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Beschlussvorlage (Lärmgutachten BP 86 GE 04022010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
115 kB
Datum
24.02.2010
Erstellt
19.02.10, 12:18
Aktualisiert
19.02.10, 12:18

Inhalt der Datei

GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E BERATUNG PLANUNG PRÜFUNG FORSCHUNG RAUMAKUSTIK TONTECHNIK BAUPHYSIK SCHALLSCHUTZ VMPA MESSSTELLE NACH DIN 4109 IMMISSIONSSCHUTZ NACH §§ 26, 28 BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ Lichtenweg 15 51465 Bergisch Gladbach T (02202) 9 36 30- 0 F (02202) 9 36 30-30 Robert-Koch-Str. 34 06886 Luth. Wittenberg T (03491) 66 16 47 F (03491) 67 00 61 www.graner-ingenieure.de info@graner-ingenieure.de 01.02.2010 sc/cr A9480 sgut0102-1 Dipl.-Ing. Ganz SCHALLTECHNISCHES PROGNOSEGUTACHTEN Neubau eines SB-Marktes mit Getränkemarkt in Pulheim-Geyen Projekt: Untersuchung der zu erwartenden Geräuschimmissionen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines geplanten SB-Marktes mit Getränkemarkt an der Brauweiler Straße in Pulheim-Geyen Auftraggeber: Ten Brinke Projektentwicklung GmbH Dinxperloer Str. 18 – 20 46399 Bocholt Projekt-Nr.: A9480 UNTERNEHMENSFORM: GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG GESCHÄFTSFÜHRUNG BRIGITTE GRANER BERND GRANER-SOMMER AMTSGERICHT KÖLN HRB 45768 - 12 Neubau SB-Markt, Pulheim-Geyen GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E 01.02.2010 Inhaltsverzeichnis Seite 03 1. Situation und Aufgabenstellung 2. Grundlagen 04 3. Anforderungen an den Schallschutz 3.1 Vor-Zusatz-Gesamtbelastung 3.2 Anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Straßen 3.3 Ruhezeitzuschlag für allgemeines Wohngebiet 05 06 07 08 4. Verkehrsaufkommen 4.1 Geräuschemissionen durch die Parkplatznutzung 4.2 Ermittelung der Geräuschimmissionen der Lkw-Warenanlieferung 08 09 10 5. Berechnung der Schallimmissionen 11 6. Prognoseverfahren 13 7. Berechnungsergebnisse 7.1 Beurteilungspegel nach TA-Lärm 7.2 Maximalpegel nach TA-Lärm 13 13 14 8. Schallschutzmaßnahmen 8.1 Schallschutzwand 8.2 Kühl- und Lüftungsgeräte 14 14 15 9. Qualität der Prognose 15 10. Zusammenfassung 16 Anlagen 1 2 3 4 5 6/7 8-13 Bebauungsplan Digitalisierter Lageplan Beurteilungspegel nach TA-Lärm tags Beurteilungspegel und Spitzenpegel nach TA-Lärm Teilbeurteilungspegel nach TA-Lärm für IP 1 Parameter der Schallausbreitungsberechnung Liste der eingestellten Berechnungsparameter -2- Neubau SB-Markt, Pulheim-Geyen 1. GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E 01.02.2010 Situation und Aufgabenstellung In Pulheim-Geyen wird an der Brauweiler Straße der Neubau eines SB-Marktes mit Getränkemarkt innerhalb eines Bebauungsplangebietes (Nr. 86 = Geyen) geplant. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans gemäß Anlage 1 umfasst ein angrenzendes allgemeines Wohngebiet nördlich an der Rother Straße sowie das Grundstück eines geplanten SB-Marktes (SO für Lebensmittelmarkt) mit Getränkemarkt. Nach den Vorstellungen des Auftraggebers soll der Baukörper jedoch im östlichen Grundstücksteil liegen und der gesamte Parkplatz mit ≈ 89 Stellplätzen vorgelagert zwischen dem SB-Markt und der Brauweiler Straße gebaut werden, wie in Anlage 2 dargestellt. Im nachfolgenden schalltechnischen Prognosegutachten werden die im Zusammenhang mit dem Kfz-Betrieb und Lkw-Anlieferungen entstehenden Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft untersucht und