Daten
Kommune
Pulheim
Größe
745 kB
Datum
21.04.2010
Erstellt
19.04.10, 19:40
Aktualisiert
19.04.10, 19:40
Stichworte
Inhalt der Datei
AULAc,,8,z
StadtPulheim
Straßenbauabteilung
Pulheim,
den03.03.2010
NIEDERSCHRIFT
der Bürgerinformationsveranstaltu
ng zur Erneuerung der
Alten Kölner Straße
AbschnittzwischenHaus-Nr.12 bis Rathausstraße
Datum03.03.2010
Beginn19 ooUhr
Ende21 tuUhr
Teilnehmer:
von der Venrualtung:
Planungsbüro
SchröderBraun:
HerrKleine-Erwig,
Tiefbauamtsleiter
HerrEnders,Abteilungsleiter
Erschließung
HerrMüller,Straßenbauabteilung
HerrBraun
Anlieger/Ratsmitglieder:
s. beigefügte
Teilnehmerliste
und stelltdie VerHerr Kleine-Erwig
begrtißtdie anwesenden
Anwohnerund Ratsmitglieder
treterder Venraltungund des Ingenieurbüros
vor.ThemadesAbendsist die Erneuerungder
Der Ablauf
Alten KölnerStraßeim Teilabschnitt
zwischenHaus-Nr.12 und Rathausstraße
der Veranstaltung
der Maßnahme,Ausbauplanung
teilt sich in die AbschnitteNotwendigkeit
und Abrechnung.Die heutigeBürgerinformationsveranstaltung
dientdazu,den Bürgerinnen
und die Anregungenund ldeender
und Bürgerndie Planungenzur Erneuerung
votzustellen
Anliegerzu berücksichtigen.
NacheinerinternenPrüfungist seitensder Verualtunggeplant,
die Ergebnissedem Tiefbau-und Verkehrsausschuss
in seinerSitzungam 21.04.2010zum
Beschlussvozustellen.
ein ProtokollanHerr Kleine-Erwig
erläutert,dass überdie Bürgerinformationsveranstaltung
gefertigtwird,welchesebenfallsdemTiefbau-undVerkehrsausschuss
vorgelegtwird.
Auf die FrageeinesBürgersob diesesProtokolleinzusehenist, antwortetHerr Kleine-Erwig,
dass dies natürlichmöglichist und wennseitensder BürgerkeineEinwändegegendie Nawerden kann. RatsmitgliedWiecki sieht
mensnennungbestehtdieses auch veröffentlicht
des Protokolls.
ebenfallskeinenHinderungsgrund
zur Veröffentlichung
der Straßeim genannten
lm AnschlusserläutertHerr Braundie Erneuerungsbedürftigkeit
Schadensbilder
Teilabschnitt
anhandvon mehrerenFotos.Die Straßeweistunterschiedliche
(Absackungen,
offeneFugen)sowohlin der Fahrbahnals auch in den
Risse,Abplatzungen,
ist in Zukunft
auf.Auf Grunddes Straßenzustandes
Gehweganlagen
beidseitigvorhandenen
eine wirtschaftliche
der Straßenicht mehr möglich.lm vorderenBereich,AnUnterhaltung
bindungRathausstr.,
stelltsich das Bildetwasandersdar. Die Oberflächensind bei weitem
kann hier als frostsinichtso schadhaftwie im Mittelteilder Straße,auchdie Oberbaustärke
nachden Ausbaurichtlinien
cher eingestuftwerden.Allerdingsist die südlicheGehwegbreite
(RASI06) vielzu schmal.
lm weiterenVerlauferläutertHerr Braundie Planunganhandvon Lageplänenund Querschnitten.DieAusbauplanung
siehtvor, die ,,AlteKölnerStraße"im AbschnittzwischenRathausstraßeund ,,AlteKölnerStraße'HausNr. 12wiebisherim Separationsprinzip,
allerdings
mit einer leichtenFahrbahnverschwenkung
Dadurchwerdendie Gehweganlaauszubauen.
gen verbreitert,so dass eine erheblichverbesserte
entSituationfür den Fußgängerverkehr
steht.Auf der nördlichenSeitein Höhevon HausNr. 7 bis gegenüberHaus Nr. 16 werden
Kfz-Parkstände
in die Gehweganlage
integriert.
