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Beschlussvorlage (Straßenendausbau "An der Schmiede")

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
30.06.2010
Erstellt
24.06.10, 19:01
Aktualisiert
24.06.10, 19:01
Beschlussvorlage (Straßenendausbau "An der Schmiede") Beschlussvorlage (Straßenendausbau "An der Schmiede") Beschlussvorlage (Straßenendausbau "An der Schmiede")

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr IV / 66 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 30.06.2010 X Herr Engelhardt (Verfasser/in) 245/2010 nö. S. TOP 07.06.2010 (Datum) BETREFF: Straßenendausbau "An der Schmiede" VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: 115.226 € davon: 115.226 € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € X ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Tiefbau- und Verkehr nimmt die Entwurfsplanung zum Endausbau der Straße „An der Schmiede“ zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Baumaßnahme verkehrsberuhigt in Pflasterbauweise umzusetzen. ERLÄUTERUNGEN: Die Stadt Pulheim beabsichtigt, den Straßenendausbau „An der Schmiede“ in Pulheim-Sinnersdorf durchzuführen. Die Baumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig gemäß BauGB § 127. Der TVA hat bereits eine Besichtigung der Örtlichkeit im November 2006 vorgenommen. Dem TVA wurde in der Mitteilungsvorlage 103/2010 am 21.04.2010 die diesjährige Ausbauabsicht mitgeteilt. Am 18.05.2010 fand die Bürgerinformationsveranstaltung in der Horionschule in Sinnersdorf statt. Das entsprechende Sitzungsprotokoll liegt als Anlage bei. Ferner kann die Entwurfsplanung im Internet unter www.pulheim.de, Suchbegriff „An der Schmiede“ eingesehen werden. -1- Vorstellung der Baumaßnahme: Die o. g. Straße soll erstmalig entsprechend des Bebauungsplans 1.10 Sinnersdorf hergestellt werden. Es ist ein verkehrsberuhigter Ausbau in Pflasterbauweise vorgesehen. Der Straßenoberbau wird hierbei mit Schottertragschicht homogenisiert und verstärkt, entsprechend neu profiliert und die Straßenentwässerung erneuert. Für den ca. 130 m langen Ausbaubereich entsteht am Ende eine Wendemöglichkeit für PKW’s und mittelgroße LKW’s bis ca. 10 m Gesamtlänge. Bezüglich öffentlicher Stellplätze konnte keine Möglichkeit ermittelt werden, da die Fahrbahnbreiten zu gering sind, bzw. die gegebenen Grundstückszufahrtssituationen dies nicht zulassen. Bei einer Ausbaufläche von ca. 835 m² werden Ausbaukosten in Höhe von 102.000 € vorgeschätzt. Im Haushalt stehen Mittel von insgesamt 115.226 € unter dem Sachkonto M 66007007 zur Verfügung. 40 m Gehwege entlang der Roggendorfer Straße sollen im Zuge der Baumaßnahme mit instandgesetzt werden. Die Kosten hierfür werden auf ca. 12.500 € geschätzt. Im Haushalt stehen Mittel unter dem Sachkonto 10000 5232000 „Straßenunterhaltung“ ausreichend zur Verfügung. Folgende Änderungen sind aufgrund von Bürgeranregungen in die Entwurfsplanung eingeflossen: Die Fahrbahneinengung zwischen den Häusern 6 und 8 wird auf die gegenüber liegende Seite an die Mauer vor Haus Nr. 7 verlegt. Hiermit kann die Grundstückszufahrt zu Haus Nr. 5 und die weitere Befahrung mit größeren KFZ in Richtung des Wendehammers verbessert werden. Dem Entfall der Stellplatzmöglichkeit vor Haus Nr. 2 a kann in Folge der zugegeben problematischen Parkplatzsituation im Bereich des Imbiss entsprochen werden, da alle Betroffenen dort einen Stellplatz ablehnen. Alternative öffentliche Stellplatzmöglichkeiten sind bei der momentanen Grundstückssituation vor Ort nicht erkennbar, wenn man die jetzigen Grundstückszufahrten als gegeben ansieht. Folgenden Anregungen der Bürger soll nicht gefolgt werden: a) Dem vielfachen Wunsch nach Entfall der Erweiterung der Wendeanlage für größere Fahrzeuge kann nicht entsprochen werden. Für Stichwege mit einer Gesamtlänge von mehr als 50 m ist eine Wendeanlage vorzusehen (siehe hierzu auch das Schreiben an die FDP-Fraktion vom 29.12.2004 und die Stellungnahme von RWE Umwelt West vom 20.01.2005). Daher kann auch die Anregung, diesen zurzeit noch als Pflanzbeet genutzten Bereich zu 2 -3 Parkplätzen auszubauen und den dortigen Baum zu erhalten, nicht gefolgt werden. Eine Ersatzfläche für eine entsprechende Wendeanlage steht nicht zur Verfügung. b) Ausbau der Straße in Asphaltbauweise: Als alternative Ausbauvariante wäre der Ausbau in Asphalt möglich. Vorteile sind die verkürzte Bauzeit (ca. 5 statt 8 Wochen), ca. 10 - 15% geringere Baukosten und ein geringeres Fahrgeräuschniveau. Der Kostenunterschied wäre hier etwas größer als z. B. bei den Stichwegen in der Fordsiedlung, da der Einbau von Asphalt hier weitestgehend mittels Fertiger erfolgen könnte. Die Nachteile sind, dass bei Straßenaufbrüchen dauerhaft sichtbare, mögliche zukünftige Schwachstellen entstehen, die die Haltbarkeit der Straße deutlich reduzieren können und das Erscheinungsbild der Straße beeinträchtigen. Die Folgen wären ein erhöhter Unterhaltungsaufwand und ein frühzeitigerer Erneuerungsbedarf der Straße mit deutlich höheren Kosten für die Stadt. Daher rät das Fachamt von dieser Variante ab. c) Ausbau der Straße als Tempo 30 Zone ohne einengende Aufpflasterungen: Die Vorteile sind die größeren Freizügigkeiten gegenüber dem KFZ-Verkehr, z. B. das überall zulässige Parken im Rahmen der Straßenverkehrsordnung. Die Nachteile sind, dass Fußgänger und Kraftfahrzeuge sich in Folge der geringen Verkehrsflächenbreite von nur 5 - 6 m, die Verkehrsfläche in der Tempo 30 Zone (rechtlich niedrigeres Sicherheitsniveau) teilen müssen. -2- Das Parken erfolgt ungeordnet und setzt gegenseitige Rücksichtnahme voraus. Rechtlich gesehen parken dann viele KFZ-Besitzer voraussichtlich (wie auch jetzt) illegal, da sie die vorgeschriebene Mindestdurchfahrtsbreite von 3,00 m (2,75 m) nicht einhalten, oder ihr KFZ im Bereich von Grundstückszufahrten und der Wendeanlage abstellen. -3-