geprüft, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Anforderungen an den Schallimmissionsschutz gemäß TA-Lärm erfüllt werden können. -3- Neubau SB-Markt, Pulheim-Geyen 2. GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E 01.02.2010 Grundlagen Diese Bearbeitung basiert auf folgenden technischen Grundlagen, Richtlinien und Regelwerken: Technische Grundlagen: - Entwurfspläne des Auftraggebers Bebauungsplan der Stadt Pulheim Vorschriften und Richtlinien: BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15.03.1974, in der derzeit gültigen Fassung 16. BImSchV 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) vom 12.06.1990 (BGBl. I S. 1036) TA-Lärm (1998) 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BundesImmissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 28. August 1998 DIN 18005 Teil 1 Schallschutz im Städtebau, Juli 2002 Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1 DIN ISO 9613-2 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Oktober 1999 Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen - 6. Auflage August 2007, Bayerisches Landesamt für Umwelt RLS 90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 DIN 45641 Mittelung von Schallpegeln, Juni 1990 -4- Neubau SB-Markt, Pulheim-Geyen 3. GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E 01.02.2010 Heft 192 Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, herausgegeben von der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, 1995 Heft 3 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Anforderungen an den Schallschutz Die 6. AVwV vom 26. August 1998 zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Lärm) ist als maßgebliche Vorschrift für die Bewertung von Geräuschemissionen verursachenden Anlagen genannt, wozu auch der im Zusammenhang mit der Nutzung verbundene Freiflächenverkehr auf dem Betriebsgelände zu berücksichtigen ist. Dort sind die Immissionsrichtwerte vorgegeben, die im gesamten Einwirkungsbereich einer Anlage außerhalb der Grundstücksgrenze, ohne Berücksichtigung einwirkender Fremdgeräusche, nicht überschritten werden dürfen. Für die maßgeblichen Immissionsaufpunkte (s. Anlage 1) sind somit gemäß Ziffer 6.1 der TA-Lärm die folgenden Immissionsrichtwerte, in Abhängigkeit der jeweils anzusetzenden Gebietseinstufung, einzuhalten: Immissionsrichtwert in dB(A) Gebietseinstufung Tag (06.00 – 22.00 Uhr) Nacht (22.00 – 06.00 Uhr) 55 40 allgemeines Wohngebiet Diese Immissionsrichtwerte sind im Abstand von 0,5 m vor dem geöffneten Fenster eines schutzbedürftigen Aufenthaltsraumes (gemäß DIN 4109) gemessen, einzuhalten. Einzelne kurze Geräuschspitzen dürfen diesen IRW um nicht mehr als tags nachts 30 dB(A) 20 dB(A) überschreiten. -5- Neubau SB-Markt, Pulheim-Geyen GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E 01.02.2010 Maßgebend für den Tageszeitraum ist der Zeitraum von 16 Stunden. Bei der Nachtzeit ist die volle Stunde anzusetzen, mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die Anlage maßgebend beiträgt. Immissionspunkt: IP 1 gemäß Anlage 3 Brauweiler Straße 57 Hierbei handelt es sich um ein zweieinhalbgeschossiges Wohnhaus innerhalb des allgemeinen Wohngebietes. 