Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln Bereich: Sportpark Stommeln, Freibadgelände Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden Auslegungsbeschluss siehe RAT vom 27.10.2009, Vorlage Nr. 428/2009, TOP 12, Niederschrift S. 14)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
22 kB
Datum
24.02.2010
Erstellt
19.02.10, 12:18
Aktualisiert
19.02.10, 12:18
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln
Bereich: Sportpark Stommeln, Freibadgelände
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und 
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden
Auslegungsbeschluss
siehe RAT vom 27.10.2009, Vorlage Nr. 428/2009, TOP 12, Niederschrift S. 14) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln
Bereich: Sportpark Stommeln, Freibadgelände
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und 
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden
Auslegungsbeschluss
siehe RAT vom 27.10.2009, Vorlage Nr. 428/2009, TOP 12, Niederschrift S. 14) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln
Bereich: Sportpark Stommeln, Freibadgelände
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und 
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden
Auslegungsbeschluss
siehe RAT vom 27.10.2009, Vorlage Nr. 428/2009, TOP 12, Niederschrift S. 14)

öffnen download melden Dateigröße: 22 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV-61 foi/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin 24.02.2010 ö. S. X Frau Foitzik (Verfasser/in) 62/2010 nö. S. TOP 02.02.2010 (Datum) BETREFF: Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln Bereich: Sportpark Stommeln, Freibadgelände Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden Auslegungsbeschluss siehe RAT vom 27.10.2009, Vorlage Nr. 428/2009, TOP 12, Niederschrift S. 14 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, den Entwurf der Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim mit dem Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) öffentlich auszulegen. Auslegungsbeschluss -1- ERLÄUTERUNGEN: Der Rat der Stadt Pulheim hat am 27.10.2009 den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB für den Entwurf der Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim beschlossen. Die Beschlüsse wurden im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vom 19.11.2009 bekannt gemacht und die Unterrichtung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 02.12.2009 bis 23.12.2009 einschließlich statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.11.2009 um Stellungnahme gebeten. Eingegangene Stellungnahmen mit Hinweisen sind nachfolgend aufgelistet und in Anlage beigefügt. Eingabensteller Inhalt Bemerkung der Verwaltung T2: RWE Netzservice GmbH Die Teilbereichsänderung liegt teilweise im Schutzstreifen der 110-kVHochspannungsfreileitung T7: Erftverband Es ist zu beachten, dass sich im Bereich der Teilbereichsänderung das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Stommeln-Sportplatz befindet. Die wasserwirtschaftliche Nutzung der Fläche ist vorrangig. Sofern Eingriffe in das Rückhaltevolumen erfolgen, müssen diese in enger Absprache mit dem Erftverband funktional und ortsnah angeglichen werden. Sofern dies zugesichert wird, bestehen keine Bedenken gegen die Teilbereichsänderung. T8: Rhein-Erft-Kreis 1. Die Teilbereichsänderung liegt im Bereich des Landschaftsplanes Nr. 7 Rommerskirchener Lösplatte. Der Plan weist den Bereich als Entwicklungsziel 2 „Anreicherung einer im Ganzen erhaltenswürdigen Landschaft mit naturnahen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ aus. Die Freileitung verläuft in diesem Bereich westlich des bestehenden Freibades, fast parallel zur B 59 n. Die Fläche für Gemeinbedarf hat noch einen ca. 50 m Abstand zu dem Schutzstreifen. Das künftige Hallenbad ist östlich vom bestehenden Freibad geplant, so dass es keine Überschneidungen geben wird. Die Fläche des HRB ist bekannt und wird im Zuge des Bebauungsplanes Nr. 44 Stommeln im Plan mit dem M. 1: 500 Berücksichtigung finden und im Umweltbericht. Ebenso Eingriffe in das Rückhaltevolumen, die im Bebauungsplanverfahren mit dem Erftverband abgestimmt werden. Die Darstellung des FNP ist im M. 1:10 000 und somit zu klein und ungenau. Zu 1: Die Teilbereichsänderung liegt in einem beplanten Bereich, dem Geltungsbereich des derzeit gültigen Bebauungsplanes Nr. 22 Stommeln. Die Festsetzungen des Landschaftsplanes Nr. 7 unter 5.2-141 und 5.2-63 werden durch die Teilbereichsänderung nicht berührt. (Siehe Auszug aus dem Landschaftsplan Nr. 7 in Anlage) • • Unter 5.2-141 ist festgesetzt: Ergänzung der Eschenreihe entlang der L93. Die prägende Eschenreihe auf der Hangkante entlang der Landstraße ist bis zum Ortseingang zu ergänzen. Unter 5.2-63 ist festgesetzt: Zweireihige Pflanzung von Ufergehölzen beidseitig des Stommelner -2- Baches. Die Maßnahme dient zur Aufwertung der wichtigen Landschaftsstruktur und des Lebensraumes. 2. Es wird angeregt, aus Gründen der Eingriffsvermeidung und des Artenschutzes eine Pufferzone zum Hang einzuhalten und die vorhandenen Gehölze im Hangbereich festzusetzen. Zu 2: Nach Rücksprache mit dem Rhein-Erft-Kreis ist dieser Punkt für die FNP-Änderung nicht relevant, sondern für den Bebauungsplan Nr. 44 Stommeln. Ebenso werden Eingriffsbilanzierung und Artenschutz im Zuge der Detailplanung des Bebauungsplanes Nr. 44 Stommeln im Umweltbericht behandelt. 3. Derzeit herrscht nur im Sommer Betrieb, künftig gibt es eine ganzjährige Beunruhigung der Tierwelt, insbesondere während der Vogelbrutzeit. Kann im Planbereich das Vorkommen geschützter Arten nicht ausgeschlossen werden, ist zu prüfen, ob Europäische Vogelarten, besonders geschützte Arten und streng geschützte Arten vorhanden sind. (Richtlinien der Europäischen Union oder der Bundesartenschutzverordnung) Zu 3: Diese umfangreichen Untersuchungen werden im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Nr. 44 Stommeln im Umweltbericht behandelt. Der Umweltbericht zur Teilbereichsänderung kann nicht auf die Detailplanung des Bebauungsplanes Nr. 44 Stommeln eingehen. Hier wird aufgezeigt, welche Belange einer näheren Untersuchung bedürfen. In § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB ist aufgeführt, dass Mehrfachprüfungen vermieden werden sollen. (Abschichtungsregelung) bei Plänen, die zu einer Planhierarchie gehören. 4. Der Bereich liegt in der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Chorbusch. Für die Nutzung des HRB ist eine Änderung der bestehenden Genehmigung nach § 31ff. WHG bei der Unteren Wasserbehörde zu stellen. Zu 4: Die Wasserschutzzone ist im FNP dargestellt und wird im weiteren Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 44 Stommeln unter Kennzeichnungen und Hinweise aufgenommen. In diesem Zuge wird auch ein erforderlicher Antrag gestellt werden. Die Verwaltung schlägt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB vor. -3-