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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 245/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
25 kB
Datum
30.06.2010
Erstellt
24.06.10, 19:01
Aktualisiert
24.06.10, 19:01
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 245/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 245/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 245/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 245/2010)

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Inhalt der Datei

IV / 660 Sachbearbeiter: Hr. Engelhardt Telefon: 808-277 24.06.10 Protokoll über die Bürgerinfoveranstaltung „An der Schmiede“ vom 18.05.2010 in der Aula der Horionschule in Sinnersdorf Vertreter der Stadt: Herr Kleine-Erwig Herr Engelhardt Herr Enders Amtsleiter Tiefbauamt Projektbetreuender Bauingenieur Tiefbauamt Abteilungsleiter Erschließungsabteilung Eröffnung: Um 19.05 Uhr eröffnet Herr Kleine-Erwig die o. g. Veranstaltung, begrüßt die Anwesenden und stellt sich und die o. g. Vertreter der Stadt vor. Es folgt die kurze Erläuterung des Sinns und Zwecks dieser Informationsveranstaltung und der Hinweis auf die TVA-Sitzung am 30.06.2010, um 17.00 Uhr im Ratssaal, wo über die heute durch die anwesenden Bürger vorgebrachten Anregungen entschieden wird. Das Fachamt wird hierzu eine Vorlage erstellen, in der alle vorgebrachten Anregungen aufgeführt und fachlich bewertet werden. In der Sitzung können Anlieger, die sich zu Beginn der Sitzung gemeldet haben, nochmals zu diesem Thema zu Wort melden. Der Fachausschuss beschließt dann im Nachgang die Planung mit eventueller Änderungen. Herr Kleine-Erwig bittet die Anwesenden, sich in die Anwesenheitsliste einzutragen und sich bei jeder Wortmeldung mit Namen und eventueller Hausnummer zu melden, damit dies im Protokoll vermerkt werden kann. Falls jemand dies nicht wünsche, möge er aufzeigen. Dann würde dieser namentlich nicht im Protokoll erwähnt (öffentlich/nicht öffentlich). Es erfolgt der Hinweis auf die im Internet der Stadt Pulheim veröffentlichte Planung. Zum Auffinden dieser wurde den Anwesenden die vereinfachte Möglichkeit unter Suchen mit Suchbegriff An der Schmiede aufgezeigt. Vorstellung der Baumaßnahme: Herr Kleine-Erwig stellt nun die o. g. Baumaßnahme vor. Auf der Leinwand erscheinen für alle sichtbar zunächst der vorhandene Bebauungsplan BP 1.10 Sinnersdorf, das Luftbild von dem auszubauenden Bereich und der Verkehrssituation, sowie im Anschluss der Lageplanvorentwurf. An diesem erklärt der Vortragende die vorgesehenen planerischen Ausbauvorstellungen der Verwaltung und ihre technischen, rechtlichen und formalen Gründe. Während der erklärenden Ausführungen, melden sich mehre Bürger zu Wort mit folgenden Fragen, Einwänden und Anregungen: Herr Klein von Haus Nr. 2a wünscht die Entfernung des vorgesehenen Stellplatzes vor seinem Schlafzimmerfenster wegen Behinderung und der Grillimbiss-Situation. Herr Kleine-Erwig weist auf das Problem hin, dass in der gesamten Straße nur dort der einzig mögliche öffentliche Stellplatz zur Verfügung gestellt werden kann, wenn man die jetzigen Grundstückszufahrten als gegeben ansieht. Eine relevante Nutzungseinschränkung seiner bestehenden Zufahrten kann nicht festgestellt werden. Ein Bürger weist darauf hin, dass die Befahrung mit Lkws bis jetzt immer funktioniert habe. Diese seien wie das Müllfahrzeug immer rückwärts in die Straße eingefahren. Folglich sei keine Wendeanlage nötig. 