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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 98/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
745 kB
Datum
21.04.2010
Erstellt
19.04.10, 19:40
Aktualisiert
19.04.10, 19:40

Inhalt der Datei

AULAc,,8,z StadtPulheim Straßenbauabteilung Pulheim, den03.03.2010 NIEDERSCHRIFT der Bürgerinformationsveranstaltu ng zur Erneuerung der Alten Kölner Straße AbschnittzwischenHaus-Nr.12 bis Rathausstraße Datum03.03.2010 Beginn19 ooUhr Ende21 tuUhr Teilnehmer: von der Venrualtung: Planungsbüro SchröderBraun: HerrKleine-Erwig, Tiefbauamtsleiter HerrEnders,Abteilungsleiter Erschließung HerrMüller,Straßenbauabteilung HerrBraun Anlieger/Ratsmitglieder: s. beigefügte Teilnehmerliste und stelltdie VerHerr Kleine-Erwig begrtißtdie anwesenden Anwohnerund Ratsmitglieder treterder Venraltungund des Ingenieurbüros vor.ThemadesAbendsist die Erneuerungder Der Ablauf Alten KölnerStraßeim Teilabschnitt zwischenHaus-Nr.12 und Rathausstraße der Veranstaltung der Maßnahme,Ausbauplanung teilt sich in die AbschnitteNotwendigkeit und Abrechnung.Die heutigeBürgerinformationsveranstaltung dientdazu,den Bürgerinnen und die Anregungenund ldeender und Bürgerndie Planungenzur Erneuerung votzustellen Anliegerzu berücksichtigen. NacheinerinternenPrüfungist seitensder Verualtunggeplant, die Ergebnissedem Tiefbau-und Verkehrsausschuss in seinerSitzungam 21.04.2010zum Beschlussvozustellen. ein ProtokollanHerr Kleine-Erwig erläutert,dass überdie Bürgerinformationsveranstaltung gefertigtwird,welchesebenfallsdemTiefbau-undVerkehrsausschuss vorgelegtwird. Auf die FrageeinesBürgersob diesesProtokolleinzusehenist, antwortetHerr Kleine-Erwig, dass dies natürlichmöglichist und wennseitensder BürgerkeineEinwändegegendie Nawerden kann. RatsmitgliedWiecki sieht mensnennungbestehtdieses auch veröffentlicht des Protokolls. ebenfallskeinenHinderungsgrund zur Veröffentlichung der Straßeim genannten lm AnschlusserläutertHerr Braundie Erneuerungsbedürftigkeit Schadensbilder Teilabschnitt anhandvon mehrerenFotos.Die Straßeweistunterschiedliche (Absackungen, offeneFugen)sowohlin der Fahrbahnals auch in den Risse,Abplatzungen, ist in Zukunft auf.Auf Grunddes Straßenzustandes Gehweganlagen beidseitigvorhandenen eine wirtschaftliche der Straßenicht mehr möglich.lm vorderenBereich,AnUnterhaltung bindungRathausstr., stelltsich das Bildetwasandersdar. Die Oberflächensind bei weitem kann hier als frostsinichtso schadhaftwie im Mittelteilder Straße,auchdie Oberbaustärke nachden Ausbaurichtlinien cher eingestuftwerden.Allerdingsist die südlicheGehwegbreite (RASI06) vielzu schmal. lm weiterenVerlauferläutertHerr Braundie Planunganhandvon Lageplänenund Querschnitten.DieAusbauplanung siehtvor, die ,,AlteKölnerStraße"im AbschnittzwischenRathausstraßeund ,,AlteKölnerStraße'HausNr. 12wiebisherim Separationsprinzip, allerdings mit einer leichtenFahrbahnverschwenkung Dadurchwerdendie Gehweganlaauszubauen. gen verbreitert,so dass eine erheblichverbesserte entSituationfür den Fußgängerverkehr steht.Auf der nördlichenSeitein Höhevon HausNr. 