Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
23 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift der Bürgerversammlung
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung am
20.11.2008
Beginn :19.00 Uhr
Ende: 20.45 Uhr
Darlegung und Anhörung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
1.
Thema der Veranstaltung:
Vorentwurfsplanungen der Stadt Erftstadt für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 160
einschl. 160A, E.- Liblar, Villehang
2.
Ort der Veranstaltung:
Ratssaal der Stadt Erftstadt, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt - Liblar
3.
Veranstalter:
Stadt Erftstadt, vertreten durch
Bürgermeister Bösche
Stadtbaudirektor Herrn Wirtz
und
Stadtbauamtsrat Herrn Lippik
4.
Veranstaltungsteilnehmer:
69 Bürger
5.
Veranstaltungsablauf:
Bürgermeister Bösche begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Bürgerversammlung.
Er erklärt den Sinn und Zweck der Bürgerversammlung bzw. der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Sinn und Zweck der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist es, in einem möglichst frühen Verfahrensstadium die Bürgerinnen und Bürger über die beabsichtigte Planung zu
informieren.
Anschließend erläutert Herr Lippik in Form einer PowerPoint – Präsentation und anhand
von unterschiedlichen Lösungen (drei Planvarianten) die für die Neugestaltung des Gebietes (Gesamtbereich: westlich, nördlich und östlich der Waldorfschule) in Betracht
kommen, die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen
der Planung des Bebauungsplanes Nr. 160 einschließlich 160A, E. – Liblar, Villehang.
Wesentliches Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer ein- bis zweigeschossigen Wohnbebauung.
1
6.
Bedenken, Anregungen, Diskussionsbeiträge
Nach dem Vortrag von Herrn Lippik werden folgende Anregungen, Bedenken und Fragen erörtert:
6.1
Welche Auswirkungen hat die Tatsache, dass das Plangebiet im bergbaulich bedingten Grundwasserbeeinflussung liegt und im Plangebiet Humose Böden vorhanden sind?
Die Aussage des zuständigen Bergamtes, dass das Plangebiet im Bereich braunkohlebedingter, großflächiger Grundwasserbeeinflussung liegt, hat die Bedeutung, dass nach
Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen der RWE Power (ehemals Rheinbraun) der
Grundwasserspiegel im Plangebiet wieder auf das natürliche Niveau ansteigen wird.
Dies hat jedoch für die im Plangebiet vorgesehene Wohnbebauung keine Auswirkungen,
da der Flurabstand des natürlichen Grundwasserspiegels im Bereich Liblar ausreichend
groß (ca. 20 m) ist.
Humose Böden sind nur im äußersten Süden des Plangebietes in relativ geringem Umfang vorhanden. Diese Böden besitzen eine geringere Standfestigkeit, sodass bei einer
Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich
erforderlich sind. Im Bebauungsplan werden diese Flächen entsprechend gekennzeichnet.
6.2
Wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung des Baugebietes aus?
Mit der Rechtskraft des 1. Bauabschnittes bzw. des Bebauungsplanes Nr. 160A (3,0 ha
östlich der Waldorfschule) wird Ende 2009 gerechnet, sodass mit der Realisierung (Erschließung und Grundstückverkauf) des 1. Bauabschnittes Anfang 2010 begonnen werden kann. Die Umsetzung des 2. Bauabschnittes ist im wesentlichen abhängig von der
Vermarktung des 1. Bauabschnittes und vom entsprechenden Grunderwerb; angestrebt
wird eine Realisierung ab 2012.
6.3
Ein Bürger befürwortet die Planvariante C.
6.4
Welche Maßnahmen werden gegen den Lärm von der Eisenbahnstrecke KölnTrier, dem Schrottplatz östlich der Eisenbahnstrecke und des Bolzplatzes im Bereich der Straße „Am Schießendahl“ getroffen?
Die Lärmbelastung bezüglich der Eisenbahnstrecke, des Schrottplatzes und des Bolzplatzes wird noch im weiteren Planverfahren eingehend geprüft und ggf. entsprechende
Maßnahmen in den Bebauungsplan aufgenommen.
6.5
Kann die Anbindung der östlichen Plangebietshälfte nicht im Einmündungsbereich K 44 / K 45 erfolgen?