3.1 Vor-Zusatz-Gesamtbelastung Gemäß Ziffer 3.2.1 der TA-Lärm ist der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche vorbehaltlich der Regelungen in den Absätzen 2-5 sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 nicht überschreitet. Dabei bleiben Fremdgeräuscheinwirkungen wie Straßenverkehrslärm oder Schienenverkehrslärm zunächst unberücksichtigt. Maßgebend ist die Gesamtbelastung, die sich aus möglicherweise mehreren gewerblichen Nutzungen ergibt. Dementsprechend bestimmt Ziffer 3.2.1 im 6. Absatz, dass die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen in der Regel eine Prognose der Geräuschimmissionen der zu beurteilenden Anlage und - sofern im Einwirkungsbereich der Anlage andere Anlagengeräusche auftreten- die Bestimmung der Vorbelastung sowie der Gesamtbelastung voraussetzt. Die Bestimmung der Vorbelastung kann entfallen, wenn die Geräuschimmissionen der zu beurteilenden Anlage die Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 um mindestens 6 dB(A) unterschreiten. Da im vorliegenden Falle außer dem SB-Markt keine relevanten gewerblichen Geräuschimmissionen auf IP 1 einwirken, kann der Immissionsrichtwert ausgeschöpft werden. -6- Neubau SB-Markt, Pulheim-Geyen 3.2 GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E 01.02.2010 Anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Straßen Entsprechend Punkt 7.4 der TA-Lärm 1998 sind Fahrzeuggeräusche, welche durch den Betrieb der Anlage auf öffentlichen Verkehrsflächen auftreten, nach der Verkehrslärmschutz-Verordnung (16. BImSchV) zu berücksichtigen. Danach sind Maßnahmen organisatorischer Art erforderlich, wenn durch den Betrieb der Anlage folgende Kriterien zutreffen: - der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche wird um mindestens 3 dB(A) erhöht - es erfolgt keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) werden erstmals oder weitergehend überschritten. Oben angegebene Bedingungen gelten kumulativ, d. h. nur wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, sollen Geräusche des An- und Abfahrverkehrs durch Maßnahmen organisatorischer Art vermindert werden. Der Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist zu berechnen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS 90, Ausgabe 1990. Einzuhalten sind die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), die für allgemeines Wohngebiet mit Lr = 59 dB(A) tags (06.00-22.00 Uhr) Lr = 49 dB(A) nachts (22.00-06.00 Uhr) und festgesetzt sind. Aufgrund des Verkehrsaufkommens der Brauweiler Straße sind Pegelerhöhungen ≥ 3 dB(A) auszuschließen, so dass 7.4 TA-Lärm erfüllt wird. -7- Neubau SB-Markt, Pulheim-Geyen 3.3 GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E 01.02.2010 Ruhezeitzuschlag für allgemeines Wohngebiet Entsprechend 6.5 TA-Lärm wird ein Zuschlag für "Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeiten" (Ruhezeitzuschlag) berücksichtigt. Bei der Ermittlung des Beurteilungspegels ist dabei die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag zu berücksichtigen. Folgende Zeiträume sind hierbei zu berücksichtigen: werktags: 06.00 - 07.00 Uhr 20.00 - 22.00 Uhr sonn- / feiertags: 06.00 - 09.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr 20.00 - 22.00 Uhr Die Höhe des Zuschlags beträgt + 6 dB(A). 4. Verkehrsaufkommen Aufgrund von Erfahrungswerten vergleichbarer SB-Märkte kann von einem maximal 7-fachen Stellplatzwechsel ausgegangen werden, wobei die tägliche Öffnungszeit des SB-Marktes zwischen 07.00 und 22.00 Uhr angenommen wird. Für die Lkw-Anlieferungen werden für den SB-Markt i6 Lkw/Tag zwischen 06.00 und 22.00 Uhr angenommen, wobei die Entladung auf der Rückseite, d. h. vom allgemeinen Wohngebiet abgeschirmten Seite erfolgt. Die Anlieferung des Getränkemarktes erfolgt direkt an der Nordwestecke (2 Lkw zwischen 07.00 - 20.00 Uhr). 