Auf der südlichenSeitekannim Rahmender
SIVO auf der Fahrbahngeparktwerden.Die Gehwegewerdenin Pflasterbauweise
und die
Fahrbahnin Asphaltbauweise
hergestellt.Die Maßnahmesoll unterVollspenungder Alten
KölnerStr.unterBerücksichtigung
werden.
desAnlieger-undAnlieferverkehrs
durchgefuhrt
Herr Wehr, AnliegerAlte KölnerStr. 5, fragt, ob es richtigsei, dass Parkplätzevor dem
Haus-Nr. 5 vorgesehensindund erläutert,dasser einenGewerbebetrieb
besitze,der genau
in Höheder Parkplatzstandorte
beliefertwürde.Zu demsei heutein diesemBereichein Halteverbotsschild
aufgestellt.Hen Kleine-Erwig
antwortet,dassdie Anlieferungssituation
sowie
die Halteverbotssituation
angepasstwird.
überprüftundggf.die Planungdementsprechend
Frau Speck,AnliegerinAlte KölnerStr. 20A, möchtezum Eineneine Begründungfür den
Ausbauim Bereichdes ausreichenden
Straßenaufbaus
und fragt nach dem zeitlichenRahmen der Baumaßnahme.
Her Braunerläutertdie Linienführung
in diesemAusbaubereich
und dass diese zu einer Gehwegverbreiterung
auf der stidlichenGehwegseiteführt. Frau
Speckfragtnochmal nachdem Grundder Veränderung
in diesemBereich.HerrBraunweist
auf die geringevorhandene
von ca. 1,00m im Bereichvon HausNr. 2Obis 22
Gehwegbreite
hin.
Her Kleine-Erwig
im vorderenBereichab Rathausstraße
erklärt,dass die Gehweganlage
mit einer Breitevon stellenweise
90 cm nichtden geltendenRichtlinienentsprecheund für
den Fußgängerviel zu eng ist. DannerläutertHen Kleine-Enrigden Zeitrahmen.Die Planung wird nach Prüfungder Bürgeranregungen
am 21.04.2010dem Tiefbau-und Ver(TVA)
kehrsausschuss
vorgestellt.Danachwird die
der StadtPulheimzur Beschlussfassung
Maßnahmeöffentlichausgeschrieben
und am 22.06.2010im Haupt-und Finanzausschuss
(HFA)der StadtPulheimvergeben.Anschließend
Firmamit der Auswirddie preisgünstigste
führungder Maßnahmebeauftragt.In der zweitenJulihälfteist der Baubeginnvorgesehen,
die Bauzeitwird ca. 4-6 Wochenbetragen.
gibtzu bedenken,dasseineVollspemlngwährendder
EineAnliegerin(ApothekeTittelbach)
führenwird, zuBaumaßnahme
zu Problemenmit der Anfahrbarkeit
der KundenparkpläEe
demwirddie Apotheke6 x täglichvon derAltenKölner$tr. aus beliefert.Herr Braunantwortet, dassauchwährendder Baumaßnahme
dieAnliegerin die Alte KölnerStr. einfahrenkönerläutertergänzend,
nen, jedoch mit Behinderungen
rechnenmtissen.Hen Kleine-Enrvig
dassi. d. R. eineAnliegerbefahrbarkeit
erhaltenbleibtund in Abstimmungmit der Bauleitung
auf die Bedürfnisseder AnliegerRücksichtgenommenwird,machtaberauchdeutlich,dass
für die Anliegerkommenwird. Mit einer
es durch die Baumaßnahme
zu Einschränkungen
der Grundstückemussgekurzfristigen,
bis zu einenTag andauernden
,,Nichtbefahrbarkeit"
bei einerfruhzeitigen
rechnetwerden.Allerdingslassensich insbesondere
Anlieferprobleme
AbspracheadschenAnlieger,Bauleitung
und Baufirmai. d. R. immerlösen.