1 IV / 660 Sachbearbeiter: Hr. Engelhardt Telefon: 808-277 24.06.10 Frau Haag von Haus Nr. 13, welche im geplanten Wendehammerbereich das jetzige Pflanzbeet in Patenschaft pflegt, wünscht dort die Anlage von 2-3 Parkplätzen statt einer ihrer Meinung nach unnötigen Wendeanlage. Herr Kleine-Erwig räumt ein, dass die öffentlichen Parkplatzmöglichkeiten in dieser Straße stark eingeschränkt sind und erläutert die Gründe hierfür (Fahrbahnbreite teilweise nur 5 m, und die Grundstückszufahrtssituation). Die Pflicht zur Anlage einer Wendemöglichkeit (ist ab 50 m Länge vorzusehen) ergibt sich aus der vorhandenen Länge (diese beträgt ca. 130 m) der Erschließungsstraße. Herr Vollmer fragt, warum überhaupt die Straße ausgebaut werden soll. Diese sei ja noch in einem erkennbar guten Allgemeinzustand. Dieser Wortmeldung schlossen sich mehrere anwesende Bürger gleichlautend an und verlangten eine plausible Erklärung. Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Straße „An der Schmiede“ um eine erschließungsbeitragspflichtige Anlage handelt. Dies bedeutet, dass die Gemeinde verpflichtet ist, die Kosten der erstmaligen endgültigen Herstellung in der Höhe des gesetzlichen Anliegeranteils auf die Anlieger umzulegen, mithin Erschließungsbeiträge zu erheben. Obwohl die Straße bereits viele Jahre existiert, war es bisher aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich, sie erstmals endgültig herzustellen. Nunmehr verfügt die Stadt jedoch über alle erforderlichen Grundstücke und die benötigten Haushaltsmittel, so dass in diesem Jahr mit der Bebauungsplan gemäßen Herstellung der Straße begonnen werden kann. In diesem Zusammenhang kann dann das Provisorium mit seinen zahlreichen Mängeln und Schäden beseitigt werden. Die Herstellungsvoraussetzungen liegen gegenwärtig vor. Daher ist es nicht weiter zu vertreten, das Provisorium mit einem zunehmenden (nicht umlagefähigen und daher von der Allgemeinheit zu tragenden) Unterhaltungsaufwand zu erhalten, um die im Gesetz vorgesehene Erschließungsbeitragspflicht zu verhindern. Die Anwohner fragen nach der Höhe der zu erwartenden Forderungen. Erschließungsbeitragsrecht: Herr Enders erläutert die für den Erschließungsbeitrag relevanten gesetzlichen Grundlagen und die sich aus der Erschließungsbeitragssatzung ergebende Berechnungsweise. Ausgehend von der zurzeit vorliegenden ersten Kostenschätzung ergibt sich ein beitragsfähiger Aufwand von ca. 136.000,00 €. Nach Abzug des städtischen Eigenanteils von 10% verbliebe ein auf die Grundstücke umzulegender Aufwand von 122.400,00 €. Die Umlage ist in 2 Verfahren vorgesehen. Mit Beginn der Herstellung werden Vorausleistungen in Höhe von ca. 70% der sich auf der Kostenschätzungsgrundlage ergebenden Forderungen erhoben. Nach Abschluss der Maßnahme werden dann auf der Grundlage der tatsächlichen und durch das Rechnungsprüfungsamt geprüften endgültigen Herstellungskosten die Erschließungsbeiträge erhoben. Herr Enders weist nachdrücklich darauf hin, dass gegenwärtig nur eine erste Kostenschätzung vorliegt. Erst wenn die Ausbauplanung feststeht und auf dieser Grundlage ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt worden sein wird, werden zuverlässigere Kostenangaben vorliegen. Die Angabe der Kostenschätzung und voraussichtlich zur Erhebung kommenden Vorausleistungen steht daher unter einem entsprechenden Vorbehalt. Herr Enders bietet den anwesenden Anliegern an, im Nachgang zu der Infoveranstaltung in Einzelgesprächen die überschlägig zu erwartenden Vorausleistungen zu benennen. Das Abrechnungsgebiet wird den Anwesenden auf der Leinwand gezeigt. Herr Weibeler, Roggendorfer Straße 49, fragt, ob es für Ihn eine Eckvergünstigung gibt. 2 IV / 660 Sachbearbeiter: Hr. Engelhardt Telefon: 808-277 24.06.10 Herr Enders antwortet, dass in diesem Falle keine Vergünstigung möglich ist, da es sich bei der Roggendorfer Straße um