Daten
Kommune
Pulheim
Größe
21 kB
Datum
11.03.2010
Erstellt
05.03.10, 21:30
Aktualisiert
05.03.10, 21:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
III / 26 - Ba
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
11.03.2010
ö. S.
X
Jens Batist
(Verfasser/in)
32/2010
nö. S. TOP
3
04.03.2010
(Datum)
BETREFF:
Übersicht über die geplanten Baumaßnahmen in 2010
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend
zur Kenntnis und beschließt die in Anlage 2 aufgeführten Baumaßnahmen vorrangig umzusetzen.
Die in Anlage 3 aufgeführten Maßnahmen sollen zunächst zurückgestellt werden.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Neben den für das Jahr 2010 beschlossenen Baumaßnahmen sind einige noch nicht abgeschlossene Großprojekte aus dem Vorjahr und zusätzlich die Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket 2
umzusetzen. Obwohl beabsichtigt ist einen großen Teil der Maßnahmen unter Hinzuziehung von
externen Architekten- und Ingenieurbüros abzuwickeln, bestehen dennoch erhebliche Zweifel, ob
die verfügbaren Ressourcen zur Umsetzung des Gesamtpaketes ausreichen werden.
Die Verwaltung hat daher das für das Haushaltsjahr 2010 beschlossene Bauvolumen darauf hin
überprüft, ob eine Realisierung mit den vorhandenen Personalkapazitäten möglich ist.
Hierzu wurde auf der Grundlage von KGST-Gutachten und einschlägiger Fachliteratur ein Berechnungsmodell entwickelt, dass als Anlage 1 beigefügt ist.
Erläuterung zu Anlage 1:
In den Spalten 1 und 2 ist zunächst der Stellenanteil für jeden Sachbearbeiter ermittelt worden, der
für die Umsetzung von Baumaßnahmen zur Verfügung steht. Hierbei sind sowohl Teilzeitstellen
als auch Sonderfunktionen, die Arbeitszeit binden berücksichtigt worden.
In den Spalten 3 – 5 ist dann der Arbeitsanteil ermittelt worden, der durch die Objektbetreuer für
die regelmäßig anfallende Bauunterhaltung (sog. Kleinreparaturen) aufzubringen ist.
Bei der Bauunterhaltung ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine Vielzahl von Kleinaufträgen
handelt, die einen höheren Arbeitsaufwand verursachen, als wenn in gleicher Höhe einige wenige
Großprojekte abgewickelt werden.
In dem KGST-Gutachten 9/84 ist die Höhe der Haushaltsmittel ermittelt worden, die pro Sachbearbeiter im Bereich der Bauunterhaltung im Durchschnitt bewirtschaftet werden können. Dieser Wert
ist mit dem Index des statistischen Bundesamtes für Nichtwohngebäude auf das Jahr 2009 hoch
indiziert worden. Hierbei ergibt sich ein Wert von 652.000 €.
Auf der Grundlage des dem jeweiligen Sachbearbeiter für Bauunterhaltung zur Verfügung stehenden Budgets wurde danach der hierdurch gebundene Arbeitsanteil ermittelt.
Nach dem gleichen Muster wurden die für Wartungen zur Verfügung stehenden Mittel in den Spalten 6 – 7 berücksichtigt.
In den Spalten 8 – 9 wurde die Arbeitsanteile für sonstige Tätigkeiten in Abzug gebracht. Hierfür
wurde pauschal ein Arbeitsanteil von 15 % berücksichtigt. Der hiernach verbleibende Stellenwert
ist in Spalte 10 ausgewiesen.
Diese Stellenanteile stehen für größere Einzelmaßnahmen zur Verfügung.
Hinsichtlich der größeren Einzelmaßnahmen ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Leistungen,
die durch die techn. Abteilung zu erbringen sind von selbständigen Architektur- und Ingenieurbüros
übernommen werden können. Es ist möglich, für diese Bereiche durch Kostenvergleiche auch zu
einer Aussage über Bearbeitungsdauer und den Personalbedarf zu kommen. Dabei werden Bearbeitungszeiten nicht festgestellt, sondern aus den Kosten über eine Vergleichsberechnung zur
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ermittelt (KGST-Gutachten 6/84, 9/92, 9/92).
Hierfür ist zunächst das fiktive Honorar nach der Bausumme, der Honorarzone des jeweiligen Projektes und der zu erbringenden Leistung zu ermitteln. Hierfür wurden zur Vereinfachung der Berechnung jeweils Mittelwerte zugrunde gelegt.
