Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 341/2009
Az.: 61.21-20/160
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 03.06.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
24.06.2009
Rat
30.06.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 160, E. - Liblar, Am Villehang;
Beschluss über den städtebaulichen Entwurf
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 03.06.2009
Beschlussentwurf:
Der von der Verwaltung vorgelegte städtebauliche Entwurf wird zur Kenntnis genommen und die
Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage dieses Entwurfs den Beschluss über die Offenlage gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB vorzubereiten.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 23.09.2008 die Aufstellung
Bebauungsplanes 160A, E. - Liblar, Am Villehang, beschlossen. Der Geltungsbereich
Bebauungsplanes umfasst eine Teilfläche der im Flächennutzungsplan im Bereich westlich
östlich der Waldorfschule dargestellten Wohnbauflächenreserven. Es handelt sich hier um
östlich der Waldorfschule gelegenen und im städtischen Eigentum befindlichen Teilbereich
3,1 ha).
des
des
und
den
(ca.
Gleichzeitig ist die Verwaltung beauftragt worden, auf der Grundlage der von ihr vorgelegten drei
alternativen städtebaulichen Entwürfe die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Bürgerversammlung) durchzuführen. Die alternativen städtebaulichen Entwürfe umfassen nicht
nur das Bebauungsplangebiet Nr. 160A, sondern den gesamte Bereich westlich und östlich der
Waldorfschule, da es städtebaulich und erschließungstechnisch als ein Gebiet zu betrachten ist.
Die Entwürfe wurden in einer Bürgerversammlung am 25.11.2008 der Öffentlichkeit vorgestellt
(siehe auch Niederschrift der Bürgerversammlung).
Auf der Grundlage der in den politischen Gremien und der Bürgerversammlung vorgetragenen
Anregungen sowie den in der Nacherörterungsfrist schriftlich eingegangenen Stellungnahmen
wurde nunmehr ein überarbeiteter städtebaulicher Entwurf erarbeitet.
Dabei wurde auf Basis der Planvarianten B und C insbesondere die gewünschte Optimierung
bezüglich der Grundstücksorientierung und –zuschnitte (Süd- und Westausrichtung), der
Sonnenenergienutzung sowie der Erschließungsflächen berücksichtigt.
Darüberhinaus sind die Belange der städtebaulichen Kriminalprävention in den Entwurf
eingeflossen und die städtebauliche Integration eines Mehrgeneration-Wohnprojektes
sichergestellt.
Hierzu haben intensive Abstimmungsgespräche mit der Unteren Landschaftsbehörde (Eingriff ins
Landschaftsschutzgebiet durch die beiden geplanten Kreisverkehre), dem Tiefbauamt (Anbindung
an die K 45 und K 44) des Rhein - Erft - Kreises sowie der Kreispolizeibehörde (städtebauliche
Kriminalprävention) stattgefunden.
Die Einbeziehung des Projekts Mehrgeneration-Wohnen der Initiative ZAZZ (Jung und Alt ziehen
zusammen) mit ca. 20 Wohnungseinheiten ist mit der Initiative angestimmt; im Entwurf ist eine
dafür geeignete Fläche (s. Begründung städtebaulicher Entwurf) vorgesehen.
Der städtebauliche Entwurf ist darüber hinaus so konzipiert, dass der erste Bauabschnitt
unabhängig vom zweiten Bauabschnitt als ein in sich geschlossenes eigenständiges Wohngebiet
realisiert werden kann.
Mit der Vorlage soll nunmehr vor der Erarbeitung des Bebauungsplans - Entwurfs die Abstimmung
mit dem Fachausschuss erfolgen.
(Bösche)
Anlagen
• Anlageplan
• Niederschrift der Bürgerversammlung und der eingegangenen Stellungnahmen
• Städtebaulicher Entwurf einschl. Begründung an die Fraktionen und Sachkundigen
Einwohner
-2-