4.1 Geräuschemissionen durch die Parkplatznutzung Zur Berechnung der Geräuschemissionen des Parkplatzes wird die 6. Auflage (August 2007) der Parkplatzlärmstudie herangezogen, die vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz auf Basis einer Weiterentwicklung der DIN 18005 herausgegeben wurde. Dort wurde ein Berechnungsverfahren entwickelt, mit dem in Abhängigkeit von der Parkplatzart, der Parkplatzgröße, der Stellplatzanzahl, der Bewegungshäufigkeit und den geometrischen Verhältnissen prognostiziert werden kann, welche Mittelungspegel in der Umgebung eines geplanten Parkplatzes durch seine Nutzung entstehen. Anhand von umfangreichen Messreihen und theoretischen Rechenansätzen wurde die Berechnungsmethode für Schallimmissionen von Parkplätzen weiter entwickelt und für das sogenannte "zusammengefasste Verfahren" folgende Formel ermittelt (gemäß Ziffer 8.2.1 der Parkplatzlärmstudie): -8- Neubau SB-Markt, Pulheim-Geyen GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E 01.02.2010 Lw" = Lwo + KPA + KI + KD + KStrO + 10 · lg (B · N) - 10 · lg (S / 1 m²) L w" = Flächenbezogener Schallleistungspegel aller Vorgänge auf dem Parkplatz (einschließlich Durchfahranteil) Lwo = 63 dB(A) = Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung / h auf einem P+R-Parkplatz KPA = Zuschlag für die Parkplatzart nach Tabelle 31, hier KPA = 3 dB(A) für Parkplatz an einem Einkaufsmarkt mit Standard Einkaufswagen KI = Zuschlag für die Impulshaltigkeit nach Tabelle 29, hier KI = 4 dB(A) KD = Pegelerhöhung in Folge des Durchfahr- und Parksuchverkehrs KD = 2,5 · lg (f · B - 9) [dB(A)]; f · B ≥ 10 Stellplätze; KD = 0 für f · B ≤ 10 f = Stellplätze je Einheit und Bezugsgröße KStrO = Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen, mit KstrO = 0,5 dB(A) B = Bezugsgröße (hier: Anzahl der Stellplätze = 89) N = Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Einheit der Bezugsgröße und Stunde N = 0,88 ( Bewegungen ) STPL ⋅ h B·N = alle Fahrzeugbewegungen je Stunde auf der Parkplatzfläche S Gesamtfläche bzw. Teilfläche des Parkplatzes = Der mit oben genannter Formel berechnete flächenbezogene Schallleistungspegel führt auch bei schalltechnisch ungünstigen Parkplatzformen zu Prognoseergebnissen, die auf der "sicheren Seite" liegen. -9- Neubau SB-Markt, Pulheim-Geyen 4.2 01.02.2010 GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E Ermittelung der Geräuschimmissionen der Lkw-Warenanlieferung Im vorliegenden Falle wird TA-Lärm, Anhang A2 die Ermittlung der Geräuschimmissionen durch ein Prognoseverfahren erfolgen. Für Verkehrsvorgänge auf dem Betriebsgrundstück (in diesem Falle die Lkw-Warenanlieferung) nach Nr. 7.4, Abs. 1, Satz 1, können insbesondere die in Nr. 7.4, Abs. 3 genannten Vorschriften sowie die Berechnungsverfahren nach der hessischen Untersuchung - Heft 192 herangezogen werden. Dabei wird die Zufahrt / Abfahrt eines Lkws als Linienschallquelle mit ≤ 20 km/h untersucht (wobei die zurückzulegende Fahrtstrecke auf dem Betriebsgrundstück in der digitalisierten Form inkl. rückwärts rangieren in Anlage 1 enthalten ist) und auf das vorgegebene Verkehrsaufkommen hochgerechnet. Der Berechnung der Lärmimmissionen (Zufahrt / Abfahrt zur Anlieferzone) liegt die Betrachtung einer Linienschallquelle