Daten
Kommune
Pulheim
Größe
955 kB
Datum
24.02.2010
Erstellt
19.02.10, 12:18
Aktualisiert
19.02.10, 12:18
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Teilbereich des Bebauungsplan Nr. 86 Geyen, Stadt Pulheim
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Teilbereich des Bebauungsplan Nr. 86 Geyen,
Stadt Pulheim
Auftraggeber:
Ten Brinke Projektentwicklung GmbH & Co.KG
Dinxperloer Straße 18-20
46399 Bocholt
Bearbeiter:
Ute Lomb
Im Sonnenpütz 16
53129 BONN
Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten
27.11.2009
1
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Teilbereich des Bebauungsplan Nr. 86 Geyen, Stadt Pulheim
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Rechtsgrundlagen
3. Das Bewertungsverfahren
4. Das Plangebiet
• Allgemeines
• Lage im Raum
5. Ökologische Bewertung des Ausgangszustandes des Plangebietes
6. Ökologische Bewertung gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans für das
Plangebiet
7. Ergebnis der ökologischen Bewertung und Bilanzierung
8. Kompensationsmaßnahmen
• innerhalb des Plangebietes
• außerhalb des Plangebietes
9. Pflanz- und Pflegevorgaben
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Teilbereich des Bebauungsplan Nr. 86 Geyen, Stadt Pulheim
1. Einführung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 86 Geyen schafft die Stadt Pulheim die
rechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung der Fläche zur Wohn- und
Sondernutzung.
Das Plangebiet befindet sich in Ortsrandlage von Geyen an der Kreisstraße nach
Sinthern. Der Bebauungsplan regelt die städtebauliche Entwicklung eines bereits
bebauten Wohngebietes zwischen Rather Straße und Wirtschaftsweg, sowie des
Sondergebietes jenseits des Wirtschaftsweges.
Das jetzige Wohngebiet wird im Bebauungsplan Nr. 86 Geyen als allgemeines
Wohngebiet festgesetzt. Durch die Festsetzung „allgemeines Wohngebiet“ ergibt sich
kein zusätzlicher Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt, nach § 34 BauGB
wäre auch heute schon ein gleichartiger Eingriff möglich ohne ein Ausgleichserfordernis auszulösen. Derzeit stünde nach § 34 BauGB eine zusätzliche nutzbare
Baufläche von 1.474 m2 zur Verfügung. Der Bebauungsplan Nr. 86 Geyen erlaubt für
das allgemeine Wohngebiet eine zusätzlich nutzbare Baufläche von 1.479 m2.
Die Festsetzungen für das WA 1 und WA 2 Gebiet, welche die ökologisch wertvollen
Nutzgartenbereiche betreffen sowie die Ausweisung einer privaten Grünfläche
sichern einen dauerhaften Erhalt dieses Areals. Ausfälle bei den festgesetzten
Großbäumen sind nach Maßgabe des Bebauungsplans Nr. 86 Geyen zu ersetzten.
Das Sondergebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 86 Geyen wird
derzeit landwirtschaftlich genutzt. Mit Realisierung der der Planung wird es bebaut.
Der Eingriff, den das Sondergebiet für den Natur- und Landschaftshaushalt hervorruft
ist Gegenstand des vorliegenden landschaftspflegerischen Fachbeitrags. Der Eingriff
wird bilanziert und geeignete Minimierungs- bzw. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
werden bestimmt. Das WA-Gebiet wird in der Eingriffsbilanzierung und Bewertung
nicht berücksichtigt, da für dieses Gebiet kein zusätzlicher Ausgleich nötig wird.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim ist das Plangebiet als
landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen. Im Parallelverfahren zum
Bebauungsplanverfahren wird der Flächennutzungsplan dahingehend geändert, dass
ein Sondergebiet (SO) ausgewiesen wird.
Die Ziele der Raumordnung der Landesplanung sind im Regionalplan,
Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt - Region Köln -, 2000 dargestellt. Im gültigen
Regionalplan sind die Ortschaften Geyen und Sinthern sowie der Bereich entlang der
verbindenden Kreisstraße K 25 als allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.
