Daten
Kommune
Pulheim
Größe
36 kB
Datum
11.05.2010
Erstellt
11.05.10, 19:28
Aktualisiert
11.05.10, 19:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
Rat
IV/61
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
28.04.2010
X
11.05.2010
X
Herr Klein
(Verfasser/in)
118/2010
nö. S. TOP
30.03.2010
(Datum)
BETREFF:
Flächennutzungsplan-Teiländerung 16.0 Pulheim - Nordpark Pulheim
Bereich: nordwestlicher bis nordöstlicher Stadtrand zwischen Venloer Straße und Orrer
Straße
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 und 4 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
- Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
siehe UPA vom 02.12.2009, TOP 4, Niederschrift Seite 9
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss
zu fassen:
1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Äußerungen/Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit ein-1-
gegangenen Äußerungen/Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Änderung Nr. 16.0 des Flächennutzungsplanes der
Stadt Pulheim, der gemäß § 5 (5) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) eine Begründung mit den Angaben nach
§ 2a beigefügt ist.
Die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung.
ERLÄUTERUNGEN:
In seiner Sitzung am 02.12.2009 fasste der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim
den Auslegungsbeschluss zur FNP-Teiländerung 16.0 Pulheim – Nordpark Pulheim und beauftragte die Verwaltung, den Entwurf der Änderung mit dem Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2)
BauGB öffentlich auszulegen.
Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vom 12.01.2010.
Der Entwurf der vorgenannten Änderung lag nebst Begründung in der Zeit vom 03.02.2010 bis
einschließlich 08.03.2010 aus. Mit Schreiben vom 26.01.2010 wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zu dem Änderungsverfahren gebeten. Die während
dieses Beteiligungsschrittes eingegangenen Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Belangen
und die bereits während der frühzeitigen Beteiligung seitens der Träger öffentlicher Belange vorgetragenen abwägungsrelevanten Äußerungen werden im Abwägungsvorgang behandelt.
Von Bürgern wurde im Rahmen dieses Beteiligungsschrittes eine Stellungnahme (abgedruckt im
nicht öffentlichen Teil unter B5) abgegeben. Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
wurden von Seiten der Bürger 4 schriftliche Stellungnahmen eingereicht (abgedruckt im nicht öffentlichen Teil unter B1 bis B4 mit einer Übersicht der betroffenen Flurstücke), die in den nachfolgenden Abwägungsentscheidungen behandelt werden.
In der Anlage sind verschiedene Plandarstellungen beigefügt. Die Anlage I ist ein Auszug aus dem
derzeitigen Flächennutzungsplan, in den der Entwurf des Wettbewerbsergebnisses eingearbeitet
wurde. In der Anlage II ist ein Auszug der derzeitigen Darstellung des Flächennutzungsplanes für
den Bereich der Änderung beigefügt. Die Anlage III ist ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan
mit der Geltungsbereichsgrenze und den zukünftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes
nach Abschluss dieses Änderungsverfahrens.
Vom Amt für Stadtfinanzen – öffentlicher Nahverkehr wurde angeregt, zur Förderung der Nutzung
des zukünftigen Nordparks auch durch mobilitätsbeeinträchtigte Personen Haltestellen für die Regionalbuslinie 980 (Worringer Straße / Pulheimer Straße) und die Regionalbuslinie 970 (Venloer
Straße – Bereich 1. Bauabschnitt Nordpark Pulheim) einzuplanen (siehe Anlage IV).
Der FNP der Stadt Pulheim stellt keine Bushaltestellen dar. Der Vorschlag ist somit inhaltlich nicht
Bestandteil dieses Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan, sondern kann im Rahmen
nachfolgender Realisierungsschritte behandelt werden. Derzeit wird aufgrund der angespannten
Haushaltslage vom zuständigen Dezernat, zumindest für die Zeit bis 2012, keine Realisierungsmöglichkeit gesehen. Von der Verwaltung werden alternative Fördermöglichkeiten geprüft.
