Daten
Kommune
Pulheim
Größe
115 kB
Datum
24.02.2010
Erstellt
19.02.10, 12:18
Aktualisiert
19.02.10, 12:18
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GRANER+PARTNER
I N G E N I E U R E
BERATUNG
PLANUNG
PRÜFUNG
FORSCHUNG
RAUMAKUSTIK
TONTECHNIK
BAUPHYSIK
SCHALLSCHUTZ
VMPA MESSSTELLE NACH DIN 4109
IMMISSIONSSCHUTZ NACH §§ 26, 28
BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ
Lichtenweg 15
51465 Bergisch Gladbach
T (02202) 9 36 30- 0
F (02202) 9 36 30-30
Robert-Koch-Str. 34
06886 Luth. Wittenberg
T (03491) 66 16 47
F (03491) 67 00 61
www.graner-ingenieure.de
info@graner-ingenieure.de
01.02.2010
sc/cr A9480 sgut0102-1
Dipl.-Ing. Ganz
SCHALLTECHNISCHES PROGNOSEGUTACHTEN
Neubau eines SB-Marktes mit Getränkemarkt in Pulheim-Geyen
Projekt:
Untersuchung der zu erwartenden Geräuschimmissionen
im Zusammenhang mit dem Betrieb eines geplanten SB-Marktes
mit Getränkemarkt an der Brauweiler Straße in
Pulheim-Geyen
Auftraggeber:
Ten Brinke Projektentwicklung GmbH
Dinxperloer Str. 18 – 20
46399 Bocholt
Projekt-Nr.:
A9480
UNTERNEHMENSFORM: GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG
GESCHÄFTSFÜHRUNG BRIGITTE GRANER BERND GRANER-SOMMER
AMTSGERICHT KÖLN HRB 45768
- 12
Neubau SB-Markt, Pulheim-Geyen
GRANER+PARTNER
I N G E N I E U R E
01.02.2010
Inhaltsverzeichnis
Seite
03
1.
Situation und Aufgabenstellung
2.
Grundlagen
04
3.
Anforderungen an den Schallschutz
3.1
Vor-Zusatz-Gesamtbelastung
3.2
Anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Straßen
3.3
Ruhezeitzuschlag für allgemeines Wohngebiet
05
06
07
08
4.
Verkehrsaufkommen
4.1
Geräuschemissionen durch die Parkplatznutzung
4.2
Ermittelung der Geräuschimmissionen der Lkw-Warenanlieferung
08
09
10
5.
Berechnung der Schallimmissionen
11
6.
Prognoseverfahren
13
7.
Berechnungsergebnisse
7.1
Beurteilungspegel nach TA-Lärm
7.2
Maximalpegel nach TA-Lärm
13
13
14
8.
Schallschutzmaßnahmen
8.1
Schallschutzwand
8.2
Kühl- und Lüftungsgeräte
14
14
15
9.
Qualität der Prognose
15
10.
Zusammenfassung
16
Anlagen
1
2
3
4
5
6/7
8-13
Bebauungsplan
Digitalisierter Lageplan
Beurteilungspegel nach TA-Lärm tags
Beurteilungspegel und Spitzenpegel nach TA-Lärm
Teilbeurteilungspegel nach TA-Lärm für IP 1
Parameter der Schallausbreitungsberechnung
Liste der eingestellten Berechnungsparameter
-2-
Neubau SB-Markt, Pulheim-Geyen
1.
GRANER+PARTNER
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01.02.2010
Situation und Aufgabenstellung
In Pulheim-Geyen wird an der Brauweiler Straße der Neubau eines SB-Marktes mit
Getränkemarkt innerhalb eines Bebauungsplangebietes (Nr. 86 = Geyen) geplant.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans gemäß Anlage 1 umfasst ein angrenzendes allgemeines Wohngebiet nördlich an der Rother Straße sowie das Grundstück
eines geplanten SB-Marktes (SO für Lebensmittelmarkt) mit Getränkemarkt.
Nach den Vorstellungen des Auftraggebers soll der Baukörper jedoch im östlichen
Grundstücksteil liegen und der gesamte Parkplatz mit ≈ 89 Stellplätzen vorgelagert
zwischen dem SB-Markt und der Brauweiler Straße gebaut werden, wie in Anlage 2
dargestellt.