7 bis gegenüberHaus Nr. 16 werden Kfz-Parkstände in die Gehweganlage integriert. Auf der südlichenSeitekannim Rahmender SIVO auf der Fahrbahngeparktwerden.Die Gehwegewerdenin Pflasterbauweise und die Fahrbahnin Asphaltbauweise hergestellt.Die Maßnahmesoll unterVollspenungder Alten KölnerStr.unterBerücksichtigung werden. desAnlieger-undAnlieferverkehrs durchgefuhrt Herr Wehr, AnliegerAlte KölnerStr. 5, fragt, ob es richtigsei, dass Parkplätzevor dem Haus-Nr. 5 vorgesehensindund erläutert,dasser einenGewerbebetrieb besitze,der genau in Höheder Parkplatzstandorte beliefertwürde.Zu demsei heutein diesemBereichein Halteverbotsschild aufgestellt.Hen Kleine-Erwig antwortet,dassdie Anlieferungssituation sowie die Halteverbotssituation angepasstwird. überprüftundggf.die Planungdementsprechend Frau Speck,AnliegerinAlte KölnerStr. 20A, möchtezum Eineneine Begründungfür den Ausbauim Bereichdes ausreichenden Straßenaufbaus und fragt nach dem zeitlichenRahmen der Baumaßnahme. Her Braunerläutertdie Linienführung in diesemAusbaubereich und dass diese zu einer Gehwegverbreiterung auf der stidlichenGehwegseiteführt. Frau Speckfragtnochmal nachdem Grundder Veränderung in diesemBereich.HerrBraunweist auf die geringevorhandene von ca. 1,00m im Bereichvon HausNr. 2Obis 22 Gehwegbreite hin. Her Kleine-Erwig im vorderenBereichab Rathausstraße erklärt,dass die Gehweganlage mit einer Breitevon stellenweise 90 cm nichtden geltendenRichtlinienentsprecheund für den Fußgängerviel zu eng ist. DannerläutertHen Kleine-Enrigden Zeitrahmen.Die Planung wird nach Prüfungder Bürgeranregungen am 21.04.2010dem Tiefbau-und Ver(TVA) kehrsausschuss vorgestellt.Danachwird die der StadtPulheimzur Beschlussfassung Maßnahmeöffentlichausgeschrieben und am 22.06.2010im Haupt-und Finanzausschuss (HFA)der StadtPulheimvergeben.Anschließend Firmamit der Auswirddie preisgünstigste führungder Maßnahmebeauftragt.In der zweitenJulihälfteist der Baubeginnvorgesehen, die Bauzeitwird ca. 4-6 Wochenbetragen. gibtzu bedenken,dasseineVollspemlngwährendder EineAnliegerin(ApothekeTittelbach) führenwird, zuBaumaßnahme zu Problemenmit der Anfahrbarkeit der KundenparkpläEe demwirddie Apotheke6 x täglichvon derAltenKölner$tr. aus beliefert.Herr Braunantwortet, dassauchwährendder Baumaßnahme dieAnliegerin die Alte KölnerStr. einfahrenkönerläutertergänzend, nen, jedoch mit Behinderungen rechnenmtissen.Hen Kleine-Enrvig dassi. d. R. eineAnliegerbefahrbarkeit erhaltenbleibtund in Abstimmungmit der Bauleitung auf die Bedürfnisseder AnliegerRücksichtgenommenwird,machtaberauchdeutlich,dass für die Anliegerkommenwird. Mit einer es durch die Baumaßnahme zu Einschränkungen der Grundstückemussgekurzfristigen, bis zu einenTag andauernden ,,Nichtbefahrbarkeit" bei einerfruhzeitigen rechnetwerden.Allerdingslassensich insbesondere Anlieferprobleme AbspracheadschenAnlieger,Bauleitung und Baufirmai. d. R. immerlösen. HerrRöhrig,AnliegerVenloerStr. 