Hier sollen nach Möglichkeit Wohnungen, wohnungsnahe Freiflächen, zentralörtliche
Einrichtungen und sonstige Dienstleistungen sowie gewerbliche Arbeitsstätten in der
Weise zusammengefasst werden, dass sie mit möglichst kurzen Wegen, d.h.
geringem Verkehrsaufwand zu erreichen sind.
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Der Bereich, der mit dem Sondergebiet (Lebensmitteleinzelhandel, Getränkemarkt)
überplant werden soll, ist im Regionalplan als allgemeiner Freiraum und Agrarbereich
dargestellt.
2. Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für den landschaftspflegerischen Fachbeitrag findet sich im
§§ 18 bis 21 des BNatSchG, für den Teilbereich „Sondergebiet“ insbesondere § 21
Satz 2, im § 1a (2) des BauGB und der §§ 4 bis 5 des Landschaftsgesetztes NRW.
Das Baugesetzbuch in seiner aktuellen Fassung berücksichtigt die Belange des
Umweltschutzes besonders. Grundsätzlich ist bei der Aufstellung oder Änderung von
Bauleitplänen nach § 1 Abs. 6 Nr.7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung
durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen
ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Für das anstehende Bebauungsplanverfahren wird ein Umweltbericht gemäß der
gesetzlichen Anlage (Anlage 1 –Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ Nr.18.6.2) nach
§ 2a S.2 in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB angefertigt werden.
Neben dem Umweltbericht ermittelt der landschaftspflegerische Fachbeitrag das
Ausmaß des baulichen Eingriffs in den Natur- und Landschaftshaushalt und
berechnet den zu leistenden Ausgleich nach dem Landschaftsrecht.
3. Das Bewertungsverfahren
Die ökologische Wertigkeit des Untersuchungsgebietes vor und nach dem baulichen
Eingriff wurde an Hand der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die
Bauleitplanung in NRW herausgegeben von der Landesanstalt für Ökologie,
Bodenordnung und Forsten Nordrhein-Westfalen LÖBF NRW (10.11.2006)
vorgenommen. Diese Bewertung von Biotoptypen stellt eine Modifizierung und
Fortschreibung der in NRW anerkannten und angewandten gängigen
Bewertungsverfahren dar. Ziel der Anpassung war es die Biotoptypen und deren
Wertung landesweit anzugleichen, was mit den Änderungen in der Eingriffsregelung
des Landschaftsgesetztes NRW im Juli 2000 und im Mai 2005 notwendig geworden
war.
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Daneben ermöglich das Bewertungsverfahren eine bessere Beurteilung und
Bewertung von Kompensationsmaßnahmen mit einer naturverträglichen
Bodennutzung oder von kostenintensiven Maßnahmen. Die Entsiegelung bzw. der
Rückbau von Flächen und die Aufhebung von Verrohrungen, betonierten
Sohlbefestigungen u.ä. bei Gewässern ermöglicht eine doppelte Punktzahl für das
Zielbiotop.
Die Biotoptypen unterliegen einer Bewertungsskala, die von 0 - 10 reicht, dabei
werden die naturschutzrelevanten Kriterien:
Natürlichkeit
Gefährdung / Seltenheit
Ersetzbarkeit / Wiederherstellbarkeit
Vollkommenheit
berücksichtigt. Eine Einstufung nach diesen Kriterien für das jeweilige Biotop wird mit
Hilfe formalisierter Bewertungsmatrizen vorgenommen. So entspricht dem Biotopwert
10 z.B. ein naturnaher Bach, und dem Biotopwert 0 eine völlig versiegelte Fläche. In
Ausnahmefällen kann der Bewertungsvorschlag, wenn er textlich hinreichend
begründet ist, nach oben und unten bis zum Minimal- bzw. Maximalwert geändert
werden.
