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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 160, E. - Liblar, Am Villehang; Beschluss über den städtebaulichen Entwurf)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 160, E. - Liblar, Am Villehang; 
Beschluss über den städtebaulichen Entwurf) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 160, E. - Liblar, Am Villehang; 
Beschluss über den städtebaulichen Entwurf)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 341/2009 Az.: 61.21-20/160 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 03.06.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 24.06.2009 Rat 30.06.2009 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 160, E. - Liblar, Am Villehang; Beschluss über den städtebaulichen Entwurf Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 03.06.2009 Beschlussentwurf: Der von der Verwaltung vorgelegte städtebauliche Entwurf wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage dieses Entwurfs den Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorzubereiten. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 23.09.2008 die Aufstellung Bebauungsplanes 160A, E. - Liblar, Am Villehang, beschlossen. Der Geltungsbereich Bebauungsplanes umfasst eine Teilfläche der im Flächennutzungsplan im Bereich westlich östlich der Waldorfschule dargestellten Wohnbauflächenreserven. Es handelt sich hier um östlich der Waldorfschule gelegenen und im städtischen Eigentum befindlichen Teilbereich 3,1 ha). des des und den (ca. Gleichzeitig ist die Verwaltung beauftragt worden, auf der Grundlage der von ihr vorgelegten drei alternativen städtebaulichen Entwürfe die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerversammlung) durchzuführen. Die alternativen städtebaulichen Entwürfe umfassen nicht nur das Bebauungsplangebiet Nr. 160A, sondern den gesamte Bereich westlich und östlich der Waldorfschule, da es städtebaulich und erschließungstechnisch als ein Gebiet zu betrachten ist. Die Entwürfe wurden in einer Bürgerversammlung am 25.11.2008 der Öffentlichkeit vorgestellt (siehe auch Niederschrift der Bürgerversammlung). Auf der Grundlage der in den politischen Gremien und der Bürgerversammlung vorgetragenen Anregungen sowie den in der Nacherörterungsfrist schriftlich eingegangenen Stellungnahmen wurde nunmehr ein überarbeiteter städtebaulicher Entwurf erarbeitet. Dabei wurde auf Basis der Planvarianten B und C insbesondere die gewünschte Optimierung bezüglich der Grundstücksorientierung und –zuschnitte (Süd- und Westausrichtung), der Sonnenenergienutzung sowie der Erschließungsflächen berücksichtigt. Darüberhinaus sind die Belange der städtebaulichen Kriminalprävention in den Entwurf eingeflossen und die städtebauliche Integration eines Mehrgeneration-Wohnprojektes sichergestellt. Hierzu haben intensive Abstimmungsgespräche mit der Unteren Landschaftsbehörde (Eingriff ins Landschaftsschutzgebiet durch die beiden geplanten Kreisverkehre), dem Tiefbauamt (Anbindung an die K 45 und K 44) des Rhein - Erft - Kreises sowie der Kreispolizeibehörde (städtebauliche Kriminalprävention) stattgefunden. Die Einbeziehung des Projekts Mehrgeneration-Wohnen der Initiative ZAZZ (Jung und Alt ziehen zusammen) mit ca. 20 Wohnungseinheiten ist mit der Initiative angestimmt; im Entwurf ist eine dafür geeignete Fläche (s. Begründung städtebaulicher Entwurf) vorgesehen. Der städtebauliche Entwurf ist darüber hinaus so konzipiert, dass der erste Bauabschnitt unabhängig vom zweiten Bauabschnitt als ein in sich geschlossenes eigenständiges Wohngebiet realisiert werden kann. Mit der Vorlage soll nunmehr vor der Erarbeitung des Bebauungsplans - Entwurfs die Abstimmung mit dem Fachausschuss erfolgen. (Bösche) Anlagen • Anlageplan • Niederschrift der Bürgerversammlung und der eingegangenen Stellungnahmen • Städtebaulicher Entwurf einschl. Begründung an die Fraktionen und Sachkundigen Einwohner -2-