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Beschlussvorlage (Umweltbericht BP 86 Ge Entwurf)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
349 kB
Datum
24.02.2010
Erstellt
19.02.10, 12:18
Aktualisiert
19.02.10, 12:18

Inhalt der Datei

Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 86 Geyen – Stadt Pulheim 1 Umweltberich t Bebauungsplan Nr. 86 Geyen – Stadt Pulheim Auftraggeber: Ten Brinke Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Dinxperloer Straße 18-20, 46399 Bocholt Bearbeitung: Ute Lomb, Dipl. Geogr., Im Sonnenpütz 16, 53129 Bonn Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 86 Geyen – Stadt Pulheim 2 1. Einleitung Aufgrund des Artikels 6 des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (EAG –Bau) in der seit 20.07.2004 geltenden Fassung ist für jeden Bebauungsplan eine Umweltprüfung (UP) durchzuführen. Gegenstand der Umweltprüfung sind nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB die Umweltbelange, auf die die Durchführung des Bauleitplanes voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben kann. Aufgabe der Umweltprüfung ist die Ermittlung und Beschreibung der erheblichen Umweltauswirkungen bei Verwirklichung der geplanten Nutzungen und Vorhaben. Die Ergebnisse sind im Umweltbericht darzustellen, der gesonderter Teil der Begründung der Bauleitpläne ist. Inhalt und Form des Umweltberichtes regelt die Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB. Ebenen der Erfassung und Bewertung in der Umweltprüfung nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind: ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ Pflanzen und Tiere Boden / Wasser Klima / Luft Landschaftsbild / Erholung Mensch (incl. menschlicher Gesundheit) Kultur- und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern Insbesondere sollen die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichern, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen berücksichtigen. Ergänzend sieht der Gesetzgeber den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden vor. Weiterhin zu berücksichtigen sind die Zielvorgaben anderer Pläne, Regelungen und Maßnahmen zur Umweltvorsorge. Hinsichtlich der Zielvorgaben anderer Planungen sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete), Vogelschutzgebiete mit ihren Schutzund Erhaltungszielen sowie die Darstellungen (bzw. Festsetzungen) von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen in die Prüfung einzustellen. In der nachfolgenden tabellarischen Übersicht sind die wesentlichen umweltfachlichen Ziele aufgeführt, die hinsichtlich der Schutzgüter für die Bauleitplanung von Bedeutung sind. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 86 Geyen – Stadt Pulheim 3 Tabelle 1: Fachgesetze und deren umweltrelevanten Ziele Fachgesetze Umweltrelevante Ziele BNatSchG in Verbindung mit dem BauGB Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens. Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden BBodSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundesbodenschutzgesetz). Gesetz über Naturschutz und Städtebauliche Eingriffsregelung. Landschaftspflege Arten- und Biotopschutz. (Bundesnaturschutzgesetz) Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG-NRW) Wassergesetz für das Land NordrheinWestfalen (Landeswassergesetz – LWG) Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts. Zu berücksichtigten sind insbesondere: Auswirkungen auf die Qualität von Oberflächengewässern und das Grundwasser. Möglichkeiten zur Versickerung von Niederschlagswasser. Überschwemmungsschutz. TA-Lärm Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung Die BBodSchV enthält Prüfwerte zur (BBodSchV) Beurteilung von Bodenbelastungen und Nutzungsverträglichkeiten. Folgende Gutachten liegen vor: • Schalltechnisches Gutachten, Büro Graner und Partner beratende Ingenieure, Bergisch Gladbach, August 2009 • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag für den Bebauungsplan Nr. 86, Geyen – Stadt Pulheim, Dipl.-Geogr. Ute Lomb, August 2009 Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 86 Geyen – Stadt Pulheim 2. 4 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Bebauungsplanes Ziel des Bebauungsplans Nr. 86 Geyen ist die Festsetzung eines Sondergebietes (SO) mit der Zweckbestimmung „Lebensmitteleinzelhandel“, eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) sowie Grünflächen. Mit diesen Festsetzungen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittel- und eines Getränkemarktes auf einer ca. 0,7 ha umfassenden Fläche am südlichen Bebauungsrand von Geyen östlich der Brauweilerstraße geschaffen werden. Die planerische Erforderlichkeit für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes im Bereich der Ortsteile Geyen / Sinthern resultiert aus der Schließung des einzigen in Geyen vorhandenen Lebensmittelmarktes im Jahre 1995. Es entstand eine erhebliche Lücke in der Versorgungsinfrastruktur der beiden Ortschaften. Zur Behebung des Defizits in der Grundversorgung soll ein neuer Standort für einen Lebensmittelmarkt mit ausreichender Verkaufsfläche und angemessenem Angebot festgesetzt werden. Der Markt soll dabei die Funktion eines Nahversorgers haben. Unter Berücksichtigung bauleitplanerischer