4. Das Plangebiet
• Allgemeines
Das Plangebiet befindet sich am Ortsrand von Geyen an der Sintherner / Brauweiler
Straße (K 25), die nächstgrößere Stadt ist Pulheim. Sowohl für Pulheim, als auch für
Geyen und Sinthern ist die Nähe zur Großstadt Köln bezeichnend. Beide Ortschaften
liegen im suburbanen Bereich der Metropole Köln.
Der Siedlungsraum ist gekennzeichnet von vielfältigen sich teilweise überlagernden
Nutzungen. Die alten Ortskerne von Geyen und Sinthern sind kleinteilig strukturiert,
zum Teil finden sich noch bäuerliche Elemente. In der näheren Umgebung werden
die Freiflächen landwirtschaftlich genutzt, wobei der Ackerbau dominiert. Die
intensive landwirtschaftliche Nutzung beruht auf den guten Bodenverhältnissen in der
Region. Die landschaftsbildenden Elemente beschränken sich auf Straßenbegleitgrün meist in Form von Baumreihen, kleineren Feldgehölzen und Laubholzbeständen
auf den Grünlandflächen oder als Abgrenzung zwischen den Parzellen und entlang
der Wege.
Das Areal des „SO – Gebietes“ wird derzeit als Acker und Pferdeweide genutzt.
Naturschutzrechtliche Belange werden durch die Planung nicht berührt. Im
Landschaftsplan Nr. 7 wird für den Raum das Entwicklungsziel: „Anreicherung einer
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im Ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit
gliedernden und belebenden Elementen“ formuliert.
Das Messtischblatt 4906 Pulheim des Landesamtes für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV) weist für die Lebensraumtypen „Acker“ sowie
„Fettwiesen, – weiden“ Hauptvorkommen und Vorkommen geschützter Arten aus.
Die unterschiedlichen Habitatansprüche lassen die Aussage zu, dass das Plangebiet
für die gelisteten streng geschützten Arten eher keine Bedeutung als Fortpflanzungsbzw. Ruhestätte besitzt. Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es keine detaillierten
Hinweise auf planungsrelevante Arten im Bebauungsplangebiet. Grundsätzlich stellt
die Überplanung des Areals für alle Arten einen Eingriff bzw. eine Beeinträchtigung
dar, denn die Fläche steht danach als Lebensraum nicht mehr zu Verfügung. Die
angestrebten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zielen darauf ab, die verlorengegangenen Biotope zumindest wertgleich zu ersetzen und ein Ausweichen auf andere
Biotopstrukturen zu ermöglichen.
• Lage im Raum
Landesvermessungsamt NRW, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2000, Originalmaßstab:
Top.Karte 1:50000 NRW
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Das Untersuchungsgebiet gehört zur Brauweiler Lößplatte, die sich im Bereich der
Haupt- bzw. Mittelterrasse der Köln-Bonner Rheinebene erstreckt. Sie zeichnet sich
durch fruchtbare Lößböden bis 6 m Mächtigkeit aus, auf denen vornehmlich
Getreide- und Zuckerrübenanbau betrieben wird. Die potentielle natürliche
Vegetation entspricht einem maiglöckchenreichen Perlgras - Buchenwald im
Wechsel mit einem Flattergras - Buchenwald der Niederrheinischen Bucht.
Nordwestlich des Untersuchungsgebietes liegt der Anstieg zum Villerand. Der von
SO nach NW verlaufende Höhenrücken der Ville erreicht Höhen von 180 bis 100 m
und besteht aus tertiären Ablagerungen, hauptsächlich Braunkohle und Tone, die
abgebaut und verarbeitet wurden. Das heutige Relief der Ville ist geprägt vom
Braunkohletagebau, der Abraumverkippung und der darauf folgenden Rekultivierung.
Das Klima der Bucht ist warm und trocken, die Jahresniederschläge liegen etwa bei
etwa700 mm.
5. Ökologische Bewertung des Ausgangszustandes des Plangebietes
Auf der Fläche des Sondergebietes im Plangebietes sind die Biotoptypen Acker,
Intensivwiese- / weide und Straßenbegleitgrün ohne Gehölze zu finden.
