Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Teiländerung 16.0 Pulheim - Nordpark Pulheim Bereich: nordwestlicher bis nordöstlicher Stadtrand zwischen Venloer Straße und Orrer Straße - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 und 4 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen - Beschluss der Flächennutzungsplanänderung siehe UPA vom 02.12.2009, TOP 4, Niederschrift Seite 9)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
36 kB
Datum
11.05.2010
Erstellt
11.05.10, 19:28
Aktualisiert
11.05.10, 19:28

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss Rat IV/61 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 28.04.2010 X 11.05.2010 X Herr Klein (Verfasser/in) 118/2010 nö. S. TOP 30.03.2010 (Datum) BETREFF: Flächennutzungsplan-Teiländerung 16.0 Pulheim - Nordpark Pulheim Bereich: nordwestlicher bis nordöstlicher Stadtrand zwischen Venloer Straße und Orrer Straße - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 und 4 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen - Beschluss der Flächennutzungsplanänderung siehe UPA vom 02.12.2009, TOP 4, Niederschrift Seite 9 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Äußerungen/Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit ein-1- gegangenen Äußerungen/Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Änderung Nr. 16.0 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim, der gemäß § 5 (5) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) eine Begründung mit den Angaben nach § 2a beigefügt ist. Die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung. ERLÄUTERUNGEN: In seiner Sitzung am 02.12.2009 fasste der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim den Auslegungsbeschluss zur FNP-Teiländerung 16.0 Pulheim – Nordpark Pulheim und beauftragte die Verwaltung, den Entwurf der Änderung mit dem Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vom 12.01.2010. Der Entwurf der vorgenannten Änderung lag nebst Begründung in der Zeit vom 03.02.2010 bis einschließlich 08.03.2010 aus. Mit Schreiben vom 26.01.2010 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zu dem Änderungsverfahren gebeten. Die während dieses Beteiligungsschrittes eingegangenen Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Belangen und die bereits während der frühzeitigen Beteiligung seitens der Träger öffentlicher Belange vorgetragenen abwägungsrelevanten Äußerungen werden im Abwägungsvorgang behandelt. Von Bürgern wurde im Rahmen dieses Beteiligungsschrittes eine Stellungnahme (abgedruckt im nicht öffentlichen Teil unter B5) abgegeben. Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden von Seiten der Bürger 4 schriftliche Stellungnahmen eingereicht (abgedruckt im nicht öffentlichen Teil unter B1 bis B4 mit einer Übersicht der betroffenen Flurstücke), die in den nachfolgenden Abwägungsentscheidungen behandelt werden. In der Anlage sind verschiedene Plandarstellungen beigefügt. Die Anlage I ist ein Auszug aus dem derzeitigen Flächennutzungsplan, in den der Entwurf des Wettbewerbsergebnisses eingearbeitet wurde. In der Anlage II ist ein Auszug der derzeitigen Darstellung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Änderung beigefügt. Die Anlage III ist ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit der Geltungsbereichsgrenze und den zukünftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes nach Abschluss dieses Änderungsverfahrens. Vom Amt für Stadtfinanzen – öffentlicher Nahverkehr wurde angeregt, zur Förderung der Nutzung des zukünftigen Nordparks auch durch mobilitätsbeeinträchtigte Personen Haltestellen für die Regionalbuslinie 980 (Worringer Straße / Pulheimer Straße) und die Regionalbuslinie 970 (Venloer Straße – Bereich 1. Bauabschnitt Nordpark Pulheim) einzuplanen (siehe Anlage