Dieses Honorar ist zu reduzieren um nicht vergleichbare Steuer- und Gewinnanteile. Hierfür ist ein
Abzug von 40 % anzusetzen (ermittelt durch das statistische Bundesamt aus Betriebsvergleichsergebnissen von Architektenbüros). Es verbleiben die in dem Honorar enthaltenen Personalkosten
(60%).
-2-
Darüber hinaus ist der Durchschnittswert der eigenen Personalkosten zu ermitteln. Hierfür ist in
der techn. Abteilung der Mittelwert aus den Entgeltgruppen 9 und 10 zugrunde zu legen. Dies entspricht rd. 60.000 €.
Danach ergibt sich nach KGST folgende Berechnungsformel:
Stellenbedarf in % =
60 % vom Architektenhonorar x 100
60.000 €
Hieraus lässt sich wiederum das Architektenhonorar ermitteln, dass etwa einer Stelle in der techn.
Abteilung entspricht. Dies sind rd. 100.000 € Honorar.
Auf der Grundlage der HOAI wurden anschließend die Baukosten ermittelt, die unter Berücksichtigung einer mittleren Honorarzone ein Honorar von 100.000 € verursachen würde.
Dies ergab eine fiktive Bausumme von 1.170.000 €. Mit einem Projekt dieser Größenordnung wäre
demnach 1 Mitarbeiter vollständig ausgelastet, wenn alle Leistungen selbst erbracht würden. Bei
den haustechnischen Gewerken ist hierauf ein Abschlag vorzunehmen, da die Planung dieser
Leistungen deutlich aufwendiger ist.
Die ermittelte durchschnittliche Bausumme multipliziert mit den verbleibenden Stellenanteilen aus
Spalte 10 ergibt demnach die Gesamtbausumme, die durch die techn. Abteilung in einem Jahr
umgesetzt werden kann. Diese beträgt rd. 4,6 Mio. €.
Erläuterung zu Anlage 2:
In Anlage 2 sind die für das Jahr 2010 beschlossenen Baumaßnahmen sowie die Maßnahmen
aufgeführt, die bereits für 2009 vorgesehen aber noch nicht vollständig umgesetzt werden konnten.
In Spalte 5 sind die hierfür vorgesehenen Baukosten enthalten. Diese sind in Spalte 6 mit einem
Faktor für die tatsächlich zu erbringenden Eigenleistungen bewertet worden. Faktor 1 entspricht
der vollständigen Eigenleistung. Wenn für die Umsetzung der Maßnahme Architekten- oder Ingenieurbüros hinzugezogen werden sind auf diesen Faktor entsprechende Abschläge vorgenommen
worden. Bei einer Beauftragung eines Büros mit allen Leistungsphasen ergibt sich z.B. ein Faktor
von 0,3.
Dies ist darauf zurückzuführen, dass ein Teil der Leistungen (sog. Bauherren-Leistungen) nicht
übertragen werden können. Diese entsprechen einem Stellenbedarf von 30 % (KGST-Bericht
9/92).
Durch Multiplikation der Bausumme mit dem Eigenleistungsfaktor ergibt sich in Spalte 7 die fiktive
Bausumme, die für die Bemessung der erforderlichen Personalkapazität verwendet werden kann.
Diese wird in den folgenden Spalten so auf die einzelnen Mitarbeiter verteilt, dass sich möglichst
eine gleichmäßige Auslastung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergibt.
Im Ergebnis wird mit den in Anlage 2 aufgeführten Maßnahmen eine nahezu vollständige Auslastung der techn. Abteilung erreicht.
Es ist darauf hinzuweisen, dass mit der Umsetzung der farblich markierten Maßnahmen erst dann
begonnen werden kann, wenn die derzeit vakante Stelle neu besetzt worden ist (die Vorstellungsgespräche finden Mitte des Monats statt).
Erläuterung zu Anlage 3:
In Anlage 3 sind die Maßnahmen aufgeführt, für die nach dieser Berechnung keine Personalkapazitäten mehr zur Verfügung stehen. Die Verwaltung schlägt vor, diese Maßnahmen zunächst zurückzustellen und sukzessive so umzusetzen wie Personalkapazitäten nach Abwicklung der vorrangig zu bearbeitenden Maßnahmen zur Verfügung stehen.
-3-
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