Im nachfolgenden schalltechnischen Prognosegutachten werden die im Zusammenhang mit dem Kfz-Betrieb und Lkw-Anlieferungen entstehenden Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft untersucht und geprüft, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Anforderungen an den Schallimmissionsschutz gemäß TA-Lärm
erfüllt werden können.
-3-
Neubau SB-Markt, Pulheim-Geyen
2.
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01.02.2010
Grundlagen
Diese Bearbeitung basiert auf folgenden technischen Grundlagen, Richtlinien und
Regelwerken:
Technische Grundlagen:
-
Entwurfspläne des Auftraggebers
Bebauungsplan der Stadt Pulheim
Vorschriften und Richtlinien:
BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15.03.1974, in der
derzeit gültigen Fassung
16. BImSchV
16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung)
vom 12.06.1990 (BGBl. I S. 1036)
TA-Lärm (1998)
6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BundesImmissionsschutzgesetz
- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, 28. August 1998
DIN 18005 Teil 1
Schallschutz im Städtebau, Juli 2002
Beiblatt 1 zu
DIN 18005 Teil 1
DIN ISO 9613-2
Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche
Planung, Mai 1987
Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien,
Oktober 1999
Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus
Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von
Parkhäusern und Tiefgaragen - 6. Auflage August 2007,
Bayerisches Landesamt für Umwelt
RLS 90
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990
DIN 45641
Mittelung von Schallpegeln, Juni 1990
-4-
Neubau SB-Markt, Pulheim-Geyen
3.
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01.02.2010
Heft 192
Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, herausgegeben von der
Hessischen Landesanstalt für Umwelt, 1995
Heft 3
Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen
durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren,
Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten
sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von
Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und
Geologie
Anforderungen an den Schallschutz
Die 6. AVwV vom 26. August 1998 zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Lärm)
ist als maßgebliche Vorschrift für die Bewertung von Geräuschemissionen verursachenden Anlagen genannt, wozu auch der im Zusammenhang mit der Nutzung
verbundene Freiflächenverkehr auf dem Betriebsgelände zu berücksichtigen ist. Dort
sind die Immissionsrichtwerte vorgegeben, die im gesamten Einwirkungsbereich einer
Anlage außerhalb der Grundstücksgrenze, ohne Berücksichtigung einwirkender
Fremdgeräusche, nicht überschritten werden dürfen.
Für die maßgeblichen Immissionsaufpunkte (s. Anlage 1) sind somit gemäß Ziffer 6.1
der TA-Lärm die folgenden Immissionsrichtwerte, in Abhängigkeit der jeweils
anzusetzenden Gebietseinstufung, einzuhalten:
Immissionsrichtwert in dB(A)
Gebietseinstufung
Tag
(06.00 – 22.00 Uhr)
Nacht
(22.00 – 06.00 Uhr)
55
40
allgemeines Wohngebiet
Diese Immissionsrichtwerte sind im Abstand von 0,5 m vor dem geöffneten Fenster
eines schutzbedürftigen Aufenthaltsraumes (gemäß DIN 4109) gemessen,
einzuhalten.
Einzelne kurze Geräuschspitzen dürfen diesen IRW um nicht mehr als
tags
nachts
30 dB(A)
20 dB(A)
überschreiten.
-5-
Neubau SB-Markt, Pulheim-Geyen
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01.02.2010
Maßgebend für den Tageszeitraum ist der Zeitraum von 16 Stunden. Bei der Nachtzeit ist die volle Stunde anzusetzen, mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die
Anlage maßgebend beiträgt.
Immissionspunkt: IP 1 gemäß Anlage 3
Brauweiler Straße 57
Hierbei handelt es sich um ein zweieinhalbgeschossiges Wohnhaus innerhalb des
allgemeinen Wohngebietes.
3.1
Vor-Zusatz-Gesamtbelastung
Gemäß Ziffer 3.2.1 der TA-Lärm ist der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Geräusche vorbehaltlich der Regelungen in den Absätzen 2-5 sichergestellt,
wenn die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 nicht überschreitet.