Flächennummer 1
Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend
Flächennummer 2
Intensivwiese, -weide, artenarm
Flächennummer 3
Straßenbegleitgrün, ohne Gehölze
Tabelle 1: Ökologische Bewertung des Ausgangszustands des Sondergebietes als
Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 86 Geyen nach LÖBF (2006), Numerische
Bewertung von Biotoptypen in der Bauleitplanung
Flächennr. Biotop Code Biotoptyp
Biotopwert Fläche (m²) Grundwert A
1
3.1
Acker, intensiv,
2
2.700
5.400
Wildkrautarten weitgehend
fehlend
2
3.4
Intensivwiese, -weide,
3
3.837
11.511
artenarm
3
2.4
Straßenbegleitgrün, ohne
2
220
440
Gehölze
Summe
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Gesamtflächenwert A
17.351
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6. Ökologische Bewertung gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans für das
Plangebiet
Die baulichen Maßnahmen innerhalb des Plangebietes führen zu einem Eingriff in
den Natur- und Landschaftshaushalt und beeinträchtigen diesen in unterschiedlicher
Weise.
•
Boden, Wasser und Luft
Die Überplanung nimmt den jetzigen Acker und das Grünland in Anspruch und
verändert sie. Die Erschließung des Areals als Standort für einen
Lebensmittelmarkt führt zu größeren Erdbewegungen und Anhäufungen von
Erdaushub.
Der Boden, ein Lößlehm über den kiesigen Sanden der Niederterrasse, setzt
sich aus Schluff, Ton und Feinsanden zusammen und ist durch die lange
landwirtschaftliche Nutzung anthropogen beeinflusst. Sein Bodengefüge, sein
Wasserhaushalt, seine Bodenflora und –fauna sowie seine physikalischen und
chemischen Eigenschaften werden durch den baulichen Eingriff verändert. Um
diese Beeinträchtigung zu verringern, sollten die Erdbewegungen auf ein
Minimum reduziert bleiben. Wenn es möglich ist, soll der anfallende
Erdaushub auf dem Grundstück verbleiben.
Die Sondergebietsfläche wird im Bebauungsplan mit einer GRZ von ca. 0,8
(GRZ 0,814) beschrieben, somit werden große Teile des Plangebietes
versiegelt und über die Kanalisation entwässert werden. Diese Flächen
scheiden für die Grundwasserneubildung und die Verdunstung aus. Eine
Versickerung des anfallenden nicht verschmutzten Niederschlagswassers vor
Ort ist nicht möglich. Eine vor einigen Jahren von der Stadt Pulheim
beauftragte Untersuchung des Bodens, hat in diesem Bereich sehr schlechte
Versickerungsfähigkeit des Bodens festgestellt. Die Bohrprobe wurde bis 7 m
unter Geländeoberkante (GOK) entnommen und hat in der gesamten Tiefe nur
schluffigen Boden vorgefunden. Vor diesem Hintergrund bleibt nur die
Möglichkeit, Regenwasser und Schmutzwasser im Regenfalle in geeigneter
Weise zurückzuhalten und in einer gedrosselten Menge von max. 5 l/s in die
öffentliche Mischwasser-Kanalisation abzugeben, da das Kanalnetz im
betroffenen Bereich bereits heute hydraulisch überlastet ist. Die
Drosseleinrichtung sollte mit einer Störmeldevorrichtung versehen sein oder
alternativ, alle 3 Monate auf Funktionalität überprüft und gewartet werden.
Der Bau- und der Betrieb aller baulichen Anlagen im Sondergebiet gehen mit
zusätzlichen Immissionen einher und führen zu einer Minderung der
Luftqualität.
