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Beschlussvorlage (Landespflegerischer FB BP 86 Ge Entwurf)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
955 kB
Datum
24.02.2010
Erstellt
19.02.10, 12:18
Aktualisiert
19.02.10, 12:18

Inhalt der Datei

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Teilbereich des Bebauungsplan Nr. 86 Geyen, Stadt Pulheim Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Teilbereich des Bebauungsplan Nr. 86 Geyen, Stadt Pulheim Auftraggeber: Ten Brinke Projektentwicklung GmbH & Co.KG Dinxperloer Straße 18-20 46399 Bocholt Bearbeiter: Ute Lomb Im Sonnenpütz 16 53129 BONN Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 1 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Teilbereich des Bebauungsplan Nr. 86 Geyen, Stadt Pulheim Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Rechtsgrundlagen 3. Das Bewertungsverfahren 4. Das Plangebiet • Allgemeines • Lage im Raum 5. Ökologische Bewertung des Ausgangszustandes des Plangebietes 6. Ökologische Bewertung gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans für das Plangebiet 7. Ergebnis der ökologischen Bewertung und Bilanzierung 8. Kompensationsmaßnahmen • innerhalb des Plangebietes • außerhalb des Plangebietes 9. Pflanz- und Pflegevorgaben Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 2 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Teilbereich des Bebauungsplan Nr. 86 Geyen, Stadt Pulheim 1. Einführung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 86 Geyen schafft die Stadt Pulheim die rechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung der Fläche zur Wohn- und Sondernutzung. Das Plangebiet befindet sich in Ortsrandlage von Geyen an der Kreisstraße nach Sinthern. Der Bebauungsplan regelt die städtebauliche Entwicklung eines bereits bebauten Wohngebietes zwischen Rather Straße und Wirtschaftsweg, sowie des Sondergebietes jenseits des Wirtschaftsweges. Das jetzige Wohngebiet wird im Bebauungsplan Nr. 86 Geyen als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Durch die Festsetzung „allgemeines Wohngebiet“ ergibt sich kein zusätzlicher Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt, nach § 34 BauGB wäre auch heute schon ein gleichartiger Eingriff möglich ohne ein Ausgleichserfordernis auszulösen. Derzeit stünde nach § 34 BauGB eine zusätzliche nutzbare Baufläche von 1.474 m2 zur Verfügung. Der Bebauungsplan Nr. 86 Geyen erlaubt für das allgemeine Wohngebiet eine zusätzlich nutzbare Baufläche von 1.479 m2. Die Festsetzungen für das WA 1 und WA 2 Gebiet, welche die ökologisch wertvollen Nutzgartenbereiche betreffen sowie die Ausweisung einer privaten Grünfläche sichern einen dauerhaften Erhalt dieses Areals. Ausfälle bei den festgesetzten Großbäumen sind nach Maßgabe des Bebauungsplans Nr. 86 Geyen zu ersetzten. Das Sondergebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 86 Geyen wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Mit Realisierung der der Planung wird es bebaut. Der Eingriff, den das Sondergebiet für den Natur- und Landschaftshaushalt hervorruft ist Gegenstand des vorliegenden landschaftspflegerischen Fachbeitrags. Der Eingriff wird bilanziert und geeignete Minimierungs- bzw. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden bestimmt. Das WA-Gebiet wird in der Eingriffsbilanzierung und Bewertung nicht berücksichtigt, da für dieses Gebiet kein zusätzlicher Ausgleich nötig wird. