Daten
Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
28.04.2010
Erstellt
28.04.10, 19:38
Aktualisiert
28.04.10, 19:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV/61 - ri/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
28.04.2010
ö. S.
X
Herr Ritter
(Verfasser/in)
115/2010
nö. S. TOP
9
30.03.2010
(Datum)
BETREFF:
Dachflächenkataster zur Eignung solarer Energiegewinnung
hier: Beschluss über die Aufstellung / Nichtaufstellung
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines Dachflächenkatasters - “Solardachbörse“
– Dachflächen zu erfassen und zu präsentieren, die für die Installation weiterer Photovoltaikanlagen geeignet sind. In dem Kataster sind geeignete Dachflächen von städtischen und sonstigen
öffentlichen Einrichtungen zu erfassen. Darüber hinaus sollen auch Private die Möglichkeit erhalten, Dachflächen vorzuschlagen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
-1-
2. Der Ausschuss für Umwelt und Planung beschließt, den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die
Grünen zur Erstellung eines Dachflächenkatasters abzulehnen, da hierfür keine Mittel (Erstellungskosten und Personal) zur Verfügung stehen.
ERLÄUTERUNGEN:
Bereits am 24. Oktober 2007 beantragte die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Erstellung eines
Dachflächenkatasters zur Darstellung der Eignungsfähigkeit für Solarenergienutzung. Rückfragen
der Verwaltung zum Ziel des (im Wortlaut wieder gegebenen) Antrags vom 24.10.2007 (als Anhang 1 der Vorlage beigefügt) ergaben, dass damit ein allgemeines Dachflächenkataster gemeint
sei unter Einbezug sämtlicher Gebäude.
Ziel ist dabei, mittels Darstellung auf einer Plattform im Internet individuelle Informationen über die
Geeignetheit privater Dachflächen zur Erzeugung von Solarenergie bereit zu stellen und damit
einen Impuls zu geben für die Einleitung privater Informationen. Die Datengrundlage für ein Dachflächenkataster wird analog der Ermittlung der gesplitteten Abwassergebühr aus Überfliegungen
gewonnen (entweder durch überlagernde photographische Aufnahmen oder per Laserscanverfahren), mit dem Unterschied, dass die Ergebnisse beim Kataster im Internet allgemein zugänglich
und grundstücksbezogen veröffentlicht werden.
Der Antrag wurde nach Diskussion im Ausschuss zunächst einvernehmlich ruhend gestellt, um zu
prüfen, ob die zeitgleich anstehende Überfliegung im Zuge der Ermittlung der gesplitteten Abwassergebühr ggf. genutzt werden könnte. Allerdings wurde aus Teilen der Bürgerschaft erhebliche
datenschutzrechtliche Kritik gegen die Verwendung der Überfliegungsdaten zum eigentlichen
Zweck laut, die durch die Datenschutzbeauftragte des Landes NRW geteilt wurde. Weil Dachflächenkataster stets diese Problematik hervorrufen, wurde das Kataster bis zur Klärung der Thematik zurück gestellt.
Die datenschutzrechtliche Frage ist immer noch nicht abschließend beantwortet, es ist aber von
einer besonderen Empfindlichkeit der Pulheimer Bürgerschaft auszugehen.
Diese Diskussion wird auch andernorts geführt, was jedoch zahlreiche Städte nicht von dem Einstellen eines Katasters in das Internet abhält. Unterschiede zu der angefragten sehr detaillierten
Form bestehen dort jedoch in Bezug auf den Darstellungsgrad. Gelsenkirchen z.B. bietet für einen
Teil des Stadtgebietes ein Solarkataster als eher grundsätzliche Eignungsbewertung der Gebäude
an. Einzelfallbeurteilungen bzw. Verifizierungen erfolgen durch private Firmen nach Kontaktaufnahme der Eigentümer mit der Stadt.
In Bezug auf die Kosten gibt es auch Modelle, in denen ein privater Anbieter kostenlos in Zusammenarbeit mit der Stadt die Befliegung und Auswertung vornimmt, jedoch ist gerade bei einem
solchen Modell der Datenschutz grundsätzlich kritischer zu beurteilen. Dem Anbieter kommt zudem durch die Präsentation als Partner im Rahmen des kommunalen Solarkatasters eine herausgehobene Vermarktungsposition zugute. Kommentare im Internet (Anlage 3) zeigen, dass eine
derartige Fokussierung auf eine bestimmte Firma zu Verwerfungen führen kann und nicht unbedingt im Sinne des Verbraucherschutzes sind.
Soll jedoch die Kommune selbst aktiv ein Solarkataster betreiben, so ist dies (Hinweis im Gespräch mit der Stadt Gelsenkirchen) nur sinnvoll, wenn dies qualifiziert geschieht. Dies bedeutet
einen zusätzlichen Personalbedarf, da neben Anschriftenaktionen und Bürgerinformationen auch
Beratungsleistungen erforderlich sind. Hinzu treten Kosten für die Erarbeitung des Katasters. Reine Überfliegungsdaten reichen hierfür teils nicht aus, da Faktoren wie die Verschattung durch
Bäume automatisiert nicht ausreichend berücksichtigt werden können.
Die Verwaltung hat angefragt, ob sich ggf. die im Zuge der Abrechnung der gesplitteten Abwassergebühr erstellten Luftbilder für eine derartige Auswertung verwenden ließen. Die Gespräche mit
dem zuständigen Ingenieurbüro ergaben zunächst die technische Machbarkeit, auch wurde ein
überschlägiges Angebot erstellt über die Weiterbearbeitung der vorhandenen Luftbilddaten hin zu
einem Dachflächenkataster.
-2-
Zusammenfassend würde die Erarbeitung eines Dachflächenkatasters demnach – beispielhaft bei
Erstellung über das Büro BFUB Gesellschaft für Umweltberatung und Projektmanagement mbH Kosten in Höhe von ca. 30-40.000,00 € hervorrufen für die extern zu vergebenen Leistungen und
die Einrichtung von voraussichtlich einer halben Stelle (Ingenieur/In) erfordern. Die Begleitung eines Dachflächenkatasters ist mit der vorhandenen Personalsituation genauso wenig leistbar wie
die erforderliche begleitende Beratung. Auch die Beratung würde ggf. extern anforderbar sein,
Kosten hierfür wurden jedoch nicht ermittelt.
Auch wenn die geschilderten Erfahrungen z.B. aus Gelsenkirchen sehr positiv sind, bleibt festzustellen, dass die Erstellung eines Dachflächenkatasters ohne die Bereitstellung der erforderlichen
finanziellen und personellen Mittel in der Stadtverwaltung nicht möglich sein wird. Sollte dies gewünscht sein, wäre zunächst eine Beauftragung der Stadtverwaltung erforderlich zur Anmeldung
von Mitteln im Rahmen der Haushaltberatungen 2011.
Der Vorlage sind im Ratsinformationssystem Unterlagen als Anlage beigefügt, welche die Stadt
Gelsenkirchen freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat.
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