Dabei bleiben Fremdgeräuscheinwirkungen wie Straßenverkehrslärm oder Schienenverkehrslärm zunächst unberücksichtigt. Maßgebend ist die Gesamtbelastung, die
sich aus möglicherweise mehreren gewerblichen Nutzungen ergibt. Dementsprechend bestimmt Ziffer 3.2.1 im 6. Absatz, dass die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen in der Regel eine Prognose der Geräuschimmissionen der zu beurteilenden Anlage und - sofern im Einwirkungsbereich der Anlage andere Anlagengeräusche auftreten- die Bestimmung der Vorbelastung sowie der Gesamtbelastung
voraussetzt.
Die Bestimmung der Vorbelastung kann entfallen, wenn die Geräuschimmissionen
der zu beurteilenden Anlage die Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 um mindestens
6 dB(A) unterschreiten.
Da im vorliegenden Falle außer dem SB-Markt keine relevanten gewerblichen
Geräuschimmissionen auf IP 1 einwirken, kann der Immissionsrichtwert ausgeschöpft
werden.
-6-
Neubau SB-Markt, Pulheim-Geyen
3.2
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01.02.2010
Anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Straßen
Entsprechend Punkt 7.4 der TA-Lärm 1998 sind Fahrzeuggeräusche, welche durch
den Betrieb der Anlage auf öffentlichen Verkehrsflächen auftreten, nach der Verkehrslärmschutz-Verordnung (16. BImSchV) zu berücksichtigen.
Danach sind Maßnahmen organisatorischer Art erforderlich, wenn durch den Betrieb
der Anlage folgende Kriterien zutreffen:
-
der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche wird um
mindestens 3 dB(A) erhöht
-
es erfolgt keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr
und
-
die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)
werden erstmals oder weitergehend überschritten.
Oben angegebene Bedingungen gelten kumulativ, d. h. nur wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, sollen Geräusche des An- und Abfahrverkehrs durch Maßnahmen organisatorischer Art vermindert werden.
Der Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist zu
berechnen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS 90,
Ausgabe 1990.
Einzuhalten sind die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung
(16. BImSchV), die für allgemeines Wohngebiet mit
Lr = 59 dB(A) tags
(06.00-22.00 Uhr)
Lr = 49 dB(A) nachts
(22.00-06.00 Uhr)
und
festgesetzt sind.
Aufgrund des Verkehrsaufkommens der Brauweiler Straße sind Pegelerhöhungen
≥ 3 dB(A) auszuschließen, so dass 7.4 TA-Lärm erfüllt wird.
-7-
Neubau SB-Markt, Pulheim-Geyen
3.3
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Ruhezeitzuschlag für allgemeines Wohngebiet
Entsprechend 6.5 TA-Lärm wird ein Zuschlag für "Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeiten" (Ruhezeitzuschlag) berücksichtigt. Bei der Ermittlung des Beurteilungspegels ist dabei die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag zu
berücksichtigen.
Folgende Zeiträume sind hierbei zu berücksichtigen:
werktags:
06.00 - 07.00 Uhr
20.00 - 22.00 Uhr
sonn- / feiertags:
06.00 - 09.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
20.00 - 22.00 Uhr
Die Höhe des Zuschlags beträgt + 6 dB(A).
4.
Verkehrsaufkommen
Aufgrund von Erfahrungswerten vergleichbarer SB-Märkte kann von einem maximal
7-fachen Stellplatzwechsel ausgegangen werden, wobei die tägliche Öffnungszeit
des SB-Marktes zwischen 07.00 und 22.00 Uhr angenommen wird.
Für die Lkw-Anlieferungen werden für den SB-Markt i6 Lkw/Tag zwischen 06.00 und
22.00 Uhr angenommen, wobei die Entladung auf der Rückseite, d. h. vom allgemeinen Wohngebiet abgeschirmten Seite erfolgt. Die Anlieferung des Getränkemarktes erfolgt direkt an der Nordwestecke (2 Lkw zwischen 07.00 - 20.00 Uhr).
4.1
Geräuschemissionen durch die Parkplatznutzung
Zur Berechnung der Geräuschemissionen des Parkplatzes wird die 6. Auflage
(August 2007) der Parkplatzlärmstudie herangezogen, die vom Bayerischen
Landesamt für Umweltschutz auf Basis einer Weiterentwicklung der DIN 18005
herausgegeben wurde.
