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Beschlussvorlage (Kath. Grundschule Bachstraße "Barbaraschule" hier: Bauvorhaben / Einführung der Offenen Ganztagsschule)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
22 kB
Datum
16.03.2010
Erstellt
16.03.10, 11:08
Aktualisiert
16.03.10, 11:08
Beschlussvorlage (Kath. Grundschule Bachstraße "Barbaraschule"
hier: Bauvorhaben / Einführung der Offenen Ganztagsschule) Beschlussvorlage (Kath. Grundschule Bachstraße "Barbaraschule"
hier: Bauvorhaben / Einführung der Offenen Ganztagsschule) Beschlussvorlage (Kath. Grundschule Bachstraße "Barbaraschule"
hier: Bauvorhaben / Einführung der Offenen Ganztagsschule)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit Rat II / 40 11 20 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 09.03.2010 X 16.03.2010 X Frau Brandt (Verfasser/in) 83/2010 nö. S. TOP 2 22.02.2010 (Datum) BETREFF: Kath. Grundschule Bachstraße "Barbaraschule" hier: Bauvorhaben / Einführung der Offenen Ganztagsschule VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung, Barbaraschule HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: 762.000 € davon: 762.000 € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € X ja X nein wenn nein: Von den voraussichtl. erforderlichen Gesamtmitteln wurden über das Konjunkturpaket II bereits 664.000 € für bauliche Maßnahmen sowie 53.000 € für energetische Maßnahmen an der Barbaraschule seitens des Rates beschlossen. Für die Ausstattung der drei OGS-Gruppenräume sind insgesamt 45.000 € neu bereitzustellen, die bislang nicht im Haushalt 2010 aufgenommen sind. Finanzierungsvorschlag: Die Verwaltung bemüht sich eine Finanzierung zu finden. BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt, der Rat beschließt unter Verzicht auf Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss 1. zur Einführung der Offenen Ganztagsschule an der Kath. Grundschule Bachstraße für drei Gruppen fristgerecht zum 31.03.2010 die Durchführung der Maßnahme bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen, -1- 2. die Verwaltung zu ermächtigen, mit GiP e.V. eine Kooperationsvereinbarung analog zu den anderen OGS abzuschließen, 3. für die Ausstattung dieser Gruppen vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung 15.000 € pro Gruppe bereitzustellen, 4. in Abänderung des Ratsbeschlusses vom 22.09.2009 zum Konjunkturpaket II den Verwaltungs-/ Lehrertrakt nicht abzureißen und neu zu errichten, sondern die insgesamt bereit gestellten Mittel i. H. v. 664.000,- € für Abriss und Neubau der Toilettenanlagen inklusive der Schaffung zusätzlichen Raumes durch Aufstockung um ein Geschoss sowie für Umbauten im Bestand zu nutzen und hierbei die Einrichtung einer Küche sowie die Umnutzung von drei Klassenräumen zu OGS-Räumen vorzusehen. ERLÄUTERUNGEN: zu 1. Bereits mit Beschluss vom 19.08.2008 hatte der Rat die Verwaltung beauftragt, für die Einführung der OGS an der KGS Bachstraße zum nächst möglichen Zeitpunkt Verhandlungen mit allen Beteiligten aufzunehmen und die erforderlichen Prüfungen durchzuführen (Anlage 1). Da für die Schulkonferenz zunächst keine räumliche Lösung innerhalb des Bestandes ersichtlich gewesen war und sie keinen Beschluss für die Einführung gefasst hatte, konnte ein entsprechender Antrag zunächst nicht gestellt werden. Nachdem in 2009 im Rahmen des Konjunkturpakets II Mittel für Umbaumaßnahmen an der KGS Bachstraße zur Verfügung gestellt worden waren (Anlage 2), fand am 09.02.2010 eine Planungssitzung mit allen Beteiligten statt, bei der ein Verfahren zum weiteren Vorgehen unter Berücksichtigung der Belange der Schule und der Einführung der OGS abgestimmt werden konnte (Anlage 3). Die Schulkonferenz hat am 22.02.2010 den Beschluss gefasst, die OGS zum Schuljahr 2010/2011 einzuführen und bittet den Schulträger, den Antrag bei der Bezirksregierung zu stellen (Anlage 4). Die Antragsfrist bei der Bezirksregierung besteht bis zum 31.03.2010 (Anlage 5, S. 2). Voraussetzung für die Beantragung ist eine Beschlussfassung des Rates. Aufgrund der Beratungsfolge wird auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss verzichtet. zu 2. Der Verein Ganztag in Pulheim, GiP e.V., ist mittlerweile im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen mit der Stadt Pulheim