HerrRöhrig,AnliegerVenloerStr. 133,hat den Einwand,dassvon der 97 m langenErneuerungslängenur rd. 55 m offensichtlich
schadhaftsind, der vordereTeil zur Rathausstraße
aberin gutemZustandsei.Zudemstellesichdie Frage,warumbeimdamaligenAusbaudes
Teilstücksim BereichRathausstraße
nichtdie Alte KölnerStr. komplettausgebautwurde.
weil sie in Rathausnähe
Außerdemhabeer den Eindruck,die Maßnahmewird durchgeführt
verneint
liegt und die Stadt die Straßeauf Kostender Bürgererneuere.Herr Kleine-Erwig
sei der mittlereTeil der
undAusbau.Nachweislich
einenZusammenhang
von Rathausnähe
Straßemarode.Zudemtragedie Stadteinennichtunerheblichen
TeilderAusbaukosten.
Der
Hinweis,dass der vordereTeil der Alten KölnerStr. nachAnsichtder Anliegerin gutemZustandist,wirdaufgenommen.
Herr Röhrigmeint,dass die Straßezum StommelnerBuschweitausschadhaftersei, dort
wimmelees nur so von Schlaglöchern
und eine Erneuerungsei dort weitauswichtiger.Jedochwärdehier keineErneuerungstattfinden,
da nachseinerMeinunghier die Stadt keine
Beiträgeerhebenkann.Herr Kleine-Erwig
erwidert,dass der 1. Teil der Straßezum StommelnerBuscheine Kreisstraßesei und somitnichtin der Zuständigkeit
der Stadtliege.Die
gehe
gegen
Bedeutungdes weiterführenden
Teils,zum Wald hin,
Null.lm Stadtgebietgebe
Hier müssedie Veres mehrereStraßendie eine hohe Sanierungsbedürftigkeit
aufi^/eisen.
waltungPrioritätensetzenund innerstädtische
Straßenseiennun malwichtigerals ländliche
Wege.Allerdingsbefreiedies die Stadtnichtvon der Verkehrssicherungspflicht.
Die angesprocheneStraßewird nochmalsbegutachtet.
Herr Saßenjun., AnliegerAlte KölnerStr. 20, erklärt,dasser keinenVorteilim Ausbaudes
vorderenTeilsder Alten KölnerStr. sieht.Er ziehtdie Rechtmäßigkeit
der Beitragserhebung
in Zweifel.Herr Kleine-Erwig
verweistbezüglichder Beitragserhebung
auf HerrnEndersund
erklärt,dass selbstbei einem
Ausbau'des vorderenBereichstrotzdemalle Anlieger
"Nicht
beitragspflichtig
sind,z.B. auch die Anliegerdes StommelnerTores.Er erläutertnochmals
die Notwendigkeit
der Erneuerungder Alten KölnerStr. im mittlerenBereich.lm Rahmen
dieserErneuerungsei es sinnvoll,die Defizitein der Gehwegbreite
im vorderenBereichzu
beseitigen.Zudemkönneer keineAussagedarübertreffen,warumdie Straßedamalsnicht
komplettausgebautwurde,da er zu diesemZeitpunktnoch nichtfür die StadtPulheimtätig
war.