Dort wurde ein Berechnungsverfahren entwickelt, mit dem in Abhängigkeit von der
Parkplatzart, der Parkplatzgröße, der Stellplatzanzahl, der Bewegungshäufigkeit und
den geometrischen Verhältnissen prognostiziert werden kann, welche Mittelungspegel
in der Umgebung eines geplanten Parkplatzes durch seine Nutzung entstehen.
Anhand von umfangreichen Messreihen und theoretischen Rechenansätzen wurde
die Berechnungsmethode für Schallimmissionen von Parkplätzen weiter entwickelt
und für das sogenannte "zusammengefasste Verfahren" folgende Formel ermittelt
(gemäß Ziffer 8.2.1 der Parkplatzlärmstudie):
-8-
Neubau SB-Markt, Pulheim-Geyen
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01.02.2010
Lw" = Lwo + KPA + KI + KD + KStrO + 10 · lg (B · N) - 10 · lg (S / 1 m²)
L w"
=
Flächenbezogener Schallleistungspegel aller Vorgänge auf dem
Parkplatz (einschließlich Durchfahranteil)
Lwo
=
63 dB(A) = Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung / h
auf einem P+R-Parkplatz
KPA
=
Zuschlag für die Parkplatzart nach Tabelle 31, hier KPA = 3 dB(A)
für Parkplatz an einem Einkaufsmarkt mit Standard Einkaufswagen
KI
=
Zuschlag für die Impulshaltigkeit nach Tabelle 29, hier KI = 4 dB(A)
KD
=
Pegelerhöhung in Folge des Durchfahr- und Parksuchverkehrs
KD
=
2,5 · lg (f · B - 9) [dB(A)];
f · B ≥ 10 Stellplätze; KD = 0 für f · B ≤ 10
f = Stellplätze je Einheit und Bezugsgröße
KStrO
=
Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen,
mit KstrO = 0,5 dB(A)
B
=
Bezugsgröße (hier: Anzahl der Stellplätze = 89)
N
=
Bewegungshäufigkeit
(Bewegungen je Einheit der Bezugsgröße und Stunde
N = 0,88 (
Bewegungen
)
STPL ⋅ h
B·N =
alle Fahrzeugbewegungen je Stunde auf der Parkplatzfläche
S
Gesamtfläche bzw. Teilfläche des Parkplatzes
=
Der mit oben genannter Formel berechnete flächenbezogene Schallleistungspegel
führt auch bei schalltechnisch ungünstigen Parkplatzformen zu Prognoseergebnissen,
die auf der "sicheren Seite" liegen.
-9-
Neubau SB-Markt, Pulheim-Geyen
4.2
01.02.2010
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Ermittelung der Geräuschimmissionen der Lkw-Warenanlieferung
Im vorliegenden Falle wird TA-Lärm, Anhang A2 die Ermittlung der Geräuschimmissionen durch ein Prognoseverfahren erfolgen. Für Verkehrsvorgänge auf dem
Betriebsgrundstück (in diesem Falle die Lkw-Warenanlieferung) nach Nr. 7.4,
Abs. 1, Satz 1, können insbesondere die in Nr. 7.4, Abs. 3 genannten Vorschriften
sowie die Berechnungsverfahren nach der hessischen Untersuchung - Heft 192 herangezogen werden.
Dabei wird die Zufahrt / Abfahrt eines Lkws als Linienschallquelle mit ≤ 20 km/h
untersucht (wobei die zurückzulegende Fahrtstrecke auf dem Betriebsgrundstück in
der digitalisierten Form inkl. rückwärts rangieren in Anlage 1 enthalten ist) und auf
das vorgegebene Verkehrsaufkommen hochgerechnet.
Der Berechnung der Lärmimmissionen (Zufahrt / Abfahrt zur Anlieferzone) liegt die
Betrachtung einer Linienschallquelle zugrunde, wobei angenommen wird, dass diese
0,5 m über der Mitte der Fahrbahn liegt. Bei der Berechnung der Schallemissionen
sind die Verkehrsstärken zu berücksichtigen, wobei für den Entladevorgang je Lkw
30 min. mit einem Schallleistungspegel LwA = 97 dB(A) berücksichtigt wird.