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• Landschaftsbild
Die Umgebung des Plangebietes ist geprägt durch die Nähe zum
Verdichtungsraum Köln und durch die landwirtschafte Nutzung der
umliegenden Freiflächen. Die Landschaft weist wenige natürliche oder
naturnahe Lebensräume auf. Die Flur ist von großen, zusammenhängenden
Acker- und Grünlandflächen geprägt. Die Gehölzbestände sind meist von
geringer Ausdehnung und nur vereinzelt zu finden. Dem Betrachter zeigt sich
eine kaum reliefierte, wenig abwechslungsreiche Umgebung, in der
gliedernde, verschiedenartige landschaftsbildende Elemente eher selten
anzutreffen sind.
• Biotope
Durch die Bautätigkeit im Gebiet wird der vorhandene Acker und das
Grünland nachhaltig verändert bzw. zerstört werden. Ein Großteil der Fläche
wird durch die Ladenfläche des Lebensmitteleinzelhandels, des
Getränkemarktes, der Zufahrt sowie den Stellplätzen versiegelt werden. Auf
den verbleibenden Restflächen werden zur Eingrünung bzw. Abschirmung der
Bebauung Bepflanzungen vorgenommen. Es handelt sich um einen bis zu ca.
5 m breiten Heckenstreifen zur offenen Umgebung, der als atypisch
ausgeprägter Biotoptyp eine Abwertung um 1 Punkt erfährt. Die kleineren
Grünstreifen mit einzelnen, wenigen Bäumen und Sträuchern an der K 25 und
innerhalb des Sondergebietes werden als Intensivrasen bewertet. Die
Gabionenwand zum Wirtschaftsweg und die Wandbegrünung zum Parkplatz /
Anlieferungszone wird nicht dem Intensivgrün zugeschlagen, weil deren
ökologische Bedeutung deutlich geringer ist. In Anlehnung an die Wertigkeit
des Biotoptyps „4.1 extensive Dachbegrünung“ wird für beide eine Wertigkeit
von 0,5 Punkten angesetzt.
Flächennummer 1
Sondergebiet, versiegelt (GRZ 0,814)
Flächennummer 2
Gehweg, versiegelt
Flächennummer 3
Intensivrasen im Sondergebiet
Flächennummer 4
Hecke*, lebensraumtypischer Gehölzanteil > 50 %
Flächennummer 5
Gabionenwand zum Wirtschaftsweg im Sondergebiet
Flächennummer 6
Wandbegrünung Parkplatz/Anlieferung im Sondergebiet
*die Hecke wird aufgrund der atypischen Ausbildung auf diesem Standort um 1 Punkt von 5 auf 4
Punkte abgewertet.
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Tabelle 2:
Ökologische Bewertung des baulichen Eingriffs im Sondergebiet als Teilbereich des
Bebauungsplans Nr. 86 Geyen nach LÖBF (2006), Numerische Bewertung von
Biotoptypen in der Bauleitplanung
Flächennr. Biotop Code Biotoptyp
A
1.1
Sondergebiet,
versiegelt (GRZ 0,8)
B
1.1
Gehweg, versiegelt
C
4.5
Intensivrasen im
Sondergebiet
D
7.2
Hecke*,
lebensraumtypischer
Gehölzanteil > 50 %
E
Gabionenwand
F
Wandbegrünung
Biotopwert Fläche (m²) Grundwert P
0
5.383
0
0
2
220
227
0
454
4
837
3.348
0,5
0,5
40
50
20
25
6.757
Gesamtflächenwert B
3.847
Summe
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7. Ergebnis der ökologischen Bewertung und Bilanzierung
Beide Tabellen beschreiben die ökologische Wertigkeit des untersuchten Gebietes,
und zwar vor und nach dem baulichen Eingriff.
Die Gesamtbilanz C, die sich durch Subtraktion des Gesamtflächenwertes A vom
Gesamtflächenwert B ergibt, stellt ein Maß für den Erfüllungsgrad der Kompensation
dar. Die Gesamtbilanz C macht eine Aussage inwieweit den aufgrund der Planung zu
erwartenden Eingriffen eine Kompensation durch Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen summarisch gegenübersteht.
Im vorliegenden Fall beträgt die Gesamtbilanz C – 13.504 Zähler (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A; 3.847 – 17.351 = - 13.504).
