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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 16.9 Pulheim, Gewerbegebiet Pulheim Südwest Änderung der Darstellung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Gewerbliche Bauflächen" - Aufstellungsbeschluss - Beauftragung zur Durchführung der Anfrage nach § 32 LPlG - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
20 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
03.02.10, 22:07
Aktualisiert
03.02.10, 22:07
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.9 Pulheim, Gewerbegebiet Pulheim Südwest
Änderung der Darstellung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Gewerbliche Bauflächen" 
- Aufstellungsbeschluss
- Beauftragung zur Durchführung der Anfrage nach § 32 LPlG
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.9 Pulheim, Gewerbegebiet Pulheim Südwest
Änderung der Darstellung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Gewerbliche Bauflächen" 
- Aufstellungsbeschluss
- Beauftragung zur Durchführung der Anfrage nach § 32 LPlG
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.9 Pulheim, Gewerbegebiet Pulheim Südwest
Änderung der Darstellung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Gewerbliche Bauflächen" 
- Aufstellungsbeschluss
- Beauftragung zur Durchführung der Anfrage nach § 32 LPlG
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat IV/61-ro/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 02.02.2010 X Herr Rosenkranz (Verfasser/in) 2/2010 nö. S. TOP 07.01.2010 (Datum) BETREFF: Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 16.9 Pulheim, Gewerbegebiet Pulheim Südwest Änderung der Darstellung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Gewerbliche Bauflächen" - Aufstellungsbeschluss - Beauftragung zur Durchführung der Anfrage nach § 32 LPlG - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Investor / Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: -1- ja nein BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Rat ordnet die auf den Umwelt- und Planungsausschuss übertragene Entscheidungskompetenz für den Aufstellungsbeschluss im Verfahren der unter Ziffer 2 benannten Teilbereichsänderung des Flächennutzungsplans gemäß Ziffer 4.3 Zuständigkeitsordnung i.V.m. § 41 Abs. 2 GO NRW wieder seinem Kompetenzbereich zu. Im Übrigen verbleibt die Entscheidungskompetenz für die weiteren verfahrensleitenden Beschlüsse gemäß Ziffer 10.2 a) Zuständigkeitsordnung beim Umwelt- und Planungsausschuss. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1 + 4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) die Aufstellung der Änderung Nr. 16.9 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim (Bereich: Pulheim, Gewerbegebiet Südwest). Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der heutigen Ackerflächen zu Bauflächen für gewerbliche Nutzungen zu schaffen. Lage und Umfang des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. - Aufstellungsbeschluss 3. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß § 32 LPlG zu stellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. ERLÄUTERUNGEN: Der Geltungsbereich der geplanten Teilbereichsänderung 16.9 des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim erstreckt sich über die westlich der K 6 gelegenen Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB), die seit der 21. Änderung des Regionalplans im Jahre 1994 südlich der Bahnlinie Koblenz – Mönchengladbach ausgewiesen sind. Die östlich der K 6 gelegenen GIB-Flächen wurden bereits in den 1990er Jahren durch vorbereitende (FNP-Teilbereichsänderung Nr. 13.3, Ratsbeschluss 1998) und verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 69 Pulheim, Satzungsbeschluss 1999) zu Bauland für gewerbliche Nutzungen entwickelt. Im Geltungsbereich des BP 69 Pulheim wurde bisher – auf der Basis einer vereinfachten Änderung des Plans – lediglich die Lagerhalle eines Logistikbetriebes errichtet. Außerdem wurde ein Teilbereich durch eine weitere Änderung zu einem Sondergebiet für ein Möbelhaus umgeplant, dessen Realisierung allerdings noch aussteht. Mit den als Gewerbegebiet ausgewiesenen Flächen des BP 69 Pulheim und des BP 69 Pulheim 1. Änderung stehen daher noch ca. 103.000 qm gewerbliche Reservefläche zur Verfügung. Wenn dennoch die Verwaltung jetzt vorschlägt, Bauleitplanung für die GIB-Reserve westlich der K 6 zu betreiben, hat das seinen unmittelbaren Grund im Ansiedlungswunsch eines großen, international agierenden Logistikbetriebes. Dessen Anforderungen hinsichtlich der Grundstücksgröße und des Grundstückzuschnitts lassen sich mit den Restflächen im Bereich des BP 69 Pulheim nicht erfüllen (siehe ANLAGE 1). Geplant ist der europaweit größte Standort des Betriebes mit einem Arbeitsplatzpotenzial von 250 Stellen. Benötigt wird ein Betriebsgrundstück von rd. 90.000 qm Größe mit möglichst rechteckigem Zuschnitt. Eine geeignete zusammenhängende Fläche steht unter Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse derzeit nur im Westen des Bereiches zur Verfügung. -2- Der in der Übersichtskarte ausgewiesene FNP-Änderungsbereich wird im Osten von der K 6, im Westen vom Gleiskörper einer Werksbahn, im Norden von der L 183 und im Süden von der B 59 n umgrenzt. Für ihn soll die Darstellung von derzeit „Fläche für die Landwirtschaft“ in zukünftig „Gewerbliche Baufläche (G)“ geändert werden. Damit sollen die Voraussetzungen für eine verbindliche Bauleitplanung geschaffen werden, die gewerbliche Nutzungen im Allgemeinen und den geplanten Logistikbetrieb im Besonderen auf den heutigen Ackerflächen zulässig macht. Das entsprechende Bebauungsplanverfahren 99 Pulheim soll parallel durchgeführt werden. Zusätzliche Informationen zum Änderungsverfahren sind dem Entwurf der Planbegründung, wie er zum derzeitigen Planungsstand möglich ist, zu entnehmen. Die Eilbedürftigkeit resultiert aus dem Wunsch des Logistikunternehmens, möglichst rasch Planungssicherheit zu erzielen und bestenfalls bereits gegen Ende des Jahres mit der Maßnahme zu beginnen. Um dies nicht auszuschließen sind durch die Verwaltung umgehend Angebote für erforderliche Fachgutachten (Verkehr, Umweltverträglichkeit/Faunistik, Bodendenkmäler) einzuholen und Aufträge zu vergeben. -3-