133,hat den Einwand,dassvon der 97 m langenErneuerungslängenur rd. 55 m offensichtlich schadhaftsind, der vordereTeil zur Rathausstraße aberin gutemZustandsei.Zudemstellesichdie Frage,warumbeimdamaligenAusbaudes Teilstücksim BereichRathausstraße nichtdie Alte KölnerStr. komplettausgebautwurde. weil sie in Rathausnähe Außerdemhabeer den Eindruck,die Maßnahmewird durchgeführt verneint liegt und die Stadt die Straßeauf Kostender Bürgererneuere.Herr Kleine-Erwig sei der mittlereTeil der undAusbau.Nachweislich einenZusammenhang von Rathausnähe Straßemarode.Zudemtragedie Stadteinennichtunerheblichen TeilderAusbaukosten. Der Hinweis,dass der vordereTeil der Alten KölnerStr. nachAnsichtder Anliegerin gutemZustandist,wirdaufgenommen. Herr Röhrigmeint,dass die Straßezum StommelnerBuschweitausschadhaftersei, dort wimmelees nur so von Schlaglöchern und eine Erneuerungsei dort weitauswichtiger.Jedochwärdehier keineErneuerungstattfinden, da nachseinerMeinunghier die Stadt keine Beiträgeerhebenkann.Herr Kleine-Erwig erwidert,dass der 1. Teil der Straßezum StommelnerBuscheine Kreisstraßesei und somitnichtin der Zuständigkeit der Stadtliege.Die gehe gegen Bedeutungdes weiterführenden Teils,zum Wald hin, Null.lm Stadtgebietgebe Hier müssedie Veres mehrereStraßendie eine hohe Sanierungsbedürftigkeit aufi^/eisen. waltungPrioritätensetzenund innerstädtische Straßenseiennun malwichtigerals ländliche Wege.Allerdingsbefreiedies die Stadtnichtvon der Verkehrssicherungspflicht. Die angesprocheneStraßewird nochmalsbegutachtet. Herr Saßenjun., AnliegerAlte KölnerStr. 20, erklärt,dasser keinenVorteilim Ausbaudes vorderenTeilsder Alten KölnerStr. sieht.Er ziehtdie Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung in Zweifel.Herr Kleine-Erwig verweistbezüglichder Beitragserhebung auf HerrnEndersund erklärt,dass selbstbei einem Ausbau'des vorderenBereichstrotzdemalle Anlieger "Nicht beitragspflichtig sind,z.B. auch die Anliegerdes StommelnerTores.Er erläutertnochmals die Notwendigkeit der Erneuerungder Alten KölnerStr. im mittlerenBereich.lm Rahmen dieserErneuerungsei es sinnvoll,die Defizitein der Gehwegbreite im vorderenBereichzu beseitigen.Zudemkönneer keineAussagedarübertreffen,warumdie Straßedamalsnicht komplettausgebautwurde,da er zu diesemZeitpunktnoch nichtfür die StadtPulheimtätig war. Herr Braunerklärthiezu, dassim Rahmender städtebaulichen Neuordnungund der Errichtungdes KomplexesStommelner Tor im Jahre1999-2000 die Alte KölnerStr.,welchevorher geradlinigauf die Steinstr.führte,auf die VenloerStr. umgelegtund bis zur jetzigenTiefgarageneinfahrt ausgebautwurde.Aus damaligerSichtbestandkeineNotwendigkeit die Straße weiterauszubauen. Frau Tibi, AnliegerinAlte KölnerStr. 22, erläutert,dass die Straße1989ausgebautwurde und sie viel bezahlenmusste.Zudem mussteftir den Ausbau der Straße ein Teil ihres Grundstücks(Gartenland) abgegebenwerden.Frau Tibi erklärtihre Zufriedenheitmit dem jetzigenAusbauzustand der AltenKölnerStr.im vorderenBereich. Herr Keller,AnliegerVenloerStr.135,möchtewissen,wie sich die Planungvor seinem Grundstück( Flurstück410)darstellt. Herr Braunerläutert,dassdie Böschungvor HerrnKellersGrundstückmit einerStützmauer abgefangen Breite wird und der Gehwegdort in einerdem übrigenGehwegentsprechenden hergestellt wird. Herr Saßensen., AnliegerAlte KölnerStr. 