Auch unter Berücksichtigung sinnvoller Planungsalternativen ist ein größerer
Ausgleich im Plangebiet nicht zu erbringen.
8. Kompensationsmaßnahmen
• innerhalb des Plangebietes
Eine Ausgleichsmaßnahme innerhalb des Plangebietes besteht in der Anlage einer
Hecke, als Sondergebietseingrünung und Abschirmung zur angrenzenden Freifläche
und in der Bepflanzung der Restflächen im Sondergebiet auf den nichtversiegelten
Bereichen. Für die Anpflanzung sollen ausschließlich Sträucher und Bäume
standortheimischer Arten verwendet werden.
• außerhalb des Plangebietes
Der verbleibende Rest von – 13.504 Zählern kann extern über das Ökokonto der
Stadt Pulheim ausgeglichen werden. Als Ausgleich dient ein Feldgehölz des
Grünordnungsplanes, die Maßnahme GOP I.18, 2. Teil.
Ein entsprechender Vertrag zwischen der Stadt Pulheim und dem Investor wird noch
abgeschlossen.
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9. Pflanz- und Pflegevorgaben
innerhalb des Plangebietes
• Hecke (Flächennummer D)
Auf der östlich bzw. westlich zur Landschaft angrenzenden Fläche von ca. 840 m2
sollen heimische Gehölze ausgebracht. Die Hecke ist aus heimischen Sträuchern
und Bäumen aufzubauen, wobei die Bäume, 2. Ordnung nur vereinzelt eingestreut
werden.
• Intensivrasen innerhalb des Sondergebietes (Flächennummer C)
Die unversiegelten Bereiche innerhalb des SO-Gebietes von insgesamt ca. 230 m2
werden ebenfalls bepflanzt. Je nach Zuschnitt der Fläche können Sträucher bzw.
Bäume eingebracht werden.
Die Bäume werden nur ganz vereinzelt eingebracht, der Pflanzabstand zwischen den
Einzelbäumen soll mindestens 10 m betragen. Insgesamt sollten ca. 25 Bäume
gepflanzt werden.
Die zu pflanzenden Sträucher sollen 2 x verschult sein, und werden im
Pflanzabstand von 1,0 m x 1,0 m ausgebracht.
Spätestens drei Jahre nach Baubeginn müssen die Pflanzmaßnahmen abgeschlossen sein. Die Bestände sind fachgerecht anzulegen und dauerhaft zu erhalten,
Ausfälle sind unaufgefordert art- und wertgleich zu ersetzen.
Pflanzenliste
Für die festgesetzten Grünflächen sind standortgerechte und heimische Gehölze der
nachfolgenden Liste zu verwenden, wobei die Gehölzliste beispielhaft ist und nicht
den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sehr großwüchsige Bäume wie z.B. Eiche
und Linde sind nicht mit aufgenommen, weil die Flächengrößen es nur bedingt
erlauben würden ausladende, große Gehölze zu pflanzen.
MITTELHOCHWACHSENDE LAUBBÄUME
Acer campestre, Feldahorn
Carpinus betulus, Hainbuche
Malus sylvestris, Wildapfel
Pyrus pyraster, Wildbirne
Prunus avium, Vogelkirsche
Sorbus aucuparia, Eberesche
Prunus padus, Traubenkirsche
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Teilbereich des Bebauungsplan Nr. 86 Geyen, Stadt Pulheim
Sträucher
Cornus mas, Kornelkirsche
Corylus avellana, Haselnuss
Crataegus monogyna, Weißdorn
Euonymus europaeus, Pfaffenhütchen
Ligustrum vulgare, Liguster
Lonicera xylosteum, Heckenkirsche
Prunus spinosa, Schlehe
Rosa canina, Hundsrose
Rubus fruticosus, Brombeere
Sambucus nigra, Holunder
Salix caprea, Salweide
Viburnum lantana, Gewöhnlicher Schneeball
Salix purpurea, Purpurweide
Salix viminalis, Korbweide
Rhamnus frangula, Faulbaum
Viburnum opulus, Wasserschneeball
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