Daten
Kommune
Pulheim
Größe
2,4 MB
Datum
28.04.2010
Erstellt
28.04.10, 19:38
Aktualisiert
28.04.10, 19:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksregierung Köln
Regionalrat
Sachgebiet:
Regionalplanung
– Regionalmonitoring –
Drucksache Nr.: RR 20/2010
3. Sitzungsperiode
Köln, den 03. März 2010
Vorlage für die
2. Sitzung des Regionalrates am 19. März 2010
TOP 8
Regionales Siedlungsflächenmanagement –
Flächenreport 2010
Berichterstatter:
Herr Schilling,
Herr Prickartz,
Herr Michel,
Anlage:
Regionales Siedlungsflächenmanagement –
Flächenreport 2010
(24 Seiten)
Dez.32,
Dez.32,
Dez.32
Tel: 0221-147-2356
Tel: 0221-147-2320
Tel: 0221-147-3594
Beschlussvorschlag:
Der Regionalrat nimmt den Bericht zum „Regionalen Siedlungsflächenmanagement“
zur Kenntnis und beauftragt die Regionalplanungsbehörde, in Zusammenarbeit mit
den Kommunen des Regierungsbezirks Köln die Bauflächenreserveerhebung fortzuschreiben.
Rückfragen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Regionalrates unter der Telefonnummer: 0221 / 147-2397
Bezirksregierung Köln
Regionales Siedlungsflächenmanagement
Flächenreport 2010
Von der Erhebung der Bauflächenreserven zum
Siedlungsflächenmanagement
Stand: Februar 2010
2. Regionalratssitzung am 19. März 2010
Anlage 1 zu TOP 8 (Drucksache, Nr. : RR 20/2010)
www.brk.nrw.de
Impressum
Herausgeber
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2–10
50667 Köln
Tel.: 0221/ 147-0
Fax: 0221/ 147-3185
poststelle@brk.nrw.de
www.brk.nrw.de
Redaktionelle Bearbeitung, Layout, Karteninhalte,
Bilder und Grafiken
Bezirksregierung Köln
© Geobasisdaten
Land NRW, Bonn
Druck und Weiterverarbeitung
Bezirksregierung Köln
Information
Bezirksregierung Köln
Abteilung 3:
Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht, Wirtschaft
Dezernat 32: Regionalentwicklung, Braunkohle
Telefon: 0221 / 147-2032
Regionalplanungsbehörde:
Telefon: 0221 / 147-2351 oder
Telefon: 0221 / 147-3516
Fax: 0221 / 147-2905
eMail: gep@brk.nrw.de
Bezirksregierung Köln
Februar 2010
Regionales Siedlungsflächenmanagement – Flächenreport 2010
Von der Erhebung der Bauflächenreserven zum Siedlungsflächenmanagement
INHALTSVERZEICHNIS
Kapitel
Seite
Thema
INHALTSVERZEICHNIS
1
I.
Nachhaltige Entwicklung und Flächenverbrauch
3
II.
Regionales Siedlungsflächenmanagement im Regierungsbezirk Köln
5
III.
Bauflächenreserveerhebung
8
a. Methodik
8
IV.
b. Auswertung der Bestandsaufnahme
11
Vorgehen und Arbeitsprogramm
23
– 1 –
– 2 –
Bezirksregierung Köln
Februar 2010
Regionales Siedlungsflächenmanagement – Flächenreport 2010
Von der Erhebung der Bauflächenreserven zum Siedlungsflächenmanagement
I.
Nachhaltige Entwicklung und Flächenverbrauch
Die nachhaltige Siedlungsentwicklung und die damit verbundene weitere Reduzierung
des Flächenverbrauchs durch Siedlung und Verkehr ist ein klassisches Ziel der
Raumordnung und Landesplanung. Als normative Vorgabe findet sich dieser
Handlungsauftrag im Raumordnungsgesetz (ROG), dem Landesentwicklungsplan
(LEP) NRW und dem Landesentwicklungsprogramm (LEPro) NRW wieder. Zudem
haben sich auch die wichtigsten rechtlichen und programmatischen Vorgaben der
Bauleitplanung, wie beispielsweise das BauGB, der nachhaltigen Entwicklung
verpflichtet. Dessen ungeachtet ist für den Bereich der Regionalplanung festzustellen,
dass diese Aufgabe in der Vergangenheit lediglich als Leitlinie verstanden wurde,
konkrete planerische Umsetzungen hingegen nur vereinzelt in Modellprojekten
erfolgten.
Die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung aus dem Jahr 2002, die
von der jetzigen Regierungskoalition übernommen wurde, setzte die Verringerung des
Flächenverbrauchs als Kernbereich auf die Agenda. Damit ist für alle betroffenen
Politik- und Fachbereiche das klare Ziel gesetzt worden, die Flächeninanspruchnahme
für Siedlung und Verkehr im Jahr 2020 auf 30 ha pro Tag deutschlandweit zu
reduzieren. Noch im Jahr 2006 lag die Flächeninanspruchnahme bei ca. 113 ha pro
Tag. Ohne den Einsatz wirksamer Instrumente der Flächenhaushaltspolitik auf Bundes, Länder- und kommunaler Ebene wird das 30 ha-Ziel nicht erreicht werden können.
Auch in Nordrhein-Westfalen ist die Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungsund Verkehrszwecke in der Vergangenheit mit durchschnittlich 15,5 ha pro Tag auf
hohem Niveau. Dies veranlasste die Landesregierung NRW zur Gründung der „Allianz
für die Fläche“. Hier haben sich die unterschiedlichsten Institutionen und Verbände der
Flächennutzer und Flächenschützer auf das Ziel verständigt, den Verbrauch auf ein
ökologisch und ökonomisch vertretbares Maß zu begrenzen. Dies soll sowohl durch
eine verbesserte Bewusstseinsbildung für das Problem des Flächenverbrauchs als auch
die Erarbeitung konkreter Umsetzungsmaßnahmen geschehen.
Der Regierungsbezirk Köln gehört mit einer Bevölkerungsdichte von 595 EW/km2 zu
einer der dicht besiedelsten Regionen in Europa. Die Flächenkonkurrenz ist
entsprechend ausgeprägt. Der tägliche Verbrauch an Freiflächen zu Gunsten von
Siedlungs- und Verkehrsbereichen lag in den letzten 10 Jahren bei durchschnittlich
3,2 ha pro Tag. Diese Zahlen zeigen, dass es auch auf der regionalen Ebene einen
Handlungsbedarf für die Strategie einer nachhaltigen Flächennutzung gibt.