20, vermutet,dass eine Umlegungdes Kanals notwendigseinwird. Herr Enderserläutert,dass die Beiträgeauf Grundlagedes kommunalenAbgabegesetzes erhobenwerden.DiegrobenVorgabenergebensichaus diesemGesetz,die Detailssindder Beitragssatzung der Stadt Pulheimzu entnehmen.Die Stadt ist hinsichtlicheiner Erneuerung und einerVerbesserung einerStraßeberechtigt,Beiträgezu erheben.Ob im Einzelfall die hiezu erforderlichen Voraussetzungen vorliegen,mussauchtiber die Bauphasegeprüft und dokumentiert in der Mitteder Alten KölnerStr. rechtfertige werden.Das Schadensbild eine Erneuerungin diesemBereich.lm vorderenBereich,zur Rathausstraße hin, seiendie Ausbaumotiveandersgelagert.Hier sollendurchdie Gehwegverbreiterung erstmaligauskömmlichestandardgerechte Breitengeschaffenwerden.Dies wirkt sich vorteilhaftauf die Benutzbarkeit durchFußgängeraus,so dassaus heutigerPrognosesicht die Voraussetzungen einerbeitragsfähigen Verbesserungsmaßnahme vorliegen. EinigeAnliegergebenan, an demTeil der Straßezu liegen,der nachihrerAuffassungstraßenbaulichnichtverändertwerdensoll.lhnenstelltsichdie Frage,warumsie an den Kosten beteiligtwerden sollen. Hiezu führt Hen Enders aus, dass die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung eine Begrenzungabzurechnender Anlagendurch äußerlicherkennbare Merkmalefordert.Als solcheMerkmalewerdeninsbesondere einmündendeStraßenanerkannt.Daherergibtsich als Abrechnungsabschnitt der Teil der Alten KötnerStraße,der von den StraßenRathausstraße und VenloerStr. begrenztwird.InnerhalbdieserAbschnitteunterliegenalle Grundstückenach Maßgabeder städtischenStraßenbaubeitragssatzung der Beitragspflicht, unabhängigdavon,ob sie unmittelbar oder nur mittelbaran dem Ausbauabschnittliegen. Gemäßder aktuellenStraßenbaubeitragssaEung ergebensichauf der Grundlageder zurzeit (groben) Kostenschätzung vorliegenden folgendeBeiträgebzw.Vorausleistungen: Die Stadtträgt 30% und die Anliegertragen70o/oderGehwegkosten. Bei der Fahrbahntragen StadtundAnliegerje 50%der Kosten. Die auf die Anliegerentfallenden KostensindnachMaßgabeder Satzungauf der Grundlage der Grundstücksflächen zu verteilen.HierbeiwerdendurchZuschlägeauch Unterschiede in der baulichenAusbaubarkeit(Vollgeschossanzahl) berücksichtigt. Da zum heutigenZeitpunktnochzahlreicheFragenzu pnifensind und die Kostenschätzungsgrundlage erst nach Abschlussdes Ausschreibungsverfahrens ausreichende einefür Beitragsprognosen Qualität habenwird,ist folgendesErhebungsverfahren geplant: 1) Erhebungvon Vorausleistungen in Höhevon etwa 50% der sich auf der Grundlage heutigerKostenschätzung ergebendenAnliegeranteile mit Beginnder straßenbaulichenArbeiten. 2) Erhebungder endgültigenStraßenbaubeiträge auf der Grundlageder endgültigen, geprüften durch das Ingenieurbüround das städtischeRechnungsprüfungsamt Schlussrechnungen. DerGesetzgeber siehthierfüreinenZeitraumvon 4 Jahrennach Abschlussder Baumassnahme vor. Angesichtsder Komplexitätder Beitrags-/ Vorausleistungsberechnung und der durch das Steuergeheimnis vorgegebenen eingeschränkten Möglichkeiten einer öffentlichenBekanntgabeder im EinzelfallzuleistendenForderungen, schlägtHerrEndersvor, im Anschlussan die Bürgerversammlung trberdie zu enryartenden betroffeneAnliegerin Einzelgesprächen Vorausleistungen zu informieren. Allerdingsweist Herr Endersnochmafsdaraufhin, dass letztendlich die endgtiltigen,durch geprüfteSchlussrechnungen zu belegendeKostenund deren dann vorzunehmendesatzungsgemäße Verteilung maßgeblich sind. EineAnliegerin(Namewurdenichtgenannt)fragtnachdem Basiswert.Herr Endersantwortet, dass für die Herstellungder Gehwege82.000€ und ftlr die Herstellungder Fahrbahn 50.000€ veranschlagt wurden.Hen Kleine-Erwig betont,dasses sich hierbeium Schätzungen handelt,die auf Grundlagevon Erfahrungswerten beruhenund weistauf die öffentliche Ausschreibung hin,welcheden endgültigen Angebotspreis ergibt.Herr Endersweistdaraufhin,dassdie Kostensichverändemkönnen. 