IV). Der FNP der Stadt Pulheim stellt keine Bushaltestellen dar. Der Vorschlag ist somit inhaltlich nicht Bestandteil dieses Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan, sondern kann im Rahmen nachfolgender Realisierungsschritte behandelt werden. Derzeit wird aufgrund der angespannten Haushaltslage vom zuständigen Dezernat, zumindest für die Zeit bis 2012, keine Realisierungsmöglichkeit gesehen. Von der Verwaltung werden alternative Fördermöglichkeiten geprüft. -2- Eingabesteller T1 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege Email vom 29.01.2010 mit Verweis auf die Schreiben vom 24.04.2009 und 05.05.2009 Wesentlicher Inhalt der Eingabe Die Eingabesteller regen an, den Umweltbericht um die archäologische Prognose vom 24.04.2009 zu ergänzen und das vorgeschlagene Fazit aufzunehmen. Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung Der Umweltbericht wurde unter Punkt 3.1.8 und 5.5 entsprechend der Stellungnahme ergänzt, das vorgeschlagene Fazit wurde aufgenommen. Die geänderten Stellen wurden im Umweltbericht kenntlich gemacht. Beschlussentwurf Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme in vollem Umfang zu berücksichtigen. Eingabesteller T4 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Ville-Eifel Schreiben vom 05.02.2010 mit Verweis auf das Schreiben vom 14.04.2009 (T3 aus f. B.) Wesentlicher Inhalt der Eingabe Der Landesbetrieb Straßenbau NRW regt in Bezug auf sein Schreiben vom 14.04.2009 an, aufgrund der Unbestimmtheit des vorgesehenen Flächennutzungsplanbereiches auf eine Darstellung östlich der L 183 in der Teiländerung zu verzichten. Zur L 183 hin seien nicht übersteigbare und lückenlose Einfriedungen zur Vermeidung ungewollter Querungen vorzusehen, von neuen Anbindungen zur Erschließung an die L 183 sei abzusehen. Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung Das Projekt Nordpark Pulheim ist Bestandteil der Schaffung eines Kulturlandschaftsnetzwerkes von regionaler Bedeutung, das durch seinen strukturellen Aufbau und die langfristige Umsetzung eine Zielsetzung für die nächsten 20 bis 30 Jahre darstellt. Der allgemeinen Zweckbestimmung (Schaffung einer Kultur- und Erholungslandschaft), entspricht die Integration derzeit landwirtschaftlich genutzter Flächen. In diesem Zusammenhang ist die Einbeziehung sämtlicher Flächen des Projektes Nordpark Pulheim in die Teiländerung des FNP erforderlich und sinnvoll. Sollte die Nordumgehung Pulheim (L 183n) zur Umsetzung geführt werden und ihr Verlauf in relevanter Weise der Darstellung des FNP entgegenstehen, kann zu diesem Zeitpunkt eine bauleitplanerische Anpassung erfolgen. Zudem ist die Errichtung von Einfriedungen entlang der L 183 kein sinnvolles landschaftsgestalterisches Element zur Entwicklung einer Erholungs- und Kulturlandschaft. Dieser Bereich des Parks ist längerfristiges Entwicklungsziel. Die bisher vorgesehenen Nutzungen einer eher feldgeprägten Erholungslandschaft in diesem Teil des Parkraumes lassen die Erforderlichkeit zu Errichtung von Einfriedungen nicht erkennen. Sollten sich in der Entwicklung des Parks Nutzungen konkretisieren, die Einfriedungen zur Sicherheit als sinnvoll erscheinen lassen, kann das in den nachfolgenden Verfahren sichergestellt werden. Beschlussentwurf Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen. -3- Eingabesteller T9 Rhein-Erft-Kreis Schreiben vom 08.03.2010 mit Verweis auf Schreiben vom 12.05.2009 (T7 aus f. B.) Wesentlicher Inhalt der Eingabe Der Rhein-Erft-Kreis befürwortet die Planung und gibt Hinweise für den Umgang mit Nutzungen entlang des Siedlungsrandes und unter den Hochspannungsleitungen. Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung Sollte sich die Planung in den entsprechenden Bereichen konkretisieren, werden diese Hinweise in den Realisierungsschritten berücksichtigt. Ohnehin sollen in den Bereichen mit angrenzender Wohnbebauung nur Nutzungen umgesetzt werden, die eine Beeinträchtigung der Wohnnutzung vermeiden. Eine Kopie der Schreiben geht an die Koordinierungsstelle Umweltschutz, die in Abstimmung mit den verschiedenen Interessengruppen die Umsetzung des Projektes „Nordpark Pulheim“ steuert. Beschlussentwurf Kein Beschluss erforderlich Eingabesteller T11 Pulheimer Sport-Club Schreiben vom 12.05.2009 (T5 aus f. B.) Wesentlicher Inhalt der Eingabe Der Pulheimer Sport-Club regt an, für die Ergänzung und Erweiterung des Sportzentrums im Anschluss an die bestehenden Flächen neue Sportflächen auszuweisen. Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung Der Start der Umsetzung des Parkkonzeptes erfolgt durch den 1. Realisierungsabschnitt im westlichen Parkteil. Der an das Sportzentrum angrenzende Parkbereich ist langfristiges Entwicklungsziel. Eine Flächenverfügbarkeit liegt in diesem Bereich derzeit nicht vor. Sollte sich zukünftig ein konkreter Bedarf für eine Erweiterung des Sportzentrums ergeben, die in ihrer Intensität über die derzeitige Darstellung kleinteiliger Freizeitnutzungen hinausgeht, so ist dafür ohnehin die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der FNP könnte in diesem Verfahren angepasst werden. Beschlussentwurf Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen. -4- Eingabesteller T12 Landwirtschaftskammer NRW; Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis Schreiben vom 20.05.2009 (T12 aus f. B.) Wesentlicher Inhalt der Eingabe Die Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis, weist in ihrem Schreiben darauf hin, dass eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen im und angrenzend an das Plangebiet zu gewährleisten ist. Vor diesem Hintergrund wird der Schürgespfad als Haupterschließung für die Landwirte erwähnt, dessen Bepflanzung mit Baumreihen oder einer Allee zu großen Problemen für die Bewirtschafter führen würde. Für die heutigen Transporteinheiten geeignete Parallelwege zum Schürgespfad wären notwendig. Des Weiteren wird angeregt, dass für die Baumpflanzungen entlang der Horizontallee ein ausreichender Abstand vorzusehen ist. Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung In Gesprächen mit der Landwirtschaftskammer und Ortslandwirten wurde im Vorfeld der Planung vereinbart, dass die Nutzung der betroffenen Wege entzerrt werden solle. Da der Schürgespfad auch heute schon sowohl von Erholungssuchenden als auch Schulkindern intensiv genutzt wird, soll der landwirtschaftliche Verkehr dort reduziert werden. Damit der landwirtschaftliche Verkehr sichergestellt wird, sollen die Feldwege, die parallel zum Schürgespfad verlaufen, für die landwirtschaftliche Nutzung hergerichtet werden. Der Weg nördlich des Friedhofs wurde daher bereits mit einer Schotterschicht versehen, um diese Entzerrung der Nutzungen vorzubereiten. Im Rahmen der Baumpflanzungen entlang des betroffenen Teils des Schürgespfades und des Parallelweges werden die Belange des landwirtschaftlichen Transports berücksichtigt. Entlang der Horizontallee werden als Weg begleitend säulenförmige Hainbuchen gepflanzt. Durch den schmalen Kronendurchmesser und den Pflanzabstand zur Feldflur werden die Anforderungen der Landwirtschaft berücksichtigt. Beschlussentwurf Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag teilweise zu berücksichtigen. -5- Eingabesteller B1 Schreiben vom 03.05.2009 Wesentlicher Inhalt der Eingabe Die Eingabesteller B1 befürworten grundsätzlich das Projekt Nordpark Pulheim und bekunden ihr Interesse an der Planung und Umsetzung mitzuwirken. Sie legen Kritikpunkte dar und machen konstruktive Vorschläge für die spätere Ausführungsplanung. Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung Das Schreiben liegt der Koordinierungsstelle Umweltschutz vor, die in Abstimmung mit den Beteiligten und dem beauftragten Büro die Ausführungsplanung abstimmt. Beschlussentwurf Kein Beschluss erforderlich Eingabesteller B2 Bürger, vertreten durch die Anwaltskanzlei Dr. Rudolf Wansleben Schreiben vom 08.05.2009 und 24.05.2009 Wesentlicher Inhalt der Eingabe Die Eingabesteller B2 tragen verschiedene Bedenken gegen das Projekt Nordpark Pulheim vor. Im Wesentlichen wird die Herausnahme der in ihrem Eigentum bestehenden Parzellen aus dem Planungsbereich gefordert mit dem Hinweis, dass eine „quasi enteignende“ Vereinnahmung der Fläche durch die Darstellung als Park-Auftaktfläche gesehen werde. Im weiteren Schreiben tragen sie noch vor, dass die Parkeingangsfläche der Friedhofruhe und einer ungestörten Religionsausübung entgegenstünde. Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung Bei einer Planung dieser Größenordnung ist es weder unüblich noch anders möglich, als Flächen zu überplanen, die sich nicht im Besitz der Stadt befinden. Zur Umsetzung der Bestrebungen der Stadt Pulheim, einen ortsnahen Landschaftspark für die Pulheimer Bürger/innen zu entwickeln, tritt die Stadt daher in Verhandlungen mit allen Grundstückseigentümer/innen, deren Grundstücke von der Planung betroffen sind. Dies gilt zunächst vorwiegend für den ersten Bauabschnitt von der Venloer Straße bis zum Ende der Friedhofserweiterungsfläche des Parkfriedhofs am Schürgespfad. Die bestehende planungsrechtliche Situation stellt sich wie folgt dar. Die Parzellen der Eingabesteller liegen innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 46 „Friedhof“ Pulheim, der in Übereinstimmung mit der bestehenden Darstellung im Flächennutzungsplan Grünfläche (Zweckbestimmung Friedhof) festsetzt. Hieraus resultiert bereits derzeit formell ein allgemeines Vorkaufsrecht für die Stadt Pulheim nach § 24 (1) Nr. 1 BauGB, wenn auch für Friedhofszwecke. Die Planung des Nordparks nutzt hier die veränderten Bedarfe für Friedhofsflächen, um an dieser Stelle einen übergeordneten öffentlichen Belang bzw. Bedarf, nämlich den der Naherholung der Pulheimer Bürger durch die Schaffung eines Landschaftsparks, zu decken. In der Auswirkung der Planung gegenüber der bestehenden rechtlichen Situation ist aus planungsrechtlicher Sicht kein wesentlicher Unterschied zu erkennen, die Darstellung als Grünfläche verändert sich lediglich in ihrer bezeichneten Zweckbestimmung. Die Planung des Nordparks erfolgt zunächst als Änderung des Flächennutzungsplanes, wodurch sich zunächst keine Außenwirkung, d.h. keine unmittelbare rechtliche Wirkung gegenüber Dritten ergibt. Die Darstellung im FNP dient aber insofern der Sicherung der Planung, da unter Bezug auf § 35 (3) BauGB ansonsten privilegierte Vorhaben (Landwirtschaftliche Betriebe, Gartenbaubetriebe etc.) verhindert oder gesteuert werden können, soweit sie der Planung des Nordparks in der dargestellten Form widersprechen. Die durchgeführte Öffentlichkeitsveranstaltung zum Nordpark Pulheim war Bestandteil der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den §§ 3 (1) und 4 -6- (1) BauGB im Rahmen der Flächennutzungsplan-Teiländerung 16.0 - Nordpark Pulheim -. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde fristgerecht und ortsüblich über die lokale Presse bekannt gemacht und anschließend durchgeführt. Das Gleiche gilt für die öffentliche Auslegung gem. der §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB. Im Bereich der Flächen der Eingabesteller wird der FNP in Bezug auf das sich in der Konkretisierung befindliche Parkkonzept eine Darstellung vorsehen, die eine landwirtschaftliche Bodennutzung nicht ausschließt. Eine Anpassung des Bebauungsplanes kann nach erfolgter FNP-Änderung vorgenommen werden, in einem solchen Verfahren ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit erneut vorgesehen. Den vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der Friedhofsruhe und der freien Religionsausübung kann nicht gefolgt werden. Inwiefern eine intensive landwirtschaftliche Nutzung die Friedhofsruhe und freie Religionsausübung weniger beeinträchtigen sollte als eine Parknutzung, erschließt sich nicht. Im Übrigen steht eine in eine Parklandschaft integrierte Friedhofsfläche den angeführten Belangen nicht entgegen. Im Vergleich zu anderen Friedhofslagen ist hier eher von einer verträglichen Integration der Friedhofsnutzung auszugehen. Diese Belange der Friedhofsnutzung werden in der Ausführungsplanung berücksichtigt. Beschlussentwurf Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen. Eingabsteller B3 und B4 Schreiben vom 20.05.2009, 25.05.2009 und 21.06.2009 Wesentlicher Inhalt der Eingabe Die Eingabesteller legen gleichlautend gegen das beabsichtigte Planvorhaben für den Bereich der eigenen Grundstücke Widerspruch ein, ohne diesen näher zu erläutern. Sie weisen darauf hin, dass sie nicht bereit sind, die Grundstücke zu veräußern und bitten um ausführliche Informationen und Gespräche für den weiteren Planungsprozess. In einem nachgereichten Schreiben beziehen sich die Bürger unter B3 auf die UPA-Sitzung vom 17.06.2009 und legen noch einmal dar, dass sie ihre Grundstücke nicht veräußern wollen. Der Ausschuss wäre in dieser Sitzung auf diese Tatsache offensichtlich nicht hingewiesen worden, so dass er seinen Beschluss in Unkenntnis dieser Sachlage gefasst habe. Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung Es handelt sich beim Projekt Nordpark Pulheim um eine Planung, die in verschiedenen und parallelen Schritten in die politische Beschlussfassung eingebracht wird. In der UPA-Sitzung vom 17.06.2009 wurde lediglich die Entwurfsplanung des Nordparks Pulheim beschlossen. Eine Abwägung der vorgetragenen Belange war für diesen Beschluss nicht erforderlich. Gleichwohl erfolgte in der Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 30.06.2009 (unter TOP 24) in der Beschlussfassung zur Ausweisung eines Stadtumbaugebietes samt zugrundeliegendem Entwicklungskonzept bereits eine Abwägung der vorgetragenen Anregungen. Inhaltlich hat sich an der Sachlage seither nichts geändert, so dass die Anregungen, wie nachfolgend dargelegt, zu beurteilen sind. Der Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim in der derzeit gültigen Fassung stellt für die Grundstücke der Eingabesteller Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage und Spielplatz dar. Die im Verfahren befindliche Teiländerung Nr. 16.0 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim wird für diese Grundstücke auch Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkraum darstellen, so dass es auf der FNP-Ebene durch das Projekt Nordpark Pulheim zu keiner Veränderung kommt. Die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines Parkraumes im Bereich der Grundstücke der Eingabesteller war somit bereits in der Vergangenheit gegeben. Die Verwaltung ist bestrebt, aufgrund der informellen und prozesshaften Form der städtebaulichen Planung, die keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Dritten entwickelt, einvernehmliche Lösungen mit den Grundstückseigentümern zu erzielen und diese intensiv an dem langfristig ausgerichteten Planungsprozess zu beteiligen. Ferner ist die Verwaltung durch den vorgesehenen -7- Beschluss eines Stadtumbaugebietes an die §§ 137 und 139 BauGB gebunden. Beim Stadtumbau ist ein permanenter Dialog mit den Betroffenen wünschenswert und erforderlich. Die Betroffenen sind immer dann erneut zu beteiligen, wenn dies nach dem jeweiligen Stand der Planungsarbeiten möglich und sinnvoll ist. Das ist dann der Fall, wenn es