Der stetig fortlaufende Flächenverbrauch hat sich trotz der in den letzten Jahren auch
im Regierungsbezirk Köln leicht sinkenden bzw. stagnierenden Einwohnerzahl nicht
signifikant verringert. Zur Begründung können dazu eine Reihe von Ursachen
angeführt werden: die individuelle Wohnfläche (Wohnfläche/Einwohner) steigt stetig
an, die Haushaltsgrößen werden kleiner (mehr 1 Personenhaushalte) und die Anzahl
der Haushalte steigt, Wohnformen und Altersklassen verändern sich, die Anzahl der
– 3 –
Bezirksregierung Köln
Februar 2010
Regionales Siedlungsflächenmanagement – Flächenreport 2010
Von der Erhebung der Bauflächenreserven zum Siedlungsflächenmanagement
Beschäftigten steigt. Diese Entwicklungen beeinflussen direkt den Flächenverbrauch.
Dem gegenüber stehen eine ständig steigende Zahl von Brachflächen oder
leerstehenden Gebäuden. Festzustellen ist, dass es bei diesen Entwicklungen deutliche
Unterschiede nicht nur zwischen den Regionen selbst sondern bereits innerhalb der
regionalen Teilräume gibt.
Der nach wie vor hohe Flächenverbrauch zeigt, dass die Steuerung mit den bislang
angewandten Methoden und Instrumenten nicht die erwünschte Wirkung zeigt.
Wesentliche Voraussetzung dazu ist es, dass alle einschlägigen Fachpolitiken mit ihren
Regelungsinstrumenten aktiv zum Flächensparen beitragen. Die Maßnahmen der
Raumordnung und Bauleitplanung allein sind nicht ausreichend, vielmehr gilt es auch
fiskalische, ökonomische oder rechtliche Instrumente entsprechend zu nutzen.
Die Landes- und Regionalplanung muss dazu ihren Beitrag leisten.
Der Wert von Fläche
Flächen und Böden sind eine wertvolle, unvermehrbare Ressource. Flächenverbrauch
führt zu ökologischen und speziell vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden
demographischen Entwicklung zunehmend auch zu ökonomischen Problemen.
Das weitere Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsflächen hat eine zunehmende
Zerschneidung und Fragmentierung der Landschaft zur Folge. Dem folgen negative
Auswirkungen für die vielfältigen Schutz- und Sozialfunktionen (u.a. biologische
Vielfalt, Erholung) sowie für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung.
Neue Siedlungsflächen werden nur in geringem Maß in den bestehenden
Siedlungsbestand integriert oder an diesen angegliedert. In Agglomerationsräumen wie
der Region Köln stehen die Freiflächen in der Nähe von Kernstädten unter besonders
hohem Druck.
Darüber hinaus geht die Ausweitung der Siedlungs- und Verkehrsflächen in
erheblichen Teilen zu Lasten von Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit. Diese
Flächen gehen dauerhaft für die Erzeugung von Lebensmitteln und nachwachsenden
Rohstoffen verloren.
Demographischer Wandel und Flächeninanspruchnahme
Auch aus ökonomischer und sozialer Sicht führt die anhaltende Zersiedlung zu
negativen Entwicklungen. Der zu erwartende Bevölkerungsrückgang begünstigt
grundsätzlich einen Rückgang des Siedlungsflächenverbrauchs. Andere Teilprozesse
des demographischen Wandels, wie die Alterung und Individualisierung der
Gesellschaft, wirken jedoch durch die verringerten Haushaltsgrößen oder den
steigenden pro-Kopf-Verbrauch an Wohnfläche in die entgegengesetzte Richtung.
– 4 –
Bezirksregierung Köln
Februar 2010
Regionales Siedlungsflächenmanagement – Flächenreport 2010
Von der Erhebung der Bauflächenreserven zum Siedlungsflächenmanagement
Rückläufige Bevölkerungszahlen führen damit keinesfalls automatisch zu einem Stopp
der Flächeninanspruchnahme (ILS, 2010)1.
„Eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme ist jedoch vor dem Hintergrund des
demographischen Wandels nicht nur ökologisch sondern auch ökonomisch geboten.
Rückläufige Bevölkerungszahlen führen zu einer Abnahme der Siedlungsdichte und
damit zu steigenden Infrastrukturkosten pro Einwohner, da der hohe Fixkostenanteil
vieler Infrastrukturen von einer geringen Anzahl an Nutzern aufgebracht werden muss.
Jede zusätzliche Flächeninanspruchnahme verschärft dieses Problem.
Wenn der Neubau weiterhin vor allem am Siedlungsrand stattfindet, während die
Bausubstanz im innenstadtnahen Bereich altert, besteht die Gefahr, dass dort bei
rückläufigen Bevölkerungszahlen eine Abwärtsspirale aus mangelnder Sanierung und
zunehmenden Leerständen entsteht. Vor dem Hintergrund der demographischen
Entwicklung erhalten damit die Argumente zugunsten einer Innenentwicklung und
einer Wiedernutzung brachfallender Flächen zusätzliches Gewicht“ (ILS, 2010).
II.
Regionales Siedlungsflächenmanagement im Regierungsbezirk Köln
„Regionales Siedlungsflächenmanagement“ – Aufgabe der Regional- und
Bauleitplanung
Die Regionalplanungsbehörde sieht sich somit verpflichtet, im Regierungsbezirk Köln
die gesamtgesellschaftliche Herausforderung einer nachhaltigen Flächennutzung sowie
die entsprechenden bundes- und landesrechtlichen Vorgaben umzusetzen. Die
Regionalplanung wird sich über ihre koordinierende Funktion und mit den ihr zur
Verfügung stehenden Steuerungsinstrumenten für eine effektive Flächennutzung
einsetzen.