Eine Anbindung im Einmündungsbereich K 44 / K 45 wird im weiteren Planverfahren
geprüft.
6.6
Welche Lärmschutzmaßnahmen werden gegen den Verkehrslärm auf der K 45
(Schlunkweg) und der K 44 (Gemeindeverbindungsstraße) bis zur Bliesheimer
Straße getroffen?
Der An- und Abfahrtsverkehr aus dem geplanten Wohngebiet wird über den Schlunkweg
(K 45) und die Gemeindeverbindungsstraße (K 44) fließen. Im weiteren Planverfahren
2
wird zusammen mit dem Straßenbauträger (Rhein-Erft-Kreis) geprüft, ob es entsprechende Lärmschutzmaßnahmen notwendig sind und wie diese realisiert werden können?
6.7
Ein Bürger weist daraufhin, dass der Fußweg östlich der Kleingartenanlage erhalten bleiben sollte, da er zur Pflege der Hecke entlang der Kleingartenanlage benötigt wird. Er plädiert deshalb für die Planvarianten A und C.
6.8
Wie hoch werden die Grundstückspreise sein?
Der Grundstückspreis pro Quadratmeter wird voraussichtlich zwischen 220 € und 250 €
liegen.
6.9
Wurde bereits mit den privaten Grundstückseigentümern Verhandlungen über den
Ankauf der Grundstücke durch die Stadt geführt?
Die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern werden zur Zeit geführt.
6.10
Was versteht man unter Geschosswohnungsbau?
Geschosswohnungsbauten sind mehrgeschossige Gebäude mit mehreren Wohnungen,
die als Miet- oder als Eigentumswohnung genutzt werden. Die im Plangebiet angestrebte Wohnungsdichte ist bisher wesentlich geringer geplant als im „Wohngebiet WillyBrandt-Straße“
6.11
Besteht überhaupt Bedarf für dieses Wohngebiet?
Im derzeit in der Realisierung befindliche Baugebiet Blessem - Südost sind 80 Prozent
der ca. 45 zur Vermarktung stehenden Grundstücke bereits verkauft. Von den verkauften Grundstücken wurden ca. 70 % von ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger erworben. Diese Tatsache und die der Stadt bisher vorliegenden Anfragen zum Erwerb eines Grundstückes innerhalb des Plangebietes bestätigen den Bedarf.
6.12
Reichen die vorhandenen sozialen Infrastruktureinrichtungen (insbesondere
Schulen und Kindergärten) aus, um den durch das Baugebiet entstehenden zusätzlichen Bedarf befriedigen zu können.
Die Entwicklung bzw. Umsetzung dieses Wohngebietes wurde bei der Fortschreibung z.
B. des Schulentwicklungsplanes und des Kindergartenbedarfsplanes entsprechend berücksichtigt, sodass Erweiterungen von bestehenden oder die Errichtung von zusätzlichen Infrastruktureinrichtungen nicht erforderlich sind.
6.13
Welche Größe haben die Grundstücke in den städtebaulichen Konzepten?
Abgesehen von einzelnen Ausnahme sind in den städtebaulichen Konzepten für freistehende Einfamilienhäuser Grundstücksgrößen von ca. 450 qm, für Doppelhäuser bzw.
für eine Doppelhaushälften von ca. 300 qm und für Reihenhäuser von ca. 200 qm vorgesehen.
6.14
Wie wird im Bebauungsplan der Solarenergienutzung Rechnung getragen?
Die Solarenergienutzung kann im Bebauungsplan u. a. durch den Grundstückszuschnitt
und die –ausrichtung, die Vorgabe der Firstrichtung, der Gebäudehöhe und des Abstan3
des untereinander sowie der Dachneigung und der Stellung der Gebäude positiv beeinflusst werden. In den Planvarianten ist, soweit möglich, der Solarenergienutzung insbesondere im Hinblick des Grundstückszuschnittes und der -ausrichtung Rechnung getragen. Bei der Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfes, der Grundlage für den Bebauungsplan sein wird, und des Bebauungsplanes bzw. Rechtsplanes wird die Sonnenenergienutzung weiter vertieft berücksichtigt werden.
6.15
Sind die zwei geplanten Anbindungen des Plangebietes an die K 44 (Gemeindeverbinungsstraße) und K 45 nicht zu wenig.