-2-
Eingabesteller T1
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege
Email vom 29.01.2010 mit Verweis auf die Schreiben vom 24.04.2009 und 05.05.2009
Wesentlicher Inhalt der Eingabe
Die Eingabesteller regen an, den Umweltbericht um die archäologische Prognose vom 24.04.2009
zu ergänzen und das vorgeschlagene Fazit aufzunehmen.
Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Der Umweltbericht wurde unter Punkt 3.1.8 und 5.5 entsprechend der Stellungnahme ergänzt, das
vorgeschlagene Fazit wurde aufgenommen. Die geänderten Stellen wurden im Umweltbericht
kenntlich gemacht.
Beschlussentwurf
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme in
vollem Umfang zu berücksichtigen.
Eingabesteller T4
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Regionalniederlassung Ville-Eifel
Schreiben vom 05.02.2010 mit Verweis auf das Schreiben vom 14.04.2009 (T3 aus f. B.)
Wesentlicher Inhalt der Eingabe
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW regt in Bezug auf sein Schreiben vom 14.04.2009 an, aufgrund der Unbestimmtheit des vorgesehenen Flächennutzungsplanbereiches auf eine Darstellung
östlich der L 183 in der Teiländerung zu verzichten. Zur L 183 hin seien nicht übersteigbare und
lückenlose Einfriedungen zur Vermeidung ungewollter Querungen vorzusehen, von neuen Anbindungen zur Erschließung an die L 183 sei abzusehen.
Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Das Projekt Nordpark Pulheim ist Bestandteil der Schaffung eines Kulturlandschaftsnetzwerkes
von regionaler Bedeutung, das durch seinen strukturellen Aufbau und die langfristige Umsetzung
eine Zielsetzung für die nächsten 20 bis 30 Jahre darstellt. Der allgemeinen Zweckbestimmung
(Schaffung einer Kultur- und Erholungslandschaft), entspricht die Integration derzeit landwirtschaftlich genutzter Flächen. In diesem Zusammenhang ist die Einbeziehung sämtlicher Flächen des
Projektes Nordpark Pulheim in die Teiländerung des FNP erforderlich und sinnvoll. Sollte die
Nordumgehung Pulheim (L 183n) zur Umsetzung geführt werden und ihr Verlauf in relevanter Weise der Darstellung des FNP entgegenstehen, kann zu diesem Zeitpunkt eine bauleitplanerische
Anpassung erfolgen. Zudem ist die Errichtung von Einfriedungen entlang der L 183 kein sinnvolles
landschaftsgestalterisches Element zur Entwicklung einer Erholungs- und Kulturlandschaft. Dieser
Bereich des Parks ist längerfristiges Entwicklungsziel. Die bisher vorgesehenen Nutzungen einer
eher feldgeprägten Erholungslandschaft in diesem Teil des Parkraumes lassen die Erforderlichkeit
zu Errichtung von Einfriedungen nicht erkennen. Sollten sich in der Entwicklung des Parks Nutzungen konkretisieren, die Einfriedungen zur Sicherheit als sinnvoll erscheinen lassen, kann das in
den nachfolgenden Verfahren sichergestellt werden.
Beschlussentwurf
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme
gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen.
-3-
Eingabesteller T9
Rhein-Erft-Kreis
Schreiben vom 08.03.2010 mit Verweis auf Schreiben vom 12.05.2009 (T7 aus f. B.)
Wesentlicher Inhalt der Eingabe
Der Rhein-Erft-Kreis befürwortet die Planung und gibt Hinweise für den Umgang mit Nutzungen
entlang des Siedlungsrandes und unter den Hochspannungsleitungen.
Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Sollte sich die Planung in den entsprechenden Bereichen konkretisieren, werden diese Hinweise in
den Realisierungsschritten berücksichtigt. Ohnehin sollen in den Bereichen mit angrenzender
Wohnbebauung nur Nutzungen umgesetzt werden, die eine Beeinträchtigung der Wohnnutzung
vermeiden. Eine Kopie der Schreiben geht an die Koordinierungsstelle Umweltschutz, die in Abstimmung mit den verschiedenen Interessengruppen die Umsetzung des Projektes „Nordpark Pulheim“ steuert.