Aspekte wurde die Fläche an der Brauweiler Straße ausgewählt. Neben den Sonderbauflächen für den Lebensmitteleinzelhandel ist weiterhin die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes und privater Grünfläche Ziel des Bebauungsplanes Nr. 86 Geyen. Mit der Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes an der Südseite der Rather Straße wird eine planerisch sinnvolle, weitgehend dem Bestand entsprechende Abrundung des Ortsrandes von Geyen bewirkt, und der Übergang zu dem Lebensmittelmarkt planerisch geregelt. Darüber hinaus wird die vorhandene Bebauung an der Sintherner Straße und am Anfang der Rather Straße in das Plangebiet einbezogen und entsprechend des Bestandes als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Mit der Festsetzung „Allgemeines Wohngebiet“ ergibt sich kein zusätzlicher Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt. Derzeit stünde nach § 34 BauGB eine zusätzliche nutzbare Baufläche von 1.474 m2 zur Verfügung. Der Bebauungsplan Nr. 86 Geyen erlaubt für das allgemeine Wohngebiet eine zusätzlich nutzbare Baufläche von 1.479 m2. Die Festsetzung einer privaten Grünfläche (jetziger ökologisch hochwertiger Gartenbereich) sichert das Areal zukünftig. Die wertvollen Großbäume, zwei Eschen, zwei Kirschen, zwei Walnussbäume werden ebenfalls durch eine Festsetzung gesichert. Dadurch wird gewährleistet, dass die hochwertigen Flächen dauerhaft erhalten bleiben. Ausfälle sind wertgleich zu ersetzen. Der sonstige Baum- und Strauchbestand des WA Bereiches wird nicht festgeschrieben, weil er eine weitaus geringere Bedeutung für den Natur- und Landschaftshaushalt besitzt. Ein Teil der vorhandenen Sträucher und Bäume entstammt nicht dem standortheimischen Artenspektrum. Ein Teil der jüngeren Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 86 Geyen – Stadt Pulheim 5 Obstbäume hat über Jahre keine Pflege erfahren, einige Bäume sind bereits abgängig. Es lässt sich festhalten, dass die Festsetzungen des allgemeinen Wohngebietes, welche die ökologisch wertvollen Nutzgartenbereiche betreffen, sowie die Ausweisung einer privaten Grünfläche das Areal sichern und einen dauerhaften Erhalt garantieren, der zum jetzigen Zeitpunkt in dieser Form nicht vorliegt. Tabelle 1: Flächenaufstellung BP 86 Geyen WA Gebiet SO-Gebiet Grünflächen 1.336 m2 1.145 m2 Baufläche / versiegelte Fläche 1.479 m2 5.383 m2 nicht überbau-bare Fläche 2.753 m2 220 m2 Gehweg Summen Gesamtfläche ohne Verkehrsflächen 5.568 m2 6.748 m2 12.316 m2 Karte 1: Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 86 Geyen – Stadt Pulheim 6 Am südlichen und östlichen Rand des Plangebiets ist als Ortsrandeingrünung die Festsetzung einer Grünfläche vorgesehen. Mit der Planung wird die Versiegelung von bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen durch den Baukörper des Lebensmittelmarktes und der erforderlichen Stellplatzanlage vorbereitet. Die Strukturen in den Allgemeinen Wohngebieten werden weitgehend erhalten. Der Eingriff, den das geplante Sondergebiet für den Natur- und Landschaftshaushalt hervorruft, ist zu bilanzieren und geeignete Minimierungs- bzw. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind zu benennen. Das Sondergebiet setzt sich wie folgt zusammen: Acker Grünland Straßenbegleitgrün 3. ~ 2.700 m2 ~ 3.837 m2 ~ 220 m2 Übergeordnete Planung • Regionalplan Die Ziele der Raumordnung der Landesplanung sind im Regionalplan, Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt - Region Köln -, 2000 dargestellt. Im Regionalplan ist der Ort Geyen als allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Hier sollen nach Möglichkeit Wohnungen, wohnungsnahe Freiflächen, zentralörtliche Einrichtungen, sonstige Dienstleistungen sowie gewerbliche Arbeitsstätten in der Weise zusammengefasst werden, dass sie mit möglichst kurzen Wegen, d.h. geringem Verkehrsaufwand zu erreichen sind. Das geplante Sondergebiet grenzt an den allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) an, ist im Regionalplan jedoch als allgemeiner Freiraum und Agrarbereich dargestellt. • Landschaftsplan Nach Aussage des Landschaftsplans Nr. 7 „Rommerskirchener Lößplatte“ liegt der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 86 Geyen außerhalb von Landschaftsschutzgebieten. Im Landschaftsplan ist für das Areal folgendes Entwicklungsziel festgesetzt: „Anreicherung einer im ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“. • Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim stellt für den Plangeltungsbereich derzeit „Wohnbaufläche“ / „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Regenrückhaltebecken“ dar. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 86 Geyen – Stadt Pulheim 7 Für den geplanten Standort des Einzelhandelsbetriebes wird eine Darstellung als „Sonderbaufläche“ (SO) mit der Zweckbestimmung „Lebensmitteleinzelhandel und Getränkemarkt“ angestrebt. Im Bereich der Rather Straße soll „Wohnbaufläche“ (W) dargestellt werden. Am westlichen und südlichen Rand des Plangebiets ist im Hinblick auf die geplante Ortsrandbegrünung die Darstellung „Grünfläche“ geplant. