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Beschlussvorlage (Antrag des Ratsmitgliedes Hermann Schmitz vom 21.08.2009 über die Pflasterung in der Kaiserin-Theophanu-Straße)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
60 kB
Datum
03.02.2010
Erstellt
28.01.10, 10:10
Aktualisiert
28.01.10, 10:10
Beschlussvorlage (Antrag des Ratsmitgliedes Hermann Schmitz vom 21.08.2009 über die Pflasterung in der Kaiserin-Theophanu-Straße) Beschlussvorlage (Antrag des Ratsmitgliedes Hermann Schmitz vom 21.08.2009 über die Pflasterung in der Kaiserin-Theophanu-Straße)

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Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr IV / 660 - Vo (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 03.02.2010 X Herr Vollmer (Verfasser/in) 36/2010 nö. S. TOP 19.01.2010 (Datum) BETREFF: Antrag des Ratsmitgliedes Hermann Schmitz vom 21.08.2009 über die Pflasterung in der Kaiserin-Theophanu-Straße VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: RM Hermann Schmitz HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der TVA nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zu Kenntnis. ERLÄUTERUNGEN: Mit Datum vom 21.08.2009 stellte RM Hermann Schmitz hinsichtlich der aufgetreten Mängel bei der Pflasterung in der Kaiserin Theophanu Straße den Antrag auf Behandlung im Ausschuss für Tiefbau und Verkehr. Hintergrund ist, dass im Verlauf der Kaiserin Theophanu Straße einige Stellen aufgetreten sind, wo das Betonpflaster nicht mehr fest im Verbund liegt. In der Kaiserin Theophanu Straße ist eine Bauweise mit einer Pflasterdecke für Fahrbahnen auf einer Asphalttragschicht und einem Bettungsmaterial aus Brechsand-Splitt Gemisch 0/5 für das -1- Pflaster gewählt worden. Dieser Aufbau ist eine praxiserprobte Ausbauweise für einen verkehrsberuhigten Bereich und hat sich im gesamten Stadtgebiet über einen längeren Zeitraum bewährt. Dem Fachamt sind auch keine Mängel bekannt, die direkt auf die hergestellte Ausbauweise zurück zu führen sind. Bei der Ausführung ist darauf zu achten, dass als Bettungsmaterial ein Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5 mm oder 0/8 mm verwendet wird. Der Splitt übernimmt aufgrund des Stützkorns die Aufgabe der Tragfähigkeit. Der Sand füllt die Hohlräume des Splitts, so dass kein Fugenmaterial in die dazwischen liegenden Hohlräume gelangen kann. Die Filterstabilität ist somit gewährleistet. Bei dem hier vorliegenden Schadensbild ist es anscheinend zu partiellen Ausführungsfehlern hinsichtlich des Bettungsmaterials gekommen, da eventuell in Teilbereichen ein Brechsand-SplittGemisch 2/5 ohne Feinanteile (0/2 mm) verwendet wurde. Dadurch ist die Filterstabilität nicht gewährleistet, d.h. Feinanteile aus dem Fugenmaterial 0/2 mm wandern unter dynamischer Belastung in die Hohlräume der Splittbettung und schließen diese. Das Splittmaterial wird durch horizontale Belastung (Scheerkräfte) bei einem nicht mehr festen Verbund der Pflastersteine zermahlen, so dass sich eine mörtelähnliche Schicht als Bettungssauflager bildet. Die Folge ist eine Reduzierung bzw. vollständige Verhinderung der Wasserdurchlässigkeit. Klappernde Steine und aus den Fugen spritzendes Wasser sind das Ergebnis. Das gleiche Schadensbild kann auch durch ein geringes Quergefälle (kleiner 2,5 %) entstehen, da auch dort eine langsame und durch die übliche Verkehrsbelastung geförderte Auswaschung der Fugen erfolgen kann. Die Gewährleistungsfrist für die im Jahre 1993 und 1994 abgenommenen Arbeiten sind lange abgelaufen. Eine Inanspruchnahme des Erschließungsträgers oder der Baufirma für eventuelle Ausführungsfehler dürfte kaum möglich sein. Trotzdem wurde der Erschließungsträger schriftlich aufgefordert eine Stellungnahme und eine Prüfung des Sachverhaltes vorzunehmen. Ein Antwortschreiben ist bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eingegangen. Im Rahmen der der Stadt obliegenden Unterhaltungspflicht wird die Kaiserin Theophanu Straße in regelmäßigen Abständen durch das Tiefbauamt kontrolliert und bei Bedarf erfolgt kurzfristig eine Reparatur durch den Bauhof der Stadt Pulheim. Die Gefahr, dass es zu großflächigen Bereichen kommt, bei denen das Betonpflaster nicht mehr in seinem festen Verbund liegt, ist somit nicht gegeben. Zum jetzigen Zeitpunkt ist von einer normalen Lebensdauer der Kaiserin Theophanu Straße auszugehen und daher auch nicht mit zusätzlichen Kosten für die Anwohner zu rechnen. -2-