Beschlussentwurf
Kein Beschluss erforderlich
Eingabesteller T11
Pulheimer Sport-Club
Schreiben vom 12.05.2009 (T5 aus f. B.)
Wesentlicher Inhalt der Eingabe
Der Pulheimer Sport-Club regt an, für die Ergänzung und Erweiterung des Sportzentrums im Anschluss an die bestehenden Flächen neue Sportflächen auszuweisen.
Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Der Start der Umsetzung des Parkkonzeptes erfolgt durch den 1. Realisierungsabschnitt im westlichen Parkteil. Der an das Sportzentrum angrenzende Parkbereich ist langfristiges Entwicklungsziel. Eine Flächenverfügbarkeit liegt in diesem Bereich derzeit nicht vor. Sollte sich zukünftig ein
konkreter Bedarf für eine Erweiterung des Sportzentrums ergeben, die in ihrer Intensität über die
derzeitige Darstellung kleinteiliger Freizeitnutzungen hinausgeht, so ist dafür ohnehin die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der FNP könnte in diesem Verfahren angepasst werden.
Beschlussentwurf
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme
gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen.
-4-
Eingabesteller T12
Landwirtschaftskammer NRW; Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis
Schreiben vom 20.05.2009 (T12 aus f. B.)
Wesentlicher Inhalt der Eingabe
Die Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis, weist in ihrem Schreiben darauf
hin, dass eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen im und angrenzend an das Plangebiet zu gewährleisten ist. Vor diesem Hintergrund wird der Schürgespfad als
Haupterschließung für die Landwirte erwähnt, dessen Bepflanzung mit Baumreihen oder einer Allee zu großen Problemen für die Bewirtschafter führen würde. Für die heutigen Transporteinheiten
geeignete Parallelwege zum Schürgespfad wären notwendig. Des Weiteren wird angeregt, dass
für die Baumpflanzungen entlang der Horizontallee ein ausreichender Abstand vorzusehen ist.
Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung
In Gesprächen mit der Landwirtschaftskammer und Ortslandwirten wurde im Vorfeld der Planung
vereinbart, dass die Nutzung der betroffenen Wege entzerrt werden solle. Da der Schürgespfad
auch heute schon sowohl von Erholungssuchenden als auch Schulkindern intensiv genutzt wird,
soll der landwirtschaftliche Verkehr dort reduziert werden. Damit der landwirtschaftliche Verkehr
sichergestellt wird, sollen die Feldwege, die parallel zum Schürgespfad verlaufen, für die landwirtschaftliche Nutzung hergerichtet werden. Der Weg nördlich des Friedhofs wurde daher bereits mit
einer Schotterschicht versehen, um diese Entzerrung der Nutzungen vorzubereiten. Im Rahmen
der Baumpflanzungen entlang des betroffenen Teils des Schürgespfades und des Parallelweges
werden die Belange des landwirtschaftlichen Transports berücksichtigt. Entlang der Horizontallee
werden als Weg begleitend säulenförmige Hainbuchen gepflanzt. Durch den schmalen Kronendurchmesser und den Pflanzabstand zur Feldflur werden die Anforderungen der Landwirtschaft
berücksichtigt.
Beschlussentwurf
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme
gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag teilweise zu berücksichtigen.
-5-
Eingabesteller B1
Schreiben vom 03.05.2009
Wesentlicher Inhalt der Eingabe
Die Eingabesteller B1 befürworten grundsätzlich das Projekt Nordpark Pulheim und bekunden ihr
Interesse an der Planung und Umsetzung mitzuwirken. Sie legen Kritikpunkte dar und machen
konstruktive Vorschläge für die spätere Ausführungsplanung.
Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Das Schreiben liegt der Koordinierungsstelle Umweltschutz vor, die in Abstimmung mit den Beteiligten und dem beauftragten Büro die Ausführungsplanung abstimmt.