eine sogenannte „vorhandene Anlage“ handelt, deren erstmalige Herstellung nicht abgerechnet wurde und wird. Da insoweit keine Doppelbelastung vorliegt, besteht auch keine Vergünstigungsmöglichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit abgeschafft hat, gegen Beitragsbescheide Widerspruch einzulegen. Daher wird die Verwaltung vor dem Versand der Vorausleistungs- und späteren Beitragsbescheide ein sog. Anhörungsverfahren durchführen. Den Anliegern wird empfohlen, die Möglichkeiten dieses Anhörungsverfahrens zu nutzen und Fragen und Anregungen auch im Hinblick auf möglicherweise erforderliche Ratenzahlungsweisen zu erörtern. Ausschreibung, Bauablauf, Planänderungsanträge Auf die Anwohnerfrage nach der Ausschreibungspflicht und des zu erwartenden zeitlichen Ablaufes übernimmt Herr Kleine-Erwig wieder die Gesprächsführung. Der Leiter des Tiefbauamtes zählt nun die vorgesehenen weiteren Verfahrensschritte auf: - Fertigung einer Niederschrift und Erstellung einer Vorlage für den TVA mit einer Stellungnahme des Tiefbauamtes zu den vorgebrachten Anregungen dieser Infoveranstaltung und eventueller Überarbeitung der Planung - TVA-Sitzung 30.06.2010 mit Vorstellung und Beschluss der Entwurfsplanung - Erstellung der Ausführungsplanung und des Leistungsverzeichnisses. - Ausschreibung der Baumaßnahme (öffentliche oder beschränkte Ausschreibung, Submission, Wertung der Angebote, Vergabevorlage für HFA) - Auftragsvergabe durch den HFA. - Der Baubeginn erfolgt in der Regel innerhalb von 2 - 3 Wochen, wenn nicht die Witterung, die Jahreszeit oder die Schulferien andere Anfangstermine günstiger erscheinen lassen. - Die Bauzeit beträgt beim vorgestellten Entwurf (Pflasterbauweise) ca. 2 Monate. In diesem Zeitraum können für mehrere Wochen die Grundstücke nur zu Fuß erreicht werden. Ein Notzugang für Rettungsfahrzeuge wird sichergestellt. Eine vorübergehende Ersatzzufahrtsmöglichkeit existiert leider nicht. In Folge der zu geringen Fahrbahnbreite ist auch kein halbseitiger Straßenausbau möglich. Die Frage ob nun die Asphalt- oder die Pflasterbauweise haltbarer ist, wie hoch der Preisunterschied zwischen beiden ist und wo die Vor- und Nachteile dieser beiden konkurrierenden Baumaßnahmen liegen, wird wie folgt beantwortet: Es kommt auf die zu erwartenden Gegebenheiten an. Die Pflasterbauweise ist geringfügig teurer (10 - 15 €/m²), die Bauzeit für eine gepflasterte Straße ist länger als für eine Asphaltstraße. Sobald Versorgungsträgeraufbrüche stattfinden, ist die gepflasterte Straße im Vorteil. Asphaltaufbruchflicken erhöhen das Schadenspotenzial in einer Straße deutlich und hinterlassen einen unschönen optischen Eindruck. Weitere Fragen betreffen den Komplex der Parkmöglichkeiten während und nach Herstellung der Baumaßnahme. Die Situation kann nur als schwierig bezeichnet werden. Der vorgestellte Entwurf kann nur einen einzigen mögli- 3 IV / 660 Sachbearbeiter: Hr. Engelhardt Telefon: 808-277 24.06.10 chen öffentlichen Stellplatz ausweisen, der auch noch von den Bürgern Weibeler und Klein abgelehnt wird wegen der Parksituation im Bereich der Grillstube Roggendorfer Straße 49. Hinsichtlich der Wünsche der Anwohner nach Abänderung, bzw. Verkleinerung der vorgesehenen Aufpflasterungen im Zuge einer Gestaltung des Straßenraumes nach VZ 325 „Verkehrsberuhigter Bereich“ wurde eine Prüfung zugesagt. Herr Kleine-Erwig schließt die Versammlung um 21.20 mit dem Hinweis, dass bis Ende des Monats die Planung im Internet oder im Tiefbauamt bei Herrn Engelhardt, Zimmer 3.16 eingesehen werden kann. Dort können auch weitere Fragen und Anregungen vorgebracht werden. aufgestellt: gesehen: gesehen: Engelhardt Enders Kleine-Erwig 4