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim ist das Plangebiet als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen. Im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren wird der Flächennutzungsplan dahingehend geändert, dass ein Sondergebiet (SO) ausgewiesen wird. Die Ziele der Raumordnung der Landesplanung sind im Regionalplan, Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt - Region Köln -, 2000 dargestellt. Im gültigen Regionalplan sind die Ortschaften Geyen und Sinthern sowie der Bereich entlang der verbindenden Kreisstraße K 25 als allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Hier sollen nach Möglichkeit Wohnungen, wohnungsnahe Freiflächen, zentralörtliche Einrichtungen und sonstige Dienstleistungen sowie gewerbliche Arbeitsstätten in der Weise zusammengefasst werden, dass sie mit möglichst kurzen Wegen, d.h. geringem Verkehrsaufwand zu erreichen sind. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 3 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Teilbereich des Bebauungsplan Nr. 86 Geyen, Stadt Pulheim Der Bereich, der mit dem Sondergebiet (Lebensmitteleinzelhandel, Getränkemarkt) überplant werden soll, ist im Regionalplan als allgemeiner Freiraum und Agrarbereich dargestellt. 2. Rechtliche Grundlagen Die rechtliche Grundlage für den landschaftspflegerischen Fachbeitrag findet sich im §§ 18 bis 21 des BNatSchG, für den Teilbereich „Sondergebiet“ insbesondere § 21 Satz 2, im § 1a (2) des BauGB und der §§ 4 bis 5 des Landschaftsgesetztes NRW. Das Baugesetzbuch in seiner aktuellen Fassung berücksichtigt die Belange des Umweltschutzes besonders. Grundsätzlich ist bei der Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen nach § 1 Abs. 6 Nr.7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Für das anstehende Bebauungsplanverfahren wird ein Umweltbericht gemäß der gesetzlichen Anlage (Anlage 1 –Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ Nr.18.6.2) nach § 2a S.2 in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB angefertigt werden. Neben dem Umweltbericht ermittelt der landschaftspflegerische Fachbeitrag das Ausmaß des baulichen Eingriffs in den Natur- und Landschaftshaushalt und berechnet den zu leistenden Ausgleich nach dem Landschaftsrecht. 3. Das Bewertungsverfahren Die ökologische Wertigkeit des Untersuchungsgebietes vor und nach dem baulichen Eingriff wurde an Hand der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW herausgegeben von der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten Nordrhein-Westfalen LÖBF NRW (10.11.2006) vorgenommen. Diese Bewertung von Biotoptypen stellt eine Modifizierung und Fortschreibung der in NRW anerkannten und angewandten gängigen Bewertungsverfahren dar. Ziel der Anpassung war es die Biotoptypen und deren Wertung landesweit anzugleichen, was mit den Änderungen in der Eingriffsregelung des Landschaftsgesetztes NRW im Juli 2000 und im Mai 2005 notwendig geworden war. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 4 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Teilbereich des Bebauungsplan Nr. 86 Geyen, Stadt Pulheim Daneben ermöglich das Bewertungsverfahren eine bessere Beurteilung und Bewertung von Kompensationsmaßnahmen mit einer naturverträglichen Bodennutzung oder von kostenintensiven Maßnahmen. Die Entsiegelung bzw. der Rückbau von Flächen und die Aufhebung von Verrohrungen, betonierten Sohlbefestigungen u.ä. bei Gewässern ermöglicht eine doppelte Punktzahl für das Zielbiotop. Die Biotoptypen unterliegen einer Bewertungsskala, die von 0 - 10 reicht, dabei werden die naturschutzrelevanten Kriterien: Natürlichkeit Gefährdung / Seltenheit Ersetzbarkeit / Wiederherstellbarkeit Vollkommenheit berücksichtigt. Eine Einstufung nach diesen Kriterien für das jeweilige Biotop wird mit Hilfe formalisierter Bewertungsmatrizen vorgenommen. So entspricht dem Biotopwert 10 z.B. ein naturnaher Bach, und dem Biotopwert 0 eine völlig versiegelte Fläche. In Ausnahmefällen kann der Bewertungsvorschlag, wenn er textlich hinreichend begründet ist, nach oben und unten bis zum Minimal- bzw. Maximalwert geändert werden. 