4 Herr Saßensen. beschwertsich,der Verkehrlaufejetä schonauf Grundder engenStraße und der Parksituation überdie Gehwegeund er hat die Befürchtung, dass nachAbschluss der MaßnahmedieserZustandverschärftwird und die Gehwege,,kaputt"gefahrenwerden. Er weistdaraufhin, dasser schon 12.000€ an Beiträgenbezahlenmusste.Er verweistauf die Lärmbelastung und fragt nach Maßnahmen, welchedie Benutzungder Gehwegesicherer machen(2.8.den Einbauvon Pollern).Zudemhabeer schonmal einenAntragauf Anlegung einesZebrastreifens gestellt.Er äußert,dass man sich als Btirger(verkehrstechnisch) nicht mehr sicher fühlt. Herr Kleine-Enryig erklärt,dass die Alte Kölner Str. eine Haupterschließungsstr. mit Durchgangsverkehr ist. Wenn die Alte Kölnerals Anliegerstraße eingestuftwürde,wärendie Beitragssätze für die Anliegernoch höher.Des Weiterenerläutert Herr Kleine-Erwig, dassdurchdie engereFahrbahngestaltung aucheine geringeGeschwindigkeitsreduzierung zu erwartenist. Abspenpollersind in der Straßeaugenscheinlich nicht notwendig,der Unterhaltungsaufinrand hierftirist vielzu hochunddie Gehwegemüssendazu nochbreiterangelegtwerden.Durchdas Parkenim Gehwegbereich auf der nördlichenSeite und das Parkenauf der Fahrbahnmit Hochbordabgetrenntauf der südlichenSeitedürftedie jetzigeSituationder befahrenenGehwegeentschärftsein.EinesichereQuerungsmöglichkeit wird zudeman der EckeAlte KölnerStr. / Rathausstraße angelegt.Er weistauch noch mal daraufhin, dass man nichtalle Raserbzw.verkehrswidrige Fahreraufhaltenkann.Herr Saßen sen.wiederholtseineAnmerkungbzgl.des Befahrensder Gehwegedurchden öffentlichen Verkehr.Her Braunerläutertdaraufhinnochmalsdie Planungmit dem Hinweisauf Parkenim Gehwegbereich auf der nördlichenSeiteund Hochbordsteine und Parkenauf der Fahrbahnauf der südlichen Seite.HerrSaßensen.behart auf seinerMeinungund der ForderungnachAbsperrpollern. Herr Kleine-Erwig wiederholt,dasseineAbsperrungdurch Poller nichtvorgesehenist. Herr Saßensen.führt an, dass im StadtgebietüberallPollerstehen(2.8. am Rathaus)und dass man die Situationin der Alten KölnerStraßedamit entschärfenkönnte.Hen KleineErwigbetontnoch mal, dass die geplanteFahrbahnbreite bei einseitiggeparktenFahrzeugenfür den öffentlichen Verkehrvölligausreichend ist. Die AnliegerinAlte KölnerStr. 14 (FrauRösselgem.Teilnehmerliste) erklärtebenfalls,dass diejetzigeParksituation sehrbeengtist. HerrKellerfragt,wie er mit einemAnhängerauf seinGrundstück kommensofl. Herr Wehr,AnliegerAlte KölnerStr. 