Daten
Kommune
Pulheim
Größe
9,5 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
01.03.10, 21:35
Aktualisiert
01.03.10, 21:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
24.02.2010
02.03.2010
IV/61 - ri/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Herr Ritter
(Verfasser/in)
ö. S.
X
X
63/2010
nö. S. TOP
04.02.2010
(Datum)
BETREFF:
Bürgerantrag
Auskünfte zum Projekt "Landschaftspark Orr"
Veranlasser:
NABU Pulheim, F.I./Attac-Pulheim, Lokale Agenda 21-Pulheim
MITTEILUNG:
Den beantragenden Organisationen wurde die in Anlage beigefügte und als Bürgerantrag bezeichnete Anfrage mit einem Brief folgenden Inhaltes beantwortet:
„Ihr Antrag bezieht sich auf eine Projekt, welches durch den Investor nach Kenntnisstand der Stadt
Pulheim nicht weiter betrieben wird. Die fraglichen Grundstücke, sämtlich in Privatbesitz und ohne
Vorkaufsrechte durch die Stadt Pulheim, werden mittlerweile wieder auf dem freien Markt angeboten.
Eine Beratung der konkreten Vorstellungen des Investors war ursprünglich für die Sitzung des
Umwelt- und Planungsausschusses (UPA) im Februar vorgesehen, der Einleitungsbeschluss
durch den Rat beinhaltete daher mangels Darlegungskonzept über die näheren Inhalte der Planung auch noch keinen Beschluss zur Durchführung eines Verfahrensschrittes (frühzeitige Beteiligung). Diese wäre erst aufgrund eines UPA-Beschlusses erfolgt.
Sinn des Einleitungsbeschlusses war die Erzielung einer gewissen Planungssicherheit für den
Investor über die grundsätzliche Unterstützung durch den Rat der Stadt Pulheim für Planungen für
einen Landschaftpark Orr mit Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit vor dem Hintergrund erforderlicher Investitionen z.B. für die kurzfristige Vergabe eines faunistischen Gutachtens.
Die Verwaltung hat die Einleitung der Planung für einen Landschaftspark Orr unterstützt, weil unbeachtlich des erforderlichen Ausgleichs mit den Belangen des Naturschutzes – das Vorhaben
eine Reaktivierung des Orrer Landschaftsparkes und eine, wenn auch partiell kommerzielle, Zugänglichkeit als siedlungsnaher Erholungsbereich für die Pulheimer Bevölkerung bedeutet hätte.
Die Klärung, welche Elemente der Planung letztlich hätten umgesetzt werden können, hätte die
Verwaltung im Zuge des Planverfahrens herbeigeführt. Bitte haben Sie daher auch Verständnis
dafür, dass Kostenermittlungen für Erschließungsmaßnahmen mangels Konkretheitsgrad des Projektes nicht diskutiert wurden.“
-1-