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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 16.1 - Ortsteil Sinthern Bolzplatz Wacholderweg Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Auslegungsbeschluss siehe UPA 03.12.2008, TOP 11, Niederschrift S. 55)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
24.02.2010
Erstellt
19.02.10, 12:18
Aktualisiert
19.02.10, 12:18
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.1 - Ortsteil Sinthern
Bolzplatz Wacholderweg
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 03.12.2008, TOP 11, Niederschrift S. 55) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.1 - Ortsteil Sinthern
Bolzplatz Wacholderweg
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 03.12.2008, TOP 11, Niederschrift S. 55)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/61 br/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin 24.02.2010 ö. S. X Herr Brozio (Verfasser/in) 65/2010 nö. S. TOP 08.02.2010 (Datum) BETREFF: Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 16.1 - Ortsteil Sinthern Bolzplatz Wacholderweg Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Auslegungsbeschluss siehe UPA 03.12.2008, TOP 11, Niederschrift S. 55 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: SPD-Fraktion / Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, den Entwurf der Änderung Nr. 16.1 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim mit dem Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) öffentlich auszulegen. – Auslegungsbeschluss -1- ERLÄUTERUNGEN: Mit der Flächennutzungsplanänderung Nr. 16.1 sollen die vorbereitenden bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Anlage eines Bolzplatzes am Wacholderweg in Sinthern geschaffen werden. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 03.12.2008 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB beschlossen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 07.10.2009 bis 05.11.2009 einschließlich statt. Es gingen keine Stellungnahmen ein. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.09.2009 um Stellungnahme zu dem Konzept gebeten. Eingegangene Stellungnahmen mit Hinweisen sind in Anlage beigefügt. Von Seiten der beteiligten Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden sechs (T 1 bis T 6, siehe Anlage) Anregungen und Hinweise vorgetragen. Von diesen beinhaltete eine (T 4, Rhein-Erft-Kreis) Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplans. Seitens des Amtes für Kreisplanung und Naturschutz wird im Wesentlichen angeregt die Gehölze entlang der Grundstücksgrenze des bestehenden Spielplatzes zur Erhaltung festzusetzen sowie die durch den Bebauungsplan Nr. 96 Sinthern unvermeidbaren Eingriffe durch eine intensive Ortsrandeingrünung des Bolzplatzes auszugleichen. Diese Anregungen können aufgrund des größeren Detaillierungsgrades auf der Ebene des parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahrens Nr. 96 Sinthern von Bedeutung sein und werden dementsprechend in der Vorlage zum Auslegungsbeschluss dieses Planes erörtert. Die mit Schreiben vom 02.10.2009 gestellte Anfrage bei der Bezirksregierung (§ 32 Landesplanungsgesetz) hatte zum Ergebnis, dass keine Bedenken bestehen und die Flächennutzungsplanänderung den Zielen der Raumordnung angepasst ist (siehe Anlage). Zur Weiterführung des Planverfahrens schlägt die Verwaltung die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB vor. -2-