zugrunde, wobei angenommen wird, dass diese 0,5 m über der Mitte der Fahrbahn liegt. Bei der Berechnung der Schallemissionen sind die Verkehrsstärken zu berücksichtigen, wobei für den Entladevorgang je Lkw 30 min. mit einem Schallleistungspegel LwA = 97 dB(A) berücksichtigt wird. Dieser Ansatz gilt auch für die Anlieferung Getränkemarkt. Der Emissionsansatz der schalltechnischen Berechnung basiert auf den Untersuchungen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt / Heft 192 (Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen) und geht von folgenden Emissionswerten aus: Fahrstrecke Lkw als Linienschallquelle gemäß DIN ISO 9613-2: LWAr = LwA´,1h + 10 lgn + 10 lg I / 1 m - 10 lg (Tr / 1 h) LWAr = Schallleistungspegel der Fahrstrecke bezogen auf die Beurteilungszeit LWA´,1h = zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Lkw pro Stunde und 1 m, LWA´,1h = 63 dB(A) n = Anzahl der Lkw einer Leistungsklasse in der Beurteilungszeit Tr I = Länge der Fahrstrecke in m (Fahrstrecke auf dem Betriebsgrundstück) Tr = Beurteilungszeit in h (tagsüber = 16 h) Zur Überprüfung des Spitzenpegelkriteriums gemäß TA-Lärm wurde auf dem Parkplatz ein Maximalpegel von LwAmax = 100 dB(A) bzw. bei Lkw LwAmax = 108 dB(A) zugrunde gelegt. -10- Neubau SB-Markt, Pulheim-Geyen 5. 01.02.2010 GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E Berechnung der Schallimmissionen Zur Berechnung der Schallimmissionen (Beurteilungspegel Lr) am Immissionsort müssen die Schallausbreitungsbedingungen und die gegebenenfalls zu berücksichtigenden Abschirmwirkungen durch Gebäude, Schallschutzwände, o. ä. einfließen. Dies wird nach dem Verfahren der DIN ISO 9613-2 - Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien - ermittelt. Dabei wird der Schalldruckpegel am Immissionsort im Abstand Sm vom Mittelpunkt der Schallquelle nach folgender Gleichung ermittelt: LfT (DW) = Lw + Dc - Adiv - Agr - Aatm - Abar - Amisc Hierin bedeuten: LfT (DW): äquivalenter A-bewerteter Dauerschalldruckpegel eines Teilstückes am Immissionsort bei Mitwind in dB(A) Lw : Schallleistungspegel in dB(A) Dc = Do + Di + Domega: Richtwirkungskorrektur in dB = Raumwinkelmaß + Richtwirkungsmaß + Bodenreflexion (frq.-unabh. Berechnung) Adiv: Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in dB Aatm: Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in dB (bei 70 % Luftfeuchtigkeit und + 10°C Temperatur) Agr: Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes in dB (Berechnung mit schallhartem Boden G = 0) Abar: Dämpfung aufgrund von Abschirmung in dB (die vorhandenen Gebäude wurden als abschirmende Elemente im Computerprogramm lagerichtig berücksichtigt) -11- Neubau SB-Markt, Pulheim-Geyen GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E 01.02.2010 Amisc: Dämpfung aufgrund verschiedener anderer Effekte in dB (z. B. Dämpfung durch Bewuchs, Bebauung etc. im vorliegenden Fall nicht relevant) LAT (DW): äquivalenter A-bewerteter Dauerschalldruckpegel am Immissionsort bei Mitwind summiert über alle Schallquellen in dB(A) Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen der Zusatzbelastung wird gemäß TA-Lärm A.1.2b) der Langzeitmittelungspegel LAT (LT) herangezogen. Der A-bewertete Langzeitmittelungspegel LAT (LT) unter Berücksichtigung der meteorologischen Korrektur Cmet wird folgendermaßen ermittelt: LAT (LT) = LAT (DW) - Cmet Cmet = C0 · (1 - 10 · hs + hr ) dp mit C0: Faktor in Dezibel, der von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie Temperaturgradienten abhängt hs: Höhe der Schallquelle in Metern hr: Höhe des Immissionspunktes in Metern dp: Abstand zwischen Schallquelle und Immissionspunkt, projiziert auf die horizontale Bodenebene in Metern Im vorliegenden Fall wurde im Sinne einer pessimalen Berechnung die meteorologische Korrektur Cmet = 0 gesetzt. -12- Neubau SB-Markt, Pulheim-Geyen 6. 