Der kommunalen Bauleitplanung kommt beim Flächenverbrauch eine Schlüsselrolle
zu; hier sind die mit Abstand größten Bedarfe zu verzeichnen. Die Vertreter der
kommunalen Spitzenverbände unterstützen grundsätzlich das Ziel zur Reduzierung der
Flächeninanspruchnahme. Der Zuweisung von Planungskontingenten stehen sie indes
kritisch gegenüber, da dies die kommunale Planungshoheit verletzen könnte. Als
wesentliche Maßnahmen werden von den Städten und Gemeinden vielmehr eine
verstärkte Innenentwicklung, die Revitalisierung von Brachen, die Nutzung
leerstehender Bausubstanz sowie eine angemessene Nachverdichtung genannt. Aus
Sicht der kommunalen Vertreter sind dabei die finanzpolitischen Rahmenbedingungen
des Bundes und der Länder wesentliche Grundlagen zur Erreichung dieser Vorgaben.
Der Städtebau und die Stadtplanung haben das Handlungserfordernis erkannt. Das
Forschungsministerium des Bundes hat mit REFINA (Forschung für die Reduzierung
der Flächeninanspruchnahme und nachhaltige Flächennutzung) ein aufwendiges
Forschungsprogramm unterstützt, das praxisgerechte Lösungen zum nachhaltigen
Siedlungsmanagement entwickeln soll. Die Kommunen in NRW haben für den
fachlichen Austausch das Forum Baulandmanagement gegründet, das Bauministerium
1
Demographischer Wandel in NRW, Seite 64 ff., ILS NRW 2010
– 5 –
Bezirksregierung Köln
Februar 2010
Regionales Siedlungsflächenmanagement – Flächenreport 2010
Von der Erhebung der Bauflächenreserven zum Siedlungsflächenmanagement
NRW hat u.a. das Pilotprojekt
Brachflächenproblematik aufgelegt.
„Flächenpool
NRW“
zur
Lösung
der
Die politischen Leitbilder zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung werden allein kaum
zu einer Reduzierung des Flächenverbrauchs führen. Dies gilt auch für die derzeitigen
rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen. Um in der Region, d.h. im
Regierungsbezirk Köln, eine effiziente Flächennutzung zu erreichen, müssen sowohl
die Regionalplanung als auch die kommunale Bauleitplanung die notwendigen Impulse
geben.
Dieser Handlungsauftrag wird sich zukünftig durch die derzeit in der
parlamentarischen Abstimmung befindlichen neu gefassten landesplanerischen
Regelungen, Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW und LEP 2025 NRW, konkretisieren.
Die Regionalplanungsbehörde Köln beabsichtigt demzufolge gemeinsam mit den
Kommunen den Aufbau eines `Regionalen Siedlungsflächenmanagements´. Darin sind
alle Maßnahmen zu bündeln, die die Bauleit- und Regionalplanung an Instrumenten
und Maßnahmen zur Verfügung stellen können, um in der Region eine bedarfsgerechte
Steuerung des Flächenverbrauches zu erreichen.
Möglichkeiten der Regionalplanung
Um eine weitere wirtschaftliche Entwicklung in der Region zu ermöglichen, wird es
hier auch zukünftig einen Bedarf an zusätzlichen Bau- und Verkehrsflächen geben.
Stärker als bislang wird sich dieser im Regierungsbezirk sehr unterschiedlich
darstellen. Zwischen den Städten und Gemeinden mit hohem prognostiziertem
Wachstum und Flächenbedarfen und den stagnierenden oder schrumpfenden
Kommunen ist ein regionaler Ausgleich anzustreben.
Neben dieser überörtlichen Steuerung wird sich zukünftig vor allem die Qualität des
Flächenwachstums ändern müssen: Statt einer Bebauung auf der grünen Wiese, d.h.
dem Verbrauch von Freifläche, werden die Innenentwicklung in den bestehenden
Ortslagen und die Wiedernutzbarmachung bereits bebauter Flächen oder Gebäude die
Herausforderung an die Planung und Politik darstellen.
Eine nachhaltige Siedlungsentwicklung ist ohne eine deutliche Steigerung der
Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden nicht zu erreichen.
Notwendige Voraussetzung dazu ist die realistische Erfassung und Bewertung der
Bauflächenreserven in den Kommunen des Regierungsbezirks. Dies ist zugleich die
Grundlage für ein regionales Siedlungsflächenmanagement.
Die in Kooperation von Regionalplanungsbehörde, Städten und Gemeinden zu
erarbeitende Datenbasis der Flächenreserven dient der Ermittlung zukünftiger
Flächenbedarfe und ist Ausgangspunkt für die in den nächsten Jahren anstehende
Überarbeitung des Regionalplanes. Anzustreben ist dabei, auf dieser Basis gemeinsam
ein regionalplanerisches Ziel- und Grundsatzkonzept zu entwickeln, das auch die
örtlichen und regionalen Unterschiede bei der Einwohner- und Siedlungsentwicklung
berücksichtigt. Die Verständigung auf die zukünftigen Bauflächenbedarfe in den
Kommunen oder Teilräumen wird dabei ein Aufgabenschwerpunkt sein.
– 6 –
Bezirksregierung Köln
Februar 2010
Regionales Siedlungsflächenmanagement – Flächenreport 2010
Von der Erhebung der Bauflächenreserven zum Siedlungsflächenmanagement
Die Bauflächenreserveerhebung soll kontinuierlich fortgeschrieben werden, so dass die
zukünftige Entwicklung des Flächenverbrauchs im Regierungsbezirk im Sinne eines
Monitorings nachvollzogen werden kann.
Neben dem Aufbau eines Bauflächenmonitorings und der Vereinbarung von weiteren
Entwicklungszielen wird die Regionalplanungsbehörde im Sinne eines `Regionalen
Siedlungsflächenmanagements´
weitere
Maßnahmen
zur
Steuerung
des
Flächenverbrauchs prüfen und umsetzen:
-
-
-
-
Die
Anpassung
zusätzlicher
Bauflächen
im
Rahmen
von
Flächennutzungsplanänderungen, die sich außerhalb der im Regionalplan
dargestellten Siedlungsbereiche befinden, wird nur noch nach Vorlage einer
(Gesamt-) Flächenbilanz der Kommune erfolgen. Die zukünftigen Bedarfe
der Ortsteile sind schlüssig zu begründen. Die Landesplanungsbehörde lässt
zur Zeit gutachterlich überprüfen, ob für die Bedarfsbegründung landesweit
verbindlich abgeleitete Bewertungskriterien anzuwenden sind.