Dieser Ansatz gilt auch für die Anlieferung Getränkemarkt.
Der Emissionsansatz der schalltechnischen Berechnung basiert auf den Untersuchungen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt / Heft 192 (Technischer Bericht zur
Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren,
Auslieferungslagern und Speditionen) und geht von folgenden Emissionswerten aus:
Fahrstrecke Lkw als Linienschallquelle gemäß DIN ISO 9613-2:
LWAr =
LwA´,1h + 10 lgn + 10 lg I / 1 m - 10 lg (Tr / 1 h)
LWAr =
Schallleistungspegel der Fahrstrecke bezogen
auf die Beurteilungszeit
LWA´,1h =
zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für
1 Lkw pro Stunde und 1 m, LWA´,1h = 63 dB(A)
n
=
Anzahl der Lkw einer Leistungsklasse in der
Beurteilungszeit Tr
I
=
Länge der Fahrstrecke in m
(Fahrstrecke auf dem Betriebsgrundstück)
Tr
=
Beurteilungszeit in h (tagsüber = 16 h)
Zur Überprüfung des Spitzenpegelkriteriums gemäß TA-Lärm wurde auf dem
Parkplatz ein Maximalpegel von LwAmax = 100 dB(A) bzw. bei Lkw
LwAmax = 108 dB(A) zugrunde gelegt.
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5.
01.02.2010
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Berechnung der Schallimmissionen
Zur Berechnung der Schallimmissionen (Beurteilungspegel Lr) am Immissionsort
müssen die Schallausbreitungsbedingungen und die gegebenenfalls zu berücksichtigenden Abschirmwirkungen durch Gebäude, Schallschutzwände, o. ä. einfließen.
Dies wird nach dem Verfahren der
DIN ISO 9613-2 -
Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien -
ermittelt.
Dabei wird der Schalldruckpegel am Immissionsort im Abstand Sm vom Mittelpunkt
der Schallquelle nach folgender Gleichung ermittelt:
LfT (DW) = Lw + Dc - Adiv - Agr - Aatm - Abar - Amisc
Hierin bedeuten:
LfT (DW):
äquivalenter A-bewerteter Dauerschalldruckpegel eines
Teilstückes am Immissionsort bei Mitwind in dB(A)
Lw :
Schallleistungspegel in dB(A)
Dc = Do + Di + Domega:
Richtwirkungskorrektur in dB =
Raumwinkelmaß + Richtwirkungsmaß +
Bodenreflexion (frq.-unabh. Berechnung)
Adiv:
Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in dB
Aatm:
Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in dB
(bei 70 % Luftfeuchtigkeit und + 10°C Temperatur)
Agr:
Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes in dB
(Berechnung mit schallhartem Boden G = 0)
Abar:
Dämpfung aufgrund von Abschirmung in dB
(die vorhandenen Gebäude wurden als abschirmende
Elemente im Computerprogramm lagerichtig
berücksichtigt)
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Neubau SB-Markt, Pulheim-Geyen
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01.02.2010
Amisc:
Dämpfung aufgrund verschiedener anderer Effekte in dB
(z. B. Dämpfung durch Bewuchs, Bebauung etc. im
vorliegenden Fall nicht relevant)
LAT (DW):
äquivalenter A-bewerteter Dauerschalldruckpegel am
Immissionsort bei Mitwind summiert über alle Schallquellen in dB(A)
Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen der Zusatzbelastung wird gemäß TA-Lärm
A.1.2b) der Langzeitmittelungspegel LAT (LT) herangezogen.
Der A-bewertete Langzeitmittelungspegel LAT (LT) unter Berücksichtigung der meteorologischen Korrektur Cmet wird folgendermaßen ermittelt:
LAT (LT) = LAT (DW) - Cmet
Cmet = C0 · (1 - 10 ·
hs + hr
)
dp
mit
C0:
Faktor in Dezibel, der von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie Temperaturgradienten abhängt
hs:
Höhe der Schallquelle in Metern
hr:
Höhe des Immissionspunktes in Metern
dp:
Abstand zwischen Schallquelle und Immissionspunkt, projiziert auf die
horizontale Bodenebene in Metern
Im vorliegenden Fall wurde im Sinne einer pessimalen Berechnung die
meteorologische Korrektur Cmet = 0 gesetzt.