Beschlussentwurf
Kein Beschluss erforderlich
Eingabesteller B2
Bürger, vertreten durch die Anwaltskanzlei Dr. Rudolf Wansleben
Schreiben vom 08.05.2009 und 24.05.2009
Wesentlicher Inhalt der Eingabe
Die Eingabesteller B2 tragen verschiedene Bedenken gegen das Projekt Nordpark Pulheim vor. Im
Wesentlichen wird die Herausnahme der in ihrem Eigentum bestehenden Parzellen aus dem Planungsbereich gefordert mit dem Hinweis, dass eine „quasi enteignende“ Vereinnahmung der Fläche durch die Darstellung als Park-Auftaktfläche gesehen werde. Im weiteren Schreiben tragen sie
noch vor, dass die Parkeingangsfläche der Friedhofruhe und einer ungestörten Religionsausübung
entgegenstünde.
Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Bei einer Planung dieser Größenordnung ist es weder unüblich noch anders möglich, als Flächen
zu überplanen, die sich nicht im Besitz der Stadt befinden. Zur Umsetzung der Bestrebungen der
Stadt Pulheim, einen ortsnahen Landschaftspark für die Pulheimer Bürger/innen zu entwickeln, tritt
die Stadt daher in Verhandlungen mit allen Grundstückseigentümer/innen, deren Grundstücke von
der Planung betroffen sind. Dies gilt zunächst vorwiegend für den ersten Bauabschnitt von der
Venloer Straße bis zum Ende der Friedhofserweiterungsfläche des Parkfriedhofs am Schürgespfad.
Die bestehende planungsrechtliche Situation stellt sich wie folgt dar. Die Parzellen der Eingabesteller liegen innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 46 „Friedhof“ Pulheim, der in
Übereinstimmung mit der bestehenden Darstellung im Flächennutzungsplan Grünfläche (Zweckbestimmung Friedhof) festsetzt.
Hieraus resultiert bereits derzeit formell ein allgemeines Vorkaufsrecht für die Stadt Pulheim nach
§ 24 (1) Nr. 1 BauGB, wenn auch für Friedhofszwecke. Die Planung des Nordparks nutzt hier die
veränderten Bedarfe für Friedhofsflächen, um an dieser Stelle einen übergeordneten öffentlichen
Belang bzw. Bedarf, nämlich den der Naherholung der Pulheimer Bürger durch die Schaffung eines Landschaftsparks, zu decken.
In der Auswirkung der Planung gegenüber der bestehenden rechtlichen Situation ist aus planungsrechtlicher Sicht kein wesentlicher Unterschied zu erkennen, die Darstellung als Grünfläche verändert sich lediglich in ihrer bezeichneten Zweckbestimmung.
Die Planung des Nordparks erfolgt zunächst als Änderung des Flächennutzungsplanes, wodurch
sich zunächst keine Außenwirkung, d.h. keine unmittelbare rechtliche Wirkung gegenüber Dritten
ergibt. Die Darstellung im FNP dient aber insofern der Sicherung der Planung, da unter Bezug auf
§ 35 (3) BauGB ansonsten privilegierte Vorhaben (Landwirtschaftliche Betriebe, Gartenbaubetriebe etc.) verhindert oder gesteuert werden können, soweit sie der Planung des Nordparks in der
dargestellten Form widersprechen. Die durchgeführte Öffentlichkeitsveranstaltung zum Nordpark
Pulheim war Bestandteil der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den §§ 3 (1) und 4
-6-
(1) BauGB im Rahmen der Flächennutzungsplan-Teiländerung 16.0 - Nordpark Pulheim -. Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde fristgerecht und ortsüblich über die lokale Presse
bekannt gemacht und anschließend durchgeführt. Das Gleiche gilt für die öffentliche Auslegung
gem. der §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB.
Im Bereich der Flächen der Eingabesteller wird der FNP in Bezug auf das sich in der Konkretisierung befindliche Parkkonzept eine Darstellung vorsehen, die eine landwirtschaftliche Bodennutzung nicht ausschließt. Eine Anpassung des Bebauungsplanes kann nach erfolgter FNP-Änderung
vorgenommen werden, in einem solchen Verfahren ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit erneut
vorgesehen.
