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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 96 Sinthern Bolzplatz Wacholderweg Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Auslegungsbeschluss siehe UPA 09.09.2009, TOP 4, Niederschrift S. 10)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
24.02.2010
Erstellt
19.02.10, 12:18
Aktualisiert
19.02.10, 12:18
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 96 Sinthern
Bolzplatz Wacholderweg
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 09.09.2009, TOP 4, Niederschrift S. 10) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 96 Sinthern
Bolzplatz Wacholderweg
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 09.09.2009, TOP 4, Niederschrift S. 10) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 96 Sinthern
Bolzplatz Wacholderweg
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 09.09.2009, TOP 4, Niederschrift S. 10)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/61 br/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin 24.02.2010 ö. S. X Herr Brozio (Verfasser/in) 56/2010 nö. S. TOP 5 28.01.2010 (Datum) BETREFF: Bebauungsplan Nr. 96 Sinthern Bolzplatz Wacholderweg Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Auslegungsbeschluss siehe UPA 09.09.2009, TOP 4, Niederschrift S. 10 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: SPD-Fraktion / Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 96 Sinthern sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) öffentlich auszulegen. - Auslegungsbeschluss ERLÄUTERUNGEN: -1- Mit dem Bebauungsplan Nr. 96 Sinthern sollen die verbindlichen bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Anlage eines Bolzplatzes am Wacholderweg in Sinthern geschaffen werden. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 09.09.2009 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB beschlossen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 07.10.2009 bis 04.11.2009 einschließlich statt. In dieser Zeit gingen keine Stellungnahmen ein; vorab zugegangene Anregungen werden jedoch als fristgerecht eingegangen behandelt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.09.2009 um Stellungnahme zu dem städtebaulichen Konzept gebeten. Die Eingegangenen Stellungnahmen T 1 bis T 7 sind in Anlage beigefügt. In Schreiben T 3 wurde vom Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW auf eine mögliche geophysikalische Untersuchung des Plangebiets sowie eine Sicherheitsdetektion die entsprechend des beigefügten Merkblatts zu erfolgen hat, hingewiesen. Derartige Maßnahmen sind, falls notwendig, im Zusammenhang mit der Ausführung baulicher Maßnahmen in dem Plangebiet durchzuführen. In den textlichen Festsetzungen wird ein Hinweis aufgenommen, dass Bauarbeiten bei Kampfmittelfunden sofort einzustellen sind und der Kampfmittelräumdienst NRW zu verständigen ist. Seitens des Amtes für Kreisplanung und Naturschutz wird mit Schreiben T 5 im Wesentlichen angeregt die Gehölze entlang der Grundstücksgrenze des bestehenden Spielplatzes zur Erhaltung festzusetzen sowie die durch den Bebauungsplan unvermeidbaren Eingriffe durch eine intensive Ortsrandeingrünung des Bolzplatzes auszugleichen. Im Entwurf des Bebauungsplans werden Festsetzungen zum Erhalt der am bisherigen Spielplatz bestehenden Gehölze aufgenommen (siehe Anlage, Planzeichnung). Aufgrund der Erhöhung der ökologischen Wertigkeit der Ackerfläche in weiten Teilen können unvermeidliche Eingriffe im Plangebiet selbst ausgeglichen werden (siehe Anlage, Begründung). In der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 09.09.2009 ist durch einen Bürger ein alternatives Planungskonzept erörtert und als Skizze abgegeben worden (siehe Anlage, n. ö. T.) Der Entwurf sieht im Wesentlichen anstelle der Wohnbebauung Bäume mit einem Altensitzplatz und einer Boccia-Bahn vor. Der Bolzplatz soll von einer Inlineskatebahn umfahren werden. Aus planerischer Sicht ist dieses Konzept dahingehend problematisch, dass durch die Inlineskatebahn die Problematik möglicher Lärmimmissionen noch verstärkt wird. Aus ökonomischer Sicht entfallen mit dem Verzicht auf die Wohnbebauung Einnahmen aus Grundstücksverkäufen. Die skizzierte Anlage eines Lärmschutzwalls westlich des Bolzplatzes entlang des Wacholderwegs könnte zwar eine Verbesserung des Schallschutzes bewirken, die Möglichkeit der sozialen Kontrolle würde jedoch eingeschränkt werden. Demgegenüber könnte der beabsichtigte Lärmschutzwall zwischen dem geplanten Spielplatz und dem Bolzplatz so integriert werden, dass dieser als Spielhügel dienen könne. Damit wäre auch eine bessere soziale Kontrolle gegeben. Die Höhe des Lärmschutzwalles ist im Zusammenhang mit einem Lärmschutzgutachten errechnet worden. Somit können insgesamt die skizzierten Anregungen nicht für die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs berücksichtigt werden. Mit Schreiben vom 21.09.2009 (siehe Anlage, n. ö.T) wurden von Bürgern Bedenken gegen die Verlagerung des Spielplatzes vorgetragen, da dieser u. a. erst vor drei Jahren neu konzipiert worden ist und es dementsprechend Verschwendung auch von Steuergeldern sei, den Platz weiter südlich neu anzulegen. Aus ökonomischer Sicht ist es jedoch durchaus sinnvoll, zwei Baugrundstücke zu schaffen, deren Erlös auch zur Finanzierung der Anlage des Bolzplatzes aufgewendet werden kann. Dementsprechend wird empfohlen, an dem Plankonzept, dass eine Verlagerung des Spielplatzes beinhaltet, festzuhalten. -2- Das für den jetzt vorliegenden Bebauungsplanentwurf zugrunde gelegte Plankonzept ist dahingehend geändert worden, dass sich der Abgrenzung des Wohngebiets an der Parzellengrenze des bestehenden Spielplatzes orientiert (Parzelle 668). Der am südlichen und östlichen Rand dieser Fläche vorhandenen Baum- und Strauchbestand soll erhalten bleiben und in die Gärten der Wohngebäude integriert werden. Entsprechende Festsetzungen zum Erhalt der Bepflanzung sind in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Zur Weiterführung des Planverfahrens schlägt die Verwaltung die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB vor. -3-