4. Das Plangebiet • Allgemeines Das Plangebiet befindet sich am Ortsrand von Geyen an der Sintherner / Brauweiler Straße (K 25), die nächstgrößere Stadt ist Pulheim. Sowohl für Pulheim, als auch für Geyen und Sinthern ist die Nähe zur Großstadt Köln bezeichnend. Beide Ortschaften liegen im suburbanen Bereich der Metropole Köln. Der Siedlungsraum ist gekennzeichnet von vielfältigen sich teilweise überlagernden Nutzungen. Die alten Ortskerne von Geyen und Sinthern sind kleinteilig strukturiert, zum Teil finden sich noch bäuerliche Elemente. In der näheren Umgebung werden die Freiflächen landwirtschaftlich genutzt, wobei der Ackerbau dominiert. Die intensive landwirtschaftliche Nutzung beruht auf den guten Bodenverhältnissen in der Region. Die landschaftsbildenden Elemente beschränken sich auf Straßenbegleitgrün meist in Form von Baumreihen, kleineren Feldgehölzen und Laubholzbeständen auf den Grünlandflächen oder als Abgrenzung zwischen den Parzellen und entlang der Wege. Das Areal des „SO – Gebietes“ wird derzeit als Acker und Pferdeweide genutzt. Naturschutzrechtliche Belange werden durch die Planung nicht berührt. Im Landschaftsplan Nr. 7 wird für den Raum das Entwicklungsziel: „Anreicherung einer Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 5 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Teilbereich des Bebauungsplan Nr. 86 Geyen, Stadt Pulheim im Ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ formuliert. Das Messtischblatt 4906 Pulheim des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) weist für die Lebensraumtypen „Acker“ sowie „Fettwiesen, – weiden“ Hauptvorkommen und Vorkommen geschützter Arten aus. Die unterschiedlichen Habitatansprüche lassen die Aussage zu, dass das Plangebiet für die gelisteten streng geschützten Arten eher keine Bedeutung als Fortpflanzungsbzw. Ruhestätte besitzt. Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es keine detaillierten Hinweise auf planungsrelevante Arten im Bebauungsplangebiet. Grundsätzlich stellt die Überplanung des Areals für alle Arten einen Eingriff bzw. eine Beeinträchtigung dar, denn die Fläche steht danach als Lebensraum nicht mehr zu Verfügung. Die angestrebten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zielen darauf ab, die verlorengegangenen Biotope zumindest wertgleich zu ersetzen und ein Ausweichen auf andere Biotopstrukturen zu ermöglichen. • Lage im Raum Landesvermessungsamt NRW, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2000, Originalmaßstab: Top.Karte 1:50000 NRW Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 6 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Teilbereich des Bebauungsplan Nr. 86 Geyen, Stadt Pulheim Das Untersuchungsgebiet gehört zur Brauweiler Lößplatte, die sich im Bereich der Haupt- bzw. Mittelterrasse der Köln-Bonner Rheinebene erstreckt. Sie zeichnet sich durch fruchtbare Lößböden bis 6 m Mächtigkeit aus, auf denen vornehmlich Getreide- und Zuckerrübenanbau betrieben wird. Die potentielle natürliche Vegetation entspricht einem maiglöckchenreichen Perlgras - Buchenwald im Wechsel mit einem Flattergras - Buchenwald der Niederrheinischen Bucht. Nordwestlich des Untersuchungsgebietes liegt der Anstieg zum Villerand. Der von SO nach NW verlaufende Höhenrücken der Ville erreicht Höhen von 180 bis 100 m und besteht aus tertiären Ablagerungen, hauptsächlich Braunkohle und Tone, die abgebaut und verarbeitet wurden. Das heutige Relief der Ville ist geprägt vom Braunkohletagebau, der Abraumverkippung und der darauf folgenden