Den vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der Friedhofsruhe und der freien Religionsausübung
kann nicht gefolgt werden. Inwiefern eine intensive landwirtschaftliche Nutzung die Friedhofsruhe
und freie Religionsausübung weniger beeinträchtigen sollte als eine Parknutzung, erschließt sich
nicht. Im Übrigen steht eine in eine Parklandschaft integrierte Friedhofsfläche den angeführten
Belangen nicht entgegen. Im Vergleich zu anderen Friedhofslagen ist hier eher von einer verträglichen Integration der Friedhofsnutzung auszugehen. Diese Belange der Friedhofsnutzung werden
in der Ausführungsplanung berücksichtigt.
Beschlussentwurf
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme
gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen.
Eingabsteller B3 und B4
Schreiben vom 20.05.2009, 25.05.2009 und 21.06.2009
Wesentlicher Inhalt der Eingabe
Die Eingabesteller legen gleichlautend gegen das beabsichtigte Planvorhaben für den Bereich der
eigenen Grundstücke Widerspruch ein, ohne diesen näher zu erläutern. Sie weisen darauf hin,
dass sie nicht bereit sind, die Grundstücke zu veräußern und bitten um ausführliche Informationen
und Gespräche für den weiteren Planungsprozess. In einem nachgereichten Schreiben beziehen
sich die Bürger unter B3 auf die UPA-Sitzung vom 17.06.2009 und legen noch einmal dar, dass sie
ihre Grundstücke nicht veräußern wollen. Der Ausschuss wäre in dieser Sitzung auf diese Tatsache offensichtlich nicht hingewiesen worden, so dass er seinen Beschluss in Unkenntnis dieser
Sachlage gefasst habe.
Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Es handelt sich beim Projekt Nordpark Pulheim um eine Planung, die in verschiedenen und parallelen Schritten in die politische Beschlussfassung eingebracht wird. In der UPA-Sitzung vom
17.06.2009 wurde lediglich die Entwurfsplanung des Nordparks Pulheim beschlossen. Eine Abwägung der vorgetragenen Belange war für diesen Beschluss nicht erforderlich. Gleichwohl erfolgte
in der Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 30.06.2009 (unter TOP 24) in der Beschlussfassung zur Ausweisung eines Stadtumbaugebietes samt zugrundeliegendem Entwicklungskonzept
bereits eine Abwägung der vorgetragenen Anregungen. Inhaltlich hat sich an der Sachlage seither
nichts geändert, so dass die Anregungen, wie nachfolgend dargelegt, zu beurteilen sind.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim in der derzeit gültigen Fassung stellt für die
Grundstücke der Eingabesteller Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage und Spielplatz
dar. Die im Verfahren befindliche Teiländerung Nr. 16.0 des Flächennutzungsplanes der Stadt
Pulheim wird für diese Grundstücke auch Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkraum darstellen, so dass es auf der FNP-Ebene durch das Projekt Nordpark Pulheim zu keiner Veränderung
kommt. Die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines Parkraumes im Bereich der
Grundstücke der Eingabesteller war somit bereits in der Vergangenheit gegeben.
Die Verwaltung ist bestrebt, aufgrund der informellen und prozesshaften Form der städtebaulichen
Planung, die keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Dritten entwickelt, einvernehmliche
Lösungen mit den Grundstückseigentümern zu erzielen und diese intensiv an dem langfristig ausgerichteten Planungsprozess zu beteiligen. Ferner ist die Verwaltung durch den vorgesehenen
-7-
Beschluss eines Stadtumbaugebietes an die §§ 137 und 139 BauGB gebunden. Beim Stadtumbau
ist ein permanenter Dialog mit den Betroffenen wünschenswert und erforderlich. Die Betroffenen
sind immer dann erneut zu beteiligen, wenn dies nach dem jeweiligen Stand der Planungsarbeiten
möglich und sinnvoll ist. Das ist dann der Fall, wenn es hinreichend konkrete (neue) Vorstellungen
gibt, die erörtert werden können.
Beschlussentwurf
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme
gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen.