hinreichend konkrete (neue) Vorstellungen gibt, die erörtert werden können. Beschlussentwurf Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen. Eingabsteller B5 Naturschutzbund (NABU), Schreiben vom 08.03.2010 Wesentlicher Inhalt der Eingabe Der Eingabesteller bedauert aus seiner Sicht, dass eine schnellere Umsetzung des Projektes nicht möglich ist. Er regt an, das Plangebiet nicht als Nordpark sondern als „Naturpark“ zu deklarieren. Die aufgezeigten Nutzungsräume für Freizeit, Sport und Spiel sollten den weiteren Zusatz und „Natur“ erhalten. Die entlang der Horizontallee geplante Pappelbepflanzung sollte durch andere heimische, säulenförmige Bäume ersetzt werden. Des Weiteren werden Ausführungen zur Barrierefreiheit des Horizontalweges vorgetragen und Vorschläge für die spätere Umsetzungsphase gemacht. Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung Im Vorlauf zu dem hier behandelten Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes war das Plangebiet bereits Bestandteil der regionalen Planungen mit dem Ziel der Schaffung eines Kulturlandschaftsnetzwerkes in der Region Köln/Bonn. Bereits im November 2007 wurde für das Pulheimer Stadtgebiet das Projektfenster „Nordpark Pulheim“ beschlossen. In der Öffentlichkeitsarbeit der Regionale 2010 Agentur und den vorbereitenden Verfahren seitens der Stadt Pulheim zur Entwicklung dieses Bereiches (Wettbewerb, Öffentlichkeitsveranstaltung, Entwicklungskonzept, Stadtumbaugebiet etc.) wurde zur Bezeichnung des Gebietes ausschließlich der Begriff „Nordpark Pulheim“ verwendet, so dass diese Bezeichnung in der öffentlichen Wahrnehmung ein feststehender Begriff für dieses Projekt geworden ist. Eine Umbenennung in „Naturpark Pulheim“ ist vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll und entspricht auch in der Intention des Begriffes nicht den Entwicklungszielen für diesen Bereich, da hier maßgeblich die vorhandene Kulturlandschaft in ein Parkkonzept eingebunden und weiter entwickelt werden soll. Ferner ist im § 44 Landschaftsgesetz NRW geregelt, was ein Naturpark ist. Eine Umbenennung des Nordparks Pulheim in Naturpark Pulheim ist unter den Vorraussetzungen des Gesetzes nicht möglich. Der innere, zum Siedlungsrand orientierte Bereich des „Nordparks Pulheim“ erhält neben seiner allgemeinen Zweckbestimmung einer Kultur- und Erholungslandschaft die konkretisierende Darstellung „Parkraum Parzelle – kleinteilige, Erholungs- und Freizeitnutzungen“. Dieser Bereich soll die ihm zugewiesene Zweckbestimmung von parzellenartigen Erholungs- und Freizeitnutzungen aufnehmen. Hier können kleinere Parzellen entstehen, die sowohl öffentliche Nutzungen als auch eventuelle Nutzungen privater Art aufnehmen. Diesen Bereich um den Zusatz „und Natur“ zu ergänzen, erscheint nicht sinnvoll, da gerade für diesen Parkteil eine nutzungsintensivere Funktionszuweisung erfolgen soll. Im UPA am 02.12.2009 und im Rat am 15.12.2009 wurde die Ausführungsplanung für den ersten Realisierungsabschnitt von der beauftragten Landschaftsarchitektin Frau Böhm vorgestellt. In diesen Sitzungen wurde dargelegt, dass die Horizontallee und die Felderpromenade barrierefrei gestaltet werden, und dass statt der ursprünglich vorgesehenen Pappelbepflanzung entlang der Horizontallee, nun säulenförmige Hainbuchen gepflanzt werden. Die übrigen im Schreiben vorgetragenen Anmerkungen besitzen keine Relevanz für die Darstellungen innerhalb dieses FNP-Verfahrens, sondern sind Bestandteil der nachgeschalteten Verfahren, wie z.B. der Ausführungsplanung. Eine Kopie dieses Schreibens geht an die Koordinierungsstelle Umweltschutz, die in Abstimmung mit den verschiedenen Interessengruppen die Umsetzung des Projektes „Nordpark Pulheim“ steuert. -8- Beschlussentwurf Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen. -9-