Förderung der überörtlichen Zusammenarbeit: Die Darstellung neuer
Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) im Regionalplan setzt
eine kommunale Zusammenarbeit voraus. Neben der Planung
interkommunaler Gewerbegebiete werden als Grundlage zur gewerblichen
Entwicklung regionale Gewerbeflächenkonzepte erforderlich. Gleiches gilt
für regionale Einzelhandelskonzepte im Sinne des § 24a LEPro NRW.
Auf eine Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden bei der Planung neuer
Wohnsiedlungsbereiche wird hingewirkt (Beispiel :rak Bonn/Rhein-Sieg).
Regionale Beratungs- und Informationsangebote zur `Nachhaltigen
Siedlungsentwicklung´ für Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit werden
ausgebaut (Internetseite/ Veranstaltungen/ Fortbildungen etc.).
Die Abstimmung zwischen Regionalplanung und Förderprogrammen (EU,
Bund, Land) im Sinne der Innenentwicklung soll verbessert werden. Der
jährlichen Beratung – insbesondere des Städtebauförderungsprogramms im
Regionalrat – kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Für die Regionalplanungsbehörde Köln ist der nachhaltige Umgang mit der Fläche ein
wertvoller Beitrag zur Erhöhung der Standortqualität der Region. Dem Aufbau eines
`Regionalen Siedlungsflächenmanagements´ und der Umsetzung der aufgezeigten
Maßnahmen wird daher eine hohe Bedeutung beigemessen.
– 7 –
Bezirksregierung Köln
Februar 2010
Regionales Siedlungsflächenmanagement – Flächenreport 2010
Von der Erhebung der Bauflächenreserven zum Siedlungsflächenmanagement
III.
Bauflächenreserveerhebung
Die Erfassung der bauleitplanerisch gesicherten Flächenreserven für Wohnen und
Gewerbe in der Region ist der planerische und strategische Ausgangspunkt für eine
verbesserte Innenentwicklung und damit nachhaltigen Siedlungsentwicklung in den
Kommunen.
Die Regionalplanungsbehörde hatte den Regionalrat Köln bereits im Jahr 2005 mit
dem Vorhaben einer Bauflächenerfassung betraut. Die Städte und Gemeinden im
Regierungsbezirk sollten auf der Grundlage der Berichtspflicht nach § 14 Absatz 7
LPlG NRW aufgefordert werden, ihre Bauflächenreserven mitzuteilen. Mit dem
Hinweis, dies würde die Kommunen personell überlasten und die kommunale
Planungshoheit beschränken, wurde das Anliegen vom Regionalrat damals abgelehnt.
Der aktuell durch die Regionalplanungsbehörde verfolgte Ansatz zur Erfassung der
Reserveflächen legt eine andere als die im Jahr 2005 verfolgte Systematik zu Grunde.
Auf Basis der bekannten digitalen Daten der Flächennutzung, d.h. der Luftbilder und
rechtskräftigen Flächennutzungspläne (FNP), erfolgte eine Auswertung aller
potenziellen Bauflächen.
Die Ergebnisse wurden den Kommunen auf gemeinsamen Veranstaltungen mit den
Kreisen vorgestellt und anschließend den zuständigen Verwaltungen mit der Bitte um
Ergänzungen und Korrekturen zur Verfügung gestellt; etwa 20 % der angesprochenen
Städte und Gemeinden haben von diesem Angebot Gebrauch gemacht.
Diese Vorgehensweise zur Bauflächenerfassung verfolgen in ähnlicher Weise auch die
Regionalplanungsbehörden Düsseldorf und Arnsberg.
Die
angewandte
Erfassungssystematik
konzentriert
sich
auf
die
Innenentwicklungspotenziale in den Siedlungsbereichen. Die Außenentwicklung, d.h.
geeignete Bauflächen ohne Flächennutzungsplandarstellung sowie die klassischen
Außenbereichslagen, bleibt unberücksichtigt. Somit werden in ländlichen Bereichen
die Bauflächenreserven der Gemeinden zumeist größer sein als dies die Auswertung
der Regionalplanungsbehörde darstellt.
Des Weiteren konnten bei der dargestellten Auswertung Baulücken,
Nachverdichtungspotenziale oder umnutzbare bzw. brachgefallene Flächen, d.h. die
Bauflächenpotenziale im Bestand, nicht vollständig berücksichtigt werden. Diese
Angaben sind ohne Mitarbeit der kommunalen Verwaltungen vor Ort nicht zu erfassen.
a. Methodik
In den letzten drei Jahren erfolgte sukzessiv die Aufbereitung der digitalen Grundlagen
durch die Regionalplanungsbehörde.
Um den Arbeitsaufwand bei der Erfassung der Bauflächenreserven in einem
vertretbaren Rahmen zu halten und die Ergebnisse transparent darzustellen, war es
wichtig, nur die wesentlichen Merkmale aufzunehmen. Die Erhebung erfolgte daher
auf Grundlage der aktuellen Bauflächendarstellungen der rechtskräftigen FNP.
Außenbereichs- oder Bestandspotenziale (Baulücken, Nachverdichtung etc.) werden
– 8 –
Bezirksregierung Köln
Februar 2010
Regionales Siedlungsflächenmanagement – Flächenreport 2010
Von der Erhebung der Bauflächenreserven zum Siedlungsflächenmanagement
im Rahmen des regionalen Siedlungsflächenmanagements zunächst nicht als
planerische Entwicklungsflächen betrachtet.
Die Bauflächen der FNP wurden zu drei Flächentypen zusammengefasst: allgemeine
Bauflächenreserven (Wohnbauflächen (W), gemischte Bauflächen (M)), gewerbliche
Bauflächenreserven (gewerbliche Bauflächen (G, GE, GI)), sonstige
Bauflächenreserven (Sonderbauflächen (S), Sondergebiete (SO), Flächen für den
Gemeinbedarf (GM)).
Abb. 1: Bauflächentypen der Reserveerhebung
Des Weiteren war es relevant, vorab einheitliche Erfassungsstandards und -kriterien zu
definieren. Zunächst galt es festzulegen, ab wann eine Fläche als ungenutzt und damit
als Reserve gilt: Ungenutzte Bauflächen sind Flächen ohne Bebauung und/oder
aktueller Nutzung, die in der vorbereitenden Bauleitplanung für eine bauliche Nutzung
vorgesehen sind, d.h. auch Flächen, die zum Zwecke der Bebauung veräußert wurden
oder bei denen Baumaßnahmen bevorstehen. In Abgrenzung dazu sind genutzte
Flächen bereits überbaut, einschließlich solcher Bereiche, auf denen erkennbar
Baumaßnahmen begonnen wurden. Dazu werden auch Erschließungsflächen und
Nebenanlagen gezählt.
