zudem die Auflösung des außerörtlichen kombinierten Zweirichtungsradweges im Bereich Einmündung Roßackerweg anzusehen. Hier gibt es keinen gesonderten baulichen Anlagen, um den stadteinwärts fahrenden Radfahrer auf die Nettegasse zu führen. Aufgrund der dargestellten Problematik wurde zwischenzeitlich durch die Verwaltung ein Maßnahmenvorschlag zur fahrradfreundlichen Umgestaltung der Nettegasse im o. g. Teilabschnitt erarbeitet. Die Entwurfsskizze liegt als Anlage bei (Anlage 2). Eine farbige Entwurfsskizze ist im SDNet verfügbar. Die Planung sieht vor, den Radverkehr mittels Schutzstreifen in beide Fahrtrichtungen parallel zum Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn zu führen. Die Fahrbahnbreite der Nettegasse variiert zwischen 7,00 m und 9,50 m. Um eine den Richtlinien entsprechende Restfahrbahnbreite von 4,50 zu gewährleisten, müssen die Schutzstreifen mit dem zulässigen Mindestmaß von jeweils 1,25 m angelegt werden. Lediglich im 9,50 m breiten Fahrbahnabschnitt besteht die Möglichkeit, die Schutzstreifen auf das übliche Maß von 1,60 m aufzuweiten. Im Bereich Roßackerweg sieht die Planung zudem vor, den ortsauswärts-fahrenden Fahrradfahrer vor der Einmündung auf einer Länge von ca. 30 m auf den Gehweg zu führen. Andernfalls würden die Mindestmaße für die Restfahrbahnbreite von 4,50 m unterschritten werden, was den Entfall einer gesonderten Radverkehrsanlage im Einmündungsbereich Roßackerweg zur Folge hätte. Aufgrund der ausreichenden Breite der Gehweganlage von 2,50 m ist die Anlegung eines kombinierten Rad-/Gehweges als unproblematisch anzusehen. Bei der Anlegung der Schutzstreifen gilt es zu beachten, dass im überplanten Teilabschnitt der Nettegasse das Parken im Bereich der Fahrbahn nicht mehr zulässig wäre. Bereits heute ist in einem Großteil der Nettegasse durch VZ 283 „Haltverbot“ mit dem Zusatz „werktags“ das Parken im Bereich der Fahrbahn untersagt. Lediglich an Sonn- und Feiertagen besteht die Möglichkeit, am Fahrbahnrand zu parken. Ein oft praktiziertes, lückenhaftes Anlegen der Schutzstreifen, um zumindest in einem Teilabschnitt der Nettegasse das Parken zu ermöglich, ist aus Sicht der Verwaltung hier nicht ratsam. Auf dem insgesamt ca. 240 m langen Teilabschnitt der Nettegasse würden eine oder mehrere Unterbrechungen der Schutzstreifen den eigentlichen Sinn der Anlage, den Fahrradfahrer sicher auf der Fahrbahn zu führen, in Frage stellen. Zur Übersichtlichkeit ist die heute vorhandene Beschilderung VZ 283 „Haltverbot“ in der Entwurfsskizze dargestellt. Zudem ist die Anlegung des z. Zt. fehlenden Fahrbahnseitenwechsels für den ortseinwärtsfahrenden Radverkehr in Anlehnung an die Standards für die Radverkehrsplanung des Rhein-ErftKreises vorgesehen (s. Anlage 3). Um dem querenden Radfahrer eine ausreichende Rückendeckung vor dem ortseinwärts-fahrenden Kfz-Verkehr zu ermöglichen, ist geplant, den Fahrbahnwechsel im direkten Anschluss an die vorhandene Fahrbahneinengung anzulegen. Die Kosten für die Anlegung der Schutzstreifen in Form von Markierungen sowie den minimalen baulichen Aufwand im Bereich der Querungsstelle belaufen sich auf ca. 5.500 €. Die Mittel stehen im Haushalt unter dem Produktsachkonto 012 001 001/ 5232005 zur Verfügung. -2-