Herr Braunerklärthiezu, dassim Rahmender städtebaulichen
Neuordnungund der Errichtungdes KomplexesStommelner
Tor im Jahre1999-2000
die Alte KölnerStr.,welchevorher
geradlinigauf die Steinstr.führte,auf die VenloerStr. umgelegtund bis zur jetzigenTiefgarageneinfahrt
ausgebautwurde.Aus damaligerSichtbestandkeineNotwendigkeit
die Straße weiterauszubauen.
Frau Tibi, AnliegerinAlte KölnerStr. 22, erläutert,dass die Straße1989ausgebautwurde
und sie viel bezahlenmusste.Zudem mussteftir den Ausbau der Straße ein Teil ihres
Grundstücks(Gartenland)
abgegebenwerden.Frau Tibi erklärtihre Zufriedenheitmit dem
jetzigenAusbauzustand
der AltenKölnerStr.im vorderenBereich.
Herr Keller,AnliegerVenloerStr.135,möchtewissen,wie sich die Planungvor seinem
Grundstück( Flurstück410)darstellt.
Herr Braunerläutert,dassdie Böschungvor HerrnKellersGrundstückmit einerStützmauer
abgefangen
Breite
wird und der Gehwegdort in einerdem übrigenGehwegentsprechenden
hergestellt
wird.
Herr Saßensen., AnliegerAlte KölnerStr. 20, vermutet,dass eine Umlegungdes Kanals
notwendigseinwird.
Herr Enderserläutert,dass die Beiträgeauf Grundlagedes kommunalenAbgabegesetzes
erhobenwerden.DiegrobenVorgabenergebensichaus diesemGesetz,die Detailssindder
Beitragssatzung
der Stadt Pulheimzu entnehmen.Die Stadt ist hinsichtlicheiner Erneuerung und einerVerbesserung
einerStraßeberechtigt,Beiträgezu erheben.Ob im Einzelfall
die hiezu erforderlichen
Voraussetzungen
vorliegen,mussauchtiber die Bauphasegeprüft
und dokumentiert
in der Mitteder Alten KölnerStr. rechtfertige
werden.Das Schadensbild
eine Erneuerungin diesemBereich.lm vorderenBereich,zur Rathausstraße
hin, seiendie
Ausbaumotiveandersgelagert.Hier sollendurchdie Gehwegverbreiterung
erstmaligauskömmlichestandardgerechte
Breitengeschaffenwerden.Dies wirkt sich vorteilhaftauf die
Benutzbarkeit
durchFußgängeraus,so dassaus heutigerPrognosesicht
die Voraussetzungen einerbeitragsfähigen
Verbesserungsmaßnahme
vorliegen.
EinigeAnliegergebenan, an demTeil der Straßezu liegen,der nachihrerAuffassungstraßenbaulichnichtverändertwerdensoll.lhnenstelltsichdie Frage,warumsie an den Kosten
beteiligtwerden sollen. Hiezu führt Hen Enders aus, dass die verwaltungsgerichtliche
Rechtsprechung
eine Begrenzungabzurechnender
Anlagendurch äußerlicherkennbare
Merkmalefordert.Als solcheMerkmalewerdeninsbesondere
einmündendeStraßenanerkannt.Daherergibtsich als Abrechnungsabschnitt
der Teil der Alten KötnerStraße,der von
den StraßenRathausstraße
und VenloerStr. begrenztwird.InnerhalbdieserAbschnitteunterliegenalle Grundstückenach Maßgabeder städtischenStraßenbaubeitragssatzung
der
Beitragspflicht,
unabhängigdavon,ob sie unmittelbar
oder nur mittelbaran dem Ausbauabschnittliegen.
Gemäßder aktuellenStraßenbaubeitragssaEung
ergebensichauf der Grundlageder zurzeit
(groben) Kostenschätzung
vorliegenden
folgendeBeiträgebzw.Vorausleistungen:
Die Stadtträgt 30% und die Anliegertragen70o/oderGehwegkosten.
Bei der Fahrbahntragen StadtundAnliegerje 50%der Kosten.
