Daten
Kommune
Pulheim
Größe
20 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
03.02.10, 22:07
Aktualisiert
03.02.10, 22:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Rat
IV/61-ro/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
02.02.2010
X
Herr Rosenkranz
(Verfasser/in)
2/2010
nö. S. TOP
07.01.2010
(Datum)
BETREFF:
Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.9 Pulheim, Gewerbegebiet Pulheim Südwest
Änderung der Darstellung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Gewerbliche Bauflächen"
- Aufstellungsbeschluss
- Beauftragung zur Durchführung der Anfrage nach § 32 LPlG
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Investor / Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
-1-
ja
nein
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der Rat ordnet die auf den Umwelt- und Planungsausschuss übertragene Entscheidungskompetenz für den Aufstellungsbeschluss im Verfahren der unter Ziffer 2 benannten Teilbereichsänderung des Flächennutzungsplans gemäß Ziffer 4.3 Zuständigkeitsordnung i.V.m. § 41 Abs.
2 GO NRW wieder seinem Kompetenzbereich zu.
Im Übrigen verbleibt die Entscheidungskompetenz für die weiteren verfahrensleitenden Beschlüsse gemäß Ziffer 10.2 a) Zuständigkeitsordnung beim Umwelt- und Planungsausschuss.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1 + 4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) die Aufstellung der Änderung Nr. 16.9 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim (Bereich: Pulheim, Gewerbegebiet Südwest).
Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der
heutigen Ackerflächen zu Bauflächen für gewerbliche Nutzungen zu schaffen.
Lage und Umfang des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
3. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß
§ 32 LPlG zu stellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
ERLÄUTERUNGEN:
Der Geltungsbereich der geplanten Teilbereichsänderung 16.9 des Flächennutzungsplans der
Stadt Pulheim erstreckt sich über die westlich der K 6 gelegenen Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB), die seit der 21. Änderung des Regionalplans im Jahre 1994 südlich der
Bahnlinie Koblenz – Mönchengladbach ausgewiesen sind.
Die östlich der K 6 gelegenen GIB-Flächen wurden bereits in den 1990er Jahren durch vorbereitende (FNP-Teilbereichsänderung Nr. 13.3, Ratsbeschluss 1998) und verbindliche Bauleitplanung
(Bebauungsplan Nr. 69 Pulheim, Satzungsbeschluss 1999) zu Bauland für gewerbliche Nutzungen
entwickelt. Im Geltungsbereich des BP 69 Pulheim wurde bisher – auf der Basis einer vereinfachten Änderung des Plans – lediglich die Lagerhalle eines Logistikbetriebes errichtet. Außerdem
wurde ein Teilbereich durch eine weitere Änderung zu einem Sondergebiet für ein Möbelhaus umgeplant, dessen Realisierung allerdings noch aussteht.
Mit den als Gewerbegebiet ausgewiesenen Flächen des BP 69 Pulheim und des BP 69 Pulheim
1. Änderung stehen daher noch ca. 103.000 qm gewerbliche Reservefläche zur Verfügung.
Wenn dennoch die Verwaltung jetzt vorschlägt, Bauleitplanung für die GIB-Reserve westlich der
K 6 zu betreiben, hat das seinen unmittelbaren Grund im Ansiedlungswunsch eines großen, international agierenden Logistikbetriebes. Dessen Anforderungen hinsichtlich der Grundstücksgröße
und des Grundstückzuschnitts lassen sich mit den Restflächen im Bereich des BP 69 Pulheim
nicht erfüllen (siehe ANLAGE 1).
Geplant ist der europaweit größte Standort des Betriebes mit einem Arbeitsplatzpotenzial von 250
Stellen. Benötigt wird ein Betriebsgrundstück von rd. 90.000 qm Größe mit möglichst rechteckigem
Zuschnitt. Eine geeignete zusammenhängende Fläche steht unter Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse derzeit nur im Westen des Bereiches zur Verfügung.
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Der in der Übersichtskarte ausgewiesene FNP-Änderungsbereich wird im Osten von der K 6, im
Westen vom Gleiskörper einer Werksbahn, im Norden von der L 183 und im Süden von der
B 59 n umgrenzt. Für ihn soll die Darstellung von derzeit „Fläche für die Landwirtschaft“ in zukünftig „Gewerbliche Baufläche (G)“ geändert werden. Damit sollen die Voraussetzungen für eine verbindliche Bauleitplanung geschaffen werden, die gewerbliche Nutzungen im Allgemeinen und den
geplanten Logistikbetrieb im Besonderen auf den heutigen Ackerflächen zulässig macht. Das entsprechende Bebauungsplanverfahren 99 Pulheim soll parallel durchgeführt werden.
Zusätzliche Informationen zum Änderungsverfahren sind dem Entwurf der Planbegründung, wie er
zum derzeitigen Planungsstand möglich ist, zu entnehmen.
Die Eilbedürftigkeit resultiert aus dem Wunsch des Logistikunternehmens, möglichst rasch Planungssicherheit zu erzielen und bestenfalls bereits gegen Ende des Jahres mit der Maßnahme zu
beginnen. Um dies nicht auszuschließen sind durch die Verwaltung umgehend Angebote für erforderliche Fachgutachten (Verkehr, Umweltverträglichkeit/Faunistik, Bodendenkmäler) einzuholen
und Aufträge zu vergeben.
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