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 Geyen erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes. • Ziele des Umweltschutzes Im Baugesetzbuch (BauGB) sind ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz festgelegt (§ 1a BauGB). Sie sind neben den in § 1 BauGB benannten Grundsätzen als die zentralen, im Zuge der Bauleitplanung zu berücksichtigen Vorschriften zu verstehen. Nach § 1 a BauGB sind als Vorschriften anzuwenden: ¾ Der sparsame Umgang mit Grund und Boden. ¾ Die Vermeidung und der Ausgleich der voraussichtlich erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. ¾ Die Vermeidung von Beeinträchtigungen der angrenzenden Wohnbebauung (Immissionsschutz). 4. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 4.1 Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie auf die Bevölkerung insgesamt Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Mensch Derzeit wird der überwiegende Teil des Plangebiets als Acker- oder Weidefläche genutzt. An der Sintherner Straße sind zwei Mehrfamilienhäuser mit Gärten vorhanden. In der Rather Straße findet sich ein Wohngebäude mit einigen kleineren Nebengebäuden. Im rückwärtigen Bereich der Bebauung an der Rather Straße finden sich größere, teilweise verwilderte unbebaute Grundstücke mit einem umfangreichen Bestand an großen Obstbäumen und anderen Gehölzen. Die Umgebung ist geprägt durch die unmittelbare Nähe zum Ortskern von Geyen und zu Sinthern, die durch die Kreisstraße K 25 (Brauweiler Straße) miteinander verbunden sind. Im Umfeld wechseln lockere Wohnbebauung mit größeren Gärten, Gewerbegebiete und landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Nähe zum Verdichtungsraum erklärt die gute Infrastruktur sowie die verkehrstechnische Erschließung des Raumes. Für den Menschen sind im Zusammenhang mit der Errichtung des Lebensmitteleinzelhandels mit Getränkemarkt Auswirkungen auf das Wohnumfeld in Form von Geräuschimmissionen und Schadstoffimmissionen durch zusätzlichen Verkehr, Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 86 Geyen – Stadt Pulheim 8 sowie die Veränderung des Landschaftsbildes von Bedeutung. Folgen durch die Bebauung entstehen für die am nächsten gelegenen Wohnhäuser westlich der Kreisstraße K 25 (Brauweiler Straße) und nördlich des Wirtschaftsweges. Trotz der derzeitigen vorwiegend landwirtschaftlichen Nutzung des Bereiches wird der Freiraum von der Wohnbevölkerung zur Naherholung aufgesucht. Zu erwartende Auswirkungen für das Schutzgut Mensch bei Durchführung der Planung Immissionsschutz Im Rahmen eines schalltechnischen Gutachtens (Graner und Partner Ingenieure) wurden die Auswirkungen der geplanten Einzelhandelsnutzung und des damit verbundenen Verkehrsaufkommens auf die in der Umgebung vorhandenen schützenswerten Bereiche untersucht. Die wesentlichen Lärmemissionen werden dabei von dem auf den Stellplatzflächen des Lebensmittelmarktes entstehenden Kunden und Anlieferungsverkehr sowie die Kühl- und Lüftungsaggregate des Marktes verursacht. Die Beurteilung erfolgte anhand der TA-Lärm (1998), der RLS 90 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, 1990) und für den anlagenbezogenen Verkehr auf öffentlichen Straßen nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Die schalltechnische Prognose für den Parkplatz basiert auf der Parkplatzlärmstudie (6. Auflage, August 2007, die vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz auf Basis einer Weiterentwicklung der DIN 18005 herausgegeben wurde), die seit Jahren erfolgreich bei der Prognose von Parkplatz- und Kfz-Freiflächenverkehr angewandt wird. Betrachtet wurde die an das Sondergebiet angrenzende nächstgelegene Wohnbebauung im allgemeinen Wohngebiet, Brauweiler Straße 57. Die Immissionsrichtwerte betragen: • in allgemeinen Wohngebieten tags (06.00 – 22.00 Uhr) 55 dB(A) / nachts (22.00 – 06.00 Uhr) 40 dB(A) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Maßgebend für den Tagzeitraum ist der Zeitraum von 16 Stunden. Zur Nachtzeit ist die volle Stunde mit dem höchsten Beurteilungspegel anzusetzen, zu dem die Anlage maßgebend beeinträchtigt. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 86 Geyen – Stadt Pulheim 9 Vor-Zusatz-Gesamtbelastung Gemäß Ziffer 3.2.1 der TA-Lärm ist der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche vorbehaltlich der Regelungen in den Absätzen 2-5 sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 nicht überschreitet. Dabei bleiben Fremdgeräuscheinwirkungen wie Straßenverkehrslärm oder Schienenverkehrslärm zunächst unberücksichtigt. Maßgebend ist die Gesamtbelastung, die sich aus möglicherweise mehreren gewerblichen Nutzungen ergibt. Dementsprechend bestimmt Ziffer 3.2.1 im 6. Absatz, dass die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen in der Regel eine Prognose der Geräuschimmissionen der zu beurteilenden Anlage und - sofern im Einwirkungsbereich der Anlage andere Anlagengeräusche auftreten - die Bestimmung der Vorbelastung sowie der Gesamtbelastung voraussetzt. Die Bestimmung der Vorbelastung kann entfallen, wenn die Geräuschimmissionen der zu beurteilenden Anlage die Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 um mindestens 6 dB(A) unterschreiten. Da im vorliegenden Falle außer dem SB-Markt und dem Getränkemarkt keine relevanten gewerblichen Geräuschimmissionen auf die angrenzende schutzwürdige