Daten
Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
11.05.2010
Erstellt
11.05.10, 19:28
Aktualisiert
11.05.10, 19:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
Rat
IV/61 - ri/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
28.04.2010
X
11.05.2010
X
Herr Ritter
(Verfasser/in)
109/2010
nö. S. TOP
29.03.2010
(Datum)
BETREFF:
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.7 - Haus Orr
Bereich: Landschaftspark Haus Orr, Gebiet Orrer Wald
Ergänzung der Darstellung von Flächen für die Forstwirtschaft (Naturschutzgebiet) um eine
besondere Zweckbestimmung "Landschaftspark"; Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in Grünflächen mit der besonderen Zweckbestimmung "naturnahe Gestaltung"
1. Beschluss über Antrag auf Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, SPD-Fraktion, NABU-Pulheim, Arbeitskreis Lokale Agenda 21 - Zukunftsfähige Stadt Pulheim, F.I./AttacPulheim (gemeinsamer Bürgerantrag nach § 24 GO)
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
-1-
ja
nein
Antrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:
1.1 Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt, der Rat beschließt: Die Aufhebung des FNPAufstellungsbeschlusses zur Teilbereichsänderung des Flächennutzungsplanes 16.7 – Haus Orr
(Beschluss vom 15.12.2009).
1.2 Bei zukünftigen Planungsvorschlägen für das Gebiet „Haus Orr“ soll vor einem FNPAufstellungsbeschluss der zuständige Umwelt- und Planungsausschuss hierüber informiert werden.
Antrag SPD-Fraktion:
2. Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:
Das in der Sitzung des Rates vom 15.12.2009 beschlossene Verfahren zur Aufstellung der Teilbereichsänderung des Flächennutzungsplanes 16.7 – Haus Orr wird eingestellt.
Antrag NABU-Pulheim; F.I./Attac-Pulheim; Lokale Agenda 21 – Pulheim:
3. Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt: Der Rat der Stadt Pulheim hebt den Beschluss
zur Teilbereichsänderung des Flächennutzungsplanes 16.7 – Haus Orr, Bereich: Landschaftspark
Haus Orr, Gebiet Orrer Wald (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB, Vorlage
Nr. 571/2009) auf.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
4. Der Aufstellungsbeschluss zur Teilbereichsänderung des Flächennutzungsplanes 16.7 – Haus
Orr wird aufrecht erhalten. Die Fortführung bedarf jedoch eines vorherigen Beschlusses über die
Konzeption eines Investors, beruhend auf einer ausführlichen Information des Umwelt- und Planungsausschusses. Die Zuständigkeit für das Verfahren wird diesem wieder übertragen.
ERLÄUTERUNGEN:
Anträge zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur Teilbereichsänderung des Flächennutzungsplanes 16.7 wurden sinngleich durch die Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen und der
SPD sowie in einem gemeinsamen Bürgerantrag vom NABU-Pulheim, dem Arbeitskreis Lokale
Agenda 21 - Zukunftsfähige Stadt Pulheim und von F.I./Attac-Pulheim gestellt. Da der Beschluss
vom Rat gefasst wurde, liegt auch die Zuständigkeit beim Rat, der Ausschuss für Umwelt und Planung ist in diesem Fall vorberatend; die Anträge 1.1 und 3 wurden daher in der Beschlussvorlage
entsprechend angepasst.
Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss wurde seitens der Verwaltung dem Rat vorgelegt, um
dem damaligen Investor eine Grundlage zu bieten, erforderliche Gutachten zu beauftragen, die –
gerade bei der Untersuchung der Faunistik – an feste Jahreszeiträume gebunden sind.
Ein Verzicht auf die ausführliche Information der Gremien, insbesondere des Umwelt- und Planungsausschusses, war nie beabsichtigt. Das im Aufstellungsbeschluss benannte Ziel lautet daher
auch:
„Ziel der Änderung ist es, die vorbereitenden planungsrechtlichen Voraussetzungen, für einen Bebauungsplan zu schaffen, der die denkmalgerechte Reaktivierung des Hauses Orr mit Landschaftspark planungsrechtlich verbindlich sichert sowie durch entsprechende Darstellung im FNP
die Umwandlung des Umfeldes des Orrer Waldes in Grünland vorzubereiten.“
Eine Konkretisierung des Planungszieles wäre erst später durch Beschluss eines Darlegungskonzeptes erfolgt, insbesondere im Zuge eines noch einzuleitenden Bebauungsplanverfahrens (Hintergrund war der Wunsch, mögliche Konzepte planungsrechtlich abschließend und auf klar umrissener Grundlage steuern zu können). Die Änderung des Flächennutzungsplanes formuliert dagegen konkret zunächst die Ziele, welche sich als mögliche Kompensationen für Planungen aufdrängen, nämlich die Umwandlung von Ackerflächen in Grünland.
-2-
Derzeit befinden sich die betreffenden Liegenschaften wieder auf dem Markt; die neuen Eigentümer stehen noch nicht fest und damit auch kein vorgelegtes Konzept (allerdings scheinen sämtliche Interessenten von einer über die Forstwirtschaft hinaus gehenden Nutzung des Orrer Waldes
abzusehen). Dennoch ist aus Sicht der Verwaltung wegen des zu erwartenden Eigentümerwechsels die Aufrechterhaltung des Verfahrens sinnvoll, wenngleich auch die konkrete Zielrichtung
noch – mit ausgiebiger Diskussion im Ausschuss – festzulegen ist. Der Aufstellungsbeschluss bezieht sich in der formulierten Zielsetzung ausschließlich auf solche Inhalte, die auch in der Diskussion der letzten Monate (Presseberichterstattung und Schriftverkehr) überwiegend befürwortet
wurden.
Eine Steuerung des Bereiches rund um Orr in Form von Bauleitplanung wird durch die Verwaltung
weiterhin als zwingend notwendig erachtet. Die Regelungen des Denkmalrechtes in Verbindung
mit § 35 (4) Nr. 4 BauGB ermöglichen eine Nutzung der Immobilien bereits heute. Privilegierte
landwirtschaftliche Betriebe sind nach § 35 (1) Nr. 1 BauGB ebenfalls zulässig; die mögliche Steuerung ist daher momentan beschränkt.
Vor dem Hintergrund des anstehenden Eigentümerwechsels empfiehlt die Verwaltung daher, den
Aufstellungsbeschluss aufrecht zu erhalten, um ggf. einen Bebauungsplan anschließen zu können,
der verbindliche Regelungen zur Nutzung und Gestaltung des betroffenen Bereiches ermöglichen
würde.
Eine Fortführung des Verfahrens im Sinne der Durchführung von Verfahrensschritten ist nicht beabsichtigt und bedarf eines vorherigen formellen Beschlusses.
-3-