Zwei Anbindungen sind ausreichend.
6.16
Wieviel Einwohner werden nach Fertigstellung in dem Baugebiet wohnen?
Es wird davon ausgegangen, dass insbesondere Familien mit Kinder in das Gebiet ziehen, sodass nach dem Endausbau mit ca. 540 Einwohner (3,0 EW / WE) zu rechnen ist.
6.17
An wen werden die Grundstücke verkauft?
In der Regel werden die Grundstücke für freistehende Einfamilienhäuser an die privaten
Bauherrn unmittelbar und die Doppel- sowie Reihenhäuser und Geschosswohnungsbauen an Bauträger veräußert.
6.18
Ist die Nutzung alternativer Energien möglich?
Die Nutzung alternativer Energien wird durch den Bebauungsplan nicht eingeschränkt
und ist ohne weiteres möglich. Der Stadt liegt darüber hinaus ein politischer Antrag zur
Einrichtung einer Nahwärmeversorgung (Blockheizkraftwerk), die mit regenerativer Energien betrieben werden soll, vor. Die Realisierung eines Blockheizkraftwerkes ist ohne weiteres in diesem Baugebiet möglich. Die politische Entscheidung über die Umsetzung einer entsprechenden Nahwärmeversorgung steht noch aus.
6.19
Sind die im Plangebiet vorgesehenen Spielplätze ausreichend und müssen diese
nicht auch einen gewissen Spielflächenfehlbedarf aus der bestehenden Bebauung
übernehmen?
In allen drei Planvarianten ist je Bauabschnitt ein Spielplatz geplant. Außerdem besitzen
die Planvarianten gegenüber den angrenzenden Wohngebieten einen sehr hohen Anteil
an öffentlichen Grünflächen, die den Spielflächenanteil im Plangebiet ergänzen. Ein
Fehlbedarf an Spielfläche im angrenzenden bebauten Bereich ist nicht bekannt. Im weiteren Planverfahren bzw. im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes / Rechtsplanes wird der konkrete Spielflächenbedarf mit dem Jugendamt abgestimmt.
6.20
Was ist mit den vorgesehenen alternativen Wohnformen wie z. B. „Dorf in der
Stadt“?
Das Projekt „Dorf in der Stadt“ aus der Stadt Heidenheim ist nicht eins zu eins auf die
Stadt Erftstadt übertragbar. Die Situation in der Stadt Heidenheim ist nicht vergleichbar
mit der in der Stadt Erftstadt. Darüber hinaus ist für die Umsetzung des Projektes ein
Investor erforderlich.
Konkreter ist dagegen das Projekt „Mehrgenerationen Wohnen an der Waldorfschule“.
Im Rahmen der Konkretisierung des entgültigen städtebaulichen Konzeptes wird eine
eingehende Abstimmung mit den Projektinitiatoren erfolgen.
4
Darüber hinaus sind Projekte bzw. Wohnformen, insbesondere des „altengerechten
Wohnens“, in Form von Geschosswohnungsbauten als auch Einfamilienhäuser angedacht. Diese sind in allen Planvarianten und Bauabschnitten realisierbar.
6.21
Sind weitere oder alternative Verkehrsanbindungen des Plangebietes zur Entlastung insbesondere der K 45 bzw. des Schlunkweges möglich?
Die Anbindung des Baugebietes in Richtung Westen und / oder Norden über Straßen
der angrenzenden Bebauung ist wegen der unzureichenden Leistungsfähigkeit der Straßen sowie des Verkehrslärms nicht vertretbar. Darüber hinaus sind aufgrund der vorhandenen Grundstücksstruktur in den bestehenden Baugebieten keine zusätzlichen Erschließungsanbindungen möglich. Auch weitere Anbindungen an die K 44 und K 45 bewirken keine Entlastung für den Schlunkweg.
7.
Veranstaltungsschluss
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt Herr Bösche den Anwesenden für ihre Diskussionsbeiträge. Danach haben alle Interessierten die
Möglichkeit, in Einzelgesprächen mit den Vertretern der Verwaltung weitere Fragen zu
erörtern und Auskünfte zu erhalten.
Gez. Lippik
(Lippik)
Schriftführer
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