Als Richtgröße für die zu erfassenden Einzelflächen wurde eine Größe von 0,5 ha
vereinbart, da bei der regionalen Betrachtung von Reserven der klassischen Baulücke
in der Regel keine Relevanz zukommt.
Die Flächenangaben der Reserven wurden als Bruttoflächen (Nettobauflächen
zuzüglich innerer Verkehrsflächen, zugehöriger privater/öffentlicher Grünflächen,
Böschungen, Flächen mit Nutzungseinschränkungen etc.) erfasst.
– 9 –
Bezirksregierung Köln
Februar 2010
Regionales Siedlungsflächenmanagement – Flächenreport 2010
Von der Erhebung der Bauflächenreserven zum Siedlungsflächenmanagement
Der Frage der Verfügbarkeit und des Zeithorizontes kommt eine besondere Bedeutung
zu. Dieses Merkmal wurde bei der Erhebung der Reserven mit der Kategorisierung
`kurz-, mittel-, und langfristig´ erfasst. Der Regionalplanungsbehörde liegen in der
Regel keine belastbaren Angaben zur Flächenverfügbarkeit vor. Die Angaben können
nur von den Kommunen ergänzt werden.
Maßgeblich ist die Aussage, ob eine Fläche überhaupt oder nur eingeschränkt
verfügbar ist und somit noch als Reserve gewertet werden kann.
Abb. 2: Überlagerung Luftbild mit Bauflächen des Flächennutzungsplanes
Erhebungsmethodik: Die Erhebung basiert auf der Auswertung der im GIS-System der
Regionalplanungsbehörde vorliegenden digitalen Flächendaten. Durch die
Überlagerung der aktuellen Orthofotos (Luftbilder, Stand: Befliegung 2007) und
Grundkarten mit den Bauflächen aus den FNP konnte eine systematische
Flächenbeurteilung im gesamten Regierungsbezirk durchgeführt werden. Auf diese
Weise wurden zunächst die potenziellen Bauflächenreserven ermittelt. Erst nach der
Verifizierung und Korrektur durch die Kommunen können die Flächen als
Bauflächenreserven bezeichnet werden.
Die Daten werden durch die Regionalplanungsbehörde in den Anpassungsverfahren
nach § 32 LPlG NRW bzw. Genehmigungsverfahren laufend aktualisiert.
– 10 –
Bezirksregierung Köln
Februar 2010
Regionales Siedlungsflächenmanagement – Flächenreport 2010
Von der Erhebung der Bauflächenreserven zum Siedlungsflächenmanagement
b. Auswertung der Bestandsaufnahme
Nachfolgend werden die bis zum Stichtag 31.12.2009 erhobenen Werte der
Bauflächenreserveerhebung in einer ersten überschlägigen Auswertung dargestellt.
Dies erfolgt zunächst auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte. Die Auslegung für
die einzelnen Städte und Gemeinden wird nach einer weiteren Überarbeitung der Daten
im Laufe des Jahres 2010 erfolgen können.
Mit den vorliegenden Basisdaten lässt sich für die Region bereits der grundsätzliche
Bestand an vorhandenen Bauflächen und potenziellen Bauflächenreserven sowie deren
räumliche Verteilung dokumentieren.
Die Gebiete für flächenintensive Großvorhaben des Landesentwicklungsplans NRW
1995 in Geilenkirchen-Lindern, Bergheim-Glesch und Euskirchen wurden nach den
landesplanerischen Vorgaben als gewerbliche Bauflächen in die FNP übernommen.
Die beabsichtigte Nutzung dieser Flächen erfolgte bislang nicht. Da diese Bereiche für
die gewerbliche Entwicklung allerdings nicht frei verfügbar sind, wurden sie bei der
Bauflächenreserveerhebung nicht berücksichtigt.
Bauflächen gesamt im Vergleich zur Einwohnerzahl
Mit den in der Karte (vgl. Abb. 3) und der nachfolgenden Tabelle (vgl. Tab. 1)
aufgeführten Werten wurden die gesamten Bauflächen des Regierungsbezirks erfasst,
die in den FNP der Kommunen dargestellt worden sind, d.h. sowohl die bereits baulich
genutzten Bereiche als auch die Bauflächenreserven. Die Flächen sind in der Grafik
entsprechend hervorgehoben, so dass auch der siedlungsstrukturelle Aufbau des
Regierungsbezirks deutlich zu erkennen ist.
Bauflächen
( in m² )
allgemeine gewerbliche sonstige Bauflächen
pro
Bauflächen Bauflächen Bauflächen insgesamt Einwohner
3.178
825
375
4.378
169
4.213
520
875
5.608
176
10.252
4.051
1.720
16.023
161
2.404
670
242
3.316
206
6.657
1.607
1.075
9.339
302
7.048
1.884
1.102
10.034
372
8.365
3.157
1.180
12.701
274
6.896
1.412
1.097
9.405
488
7.100
1.443
1.228
9.771
382
7.390
1.898
869
10.157
357
Bauflächen (ha)
Kreisfreie Stadt/Kreis
Aachen
Bonn
Köln
Leverkusen
Kreis Aachen
Kreis Düren
Rhein-Erft-Kreis
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Oberbergischer Kreis
Rheinisch-Bergischer
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Regierungsbezirk Köln
Einwohner
259.269
317.949
995.420
161.322
309.251
269.607
464.061
192.638
256.004
284.890
277.635
5.688
860
573
7.121
256
598.225
4.386.271
13.803
82.994
2.360
20.687
1.939
12.274
18.102
115.956
303
264
Tab. 1: Bauflächen gesamt nach Nutzungen im Vergleich zur Einwohnerzahl
– 11 –
Bezirksregierung Köln
Februar 2010
Regionales Siedlungsflächenmanagement – Flächenreport 2010
Von der Erhebung der Bauflächenreserven zum Siedlungsflächenmanagement
Werden die Bauflächen der Einwohnerzahl von Kreisen und kreisfreien Städten
gegenübergestellt, ergeben sich bereits regionalplanerische Erkenntnisse zur
Versorgung der Bevölkerung mit Bauland. Die Angaben sind zu unterscheiden von den
amtlichen Kennwerten zur Siedlungsdichte (IT-NRW), in die noch weitere Parameter
wie Verkehrs- oder Erholungsfläche eingerechnet werden.
