Daten
Kommune
Pulheim
Größe
8,7 kB
Datum
21.04.2010
Erstellt
19.04.10, 19:40
Aktualisiert
19.04.10, 19:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
Termin
21.04.2010
II/320
Frau
Hausmann
(Verfasser/in)
(Amt/Aktenzeichen)
ö. S.
X
134/2010
nö. S. TOP
14.5
07.04.2010
(Datum)
BETREFF:
Außengastronomie Enoteka
Veranlasser:
Verwaltung
MITTEILUNG:
Die Betreiberin des Lokals Enoteca, Hauptstrasse 32, 50259 Pulheim-Stommeln, hat Interesse
bekundet, die vor ihrem Geschäft befindlichen Stellplätze als Außengastronomie zu nutzen. Bei
den betreffenden Parkplätzen handelt es sich um öffentliche Parkplätze, die nicht bewirtschaftet
sind.
Die Betreiberin wird für diese Fläche während der Monate Mai bis August 2010 probeweise eine
Sondernutzungsgenehmigung erteilt.
Dabei fallen für das Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten, die zu gewerbelichen Zwecken
auf öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt werden, gemäß Tarifstelle 8a der Sondernutzungssatzung der Stadt Pulheim vom 30.9.1996 2,56 €/qm/mtl. an.
Bei einer Fläche von ca. 45 Quadratmetern werden für 4 Monate daher Sondernutzungsgebühren
in Höhe von 460,20 € erhoben.
Die Verwaltung unterstützt das Vorhaben aufgrund seiner Eignung zu einer Belebung des Ortskerns.
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