01.02.2010 GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E Prognoseverfahren Die Ermittlung der Schallausbreitung erfolgt rechnergestützt durch das Immissionsprognoseprogramm "IMMI 6.3.1" der Fa. Wölfel. Der Beurteilungspegel an den Immissionspunkten wird unter Berücksichtigung aller genannter Schallquellen als Summenpegel berechnet. Die Position der Emittenten entsprechen den Vorgaben der Richtlinien, bzw. den durch die Gebäudeabmessungen. Danach liegt die Emissionshöhe für Fahrzeugbewegungen nach RLS 90 sowie der bayerischen Parkplatzlärmstudie bei 0,5 m über OK Boden. Die Immissionsaufpunkte liegen auf Mitte Fenster des jeweiligen Stockwerks. 7. Berechnungsergebnisse 7.1 Beurteilungspegel nach TA-Lärm Anlage 2: Lageplan 1:1000 Anlage 3: Die Ergebnisse der durchgeführten Schallimmissionsprognoseberechnungen sind als farbige Schallausbreitungsmodelle für die Bezugshöhe 1. OG mit einer 1,90 m hohen Schallschutzkonstruktion entlang der Nordseite (L = 45 m) dargestellt. Anlage 4: Immissionspunkt IP 1 Beurteilungspegel Lr in dB(A) zul. Immissionsrichtwert gemäß TA-Lärm in dB(A) tags tags (06.00 – 22.00 Uhr) (06.00 – 22.00 Uhr) (55,3) 55 55 -13- Bewertung erfüllt Neubau SB-Markt, Pulheim-Geyen 7.2 01.02.2010 GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E Maximalpegel nach TA-Lärm Die im Rahmen des Betriebsablaufs zu erwartenden Maximalpegel wurden ebenfalls durch Einzelpunktberechnungen untersucht und ergaben folgende Ergebnisse: Immissionspunkt einwirkender Maximalpegel LAFmax in dB(A) zul. Maximalpegel gemäß TA-Lärm in dB(A) tags tags (06.00 – 22.00 Uhr) (06.00 – 22.00 Uhr) 71,7 85 IP 1 Bewertung erfüllt Die Parameter der Schallausbreitungsberechnungen sind in den Anlagen 6 ff detailliert aufgeführt: Anlage 5: Teilbeurteilungspegel nach TA-Lärm für IP 1 Anlage 6: Parameter der Schallausbreitungsberechnung Anlage 7 - 13: Liste der eingestellten Berechnungsparameter Bewertung Die gewerblichen Geräuschimmissionen liegen unter dem Immissionsrichtwert, so dass die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm unter Berücksichtigung nachfolgender Schallschutzmaßnahmen sichergestellt wird. 8. Schallschutzmaßnahmen 8.1 Schallschutzwand Zur Einhaltung des Immissionsrichtwertes tagsüber wird eine 1,90 m hohe und 45 m lange Schallschutzkonstruktion zur Abschirmung der Geräusche des Parkplatzes erforderlich. Diese Wand sollte in Verlängerung der nördlichen Außenwand des SB-Marktes an der in Anlage 2 dargestellten Stelle positioniert werden. Die Baukonstruktion muss die einschlägigen Anforderungen der Schalldämmung und Schallabsorption erfüllen: ZTV Lsw06 - Zusätzliche technische Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen - -14- Neubau SB-Markt, Pulheim-Geyen 01.02.2010 GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E Anforderungen: Schalldämmung Schallabsorption DLR ≥ 24 dB (B3 nach DIN EN 1793-2) DLS ≥ 8 dB hochabsorbierend Nach Abstimmung mit dem planenden Architekturbüro werden konkrete Ausführungspläne zu gegebener Zeit bewertet und im schalltechnischen Sinne zur Ausführung frei gegeben. 