Die 4.386.271 Einwohner (Stand: 2008) des Regierungsbezirks Köln sind mit
115.956 ha Baufläche versorgt. Dabei stehen 82.994 ha allgemeinen Bauflächen, die
im Schwerpunkt der Wohnnutzung dienen, 20.687 ha gewerblichen Bauflächen
gegenüber. Auffallend ist der große Anteil der sonstigen Bauflächen mit 12.274 ha, die
lediglich Sonderbau- und Gemeinbedarfsnutzungen vorsehen. Das Verhältnis zwischen
Wohnbau- und Gewerbeflächen ist in den traditionellen Industriestandorten entlang des
Rheins mit Köln, Rhein-Erft Kreis und Leverkusen wesentlich enger als in den
südlichen Bereichen (Bonn, Rhein-Sieg), den ländlichen Kreisen Euskirchen und
Heinsberg oder den Bergischen Kreisen (insbesondere Rheinisch-Bergischer Kreis).
Hier sind nach wie vor die raumintensiven gewerblichen Produktionsstandorte
siedlungsstrukturell prägend.
Aus dem Vergleich von Bauflächen gesamt mit der Einwohnerzahl ergeben sich
zwischen den Kreisen und kreisfreien Städten signifikante Unterschiede: Köln,
Aachen, Bonn und Leverkusen haben deutlich weniger Bauflächen pro Einwohner
aufzuweisen als die umliegenden Kreise. In den Großstädten ist die Siedlungstätigkeit
erkennbar flächeneffizienter.
Auch die Relationen der Kreise untereinander kommt zu einer merklichen
Differenzierung: der Kreis Euskirchen weist mit 488 m2 Baufläche pro Einwohner
einen fast doppelt so hohen Wert auf wie der Rheinisch-Bergische Kreis mit 256 m2
pro Einwohner oder der Rhein-Erft Kreis mit 274 m2 pro Einwohner. Aufgrund dieser
Verteilung lässt sich auch der Grad der Suburbanisierung in den Gebietskörperschaften
ablesen. Diesen Trend bestätigen auch die vorliegenden raumordnerischen
Typisierungen des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung. Demnach wird die
Region geprägt durch Kernstädte sowie in der Abfolge hoch verdichtete, verdichtete
und ländliche Kreise.
– 12 –
Bezirksregierung Köln
Februar 2010
Regionales Siedlungsflächenmanagement – Flächenreport 2010
Von der Erhebung der Bauflächenreserven zum Siedlungsflächenmanagement
Abb.3 : Bauflächen gesamt nach Nutzungen im Vergleich zur Einwohnerzahl
– 13 –
Bezirksregierung Köln
Februar 2010
Regionales Siedlungsflächenmanagement – Flächenreport 2010
Von der Erhebung der Bauflächenreserven zum Siedlungsflächenmanagement
Bauflächenreserven nach Nutzungen im Vergleich zur Einwohnerzahl
Im Regierungsbezirk Köln sind in den kommunalen Flächennutzungsplänen 12.326 ha
Bauflächenreserven dargestellt. Den höchsten Anteil daran haben die allgemeinen
Bauflächenreserven (Wohnnutzung) mit 6.131 ha, die gewerblichen Bauflächen weisen
4.899 ha Reserven auf (vgl. Tab. 2).
Auffallend ist, dass im Gegensatz zu den bereits dargestellten Bestandsgrößen (vgl.
Tab. 1) der Unterschied zwischen den Wohnreserven und den gewerblichen
Bauflächenreserven nicht so signifikant ausfällt; in einigen Gebietskörperschaften sind
die gewerblichen Bauflächenreserven sogar höher (z.B. Köln, Oberbergischer Kreis,
Kreis Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis) (vgl. Abb. 4). Eine Erklärung dafür liegt in der
bislang verfolgten Wirtschaftsförderungspolitik, die nach wie vor auf eine quantitative
Angebotspolitik ausgerichtet ist.
Die Analyse der Beziehung zwischen Einwohnerzahl und Bauflächenreserven ergibt
für den Regierungsbezirk eine durchschnittliche Größe von 28 m2 Bauflächenreserven
pro Einwohner. Auch hier werden regionale Unterschiede deutlich: Der Kreis
Euskirchen weist eine Reserve von 93 m2 pro Einwohner und der Kreis Düren eine
Reserve von 79 m2 auf. Dem gegenüber stehen die Städte Köln mit 6 m2
Bauflächenreserve pro Einwohner und Bonn mit lediglich 4 m2 pro Einwohner.
Die Flächenbevorratungspolitik wird in den ländlich strukturierten Bereichen bedingt
durch ökonomische und naturräumliche Gegebenheiten deutlich extensiver betrieben.
Bei Betrachtung der ermittelten Werte zu den Bauflächenreserven ist darüber hinaus zu
beachten, dass die Reserven in den Städten ungleich schwieriger zu ermitteln sind.
Brachflächen, Nachverdichtungspotenziale, Leerstände u.ä. können nur durch die
Angaben der Kommunen oder über detaillierte Untersuchungen festgestellt werden.