Nutzung einwirken, kann der Immissionsrichtwert ausgeschöpft werden. Anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Straßen Entsprechend der TA-Lärm 1998 sind Fahrzeuggeräusche, welche durch den Betrieb der Anlage auf öffentlichen Verkehrsflächen auftreten, nach der VerkehrslärmschutzVerordnung (16. BImSchV) zu berücksichtigen. Danach sind Maßnahmen organisatorischer Art erforderlich, wenn durch den Betrieb der Anlage folgende Kriterien zutreffen: der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche wird um mindestens 3 dB(A) erhöht es erfolgt keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) werden erstmals oder weitergehend überschritten. Die beschriebenen Bedingungen gelten kumulativ, d.h. nur wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, sollen Geräusche des An- und Abfahrverkehrs durch Maßnahmen organisatorischer Art vermindert werden. Aufgrund des Verkehrsaufkommens der Brauweiler Straße sind Pegelerhöhungen ≥ 3 dB(A) auszuschließen, so das die Anforderungen der TA-Lärm erfüllt wird. Ruhezeitzuschlag Entsprechend dem Punkt 6.5 der TA-Lärm wurde ein Zuschlag für "Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeiten" (Ruhezeitzuschlag) berücksichtigt. Bei der Ermittlung des Beurteilungspegels ist dabei die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag zu berücksichtigen. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 86 Geyen – Stadt Pulheim 10 Folgende Zeiträume sind hierbei zu berücksichtigen: - werktags: - sonn- / feiertags: 06.00 - 07.00 Uhr 20.00 – 22.00 Uhr 06.00 - 09.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr 20.00 - 22.00 Uhr Die Höhe des Zuschlags beträgt + 6 dB(A). Warenanlieferung und Parkplatznutzung Aufgrund von Erfahrungswerten vergleichbarer Lebensmittelmärkte wurde von einem maximal 7-fachen Stellplatzwechsel ausgegangen, wobei die tägliche Öffnungszeit des Marktes zwischen 07.00 und 22.00 Uhr angenommen wird. Für die Lkw-Anlieferungen wurden für den SB-Markt 6 Lkw/Tag zwischen 06.00 und 22.00 Uhr angenommen, wobei die Entladung auf der Rückseite, d. h. vom allgemeinen Wohngebiet abgeschirmten Seite erfolgen soll. Die Anlieferung des Getränkemarktes erfolgt direkt an der Nordwestecke mit 2 LKW zwischen 07.00 – 20.00 Uhr. Die Ermittlungen der Geräuschimmissionen der Lkw-Warenanlieferung und der Stellplatznutzung zeigen, dass die Immissionsrichtwerte gemäß TA-Lärm für die Tagzeit von 55 dB(A) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Schallschutzmaßnahmen, eingehalten werden: - - - keine LKW-Anlieferung und Verladetätigkeit während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr für den Lebensmittelmarkt; 20:00 Uhr bis 7:00 für den Getränkemarkt) Errichtung einer 1,90 m hohen und 45 m langen Schallschutzkonstruktion zur Abschirmung der Geräusche vom Parkplatz. Die Wand soll in Verlängerung der nördlichen Außenwand des geplanten Lebensmittelmarktes positioniert werden. Einsatz von geräuscharmen Kühl- und Lüftungsaggregaten. Entsprechende Regelungen werden in die Festsetzungen zum Bebauungsplan aufgenommen. Organisatorische Maßnahmen zur Minderung der Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen im Sinne der TA Lärm sind nicht erforderlich, da die hierfür erforderlichen Schwellenwerte (Steigerung der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche rechnerisch um 3 dB(A), Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung) durch das Vorhaben nicht erreicht werden. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 86 Geyen – Stadt Pulheim 11 Hinsichtlich von weiteren Detailfragen wird auf das schalltechnische Gutachten (Graner + Partner Ingenieure) verwiesen. Zusammenfassend kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten die Immissionsrichtwerte sowie zulässigen Maximalpegel gemäß TA-Lärm in der Nachbarschaft des geplanten Einzelhandelsstandort unterschritten, also eingehalten werden. Die Planung und der Betrieb stehen im Einklang mit den Anforderungen an den Schallimmissionsschutz. Verkehrsbelastung Im Rahmen des Verfahrens wurde keine gesonderte Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Die derzeitige Belastung auf der Brauweiler Straße K 25 ist so gering, dass die durch das Vorhaben zu erwartende zusätzliche Verkehrsbelastung nach derzeitigem Kenntnisstand ohne Probleme abgewickelt werden kann. Die Vorgaben des Straßenbaulastträgers (Kreisstraßenplanung) beschränken sich auf die Anlage eines Fußgängerweges entlang der Kreisstraße. Weiterhin sind die Stellplätze im Bereich der Ein- und Ausfahrt zum Lebensmittelmarkt so anzulegen, dass der ein- und ausfahrende Verkehr nicht durch rangierende Fahrzeuge behindert wird. 4.2 Umweltbezogene Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen sowie die biologische Vielfalt Schutzgebiete Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in keiner Naturschutzkulisse, andere Schutzausweisungen sind nicht bekannt. Gebiete von gemeinschaftlichem Interesse (FFH-Gebiete) und Vogelschutzgebiete werden von der Planung nicht berührt. Arten- und Biotopschutz Nach Maßgabe des Bundesnaturschutzgesetzes sind Tiere und Pflanzen als Bestandteile des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Ihre Lebensräume sowie