Die auf die Anliegerentfallenden
KostensindnachMaßgabeder Satzungauf der Grundlage
der Grundstücksflächen
zu verteilen.HierbeiwerdendurchZuschlägeauch Unterschiede
in
der baulichenAusbaubarkeit(Vollgeschossanzahl)
berücksichtigt.
Da zum heutigenZeitpunktnochzahlreicheFragenzu pnifensind und die Kostenschätzungsgrundlage
erst nach
Abschlussdes Ausschreibungsverfahrens
ausreichende
einefür Beitragsprognosen
Qualität
habenwird,ist folgendesErhebungsverfahren
geplant:
1) Erhebungvon Vorausleistungen
in Höhevon etwa 50% der sich auf der Grundlage
heutigerKostenschätzung
ergebendenAnliegeranteile
mit Beginnder straßenbaulichenArbeiten.
2) Erhebungder endgültigenStraßenbaubeiträge
auf der Grundlageder endgültigen,
geprüften
durch das Ingenieurbüround das städtischeRechnungsprüfungsamt
Schlussrechnungen.
DerGesetzgeber
siehthierfüreinenZeitraumvon 4 Jahrennach
Abschlussder Baumassnahme
vor.
Angesichtsder Komplexitätder Beitrags-/ Vorausleistungsberechnung
und der durch das
Steuergeheimnis
vorgegebenen
eingeschränkten
Möglichkeiten
einer öffentlichenBekanntgabeder im EinzelfallzuleistendenForderungen,
schlägtHerrEndersvor, im Anschlussan
die Bürgerversammlung
trberdie zu enryartenden
betroffeneAnliegerin Einzelgesprächen
Vorausleistungen
zu informieren.
Allerdingsweist Herr Endersnochmafsdaraufhin, dass letztendlich
die endgtiltigen,durch
geprüfteSchlussrechnungen
zu belegendeKostenund deren dann vorzunehmendesatzungsgemäße
Verteilung
maßgeblich
sind.
EineAnliegerin(Namewurdenichtgenannt)fragtnachdem Basiswert.Herr Endersantwortet, dass für die Herstellungder Gehwege82.000€ und ftlr die Herstellungder Fahrbahn
50.000€ veranschlagt
wurden.Hen Kleine-Erwig
betont,dasses sich hierbeium Schätzungen handelt,die auf Grundlagevon Erfahrungswerten
beruhenund weistauf die öffentliche
Ausschreibung
hin,welcheden endgültigen
Angebotspreis
ergibt.Herr Endersweistdaraufhin,dassdie Kostensichverändemkönnen.
4
Herr Saßensen. beschwertsich,der Verkehrlaufejetä schonauf Grundder engenStraße
und der Parksituation
überdie Gehwegeund er hat die Befürchtung, dass nachAbschluss
der MaßnahmedieserZustandverschärftwird und die Gehwege,,kaputt"gefahrenwerden.
Er weistdaraufhin, dasser schon 12.000€ an Beiträgenbezahlenmusste.Er verweistauf
die Lärmbelastung
und fragt nach Maßnahmen,
welchedie Benutzungder Gehwegesicherer machen(2.8.den Einbauvon Pollern).Zudemhabeer schonmal einenAntragauf Anlegung einesZebrastreifens
gestellt.Er äußert,dass man sich als Btirger(verkehrstechnisch)
nicht mehr sicher fühlt. Herr Kleine-Enryig
erklärt,dass die Alte Kölner Str. eine Haupterschließungsstr.