– 14 –
Bezirksregierung Köln
Februar 2010
Regionales Siedlungsflächenmanagement – Flächenreport 2010
Von der Erhebung der Bauflächenreserven zum Siedlungsflächenmanagement
Bauflächenreserven
allgemeine gewerbliche sonstige Bauflächen( in m² ) pro
Bauflächen- Bauflächen- Bauflächen- reserven
Einwohner
reserven
reserven
reserven insgesamt
137
113
49
299
12
93
33
15
140
4
217
294
46
557
6
106
76
0
182
11
795
647
120
1.563
51
1.036
808
297
2.141
79
692
901
176
1.769
38
953
581
254
1.789
93
371
414
80
866
34
Bauflächenreserven (ha)
Kreisfreie
Stadt/Kreis
Aachen
Bonn
Köln
Leverkusen
Kreis Aachen
Kreis Düren
Rhein-Erft-Kreis
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Oberbergischer
Kreis
RheinischBergischer Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Regierungsbezirk
Köln
Einwohner
259.269
317.949
995.420
161.322
309.251
269.607
464.061
192.638
256.004
284.890
494
502
86
1.082
38
277.635
327
167
56
551
20
598.225
910
361
117
1.389
23
4.386.271
6.131
4.899
1.297
12.326
28
Tab. 2: Bauflächenreserven nach Nutzungen im Vergleich zur Einwohnerzahl
– 15 –
Bezirksregierung Köln
Februar 2010
Regionales Siedlungsflächenmanagement – Flächenreport 2010
Von der Erhebung der Bauflächenreserven zum Siedlungsflächenmanagement
Abb. 4: Bauflächenreserven nach Nutzungen im Vergleich zur Einwohnerzahl
– 16 –
Bezirksregierung Köln
Februar 2010
Regionales Siedlungsflächenmanagement – Flächenreport 2010
Von der Erhebung der Bauflächenreserven zum Siedlungsflächenmanagement
Anteil der Bauflächenreserven an den Bauflächen gesamt
Bei Analyse der ermittelten Daten wurde die räumliche Verteilung der Anteile von
Bauflächenreserven an der gesamten Baufläche getrennt nach den Nutzungen
allgemeine Bauflächen (Wohnnutzung) sowie gewerbliche und sonstige Bauflächen
betrachtet (vgl. Abb. 5, Abb. 6, Abb. 7). Dabei sind je nach Nutzungstypisierung drei
Klassifizierungen gebildet worden.
Auch hier ist zu erkennen (vgl. Tab. 3 und Tab. 4), dass bei den gewerblichen
Bauflächen der Anteil der Reserven an der Gesamtfläche deutlich höher ist als bei den
allgemeinen Bauflächenreserven (s.o.).
Allgemeine Bauflächen (Tab. 3, Abb.5)
Die Gebietskörperschaften mit den höchsten Reserveflächenanteilen für allgemeine
Bauflächen (> 10 %) sind im süd-westlichen Teil des Regierungsbezirks im Kreis
Euskirchen, Kreis Düren und der StädteRegion Aachen (ohne das Gebiet der Stadt
Aachen) auszumachen. Die Kreise, die an die Kernstädte Köln, Bonn, Leverkusen
anschließen sowie die peripheren Kreise Oberberg und Heinsberg weisen mit 5 % bis
10 % einen etwas geringeren Bauflächenreserveanteil auf. Wie bereits dargestellt, sind
die kreisfreien Städte mit < 5 % Reserveflächenpotenzial gesondert zu bewerten.
Kreisfreie
Stadt/Kreis
Aachen
Bonn
Köln
Leverkusen
Kreis Aachen
Kreis Düren
Rhein-Erft-Kreis
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Oberbergischer Kreis
RheinischBergischer Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Regierungsbezirk
Köln
allgemeine
Bauflächen ges.
davon allgemeine
Bauflächenreserven
allgemeine Bauflächenreserven
(in %)
3.178
4.213
10.252
2.404
6.657
7.048
8.365
6.896
7.100
7.390
137
93
217
106
795
1.036
692
953
371
494
4,31
2,20
2,12
4,42
11,94
14,69
8,27
13,82
5,23
6,69
5.688
327
5,75
13.803
910
6,59
82.994
6.131
7,39
Tab. 3: Anteil allgemeiner Bauflächenreserven an allgemeinen Bauflächen gesamt
– 17 –
Bezirksregierung Köln
Februar 2010
Regionales Siedlungsflächenmanagement – Flächenreport 2010
Von der Erhebung der Bauflächenreserven zum Siedlungsflächenmanagement
Gewerbliche Bauflächen (Tab.4, Abb.6)
Im westlichen Bereich der Region in den Kreisen Düren und Euskirchen sowie der
StädteRegion Aachen (ohne das Gebiet der Stadt Aachen) ist der Reserveflächenanteil
an gewerblichen Bauflächen mit > 30 % besonders hoch. Die übrigen Kreise weisen
mit 15 % bis 30 % einen immer noch wesentlich höheren Wert auf als die kreisfreien
Städte mit unter 15 % Bauflächenreserveanteil.
Kreisfreie
Stadt/Kreis
Aachen
Bonn
Köln
Leverkusen
Kreis Aachen
Kreis Düren
Rhein-Erft-Kreis
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Oberbergischer Kreis
Rheinisch-Bergischer
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Regierungsbezirk
Köln
gewerbliche
Bauflächen ges.
davon gewerbliche
Bauflächenreserven
gewerbliche
Bauflächenreserven
(in %)
825
520
4.051
670
1.607
1.884
3.157
1.412
1.443
1.898
113
33
294
76
647
808
901
581
414
502
13,69
6,32
7,26
11,30
40,30
42,89
28,55
41,17
28,71
26,43
860
167
19,43
2.360
361
15,31
20.687
4.899
23,68
Tab. 4: Anteil gewerblicher Bauflächenreserven an gewerblichen Bauflächen gesamt
Sonstige Bauflächen (Tab.5, Abb. 7)
Auch bei Betrachtung des Reserveflächenanteils der sonstigen Bauflächen ist eine
regionale
Differenzierung
zwischen
den
östlichen
und
westlichen
Gebietskörperschaften zu erkennen. Der Rhein-Erft Kreis, der Kreis Euskirchen und
die StädteRegion Aachen einschließlich der Stadt Aachen haben mit > 10 %
Bauflächenreserven einen relativ hohen Wert. Ausnahme im Westen ist der Kreis
Heinsberg, der wie die östlichen Kreise Rhein-Sieg, Rhein-Berg und Oberberg einen
mittleren Reserveflächenanteil sonstiger Bauflächen von 5 % bis 10 % aufweist. Bei
den Kernstädten Köln, Bonn, Leverkusen ist auch der Reserveflächenanteil der
sonstigen Bauflächen mit unter 5 % durch die unterschiedlichen strukturellen
Voraussetzung zu begründen.