sonstigen Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und ggf. wiederherzustellen. Recherchen zum naturräumlichen Inventar des Plangebietes ergaben, dass keine konkreten Beobachtungen / Untersuchungen über Fortpflanzung- und Ruhestätten streng geschützter Arten für das Areal vorliegen. Den zuständigen Behörden und Institutionen sind keine Meldungen bzgl. artenschutzrechtlicher Belange für das Plangebiet bekannt (vergl. LANUV; Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Messtischblatt 4906 Pulheim). Die landwirtschaftliche Nutzung als Acker bzw. Wiese bewirkt eine artenarme Fauna. Sie ist bei Ackerland begründet durch die anthropogen beeinflusste Nutzung mit Düngung, Spritzungen und bereinigtem Saatgut, ähnliches gilt für das Weideland, Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 86 Geyen – Stadt Pulheim 12 Eine abwechslungsreichere Fauna ist auf die Randbereiche, Wegrain und Ackerrandstreifen beschränkt, welche außerhalb des Geltungsbereiches liegen. Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen Städtebauliche Eingriffsregelung Mit der Umsetzung der Planung werden die jetzt vorhanden Biotoptypen durch den Baukörper des Lebensmittelmarktes und der erforderlichen Stellplatzanlage nachhaltig verändert bzw. zerstört. Der zu erwartende Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt wurde im Rahmen des landschaftspflegerischen Fachbeitrags (Büro Lomb) ermittelt. Die ökologische Wertigkeit des Plangebietes vor und nach dem baulichen Eingriff wurde mit Hilfe der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW herausgegeben von der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten Nordrhein-Westfalen LÖBF NRW (10.11.2006) bewertet und gegenübergestellt. Die Bilanz macht eine Aussage darüber, ob dem Eingriff eine Kompensation durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gegenübersteht. Der Fachbeitrag hat nicht den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 86 Geyen zum Inhalt, sondern nur den Bereich von 6.757 m2 der tatsächlich baulich vom Sondergebiet Anspruch genommen wird. Die Flächen der allgemeinen Wohngebiete und der Grünflächen stellen in sofern keinen Eingriff dar, da die tatsächlichen Nutzungen beibehalten werden und die Festsetzungen des Bebauungsplans keinen zusätzlichen Eingriff zulassen. Tabelle 2: Ökologische Bewertung des Ausgangszustands des Sondergebietes als Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 86 Geyen nach LÖBF (2006), Numerische Bewertung von Biotoptypen in der Bauleitplanung Flächennr. Biotop Code Biotoptyp Biotopwert Fläche (m²) Grundwert A 1 3.1 Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend 2 2.700 5.400 2 3.4 Intensivwiese, -weide, artenarm 3 3.837 11.511 3 2.4 Straßenbegleitgrün, ohne Gehölze 2 220 440 Gesamtflächenwert A Summe Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 6.757 17.351 27.11.2009 Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 86 Gleyen – Stadt Pulheim 13 Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 86 Geyen – Stadt Pulheim 14 Tabelle 3: Ökologische Bewertung des baulichen Eingriffs im Sondergebiet als Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 86 Geyen nach LÖBF (2006), Numerische Bewertung von Biotoptypen in der Bauleitplanung Flächennr. Biotop Code Biotoptyp Biotopwert Fläche (m²) Grundwert P A 1.1 Sondergebiet, versiegelt (GRZ 0,8) 0 5.383 0 B 1.1 Gehweg, versiegelt 0 220 0 C 4.5 Intensivrasen im Sondergebiet 2 227 454 D 7.2 Hecke*, lebensraumtypischer Gehölzanteil > 50 % 4 837 3.348 E Gabionenwand 0,5 40 20 F Wandbegrünung 0,5 50 25 Summe 6.757 Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten Gesamtflächenwert B 3.847 27.11.2009 Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 86 Geyen – Stadt Pulheim Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 15 27.11.2009 Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 86 Gleyen – Stadt Pulheim Die angestrebte Überplanung des Geländes bedeutet einen Verlust des Lebensraumes für die dort vorkommende Flora und Fauna. Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen bestehen in der Anlage einer Hecke von ca. 5 m Breite, als Sondergebietseingrünung und Abschirmung zur angrenzenden Freifläche und in der Bepflanzung der Restflächen im Sondergebiet auf den nichtversiegelten Bereichen. Diese Maßnahmen sind nicht ausreichend um eine Vollkompensation im Gebiet zu erreichen. Zusätzlich müssen externe Maßnahmen durchzuführen werden um das verbleibende Defizit von – 13.504 Zählern zu kompensieren. Dies kann über das Ökokonto der Stadt Pulheim geschehen, genauere Angaben zum Ausgleich werden im weiteren Verfahren konkretisiert. Eine entsprechende vertragliche Regelung zum Ausgleich zwischen dem Investor und der Stadt Pulheim wird noch geschlossen. 