5, beklagtnochmalsdie Situationvor seinemGrundstück(Zuparkender Einfahrttrotz Halteverbotsschild) sowiean der Apotheke.Er befürchtet, dass durchdie Planungdie Parkprobleme nochgrößerwerdenund mehrAutos wild abgestellt werden.Zudem bezweifeltHerr Wehr bei der vorliegendenPlanungdie problemlose Zufahrtsmöglichkeit zur Tiefgarage.Hen Braunerklärt,dass durch die Verbreiterungdes Gehwegesdie Einfahrsituation zur Tiefgaragegünstigerwird. Herr Wehr bezweifeltdies. Herr Kleine-Erwig sagt eine nochmaligeÜberprttfung mittelsSchleppkurdes Sachverhalts venprüfungfür diesenBereichzu. Des WeiterenerklärtHerr Kleine-Erwig, dass auf Grund der Planungein widerrechtliches Parkenerschwertwird. Frau Rösselschildert,dass im Bereichihrer Einfahrtein Halteverbotsschild steht. Dieses wird abermissachtetund ihre Einfahrtzugeparkt,da sie scheinbarauchim Dunkelnübersehenwirdund bittetum eineVersetzungdes Schildes. DieVerwaltungnimmtden Hinweisauf. Frau Speck fragt, ob generellein Anwohnerparken eingeführtwerden kann. Herr KleineErwigenryidert, dass das Tiefbauamtfür dieseFragenichtzuständigist und das Ordnungsamt diesin vergleichbaren Bereichenschonmit negativemErgebnisgeprüfthabe. Herr Saßenjun. fragt,welchebeitragsrechtlichen es habe,wenn ein Gericht Auswirkungen feststellenwürde,dass der AusbaukeineErneuerungund/oderVerbesserung sei. Her Enders antwortet,dass in diesemFalldie nichtbeitragsfähigen Kostenaus der Beitragberechnung herausgerechnet werden.Herr Endersweist daraufhin,dass sich z.B. auch für den vorderenBereichdas Bildwährendder Bauphaseändernkann,wenn beispielsweise festgestelltwürde,dassnichtüberallein ausreichender Unterbauvorhandenist. Er erklärt,dassdie genau dokumentiertwird und erläutertnochmalsdie VorgeBauphasedementsprechend (Vorausleistung, hensweiseder Beitragserhebung endgültigeAbrechnungnach Maßnahmenabschluss). AußerdemmachtHen Endersdeutlich,dassjedemAnliegerdie Klagemöglichkeitgegendie Beitragserhebung offensteht. Herr Saßenjun. fragt nachZuschüssendurchLandesmittel. Herr Kleine-Ent/ig erklärt,dass gibt. Zudem hat es einen Zuschussaus Landesmitteln nur für eine Hauptverkehrsstraße auchdannerst die Stadtdas kommunale Der dannverbleibenAbgabegesetz anzuwenden. de Betragwürdedannbezuschusst. HerrEndersweistdaraufhin,dassdie Frageschonsehr speziellsei und diesden RahmendieserVeranstaltung sprengt. Herr Kuijpers,AnliegerAlte KölnerStr. 4, befürchtet,dass nachAbschlussder Maßnahme die Straßenoberfläche wegenevtl.erforderlicher Kanalarbeiten oderdergleichenerneutaufgebrochenwerden muss. Herr Kleine-Eruigverneintdies. Die Versorgungsunternehmen sind informiertund werdennochmalsüber die Maßnahmeinformiert,somit verbleibtgenügendZeit,um ggf. reagierenzu können. Herr Kellermöchtein diesemZusammenhang wissen,wie alt denn der Kanalsei. Seiner Meinungnachsei er völligmarode. DieVerwaltungnimmtden Hinweisauf undsicherteinenochmaligePrüfungzu. Eigentümer.Herr Enderserklärt, Ein Anliegerfragt nach der Anzahlder beitragspflichtigen dass die Abrechnungüber die Anzahlder Grundstrlcke wird. Hen Kellerfragt durchgeführt nach der Art der Wertungder einzelnenGrundstücke. Herr Endersweist hier nochmalsauf die zeitlichnachfolgende Einzelgesprächsmöglichkeit hin. benannthaben,Her Hen Saßenjun. möchtedie Rechtsgrundlage für die Vorauszahlungen (KAG)ist. Enderserklärt,dassdiesder S 8 des kommunalen Abgabegesetzes HerrWehrfragt nachder Möglichkeit, die Beitragshöhe telefonischzu erfragen.Herr Enders bejahtdies. Eine Anliegerinfragt, ob die Maßnahmegenerellfeststehe,inwiefernder Bürgereine Einstattgefunflussnahmehat und ob Altemativuntersuchungen der Ausbauvariante hinsichtlich grundsätzlich eine die Maßnahme den