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6.
01.02.2010
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Prognoseverfahren
Die Ermittlung der Schallausbreitung erfolgt rechnergestützt durch das Immissionsprognoseprogramm "IMMI 6.3.1" der Fa. Wölfel.
Der Beurteilungspegel an den Immissionspunkten wird unter Berücksichtigung aller
genannter Schallquellen als Summenpegel berechnet.
Die Position der Emittenten entsprechen den Vorgaben der Richtlinien, bzw. den
durch die Gebäudeabmessungen.
Danach liegt die Emissionshöhe für Fahrzeugbewegungen nach RLS 90 sowie der
bayerischen Parkplatzlärmstudie bei 0,5 m über OK Boden.
Die Immissionsaufpunkte liegen auf Mitte Fenster des jeweiligen Stockwerks.
7.
Berechnungsergebnisse
7.1
Beurteilungspegel nach TA-Lärm
Anlage 2: Lageplan 1:1000
Anlage 3:
Die Ergebnisse der durchgeführten Schallimmissionsprognoseberechnungen sind als
farbige Schallausbreitungsmodelle für die Bezugshöhe 1. OG mit einer 1,90 m
hohen Schallschutzkonstruktion entlang der Nordseite (L = 45 m) dargestellt.
Anlage 4:
Immissionspunkt
IP 1
Beurteilungspegel
Lr in dB(A)
zul. Immissionsrichtwert gemäß
TA-Lärm in dB(A)
tags
tags
(06.00 – 22.00 Uhr)
(06.00 – 22.00 Uhr)
(55,3) 55
55
-13-
Bewertung
erfüllt
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7.2
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Maximalpegel nach TA-Lärm
Die im Rahmen des Betriebsablaufs zu erwartenden Maximalpegel wurden ebenfalls
durch Einzelpunktberechnungen untersucht und ergaben folgende Ergebnisse:
Immissionspunkt
einwirkender Maximalpegel
LAFmax in dB(A)
zul. Maximalpegel
gemäß TA-Lärm in dB(A)
tags
tags
(06.00 – 22.00 Uhr)
(06.00 – 22.00 Uhr)
71,7
85
IP 1
Bewertung
erfüllt
Die Parameter der Schallausbreitungsberechnungen sind in den Anlagen 6 ff
detailliert aufgeführt:
Anlage 5:
Teilbeurteilungspegel nach TA-Lärm für IP 1
Anlage 6:
Parameter der Schallausbreitungsberechnung
Anlage 7 - 13:
Liste der eingestellten Berechnungsparameter
Bewertung
Die gewerblichen Geräuschimmissionen liegen unter dem Immissionsrichtwert, so
dass die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm unter Berücksichtigung
nachfolgender Schallschutzmaßnahmen sichergestellt wird.
8.
Schallschutzmaßnahmen
8.1
Schallschutzwand
Zur Einhaltung des Immissionsrichtwertes tagsüber wird eine 1,90 m hohe und 45 m
lange Schallschutzkonstruktion zur Abschirmung der Geräusche des Parkplatzes
erforderlich. Diese Wand sollte in Verlängerung der nördlichen Außenwand des
SB-Marktes an der in Anlage 2 dargestellten Stelle positioniert werden.
Die Baukonstruktion muss die einschlägigen Anforderungen der Schalldämmung und
Schallabsorption erfüllen:
ZTV Lsw06
-
Zusätzliche technische Vorschriften und Richtlinien
für die Ausführung von Lärmschutzwänden an
Straßen -
-14-
Neubau SB-Markt, Pulheim-Geyen
01.02.2010
GRANER+PARTNER
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Anforderungen:
Schalldämmung
Schallabsorption
DLR ≥ 24 dB (B3 nach DIN EN 1793-2)
DLS ≥ 8 dB hochabsorbierend
Nach Abstimmung mit dem planenden Architekturbüro werden konkrete Ausführungspläne zu gegebener Zeit bewertet und im schalltechnischen Sinne zur
Ausführung frei gegeben.