Eingabsteller B5
Naturschutzbund (NABU), Schreiben vom 08.03.2010
Wesentlicher Inhalt der Eingabe
Der Eingabesteller bedauert aus seiner Sicht, dass eine schnellere Umsetzung des Projektes nicht
möglich ist. Er regt an, das Plangebiet nicht als Nordpark sondern als „Naturpark“ zu deklarieren.
Die aufgezeigten Nutzungsräume für Freizeit, Sport und Spiel sollten den weiteren Zusatz und
„Natur“ erhalten. Die entlang der Horizontallee geplante Pappelbepflanzung sollte durch andere
heimische, säulenförmige Bäume ersetzt werden. Des Weiteren werden Ausführungen zur Barrierefreiheit des Horizontalweges vorgetragen und Vorschläge für die spätere Umsetzungsphase gemacht.
Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Im Vorlauf zu dem hier behandelten Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes war das
Plangebiet bereits Bestandteil der regionalen Planungen mit dem Ziel der Schaffung eines Kulturlandschaftsnetzwerkes in der Region Köln/Bonn. Bereits im November 2007 wurde für das Pulheimer Stadtgebiet das Projektfenster „Nordpark Pulheim“ beschlossen. In der Öffentlichkeitsarbeit
der Regionale 2010 Agentur und den vorbereitenden Verfahren seitens der Stadt Pulheim zur
Entwicklung dieses Bereiches (Wettbewerb, Öffentlichkeitsveranstaltung, Entwicklungskonzept,
Stadtumbaugebiet etc.) wurde zur Bezeichnung des Gebietes ausschließlich der Begriff „Nordpark
Pulheim“ verwendet, so dass diese Bezeichnung in der öffentlichen Wahrnehmung ein feststehender Begriff für dieses Projekt geworden ist. Eine Umbenennung in „Naturpark Pulheim“ ist vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll und entspricht auch in der Intention des Begriffes nicht den Entwicklungszielen für diesen Bereich, da hier maßgeblich die vorhandene Kulturlandschaft in ein
Parkkonzept eingebunden und weiter entwickelt werden soll. Ferner ist im § 44 Landschaftsgesetz
NRW geregelt, was ein Naturpark ist. Eine Umbenennung des Nordparks Pulheim in Naturpark
Pulheim ist unter den Vorraussetzungen des Gesetzes nicht möglich.
Der innere, zum Siedlungsrand orientierte Bereich des „Nordparks Pulheim“ erhält neben seiner
allgemeinen Zweckbestimmung einer Kultur- und Erholungslandschaft die konkretisierende Darstellung „Parkraum Parzelle – kleinteilige, Erholungs- und Freizeitnutzungen“. Dieser Bereich soll
die ihm zugewiesene Zweckbestimmung von parzellenartigen Erholungs- und Freizeitnutzungen
aufnehmen. Hier können kleinere Parzellen entstehen, die sowohl öffentliche Nutzungen als auch
eventuelle Nutzungen privater Art aufnehmen. Diesen Bereich um den Zusatz „und Natur“ zu ergänzen, erscheint nicht sinnvoll, da gerade für diesen Parkteil eine nutzungsintensivere Funktionszuweisung erfolgen soll.
Im UPA am 02.12.2009 und im Rat am 15.12.2009 wurde die Ausführungsplanung für den ersten
Realisierungsabschnitt von der beauftragten Landschaftsarchitektin Frau Böhm vorgestellt. In diesen Sitzungen wurde dargelegt, dass die Horizontallee und die Felderpromenade barrierefrei gestaltet werden, und dass statt der ursprünglich vorgesehenen Pappelbepflanzung entlang der Horizontallee, nun säulenförmige Hainbuchen gepflanzt werden.
Die übrigen im Schreiben vorgetragenen Anmerkungen besitzen keine Relevanz für die Darstellungen innerhalb dieses FNP-Verfahrens, sondern sind Bestandteil der nachgeschalteten Verfahren, wie z.B. der Ausführungsplanung. Eine Kopie dieses Schreibens geht an die Koordinierungsstelle Umweltschutz, die in Abstimmung mit den verschiedenen Interessengruppen die Umsetzung
des Projektes „Nordpark Pulheim“ steuert.
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Beschlussentwurf
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme
gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen.
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