haben.Herr Kleine-Erwig erläutertdaraufhin,dass finanzielleMittelfür Angelegenheit der Stadt ist. Der Rat hat im Jahre2008 beschlossen, vorbereidieseMaßnahmezur Verfägungzu stellen.DasTiefbauamthat die Baumaßnahme tet und wird dieseam 21.04um 17:00im TVA vorstellen.Dieserwird die Maßnahmedann beteiligt.Hingebeschließen. Die Anliegerwerdennichtbei der Notwendigkeitsentscheidung gen könnensie bei der Planungbeteiligtwerden.Die Notwendigkeit ist für die Alte Kölner Str.gegeben. schonmal bezahltzu habenund er es nicht Herr Kellermerktan, seinenEinfahrtsbereich einsehe,wiederholtBeiträgeleistenzu müssen.Er fragt,ob die Möglichkeitbestehe,seinen antwortet,dass eine Stückelungder GehEinfahrtsbereich Hen Kleine-Erwig auszulassen. wegeteurerwird als ein kompletterAusbau,er machtnochmalsdie Kostenverteilung an alle Anliegerdeutlich. Herr Saßensen. verstehtnach eigenenWortenden Sinn der Baumaßnahme im vorderen BereichnichtundweistnochmalsaufdenseinerMeinungnachgutenZustandhin. Herr Kleine-Erwig vennreist auf den TVA,dortwirddie Maßnahmevorgestellt.Dabeiwird der Ausbaudes vorderenTeilszur Diskussiongestellt.Der mittlereTeil ist abgängigund die Erneuerungsbedürftigkeit offensichtlich. Her Saßensen. erkundigtsich nach der Möglichkeit einer Begehungmit dem WA. Her Kleine-Enrigenridert,dass dem TVA die Situationbekanntist. Die Bürgerkönnenaber in der Ausschusssitzung ihrAnfiegenvorbringen.Herr Saßen sen. bezweifeltdie Chanceals Brlrgerim AusschussVeränderungen der Planungherbeiführenzu können.Herr Kleine-Erwig erklärtnochmalsdas Procedereder Planungsvorstellungim TVA und machtdeutlich,dassdie Wtinscheund Bedenkender Bürgersowiedie Niederschrift gestelltwerden. dieserVeranstaltung im TVA zur Diskussion HerrSaßenjun. meint,die Stadtmüssenachweisen, dassder Ausbauim vorderenBereich eineVerbesserung der Situationdarstelleund ein Interessenskonflikt bestehe,da die Anlieger naturgemäßeinen kostengeringen Ausbauwünschenund die Stadt nach Möglichkeit einenVollausbauanstrebe.Hen Endersbestätigt,dassdie Beweislastbei der Stadtliegtund venryeist auf dasAusbaumotiv im TVA. des Tiefbauamtes unddie Entscheidung Herr Lang,AnliegerAlte KölnerStr. 4, erkundigtsich, ob verschiedeneSzenarienbei der in AsphaltPlanungberücksichtigt wurden(2. B: eine kostengünstigere Gehweggestaltung bauweise).Hen Braunbetont,dasses sichbei derAusbauformund den Materialienum Mindestanforderungen handelt.Hen Kleine-Erwig erklärt,warumdie Pflasterbauweise im Gehweg ausgeführtwird (überfahrbar, Versorgungsunterhaltbar,keineFlickenbei Arbeitender nehmen)und fasst nochmalsdie weitereVorgehensweise kuz zusammen.Er betont,dass Möglichkeiten einerEinsichtin das ProtokollsowieeinerTeilnahmeam WA für die Anlieger bestehen.Die Vorlagedes Tiefbauamtes zur TVA-Sitzungwird im lnterneteingestellt.Zugenannt. demwurdendie Kontaktdaten Tel.02238-808-0 undtiefbauamt@pulheim.de Herr Saßensen. möchtewissen,ob bezüglichder Beitragserhebung eine Stundungoder Ratenzahlung möglichist.HerrEndersbejahtdiesundverweistauf die Einzelgespräche. Damitendetdie Veranstaltung. EinigeBürgernutzendie Möglichkeitzu Einzelgesprächen mit HerrnEnders(bisca.21 45uhr;. 4M JürgenMüller Schriftführer @| v , 6 6 , 6 0 gesehen: ryf OlafKleine-Erwig AmtsleiterTiefbauamt