8.2 Kühl- und Lüftungsgeräte Die Geräuschabstrahlung der im Zusammenhang der Nutzung eines SB-Marktes erforderlichen Kühl- und Lüftungsgerätes muss so ausgelegt werden, dass die in der Nachbarschaft einzuhaltenden Immissionsrichtwerte nachts erfüllt werden, da Kühlund Klimageräte temperaturabhängig laufen und in Abhängigkeit von der Witterung auch nachts in Betrieb sein können. Für Discounter o. ä. werden häufig Kühlgeräte / Außenverflüssiger (Kondensatoren), z. B. von der Fa. Linde AG [Typ SGVV052A/4S (W)] empfohlen, die in 5 m Abstand einen Schalldruckpegel von 39 dB(A) bei der Nachtschaltung verursachen. Im vorliegenden Falle können derartige Geräte ohne Bedenken im Bereich der Warenanlieferungsrampe / Rampentisch auf Konsolen o. ä. aufgestellt werden. 9. Qualität der Prognose Die verwendeten Berechnungsansätze basieren auf Grundlagenuntersuchungen, die seit Jahren erfolgreich bei der Prognose von Schallimmissionen angewandt werden, u. a. sei hier die Parkplatzlärmstudie genannt, die in der Regel Ergebnisse liefert, die auf der sicheren Seite liegen. Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte im vorliegenden Fall ohne Berücksichtigung der meteorologischen Korrektur Cmet, so dass der ungünstigste Fall dargestellt wurde. Insgesamt lassen die verwendeten Berechnungsverfahren auf eine Prognosesicherheit ≥ 2 dB(A) schließen. -15- Neubau SB-Markt, Pulheim-Geyen 10. 01.02.2010 GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E Zusammenfassung Im vorliegenden Schalltechnischen Prognosegutachten wurden die zu erwartenden Geräuscheinwirkungen untersucht, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des geplanten SB-Marktes inklusive Getränkemarkt an der Brauweiler Straße in Pulheim-Geyen entstehen. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten die Immissionsrichtwerte sowie zulässigen Maximalpegel gemäß TA-Lärm in der Nachbarschaft unterschritten, also eingehalten werden, so dass die Planung und der Betrieb im Einklang mit den Anforderungen an den Schallimmissionsschutz erfolgt. GRANER + PARTNER I N G E N I E U R E • Bernd Graner-Sommer • -16- GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E BERATUNG GRANER+PARTNER Lichtenweg 15 51465 Bergisch Gladbach Ten Brinke Projektentwicklung GmbH Herrn Tank Dinxperloer Str. 18 - 20 46399 Bocholt PLANUNG PRÜFUNG FORSCHUNG RAUMAKUSTIK TONTECHNIK BAUPHYSIK SCHALLSCHUTZ VMPA MESSSTELLE NACH DIN 4109 IMMISSIONSSCHUTZ NACH §§ 26, 28 BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ Lichtenweg 15 51465 Bergisch Gladbach T (02202) 9 36 30- 0 F (02202) 9 36 30-30 Robert-Koch-Str. 34 06886 Luth. Wittenberg T (03491) 66 16 47 F (03491) 67 00 61 vorab per E-Mail: MTank@tenbrinke.com www.graner-ingenieure.de info@graner-ingenieure.de 01.02.2010 sc/cr A9480 sgut0102,-1 Dipl.-Ing. Ganz - 12 KURZMITTEILUNG Mit der Bitte um: Kenntnisnahme Objekt: Neubau eines SB-Marktes mit Getränkemarkt in Pulheim-Geyen Anlage: angepasstes Schalltechnisches Prognosegutachten mit ausgetauschter Anlage 1, Anlage 2 entfällt, die übrigen Anlagen neu nummeriert und den Textteil angepasst (Seiten 13 und 14) Mit freundlichen Grüßen GRANER + PARTNER I N G E N I E U R E • i. A. Susanne Schulz • UNTERNEHMENSFORM: GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG GESCHÄFTSFÜHRUNG BRIGITTE GRANER BERND GRANER-SOMMER AMTSGERICHT KÖLN HRB 45768