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Beschlussvorlage (Vorstellung der Ausführungsplanung zur Erneuerung der Alten Kölner Straße von Haus-Nr. 12 bis Rathausstraße)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
21.04.2010
Erstellt
19.04.10, 19:40
Aktualisiert
19.04.10, 19:40
Beschlussvorlage (Vorstellung der Ausführungsplanung zur Erneuerung der Alten Kölner Straße von Haus-Nr. 12 bis Rathausstraße) Beschlussvorlage (Vorstellung der Ausführungsplanung zur Erneuerung der Alten Kölner Straße von Haus-Nr. 12 bis Rathausstraße)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr IV/66-12-01-9381 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 21.04.2010 X Herr Müller (Verfasser/in) 98/2010 nö. S. TOP 23.03.2010 (Datum) BETREFF: Vorstellung der Ausführungsplanung zur Erneuerung der Alten Kölner Straße von Haus-Nr. 12 bis Rathausstraße VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: 155.681,38 € davon: 155.681,38 € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € X ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimmt die Vorstellung der Ausführungsplanung zur Kenntnis und beschließt die Alte Kölner Straße, im Teilabschnitt zwischen Haus-Nr. 12 bis Rathausstraße, auf der Grundlage der vorhandenen Ausführungsplanung zu erneuern. ERLÄUTERUNGEN: Die Stadt Pulheim beabsichtigt im Jahr 2010 die Alte Kölner Straße, im Teilabschnitt von Haus Nr. 12 bis zur Rathausstraße, zu erneuern. In einer Bereisung im Jahr 2007 hat sich der Tiefbau- und Verkehrsausschuss bereits von der Sanierungsbedürftigkeit der Straße überzeugt. Die Alte Kölner -1- Straße befindet sich im Zentrum Pulheims und ist als Haupterschließungsstraße mit Durchgangsverkehr einzustufen. Grundsätzlich kann die Straße in beide Richtungen befahren werden. Zurzeit ist der zu erneuernde Abschnitt im Separationsprinzip ausgebaut. Die Fahrbahn weist eine Breite von ca. 5,90 m auf und wird durch beidseitig angelegte Gehwege in der Breite von ca. 0,90 m bis 3,00 m begrenzt. Die Fahrbahn ist in Asphaltbauweise, die Gehweganlagen in Platten-, Pflaster- und Asphaltbauweise hergestellt worden. Die gesamte Ausbaubreite variiert zwischen ca. 10,00 m und 11,60 m bei einer Gesamtausbaulänge von ca. 100 m. In Zusammenarbeit mit dem von der Verwaltung beauftragten Planungsbüro Schröder / Braun aus Stolberg wurde eine Planung erstellt, die eine Erneuerung der Alten Kölner Straße vorsieht. Im Rahmen einer Bürgerveranstaltung am 03.03.2010 ab 19:00 Uhr, wurde den betroffenen Anliegern die Möglichkeit geboten, sich an der Planung (s. Anlage 1) zu beteiligen und Anregungen zu geben (siehe Anlage 2). Nach Prüfung der Bürgerwünsche und Anregungen wird die abgestimmte Planung hiermit dem Tiefbau- und Verkehrsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Bei der Bürgerveranstaltung wurde von den Anliegern hauptsächlich Kritik an der Erneuerung des Einmündungsbereiches Alte Kölner Straße / Rathausstraße bis ca. Haus-Nr. 18 geübt (siehe Anlage 2). Der Kanal wurde zwischenzeitlich per Kamerabefahrung inspiziert. Der Hauptkanal ist in einem guten Zustand, so dass für den Hauptkanal keine Sanierung notwendig ist. Drei Hausanschlussleitungen weisen allerdings Schäden auf und müssen repariert werden. Die Ausbauplanung sieht vor, die Alte Kölner Straße im Abschnitt zwischen Rathausstraße und Haus Nr. 12 wie bisher im Separationsprinzip mit geringfügiger Änderung in der Linienführung auszubauen. Die Erneuerungsnotwendigkeit im Bereich von Haus-Nr. 12 bis Haus-Nr. 18 ist unstrittig und vor Ort sichtbar. Der zu erneuernde Bereich wird nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 01), der Bauklasse IV zugeordnet. Die vorh. Fahrbahndecke im Einmündungsbereich der Rathausstraße bis Haus-Nr. 18 befindet sich bis auf einen durchgehenden Querriss in einem technisch einwandfreiem Zustand. Allerdings ist hier die Gehwegbreite, im Bereich von Haus-Nr. 20-22a mit ca. 90 cm Breite gemäß den geltenden Richtlinien ( RASt 06) unzureichend. Die Verwaltung sieht auf Grund der geringen Breite in diesem Bereich und der örtlichen Nähe von Apotheke, Arztpraxen und Sanitätshaus, die Notwendigkeit den Gehweg im Rahmen der Erneuerung richtliniengerecht auszubauen, so dass eine Begegnung von 2 Fußgängern problemlos möglich ist. Bei Verbreiterung des Gehweges in diesem Bereich muss die Fahrbahn in der Lage verschoben und ein neuer Asphaltoberbau hergestellt werden. Im Einmündungsbereich der Rathausstraße wird der Gehweg Rathausstraße zur Querung der Alten Kölner Straße für Fußgänger abgesenkt und mit Noppenplatten bzw. Rillenplatten behindertengerecht ausgebaut. Bei der Erneuerung der Alten Kölner Straße handelt es sich um eine KAG-Maßnahme. Im Haushalt stehen Mittel von insgesamt 155.681,38 € unter dem Sachkonto M 66008301 zur Verfügung. -2-