und den Schulen für die Durchführung der außerunterrichtlichen Ganztagsangebote an 12 Pulheimer Schulen verantwortlich. Bereits im Zuge der beabsichtigten Einführung der OGS an der Barbaraschule im Jahr 2008 hatte sich der Verein zur Übernahme der Maßnahme bereit erklärt. Insbesondere vor dem Hintergrund einer Kontinuität der stadtweiten Vernetzung der Angebote wird die Kooperation mit GiP e.V. angestrebt. zu 3. Der Betrag von 15.000 € pro Gruppe wurde an allen OGS zur Verfügung gestellt und hat sich für die Ausstattung mit Mobiliar, Sport- und Spielmaterial sowie die Beschaffung sämtlicher Sachmittel als auskömmlich erwiesen. Die Haushaltsmittel werden zentral im Fachamt verwaltet. zu 4. Nachdem im Rahmen des Konjunkturpaketes II auch Haushaltsmittel für die Schaffung weiteren Raumes (voraussichtlich im aufgestockten Trakt im Obergeschoss oberhalb der Toilettenanlagen) sowie für weitere Umbauten im Bestand zur Verfügung gestellt worden sind, konnte nach Abstimmung der Prüfaufträge an das Immobilienmanagement Einigkeit mit der Schulleitung über die schulinhaltliche Ausrichtung und die Nutzungsarten der zu schaffenden Räume erzielt werden (s. Anlage 3). -2- In Abänderung der Beschlussfassung des Rates vom 22.09.2009 sollen die im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 664.000 € nunmehr wie folgt verwendet werden: o o o o o Abriss und Neubau des Toilettentraktes Aufstockung dieses Traktes um ein Obergeschoss Um-/Ausbau des Dachgeschosses im Neubau Umbau des derzeitigen Verwaltungs-/Lehrertraktes Umbau der künftigen OGS- und der jetzigen Betreuungsräume Beim Neubau des Gebäudeteiles zwischen Altbau und Neubau (derzeit Toilettentrakt) sollen im Erdgeschoss neben der Neuerrichtung der Toilettenanlagen ein Eingang zur Schule an der Bachstraße, die Verbindung zum Flur des Neubaus sowie die Einrichtung einer Küche vorgesehen werden. So werden die Küche und der künftig im Erdgeschoss des Neubaus liegende OGS-Trakt verbunden. Im Obergeschoss des Traktes sollen je nach Prüfergebnis des Immobilienmanagements entweder ein Klassenraum und eine kleinere Einheit zur Differenzierung (Mehrzweckraum) oder zwei Klassenräume entstehen. Im Dachgeschoss des Neubaus besteht ein bereits zum Teil ausgebauter großer Raum. In diesem Bereich soll nach Umbau das Lehrerzimmer sowie abhängig von der Prüfung des Immobilienmanagements Platz für weitere Nebenräume (Materiallagerung, Differenzierung) geschaffen werden. Aufgrund des Fehlens eines zweiten baulichen Fluchtweges (der Neubau wird im Obergeschoss durch Anleitern entfluchtet) lassen sich ohne größere bauliche Veränderungen (Anlegen des zweiten Fluchtweges durch eine Stahltreppenkonstruktion) keine Räume schaffen, die einer kontinuierlichen Nutzung unterliegen (wie z. B. Klassenräume). Bei Einführung der OGS zum Schuljahr 2010/2011 werden die entstehenden Gruppen zunächst provisorisch in den bestehenden Betreuungsräumen und durch schulorganisatorisch zu schaffende Platzangebote untergebracht. Erst nach Abschluss der Baumaßnahmen im Dachgeschoss und derzeitigen Toilettentrakt können die Gruppen die drei künftigen OGS-Räume (jetzt Klassenräume im Erdgeschoss Neubau) beziehen. Zwei dieser Räume sollen durch Entfernen der festen Wand verbunden und stattdessen mit einer variablen Faltwand versehen werden, damit für schulische Zwecke ein großer Veranstaltungsraum zur Verfügung steht. Die Faltwand zwischen den Betreuungsräumen im Erdgeschoss des Altbaus wird durch eine stabile Wand ersetzt. Der Verwaltungstrakt wird nicht abgerissen. Dort verbleiben zunächst Schulleiterzimmer und Sekretariat, weil hier eine Unterbringung im Erdgeschoss des Eingangsbereiches der Schule erforderlich scheint. Durch Umbau des ehemaligen Lehrerzimmers besteht dort z. B. die Möglichkeit für Differenzierung / Mehrzweckraum. Ein Abriss dieses Traktes und der Umzug von Schulleiterzimmer und Sekretariat kann ggfls. nach Rückgang der Gesamtschülerzahlen im Ortsteil Pulheim und etwaig beschlossener Zweizügigkeit für die Barbaraschule zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden. Die Schulverwaltung hat zum besseren Verständnis der Vorlage die aktuellen sowie die angestrebten Nutzungen grob skizziert (Anlage 6). Es handelt sich nicht um fachkundliche Zeichnungen. -3-