– 18 –
Bezirksregierung Köln
Februar 2010
Regionales Siedlungsflächenmanagement – Flächenreport 2010
Von der Erhebung der Bauflächenreserven zum Siedlungsflächenmanagement
Kreisfreie Stadt/Kreis
sonstige
Bauflächen ges.
davon sonstige
Bauflächenreserven
sonstige Bauflächenreserven
(in %)
Aachen
Bonn
Köln
Leverkusen
Kreis Aachen
Kreis Düren
Rhein-Erft-Kreis
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Oberbergischer Kreis
Rheinisch-Bergischer
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
375
875
1.720
242
1.075
1.102
1.180
1.097
1.228
869
49
15
46
0
120
297
176
254
80
86
13,02
1,69
2,68
0,00
11,20
26,95
14,94
23,14
6,51
9,89
573
56
9,83
1.939
117
6,04
Regierungsbezirk Köln
12.274
1.297
10,56
Tab. 5: Anteil sonstiger Bauflächenreserven an sonstigen Bauflächen gesamt
– 19 –
Bezirksregierung Köln
Februar 2010
Regionales Siedlungsflächenmanagement – Flächenreport 2010
Von der Erhebung der Bauflächenreserven zum Siedlungsflächenmanagement
Abb. 5: Anteil allgemeiner Bauflächenreserven an allgemeinen Bauflächen gesamt
– 20 –
Bezirksregierung Köln
Februar 2010
Regionales Siedlungsflächenmanagement – Flächenreport 2010
Von der Erhebung der Bauflächenreserven zum Siedlungsflächenmanagement
Abb. 6: Anteil gewerblicher Bauflächenreserven an gewerblichen Bauflächen gesamt
– 21 –
Bezirksregierung Köln
Februar 2010
Regionales Siedlungsflächenmanagement – Flächenreport 2010
Von der Erhebung der Bauflächenreserven zum Siedlungsflächenmanagement
Abb. 7: Anteil sonstiger Bauflächenreserven an sonstigen Bauflächen gesamt
– 22 –
Bezirksregierung Köln
Februar 2010
Regionales Siedlungsflächenmanagement – Flächenreport 2010
Von der Erhebung der Bauflächenreserven zum Siedlungsflächenmanagement
IV.
Vorgehen und Arbeitsprogramm
Bestandsaufnahme und Bauflächenmonitoring
Die Erfassung der Bauflächenreserven im Regierungsbezirk Köln ist wesentliche
Grundlage für den geplanten Aufbau eines regionalen Siedlungsflächenmanagements.
Dies ist nur dann gewährleistet, wenn die erhobenen Daten auch kontinuierlich
fortgeschrieben werden und sich somit ein Bauflächenmonitoring etabliert, mit dem
zukünftig der Flächenverbrauch nachvollzogen werden kann.
Wie dargestellt, ist dies nur in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden in der
Region erfolgreich umzusetzen. Ziel ist es, künftig den Bedarf an zusätzlichen
Bauflächen auf der Basis gemeinsamer Flächendaten zu ermitteln.
Im Verlauf der Bestandaufnahme der Bauflächenreserven wurden die Kommunen
beteiligt; der Rücklauf mit ca. 20 % war allerdings nicht zielführend. Der Austausch
und die Kommunikation müssen verbessert werden.
Der Landesbetrieb IT-NRW hat bereits gemeinsam mit den Regionalplanungsbehörden
Arnsberg und Düsseldorf ein Erfassungsmodul entwickelt, das es ermöglicht, über das
Internet die Flächendaten der Bauflächenreserven von mehreren Nutzern gemeinsam
einzusehen und zu verwalten. Dies wird die Regionalplanungsbehörde Köln zukünftig
auch zur Verfügung stellen und somit ermöglichen, dass Kommunen und
Bezirksregierung Köln gemeinsam einen Datenpool nutzen. Der Zugriff auf diese
Daten ist zunächst auf diese beiden Nutzer beschränkt, d.h. sie sind nicht öffentlich
zugänglich. Für die Städte und Gemeinden, die bislang noch keinen räumlichen und
quantitativen Überblick über ihre Bauflächen und vor allem über die Reserven hatten,
bietet das internetgestützte GIS-System eine aktuelle Planungsgrundlage.
Abb. 8: Internetportal Flächenmonitoring Köln
– 23 –
Bezirksregierung Köln
Februar 2010
Regionales Siedlungsflächenmanagement – Flächenreport 2010
Von der Erhebung der Bauflächenreserven zum Siedlungsflächenmanagement
Arbeitsprogramm 2010
a) Im laufenden Jahr 2010 sollen den Kreisen und Kommunen des Regierungsbezirks
die Anwendung und Möglichkeiten der internetbasierten Flächendatennutzung
erläutert werden.
b) Anschließend können die Ergebnisse der Bauflächenreserveerhebung von den
Städten und Gemeinden sowie der Regionalplanungsbehörde für ein regionales
und nachhaltiges Siedlungsflächenmonitoring genutzt werden.
Die Verständigung auf die zukünftigen Bauflächenbedarfe in den Kommunen oder
Teilräumen wird dabei ein Schwerpunktthema sein. Zu klären ist insbesondere,
welche konkreten Auswirkungen die aktuellen Flächendaten auf die
Bedarfsbegründungen im Rahmen der Anpassung zusätzlicher Bauflächen in den
Flächennutzungsplanänderungsverfahren haben werden.
Des Weiteren wird das Bauflächenmonitoring Ausgangspunkt für die in den
nächsten Jahren anstehende Überarbeitung des Regionalplans. Anzustreben ist es
dabei, auf dieser Basis gemeinsam ein regionalplanerisches Ziel- und
Grundsatzkonzept zu entwickeln, das auch die unterschiedlichen Gegebenheiten in
den Teilräumen des Regierungsbezirks berücksichtigt.
c) Mit den Kommunen soll außerdem erörtert werden, ob und in welcher Form
Bedarf an weitergehenden Informations- oder Beratungsangeboten zur
`Nachhaltigen Siedlungsentwicklung´ oder Innenentwicklung besteht.
d) Die Regionalplanungsbehörde ist bestrebt, die überörtliche Zusammenarbeit als
wichtige Maßnahme des `Regionalen Siedlungsflächenmanagements´ auch bei der
Siedlungsentwicklung zu fördern. Dazu sollen gemeinsam mit den kommunalen
Vertretern die Möglichkeiten dieser Kooperationen erörtert werden. Die Planung
interkommunaler Gewerbegebiete und Regionale Gewerbeflächenkonzepte sind
dabei von besonderem landesplanerischen Interesse.
e) Die Regionalplanungsbehörde wird den Flächenreport im nächsten Jahr
fortschreiben. Auf der Grundlage der dann verifizierten Bauflächendaten sind
weitere Analysen wie beispielsweise die Verschneidung mit den aktuellen
demographischen Entwicklungen oder Arbeitsmarktdaten vorgesehen.
– 24 –