Rekultivierung. Das Klima der Bucht ist warm und trocken, die Jahresniederschläge liegen etwa bei etwa700 mm. 5. Ökologische Bewertung des Ausgangszustandes des Plangebietes Auf der Fläche des Sondergebietes im Plangebietes sind die Biotoptypen Acker, Intensivwiese- / weide und Straßenbegleitgrün ohne Gehölze zu finden. Flächennummer 1 Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend Flächennummer 2 Intensivwiese, -weide, artenarm Flächennummer 3 Straßenbegleitgrün, ohne Gehölze Tabelle 1: Ökologische Bewertung des Ausgangszustands des Sondergebietes als Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 86 Geyen nach LÖBF (2006), Numerische Bewertung von Biotoptypen in der Bauleitplanung Flächennr. Biotop Code Biotoptyp Biotopwert Fläche (m²) Grundwert A 1 3.1 Acker, intensiv, 2 2.700 5.400 Wildkrautarten weitgehend fehlend 2 3.4 Intensivwiese, -weide, 3 3.837 11.511 artenarm 3 2.4 Straßenbegleitgrün, ohne 2 220 440 Gehölze Summe Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 6.757 Gesamtflächenwert A 17.351 27.11.2009 7 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Teilbereich des Bebauungsplan Nr. 86 Geyen, Stadt Pulheim Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 8 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Teilbereich des Bebauungsplan Nr. 86 Geyen, Stadt Pulheim 6. Ökologische Bewertung gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans für das Plangebiet Die baulichen Maßnahmen innerhalb des Plangebietes führen zu einem Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt und beeinträchtigen diesen in unterschiedlicher Weise. • Boden, Wasser und Luft Die Überplanung nimmt den jetzigen Acker und das Grünland in Anspruch und verändert sie. Die Erschließung des Areals als Standort für einen Lebensmittelmarkt führt zu größeren Erdbewegungen und Anhäufungen von Erdaushub. Der Boden, ein Lößlehm über den kiesigen Sanden der Niederterrasse, setzt sich aus Schluff, Ton und Feinsanden zusammen und ist durch die lange landwirtschaftliche Nutzung anthropogen beeinflusst. Sein Bodengefüge, sein Wasserhaushalt, seine Bodenflora und –fauna sowie seine physikalischen und chemischen Eigenschaften werden durch den baulichen Eingriff verändert. Um diese Beeinträchtigung zu verringern, sollten die Erdbewegungen auf ein Minimum reduziert bleiben. Wenn es möglich ist, soll der anfallende Erdaushub auf dem Grundstück verbleiben. Die Sondergebietsfläche wird im Bebauungsplan mit einer GRZ von ca. 0,8 (GRZ 0,814) beschrieben, somit werden große Teile des Plangebietes versiegelt und über die Kanalisation entwässert werden. Diese Flächen scheiden für die Grundwasserneubildung und die Verdunstung aus. Eine Versickerung des anfallenden nicht verschmutzten Niederschlagswassers vor Ort ist nicht möglich. Eine vor einigen Jahren von der Stadt Pulheim beauftragte Untersuchung des Bodens, hat in diesem Bereich sehr schlechte Versickerungsfähigkeit des Bodens festgestellt. Die Bohrprobe wurde bis 7 m unter Geländeoberkante (GOK) entnommen und hat in der gesamten Tiefe nur schluffigen Boden vorgefunden. Vor diesem Hintergrund bleibt nur die Möglichkeit, Regenwasser und Schmutzwasser im Regenfalle in geeigneter Weise zurückzuhalten und in einer gedrosselten Menge von max. 5 l/s in die öffentliche Mischwasser-Kanalisation abzugeben, da das Kanalnetz im betroffenen Bereich bereits heute hydraulisch überlastet ist. Die Drosseleinrichtung sollte mit einer Störmeldevorrichtung versehen sein oder alternativ, alle 3 Monate auf Funktionalität überprüft und gewartet werden. Der Bau- und der Betrieb aller baulichen Anlagen im Sondergebiet gehen mit zusätzlichen Immissionen einher und führen zu einer Minderung der Luftqualität. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 9 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Teilbereich des Bebauungsplan Nr. 86 Geyen, Stadt Pulheim • Landschaftsbild Die Umgebung des Plangebietes ist geprägt durch die Nähe zum Verdichtungsraum Köln und durch die landwirtschafte Nutzung der umliegenden Freiflächen. Die Landschaft weist wenige natürliche oder naturnahe Lebensräume auf. Die Flur ist von großen, zusammenhängenden Acker- und Grünlandflächen geprägt. Die Gehölzbestände sind meist von geringer Ausdehnung und nur vereinzelt zu finden. Dem Betrachter zeigt sich eine kaum reliefierte, wenig abwechslungsreiche Umgebung, in der gliedernde, verschiedenartige landschaftsbildende Elemente eher selten anzutreffen sind. • Biotope Durch die Bautätigkeit im Gebiet wird der vorhandene Acker und das Grünland nachhaltig verändert bzw. zerstört werden. Ein Großteil der Fläche wird durch die Ladenfläche des Lebensmitteleinzelhandels, des Getränkemarktes, der Zufahrt sowie den Stellplätzen versiegelt werden. Auf den verbleibenden Restflächen werden zur Eingrünung bzw. Abschirmung der Bebauung Bepflanzungen vorgenommen. Es handelt sich um einen bis zu ca. 5 m breiten Heckenstreifen zur offenen Umgebung, der als atypisch ausgeprägter Biotoptyp eine Abwertung um 1 Punkt erfährt. Die kleineren Grünstreifen mit einzelnen, wenigen Bäumen und Sträuchern an der K 25 und innerhalb des Sondergebietes werden als Intensivrasen bewertet. Die Gabionenwand zum Wirtschaftsweg und die Wandbegrünung zum Parkplatz / Anlieferungszone wird nicht dem Intensivgrün zugeschlagen, weil deren ökologische Bedeutung deutlich geringer ist. In Anlehnung an die Wertigkeit des Biotoptyps „4.1 extensive Dachbegrünung“ wird für beide eine Wertigkeit von 0,5 Punkten angesetzt. Flächennummer 1 Sondergebiet, versiegelt (GRZ 0,814) Flächennummer 2 Gehweg, versiegelt Flächennummer 3 Intensivrasen im Sondergebiet Flächennummer 4 Hecke*, lebensraumtypischer Gehölzanteil > 50 % Flächennummer 5 Gabionenwand zum Wirtschaftsweg im Sondergebiet Flächennummer 6 Wandbegrünung Parkplatz/Anlieferung im Sondergebiet *die Hecke wird aufgrund der atypischen Ausbildung auf diesem Standort um 1 Punkt von 5 auf 4 Punkte abgewertet. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 10 11 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Teilbereich des Bebauungsplan Nr. 86 Geyen, Stadt Pulheim Tabelle 2: Ökologische Bewertung des baulichen Eingriffs im Sondergebiet als Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 86 Geyen nach LÖBF (2006), Numerische Bewertung von Biotoptypen in der Bauleitplanung Flächennr. Biotop Code Biotoptyp A 1.1 Sondergebiet, versiegelt (GRZ 0,8) B 1.1 Gehweg, versiegelt C 4.5 Intensivrasen im Sondergebiet D 7.2 Hecke*, lebensraumtypischer Gehölzanteil > 50 % E Gabionenwand F Wandbegrünung Biotopwert Fläche (m²) Grundwert P 0 5.383 0 0 2 220 227 0 454 4 837 3.348 0,5 0,5 40 50 20 25 6.757 Gesamtflächenwert B 3.847 Summe Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Teilbereich des Bebauungsplan Nr. 86 Geyen, Stadt Pulheim Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 12 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Teilbereich des Bebauungsplan Nr. 86 Geyen, Stadt Pulheim 7. Ergebnis der ökologischen Bewertung und Bilanzierung Beide Tabellen beschreiben die ökologische Wertigkeit des untersuchten Gebietes, und zwar vor und nach dem baulichen Eingriff. Die Gesamtbilanz C, die sich durch Subtraktion des Gesamtflächenwertes A vom Gesamtflächenwert B ergibt, stellt ein Maß für den Erfüllungsgrad der Kompensation dar. Die Gesamtbilanz C macht eine Aussage inwieweit den aufgrund der Planung zu erwartenden Eingriffen eine Kompensation durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen summarisch gegenübersteht. Im vorliegenden Fall beträgt die Gesamtbilanz C – 13.504 Zähler (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A; 3.847 – 17.351 = - 13.504). Auch unter Berücksichtigung sinnvoller Planungsalternativen ist ein größerer Ausgleich im Plangebiet nicht zu erbringen. 