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Mitteilungsvorlage (Bürgerantrag Auskünfte zum Projekt "Landschaftspark Orr")

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
9,5 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
01.03.10, 21:35
Aktualisiert
01.03.10, 21:35
Mitteilungsvorlage (Bürgerantrag
Auskünfte zum Projekt "Landschaftspark Orr")

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Termin 24.02.2010 02.03.2010 IV/61 - ri/wo (Amt/Aktenzeichen) Herr Ritter (Verfasser/in) ö. S. X X 63/2010 nö. S. TOP 04.02.2010 (Datum) BETREFF: Bürgerantrag Auskünfte zum Projekt "Landschaftspark Orr" Veranlasser: NABU Pulheim, F.I./Attac-Pulheim, Lokale Agenda 21-Pulheim MITTEILUNG: Den beantragenden Organisationen wurde die in Anlage beigefügte und als Bürgerantrag bezeichnete Anfrage mit einem Brief folgenden Inhaltes beantwortet: „Ihr Antrag bezieht sich auf eine Projekt, welches durch den Investor nach Kenntnisstand der Stadt Pulheim nicht weiter betrieben wird. Die fraglichen Grundstücke, sämtlich in Privatbesitz und ohne Vorkaufsrechte durch die Stadt Pulheim, werden mittlerweile wieder auf dem freien Markt angeboten. Eine Beratung der konkreten Vorstellungen des Investors war ursprünglich für die Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses (UPA) im Februar vorgesehen, der Einleitungsbeschluss durch den Rat beinhaltete daher mangels Darlegungskonzept über die näheren Inhalte der Planung auch noch keinen Beschluss zur Durchführung eines Verfahrensschrittes (frühzeitige Beteiligung). Diese wäre erst aufgrund eines UPA-Beschlusses erfolgt. Sinn des Einleitungsbeschlusses war die Erzielung einer gewissen Planungssicherheit für den Investor über die grundsätzliche Unterstützung durch den Rat der Stadt Pulheim für Planungen für einen Landschaftpark Orr mit Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit vor dem Hintergrund erforderlicher Investitionen z.B. für die kurzfristige Vergabe eines faunistischen Gutachtens. Die Verwaltung hat die Einleitung der Planung für einen Landschaftspark Orr unterstützt, weil unbeachtlich des erforderlichen Ausgleichs mit den Belangen des Naturschutzes – das Vorhaben eine Reaktivierung des Orrer Landschaftsparkes und eine, wenn auch partiell kommerzielle, Zugänglichkeit als siedlungsnaher Erholungsbereich für die Pulheimer Bevölkerung bedeutet hätte. Die Klärung, welche Elemente der Planung letztlich hätten umgesetzt werden können, hätte die Verwaltung im Zuge des Planverfahrens herbeigeführt. Bitte haben Sie daher auch Verständnis dafür, dass Kostenermittlungen für Erschließungsmaßnahmen mangels Konkretheitsgrad des Projektes nicht diskutiert wurden.“ -1-