4.3 Umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Boden Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Boden Das Plangebiet gehört naturräumlich zur Großeinheit der Niederrheinischen, genauer gesagt zur Brauweiler Lößplatte, die sich im Bereich der Haupt- bzw. Mittelterrasse der Köln-Bonner Rheinebene erstreckt. Über den tertiären Schichten aus Sand, Schluff und Ton, folgen quartäre Ablagerungen aus Lößlehm, die sich hauptsächlich aus Schluff, Feinsand und Ton zusammensetzen. Die Böden, die sich daraus entwickelt haben sind meist sehr fruchtbare Lößböden, die eine Mächtigkeit bis 6 m erreichen können. Eine Detailuntersuchung der Bodenverhältnisse wurde nicht vorgenommen. Vermutlich handelt es sich um eine anthropogen beeinflusste Braunerde aus Lößlehm, welche auf der Mittelterrasse häufig vorliegt. Diese Böden haben meist eine hohe Ackerzahl, bedingt durch gute chemische und physikalische Bodeneigenschaften. Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen, Altlasten, liegen nicht vor. Zu erwartende Auswirkungen auf das Schutzgut Boden bei Durchführung der Planung Die im Zusammenhang mit der zusätzlichen Bauflächenausweisung zu erwartende Versiegelung bedeutet einen Verlust von gewachsenen und belebten Böden, die dem Naturhaushalt mit allen Funktionen wie Vegetationsstandort, Lebensraum für Bodenlebewesen, Filtervermögen und Ertragsfähigkeit, vollständig verloren gehen. Lediglich für einen Teil des Bodens innerhalb der festgesetzten Bauflächen können diese Funktionen im Hinblick auf die künftige Nutzung als Grün- und Intensivrasen, mit einzelnen Anpflanzungen erhalten bleiben. 16 Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 86 Geyen – Stadt Pulheim 4.4 17 Umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Wasser Schutzgebiete Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Weiler und Worringen / Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung sind zu beachten bzw. einzuhalten. Oberflächengewässer Oberflächengewässer sind im Plangebiet und dessen Umfeld nicht vorhanden. Grundwasser Angaben zu dem Grundwasserflurabstand liegen nicht vor. Niederschlagswasserbeseitigung Eine Versickerung des anfallenden nicht verschmutzten Niederschlagswassers vor Ort ist nicht möglich. Eine vor einigen Jahren von der Stadt Pulheim beauftragte Untersuchung des Bodens, hat in diesem Bereich sehr schlechte Versickerungsfähigkeit des Bodens festgestellt. Die Bohrprobe wurde bis 7 m unter Geländeoberkante (GOK) entnommen und hat in der gesamten Tiefe nur schluffigen Boden vorgefunden. Vor diesem Hintergrund bleibt nur die Möglichkeit, Regenwasser und Schmutzwasser im Regenfalle in geeigneter Weise zurückzuhalten und in einer gedrosselten Menge von max. 5 l/s in die öffentliche Mischwasser-Kanalisation abzugeben, da das Kanalnetz im betroffenen Bereich bereits heute hydraulisch überlastet ist. Die Drosseleinrichtung sollte mit einer Störmeldevorrichtung versehen sein oder alternativ, alle 3 Monate auf Funktionalität überprüft und gewartet werden. Zu erwartende Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser bei Durchführung der Planung Eine Versiegelung von Freiflächen verhindert die Versickerung des Niederschlagswassers vor Ort. Damit sind zwangsläufig negative Folgewirkungen wie eine Erhöhung des Oberflächenabflusses und eine Verringerung der Grundwasserneubildung verbunden. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 86 Geyen – Stadt Pulheim 18 4.5 Umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Klima / Luft Makroklimatisch besitzt die Niederrheinische Bucht, zu dem das Plangebiet zählt, ein weniger maritim geprägtes Klima, als das nördlich angrenzende Niederrheinische Tiefland. Die durchschnittlichen Jahresniederschläge liegen infolge des Wind- und Regenschattens von Nordeifel und hohem Venn meist unter 700 mm, die Jahresmitteltemperatur liegt bei 90 bis 100 C. Das warme, zum Teil trockene Klima der Bucht hat zur Folge, dass die Vegetationszeit 240 Tage beträgt. Die Bautätigkeit im Geltungsbereich wird das Mikroklima beeinflussen, großklimatische Gegebenheiten bleiben davon unberührt. Das lokale Klima beschränkt sich auf den Einflussbereich einzelner unterschiedlicher Topographien, wie z.B. Tal- oder Hanglagen, während sich das Mikroklima über einer bodennahen Reibungszone, wie z. B. über einer Ackerfläche oder einem Parkplatz ausbildet. Das bedeutet, dass der Verlust dieser Teilfläche das Mikroklima geringfügig verändern wird. Weil die Bebauung in ihren Dimensionen nicht als Riegel fungiert, werden der Austausch der Luftmassen, die Frischluftzufuhr von den Freiflächen und die allgemeine Zirkulation nicht grundlegend behindert. Die Lufthygiene wird hauptsächlich durch den Verkehr auf der Brauweiler Straße und der Sintherner Straße (K 25) bestimmt. Zu erwartende Auswirkungen für das Schutzgut Klima / Luft bei Durchführung der Planung Nach der Realisierung der Planung wird ein Großteil des Sondergebietes versiegelt sein. Die versiegelten Flächen werden sich stärker erwärmen als die jetzigen Freiflächen und tragen zur Erhöhung der Temperatur im Plangebiet bei. Diese Erscheinung wird durch die umliegenden Freiflächen gemildert. Es handelt sich um ein kleinräumliches Phänomen, welches auf die großklimatischen Verhältnisse keinen nennenswerten Einfluss haben wird. Der Bau des Lebensmittelmarktes wird zudem zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens führen, die jedoch als verträglich beurteilt wird. 4.6 Schutzgut Landschafts- / Ortsbild Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Landschafts- / Ortsbild Das Plangebiet ist in seiner visuellen Wirkung durch die landwirtschaftlichen Nutzflächen und das