8. Kompensationsmaßnahmen • innerhalb des Plangebietes Eine Ausgleichsmaßnahme innerhalb des Plangebietes besteht in der Anlage einer Hecke, als Sondergebietseingrünung und Abschirmung zur angrenzenden Freifläche und in der Bepflanzung der Restflächen im Sondergebiet auf den nichtversiegelten Bereichen. Für die Anpflanzung sollen ausschließlich Sträucher und Bäume standortheimischer Arten verwendet werden. • außerhalb des Plangebietes Der verbleibende Rest von – 13.504 Zählern kann extern über das Ökokonto der Stadt Pulheim ausgeglichen werden. Als Ausgleich dient ein Feldgehölz des Grünordnungsplanes, die Maßnahme GOP I.18, 2. Teil. Ein entsprechender Vertrag zwischen der Stadt Pulheim und dem Investor wird noch abgeschlossen. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 13 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Teilbereich des Bebauungsplan Nr. 86 Geyen, Stadt Pulheim 9. Pflanz- und Pflegevorgaben innerhalb des Plangebietes • Hecke (Flächennummer D) Auf der östlich bzw. westlich zur Landschaft angrenzenden Fläche von ca. 840 m2 sollen heimische Gehölze ausgebracht. Die Hecke ist aus heimischen Sträuchern und Bäumen aufzubauen, wobei die Bäume, 2. Ordnung nur vereinzelt eingestreut werden. • Intensivrasen innerhalb des Sondergebietes (Flächennummer C) Die unversiegelten Bereiche innerhalb des SO-Gebietes von insgesamt ca. 230 m2 werden ebenfalls bepflanzt. Je nach Zuschnitt der Fläche können Sträucher bzw. Bäume eingebracht werden. Die Bäume werden nur ganz vereinzelt eingebracht, der Pflanzabstand zwischen den Einzelbäumen soll mindestens 10 m betragen. Insgesamt sollten ca. 25 Bäume gepflanzt werden. Die zu pflanzenden Sträucher sollen 2 x verschult sein, und werden im Pflanzabstand von 1,0 m x 1,0 m ausgebracht. Spätestens drei Jahre nach Baubeginn müssen die Pflanzmaßnahmen abgeschlossen sein. Die Bestände sind fachgerecht anzulegen und dauerhaft zu erhalten, Ausfälle sind unaufgefordert art- und wertgleich zu ersetzen. Pflanzenliste Für die festgesetzten Grünflächen sind standortgerechte und heimische Gehölze der nachfolgenden Liste zu verwenden, wobei die Gehölzliste beispielhaft ist und nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sehr großwüchsige Bäume wie z.B. Eiche und Linde sind nicht mit aufgenommen, weil die Flächengrößen es nur bedingt erlauben würden ausladende, große Gehölze zu pflanzen. MITTELHOCHWACHSENDE LAUBBÄUME Acer campestre, Feldahorn Carpinus betulus, Hainbuche Malus sylvestris, Wildapfel Pyrus pyraster, Wildbirne Prunus avium, Vogelkirsche Sorbus aucuparia, Eberesche Prunus padus, Traubenkirsche Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 14 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Teilbereich des Bebauungsplan Nr. 86 Geyen, Stadt Pulheim Sträucher Cornus mas, Kornelkirsche Corylus avellana, Haselnuss Crataegus monogyna, Weißdorn Euonymus europaeus, Pfaffenhütchen Ligustrum vulgare, Liguster Lonicera xylosteum, Heckenkirsche Prunus spinosa, Schlehe Rosa canina, Hundsrose Rubus fruticosus, Brombeere Sambucus nigra, Holunder Salix caprea, Salweide Viburnum lantana, Gewöhnlicher Schneeball Salix purpurea, Purpurweide Salix viminalis, Korbweide Rhamnus frangula, Faulbaum Viburnum opulus, Wasserschneeball Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 15