mit Durchgangsverkehr
ist. Wenn die Alte Kölnerals Anliegerstraße
eingestuftwürde,wärendie Beitragssätze
für die Anliegernoch höher.Des Weiterenerläutert
Herr Kleine-Erwig,
dassdurchdie engereFahrbahngestaltung
aucheine geringeGeschwindigkeitsreduzierung
zu erwartenist. Abspenpollersind in der Straßeaugenscheinlich
nicht
notwendig,der Unterhaltungsaufinrand
hierftirist vielzu hochunddie Gehwegemüssendazu
nochbreiterangelegtwerden.Durchdas Parkenim Gehwegbereich
auf der nördlichenSeite
und das Parkenauf der Fahrbahnmit Hochbordabgetrenntauf der südlichenSeitedürftedie
jetzigeSituationder befahrenenGehwegeentschärftsein.EinesichereQuerungsmöglichkeit
wird zudeman der EckeAlte KölnerStr. / Rathausstraße
angelegt.Er weistauch noch mal
daraufhin, dass man nichtalle Raserbzw.verkehrswidrige
Fahreraufhaltenkann.Herr Saßen sen.wiederholtseineAnmerkungbzgl.des Befahrensder Gehwegedurchden öffentlichen Verkehr.Her Braunerläutertdaraufhinnochmalsdie Planungmit dem Hinweisauf
Parkenim Gehwegbereich
auf der nördlichenSeiteund Hochbordsteine
und Parkenauf der
Fahrbahnauf der südlichen
Seite.HerrSaßensen.behart auf seinerMeinungund der ForderungnachAbsperrpollern.
Herr Kleine-Erwig
wiederholt,dasseineAbsperrungdurch Poller nichtvorgesehenist.
Herr Saßensen.führt an, dass im StadtgebietüberallPollerstehen(2.8. am Rathaus)und
dass man die Situationin der Alten KölnerStraßedamit entschärfenkönnte.Hen KleineErwigbetontnoch mal, dass die geplanteFahrbahnbreite
bei einseitiggeparktenFahrzeugenfür den öffentlichen
Verkehrvölligausreichend
ist.
Die AnliegerinAlte KölnerStr. 14 (FrauRösselgem.Teilnehmerliste)
erklärtebenfalls,dass
diejetzigeParksituation
sehrbeengtist.
HerrKellerfragt,wie er mit einemAnhängerauf seinGrundstück
kommensofl.
Herr Wehr,AnliegerAlte KölnerStr. 5, beklagtnochmalsdie Situationvor seinemGrundstück(Zuparkender Einfahrttrotz Halteverbotsschild)
sowiean der Apotheke.Er befürchtet,
dass durchdie Planungdie Parkprobleme
nochgrößerwerdenund mehrAutos wild abgestellt werden.Zudem bezweifeltHerr Wehr bei der vorliegendenPlanungdie problemlose
Zufahrtsmöglichkeit
zur Tiefgarage.Hen Braunerklärt,dass durch die Verbreiterungdes
Gehwegesdie Einfahrsituation
zur Tiefgaragegünstigerwird. Herr Wehr bezweifeltdies.
Herr Kleine-Erwig
sagt eine nochmaligeÜberprttfung
mittelsSchleppkurdes Sachverhalts
venprüfungfür diesenBereichzu. Des WeiterenerklärtHerr Kleine-Erwig,
dass auf Grund
der Planungein widerrechtliches
Parkenerschwertwird.
Frau Rösselschildert,dass im Bereichihrer Einfahrtein Halteverbotsschild
steht. Dieses
wird abermissachtetund ihre Einfahrtzugeparkt,da sie scheinbarauchim Dunkelnübersehenwirdund bittetum eineVersetzungdes Schildes.
DieVerwaltungnimmtden Hinweisauf.
Frau Speck fragt, ob generellein Anwohnerparken
eingeführtwerden kann. Herr KleineErwigenryidert,
dass das Tiefbauamtfür dieseFragenichtzuständigist und das Ordnungsamt diesin vergleichbaren
Bereichenschonmit negativemErgebnisgeprüfthabe.