8.2
Kühl- und Lüftungsgeräte
Die Geräuschabstrahlung der im Zusammenhang der Nutzung eines SB-Marktes erforderlichen Kühl- und Lüftungsgerätes muss so ausgelegt werden, dass die in der
Nachbarschaft einzuhaltenden Immissionsrichtwerte nachts erfüllt werden, da Kühlund Klimageräte temperaturabhängig laufen und in Abhängigkeit von der Witterung
auch nachts in Betrieb sein können.
Für Discounter o. ä. werden häufig Kühlgeräte / Außenverflüssiger (Kondensatoren),
z. B. von der Fa. Linde AG [Typ SGVV052A/4S (W)] empfohlen, die in 5 m Abstand
einen Schalldruckpegel von 39 dB(A) bei der Nachtschaltung verursachen.
Im vorliegenden Falle können derartige Geräte ohne Bedenken im Bereich der Warenanlieferungsrampe / Rampentisch auf Konsolen o. ä. aufgestellt werden.
9.
Qualität der Prognose
Die verwendeten Berechnungsansätze basieren auf Grundlagenuntersuchungen, die
seit Jahren erfolgreich bei der Prognose von Schallimmissionen angewandt werden,
u. a. sei hier die Parkplatzlärmstudie genannt, die in der Regel Ergebnisse liefert, die
auf der sicheren Seite liegen. Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte im
vorliegenden Fall ohne Berücksichtigung der meteorologischen Korrektur Cmet, so
dass der ungünstigste Fall dargestellt wurde.
Insgesamt lassen die verwendeten Berechnungsverfahren auf eine Prognosesicherheit
≥ 2 dB(A) schließen.
-15-
Neubau SB-Markt, Pulheim-Geyen
10.
01.02.2010
GRANER+PARTNER
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Zusammenfassung
Im vorliegenden Schalltechnischen Prognosegutachten wurden die zu erwartenden
Geräuscheinwirkungen untersucht, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des
geplanten SB-Marktes inklusive Getränkemarkt an der Brauweiler Straße in
Pulheim-Geyen entstehen.
Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten die Immissionsrichtwerte sowie zulässigen Maximalpegel gemäß TA-Lärm
in der Nachbarschaft unterschritten, also eingehalten werden, so dass die Planung
und der Betrieb im Einklang mit den Anforderungen an den Schallimmissionsschutz
erfolgt.
GRANER + PARTNER
I N G E N I E U R E
• Bernd Graner-Sommer •
-16-
GRANER+PARTNER
I N G E N I E U R E
BERATUNG
GRANER+PARTNER Lichtenweg 15 51465 Bergisch Gladbach
Ten Brinke Projektentwicklung GmbH
Herrn Tank
Dinxperloer Str. 18 - 20
46399 Bocholt
PLANUNG
PRÜFUNG
FORSCHUNG
RAUMAKUSTIK
TONTECHNIK
BAUPHYSIK
SCHALLSCHUTZ
VMPA MESSSTELLE NACH DIN 4109
IMMISSIONSSCHUTZ NACH §§ 26, 28
BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ
Lichtenweg 15
51465 Bergisch Gladbach
T (02202) 9 36 30- 0
F (02202) 9 36 30-30
Robert-Koch-Str. 34
06886 Luth. Wittenberg
T (03491) 66 16 47
F (03491) 67 00 61
vorab per E-Mail:
MTank@tenbrinke.com
www.graner-ingenieure.de
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01.02.2010
sc/cr A9480 sgut0102,-1
Dipl.-Ing. Ganz
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KURZMITTEILUNG
Mit der Bitte um:
Kenntnisnahme
Objekt:
Neubau eines SB-Marktes mit Getränkemarkt in Pulheim-Geyen
Anlage:
angepasstes Schalltechnisches Prognosegutachten mit ausgetauschter
Anlage 1, Anlage 2 entfällt, die übrigen Anlagen neu nummeriert und den
Textteil angepasst (Seiten 13 und 14)
Mit freundlichen Grüßen
GRANER + PARTNER
I N G E N I E U R E
• i. A. Susanne Schulz •
UNTERNEHMENSFORM: GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG
GESCHÄFTSFÜHRUNG BRIGITTE GRANER BERND GRANER-SOMMER
AMTSGERICHT KÖLN HRB 45768