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Beschlussvorlage (Gehwegverbreiterung, Lindenplatz / Marienstr - L 91 in Dansweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
21.04.2010
Erstellt
19.04.10, 19:40
Aktualisiert
19.04.10, 19:40
Beschlussvorlage (Gehwegverbreiterung, Lindenplatz / Marienstr - L 91 in Dansweiler) Beschlussvorlage (Gehwegverbreiterung, Lindenplatz / Marienstr - L 91 in Dansweiler)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr IV-66-12-12-9242 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 21.04.2010 X Herr Schmidt (Verfasser/in) 136/2010 nö. S. TOP 07.04.2010 (Datum) BETREFF: Gehwegverbreiterung, Lindenplatz / Marienstr - L 91 in Dansweiler VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: € - im Haushalt des laufenden Jahres: 4.000,- € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € X ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der TVA beschließt eine Verbreiterung des Gehweges am Lindenplatz / Marienstraße 2 durchzuführen. ERLÄUTERUNGEN: Im Rahmen der Bürgerwerkstatt Brauweiler (Punkt D02) wurde die Verbreiterung des Gehweges am Lindenplatz in Höhe Marienstraße 2 angeregt. Der Gehweg ist an dieser Stelle nur 90 cm breit. Nach Prüfung durch das Tiefbauamt ist eine Verbreiterung des Gehweges auf 1,20 Meter Breite mit verhältnismäßig geringem Aufwand (ca. 4.000,- €) möglich, ohne dass der Verkehrsfluss im Kreuzungsbereich Lindenplatz / Marienstraße beeinträchtigt wird. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wurde, da es sich bei der Marienstraße um eine Landstraße (L 91) handelt, hierzu befragt und hat der Verbreiterung zugestimmt. Die Zustimmung erfolgte jedoch vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme der REVG / RVK. -1- Die REVG / RVK hat der Verbreiterung ebenfalls zugestimmt. -2-