Herr Saßenjun. fragt,welchebeitragsrechtlichen
es habe,wenn ein Gericht
Auswirkungen
feststellenwürde,dass der AusbaukeineErneuerungund/oderVerbesserung
sei. Her Enders antwortet,dass in diesemFalldie nichtbeitragsfähigen
Kostenaus der Beitragberechnung herausgerechnet
werden.Herr Endersweist daraufhin,dass sich z.B. auch für den
vorderenBereichdas Bildwährendder Bauphaseändernkann,wenn beispielsweise
festgestelltwürde,dassnichtüberallein ausreichender
Unterbauvorhandenist. Er erklärt,dassdie
genau dokumentiertwird und erläutertnochmalsdie VorgeBauphasedementsprechend
(Vorausleistung,
hensweiseder Beitragserhebung
endgültigeAbrechnungnach Maßnahmenabschluss).
AußerdemmachtHen Endersdeutlich,dassjedemAnliegerdie Klagemöglichkeitgegendie Beitragserhebung
offensteht.
Herr Saßenjun. fragt nachZuschüssendurchLandesmittel.
Herr Kleine-Ent/ig
erklärt,dass
gibt. Zudem hat
es einen Zuschussaus Landesmitteln
nur für eine Hauptverkehrsstraße
auchdannerst die Stadtdas kommunale
Der dannverbleibenAbgabegesetz
anzuwenden.
de Betragwürdedannbezuschusst.
HerrEndersweistdaraufhin,dassdie Frageschonsehr
speziellsei und diesden RahmendieserVeranstaltung
sprengt.
Herr Kuijpers,AnliegerAlte KölnerStr. 4, befürchtet,dass nachAbschlussder Maßnahme
die Straßenoberfläche
wegenevtl.erforderlicher
Kanalarbeiten
oderdergleichenerneutaufgebrochenwerden muss. Herr Kleine-Eruigverneintdies. Die Versorgungsunternehmen
sind informiertund werdennochmalsüber die Maßnahmeinformiert,somit verbleibtgenügendZeit,um ggf. reagierenzu können.
Herr Kellermöchtein diesemZusammenhang
wissen,wie alt denn der Kanalsei. Seiner
Meinungnachsei er völligmarode.
DieVerwaltungnimmtden Hinweisauf undsicherteinenochmaligePrüfungzu.
Eigentümer.Herr Enderserklärt,
Ein Anliegerfragt nach der Anzahlder beitragspflichtigen
dass die Abrechnungüber die Anzahlder Grundstrlcke
wird. Hen Kellerfragt
durchgeführt
nach der Art der Wertungder einzelnenGrundstücke.
Herr Endersweist hier nochmalsauf
die zeitlichnachfolgende
Einzelgesprächsmöglichkeit
hin.
benannthaben,Her
Hen Saßenjun. möchtedie Rechtsgrundlage
für die Vorauszahlungen
(KAG)ist.
Enderserklärt,dassdiesder S 8 des kommunalen
Abgabegesetzes
HerrWehrfragt nachder Möglichkeit,
die Beitragshöhe
telefonischzu erfragen.Herr Enders
bejahtdies.
Eine Anliegerinfragt, ob die Maßnahmegenerellfeststehe,inwiefernder Bürgereine Einstattgefunflussnahmehat und ob Altemativuntersuchungen
der Ausbauvariante
hinsichtlich
grundsätzlich
eine
die
Maßnahme
den haben.Herr Kleine-Erwig
erläutertdaraufhin,dass
finanzielleMittelfür
Angelegenheit
der Stadt ist. Der Rat hat im Jahre2008 beschlossen,
vorbereidieseMaßnahmezur Verfägungzu stellen.DasTiefbauamthat die Baumaßnahme
tet und wird dieseam 21.04um 17:00im TVA vorstellen.Dieserwird die Maßnahmedann
beteiligt.Hingebeschließen.