Straßenbegleitgrün geprägt. Im Umkreis des Geltungsbereiches befinden sich weitere landwirtschaftliche Nutzflächen mit wenigen, kleineren Gehölzen bzw. Gehölzreihen an den Straßen. Das Plangebiet grenzt an die Wohnbebauung von Geyen und an die verschieden ausgelegten Verkehrswege. Diese Ausgangssituation ist der Grund dafür, dass das Landschaftsbild weniger attraktiv und reizvoll ist als eine kleinteilige, reich strukturierte mit verschiedensten Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 86 Geyen – Stadt Pulheim 19 natur- und landschaftsbildenden Elementen ausgestattete Region. Das Nebeneinander verschiedenster Nutzungen des Freiraums hat ein uneinheitliches weniger ästhetisches Landschaftsbild zur Folge. Zu erwartende Auswirkungen auf das Schutzgut Landschafts- / Ortsbild bei Durchführung der Planung Die Realisierung der Planung hat zur Folge, dass die jetzigen Freiflächen mit der Sondergebietsnutzung belegt werden und sich die räumliche Wirkung des Geländes nach Abschluss der Baumaßnahme anders darstellen wird. Unter Einhaltung der baulichen und grünordnerischen Festsetzungen werden die unmittelbaren Auswirkungen auf die Orte Geyen und Sinthern sowie die angrenzende Umgebung minimiert. Die direkte Einsichtnahme auf das Gelände wird durch die Bepflanzungen reduziert. Eine weiterreichende Veränderung des Ortsbilds ist durch die angestrebte Planung nicht anzunehmen. 4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Kultur- und sonstige Sachgüter Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Güter zu verstehen, die Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung, architektonisch wertvolle Bauten oder archäologische Schätze darstellen und deren Nutzbarkeit durch das Vorhaben eingeschränkt werden könnte. Kulturgüter sind im Plangebiet nach derzeitigem Kenntnisstand nicht bekannt. Bodendenkmalpflege Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Stadt Pulheim als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax 02425/9039-199 unverzüglich zu informieren ist. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 4.8 Wechselwirkungen Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig und in unterschiedlichem Maße. Dabei sind Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sowie Wechselwirkungen aus Verlagerungseffekten und komplexe Wirkungszusammenhänge zwischen den Schutzgütern zu betrachten. Die aus methodischen Gründen auf Teilstücke des Naturhaushalts, die Schutzgüter bezogenen Auswirkungen, betreffen also ein stark vernetztes komplexes Wirkungsgefüge. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 86 Geyen – Stadt Pulheim 20 Im Plangebiet führt die Überbauung von Boden zwangläufig zu einem Verlust der Bodenfunktion. Hierdurch erhöht sich der Oberflächenabfluss, während die Versickerung unterbunden wird, gleichzeitig nimmt die Erwärmung und Lufttrockenheit im Gebiet zu. Aufgrund der derzeitigen vorwiegend landwirtschaftlichen Nutzung der Böden einerseits und der teilweisen Versiegelung bei gleichzeitiger Festsetzung von Grünflächen sind die Umweltfolgen der möglichen Wechselwirkungen als gering zu beurteilen. Eine Verstärkung der erheblichen Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen ist im Plangebiet nicht zu erwarten. 5. Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Durch die Umsetzung der Planung ergeben sich unvermeidbare Umweltauswirkungen. Die unter Punkt 4 dargestellten Beeinträchtigen der Umweltbelange können im weiteren Verfahren durch Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Ohne die Baugebietsentwicklung würde das Gelände weiterhin landwirtschaftlich genutzt und hätte eine gewisse Bedeutung für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, Boden und Wasser. Ausgleichmaßnahmen an anderer Stelle, die die ökologische Wertigkeit erhöhen würden, kämen nicht zur Ausführung. Begründung zum Standort und Standortalternativen In den beiden Orten Geyen und Sinthern gibt es seit längerem keinen größeren Lebensmittelhandel. Um die Versorgung der Bewohner im Sektor Nahrungs- und Genussmittel sicherzustellen und eine Unterversorgung zu vermeiden, wurde der Standort an der Brauweiler / Sintherner Straße ausgewählt. Die Kreisstraße ermöglicht eine gute Erreichbarkeit für die Anwohner und die Flächenverfügbarkeit ist ebenfalls gegeben. Alternativstandorte, die diese beiden Vorteile vereinigen, waren auf Nachfrage nicht vorhanden. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 86 Geyen – Stadt Pulheim 21 6. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der erheblich nachteiligen Auswirkungen Aus der Beschreibung der Umweltbelange ergeben sich hinsichtlich der umweltbezogenen Zielvorstellungen folgende Anforderungen: Schutzgut Mensch Zur Sicherstellung eines ausreichenden Schutzes der angrenzenden Wohnnutzung vor Geräuschimmissionen werden folgende Schutzmaßnahmen im Bebauungsplan bzw. in einem städtebaulichen Vertrag aufgenommen: - keine LKW-Anlieferung und Verladetätigkeit während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr für den Lebensmittelhandel; 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr für den Getränkemarkt) - Errichtung einer 1,90 m hohen und 45 m langen Schallschutzkonstruktion zur Abschirmung der Geräusche des Parkplatzes. Die Wand soll in Verlängerung der nördlichen Außenwand des geplanten Lebensmittelmarktes positioniert werden. - Einsatz von geräuscharmen Kühl- und Lüftungsaggregaten. Schutzgut Tiere und Pflanzen Die Suche und Erörterung sinnvoller Planungsalternativen bis hin zur Nullvariante, trägt dem Grundsatz der Vermeidung und Minderung gemäß BauGB § 1a Rechnung. Der im § 1a BauGB genannte Ausgleich des baulichen Eingriffs wird durch geeignete Maßnahmen innerhalb des Plangebietes und durch Maßnahmen außerhalb des Plangebietes gewährt. Im Gebiet werden auf den festgesetzten Flächen zum Anpflanzen Bäume und Sträucher ausgebracht. Die externe Ausgleichsmaßnahme zielt auf die Entwicklung eines höherwertigen Biotops. Die Versiegelung von Böden durch die geplante Überbauung und der damit verbundene Verlust von Lebensräumen sind durch die Bebauungsplanaufstellung unvermeidbar. Minimierungsmaßnahmen Eine Minimierungsmaßnahme im Plangebiet besteht in der Anlage einer ca. 5 m breiten Hecke, welche die Bauwerke eingrünt und zur freien Landschaft hin abschirmt. Eine Bepflanzung der verbleibenden Restflächen im SO-Gebiet mit geeigneten standortheimischen Pflanzen gemäß den Vorgaben des landschaftspflegerischen Fachbeitrages wird ausgeführt. Externe Ausgleichsmaßnahme Diese Maßnahmen können den baulichen Eingriff nicht vollständig ausgleichen, es verbleibt ein Defizit von – 13.504 Zählern, welches durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf anderen Flächen ausgeglichen wird. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 86 Geyen – Stadt Pulheim 22 Schutzgut Boden Eine Überbauung und die damit verbundene Versiegelung der Böden sind bei Realisierung der Planung unvermeidbar. Schutzgut Wasser Die teilweise Reduzierung der Oberflächenversickerung durch Überbauung ist bei Realisierung der Planung unvermeidbar. 7. Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren Für das Plangebiet liegen ein Schallschutzgutachten (Graner + Partner Ingenieure, Bergisch Gladbach) sowie ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LOMB, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten, Bonn) vor. Die ökologische Wertigkeit des Plangebietes vor und nach dem möglichen baulichen Eingriff wurde anhand der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW herausgegeben von der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten Nordrhein-Westfalen LÖBF NRW (10.11.2006) bewertet. Die schalltechnische Beurteilung erfolgte anhand der TA-Lärm (1998), der RLS 90 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, 1990) und für den anlagenbezogenen Verkehr auf öffentlichen Straßen nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Die schalltechnische Prognose für den Parkplatz basiert auf der Parkplatzlärmstudie (6. Auflage, August 2007, die vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz auf Basis einer Weiterentwicklung der DIN 18005 herausgegeben wurde), die seit Jahren erfolgreich bei der Prognose von Parkplatz- und KfzFreiflächenverkehr angewandt wird. 8. Hinweise auf Schwierigkeiten Der Umweltbericht greift sowohl auf vorliegende Behördeninformationen, erarbeitete Gutachten und auszuwertendes Kartenmaterial als auch auf Erfahrungswerte und Abschätzungen (Verkehr) zurück. Die Eingriffswirkungen konnten damit hinreichend eingeschätzt werden. 9. Monitoring Erhält die Stadt Pulheim nach Realisierung der Planung durch die Fachbehörden Kenntnis davon, dass die Durchführung der Planung zu unvorhergesehenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen geführt hat, werden Maßnahmen zur Abhilfe entwickelt. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009 Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 86 Geyen – Stadt Pulheim 10. 23 Zusammenfassung Grundlage für den vorliegenden Umweltbericht mit seinen Ausführungen und Bewertungen ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 Geyen, Stadt Pulheim sowie die vorliegenden Fachgutachten und Behördeninformationen. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 86 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auf der Freifläche (Sondergebiet) ein Lebensmittel-, Getränkemarkt mit Stellplätzen errichtet werden kann. Jenseits des Wirtschaftsweges am Ortsrand Geyens setzt der Bebauungsplan Allgemeine Wohngebiete fest und umfasst damit weitgehend den vorhandenen Bestand. Mit Realisierung der vorliegenden Planung sind Auswirkungen auf den Natur- und Landschaftshaushalt, das Landschaftsbild, das Bodengefüge und den Wasserhaushalt verbunden. Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff in Boden, Natur und Landschaft werden außerhalb des Plangeltungsbereiches auf geeigneten Ausgleichsflächen erbracht. Aufgrund der getroffenen Festsetzungen zum Schallimmissionsschutz wird die Einhaltung der gültigen Richt- und Grenzwerte des Schallschutzes für die angrenzenden schutzwürdigen Nutzungen gewährleistet. Kultur- und sonstige Sachgüter werden durch die Bautätigkeit nicht beeinträchtigt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich durch die Bebauungsplanung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. 27. November 2009 Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 27.11.2009