Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
21.04.2010
Erstellt
19.04.10, 19:40
Aktualisiert
19.04.10, 19:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
IV-66-12-18-9710
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
21.04.2010
X
Herr Würtz
(Verfasser/in)
122/2010
nö. S. TOP
01.04.2010
(Datum)
BETREFF:
Verkehrssicherheit in Sinnersdorf
hier: Entwurfsplanung Roggendorfer Straße
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
ja
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
nein
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
22.000 €
davon:
22.000 €
- im Haushalt des laufenden Jahres:
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
€
€
€
X
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Gehwegverbreiterung in der
Roggendorfer Straße auf der Basis der Entwurfsplanung in 2010 durchzuführen.
ERLÄUTERUNGEN:
In der Sitzung am 16.09.2009 wurden dem Tiefbau- und Verkehrsausschuss Planungsvorschläge
zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Sinnersdorf durch das Ingenieurbüro Kempen Krause
vorgestellt (s. Vorlage Nr. 275/2009). Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, die vorgestellten
Planungen, u. a. eine Gehwegverbreiterung in der Roggendorfer Straße, weiter fortzuführen und
die Umsetzung der Planungen zu prüfen.
-1-
Zwischenzeitlich wurde die Planung zur Roggendorfer Straße weiter optimiert (s. Anlage). Aufgrund der geringen Gehwegbreite von teilweise 0,60 m wird hier seitens der Verwaltung ein primärer Handlungsbedarf gesehen.
Die Planung sieht dabei vor, den Gehweg zwischen den Häusern Roggendorfer Str. 5 und 13 auf
einer Länge von ca. 70 m auf eine Mindestbreite von 1,0 m zu erweitern. Dabei wird in einem Teilabschnitt der Roggendorfer Straße die Fahrbahn über eine Länge von ca. 14 m auf 4,75 m reduziert. Der Begegnungsfall Pkw/ Pkw kann weiter aufrecht erhalten werden, im Falle der Begegnung
Lkw/ Pkw bzw. Bus/ Pkw, wird der stadteinwärtsfahrende Verkehrsteilnehmer durch VZ 208 („Dem
Gegenverkehr Vorrang gewähren“) dem stadtauswärtsfahrenden Fahrzeug untergeordnet.
Der Gehweg wird im o. g. Teilabschnitt in Pflasterbauweise wieder hergestellt. Die Kosten für die
Gehwegverbreiterung belaufen sich auf Grundlage der Kostenschätzung auf ca. 22.000 € (Brutto).
Die notwendigen Mittel stehen im Haushalt 2010 bei Produkt 012 001 001, Ergebniskonto 10000
5232020 (128.000 €) zur Verfügung.
-2-