Die Anliegerwerdennichtbei der Notwendigkeitsentscheidung
gen könnensie bei der Planungbeteiligtwerden.Die Notwendigkeit
ist für die Alte Kölner
Str.gegeben.
schonmal bezahltzu habenund er es nicht
Herr Kellermerktan, seinenEinfahrtsbereich
einsehe,wiederholtBeiträgeleistenzu müssen.Er fragt,ob die Möglichkeitbestehe,seinen
antwortet,dass eine Stückelungder GehEinfahrtsbereich
Hen Kleine-Erwig
auszulassen.
wegeteurerwird als ein kompletterAusbau,er machtnochmalsdie Kostenverteilung
an alle
Anliegerdeutlich.
Herr Saßensen. verstehtnach eigenenWortenden Sinn der Baumaßnahme
im vorderen
BereichnichtundweistnochmalsaufdenseinerMeinungnachgutenZustandhin.
Herr Kleine-Erwig
vennreist
auf den TVA,dortwirddie Maßnahmevorgestellt.Dabeiwird der
Ausbaudes vorderenTeilszur Diskussiongestellt.Der mittlereTeil ist abgängigund die Erneuerungsbedürftigkeit
offensichtlich.
Her Saßensen. erkundigtsich nach der Möglichkeit
einer Begehungmit dem WA. Her Kleine-Enrigenridert,dass dem TVA die Situationbekanntist. Die Bürgerkönnenaber in der Ausschusssitzung
ihrAnfiegenvorbringen.Herr Saßen sen. bezweifeltdie Chanceals Brlrgerim AusschussVeränderungen
der Planungherbeiführenzu können.Herr Kleine-Erwig
erklärtnochmalsdas Procedereder Planungsvorstellungim TVA und machtdeutlich,dassdie Wtinscheund Bedenkender Bürgersowiedie
Niederschrift
gestelltwerden.
dieserVeranstaltung
im TVA zur Diskussion
HerrSaßenjun. meint,die Stadtmüssenachweisen,
dassder Ausbauim vorderenBereich
eineVerbesserung
der Situationdarstelleund ein Interessenskonflikt
bestehe,da die Anlieger naturgemäßeinen kostengeringen
Ausbauwünschenund die Stadt nach Möglichkeit
einenVollausbauanstrebe.Hen Endersbestätigt,dassdie Beweislastbei der Stadtliegtund
venryeist
auf dasAusbaumotiv
im TVA.
des Tiefbauamtes
unddie Entscheidung
Herr Lang,AnliegerAlte KölnerStr. 4, erkundigtsich, ob verschiedeneSzenarienbei der
in AsphaltPlanungberücksichtigt
wurden(2. B: eine kostengünstigere
Gehweggestaltung
bauweise).Hen Braunbetont,dasses sichbei derAusbauformund den Materialienum Mindestanforderungen
handelt.Hen Kleine-Erwig
erklärt,warumdie Pflasterbauweise
im Gehweg ausgeführtwird (überfahrbar,
Versorgungsunterhaltbar,keineFlickenbei Arbeitender
nehmen)und fasst nochmalsdie weitereVorgehensweise
kuz zusammen.Er betont,dass
Möglichkeiten
einerEinsichtin das ProtokollsowieeinerTeilnahmeam WA für die Anlieger
bestehen.Die Vorlagedes Tiefbauamtes
zur TVA-Sitzungwird im lnterneteingestellt.Zugenannt.
demwurdendie Kontaktdaten
Tel.02238-808-0
undtiefbauamt@pulheim.de
Herr Saßensen. möchtewissen,ob bezüglichder Beitragserhebung
eine Stundungoder
Ratenzahlung
möglichist.HerrEndersbejahtdiesundverweistauf die Einzelgespräche.
Damitendetdie Veranstaltung.
EinigeBürgernutzendie Möglichkeitzu Einzelgesprächen
mit HerrnEnders(bisca.21 45uhr;.
4M
JürgenMüller
Schriftführer
@| v , 6 6 , 6 0
gesehen:
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OlafKleine-Erwig
AmtsleiterTiefbauamt