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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 16.2 - Ortsteil Stommeln - Cäcilienstraße Beratung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen Beschluss der Flächennutzungsplanänderung siehe UPA vom 02.12.2009, Vorlage Nr. 529/2009, Niederschrift S. 23)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
11.05.2010
Erstellt
11.05.10, 19:28
Aktualisiert
11.05.10, 19:28
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim 
Teilbereichsänderung Nr. 16.2 - Ortsteil Stommeln - Cäcilienstraße
Beratung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung 
siehe UPA vom 02.12.2009, Vorlage Nr. 529/2009, Niederschrift S. 23) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim 
Teilbereichsänderung Nr. 16.2 - Ortsteil Stommeln - Cäcilienstraße
Beratung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung 
siehe UPA vom 02.12.2009, Vorlage Nr. 529/2009, Niederschrift S. 23)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss Rat IV-61 foi/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 28.04.2010 X 11.05.2010 X Frau Foitzik (Verfasser/in) 104/2010 nö. S. TOP 25.03.2010 (Datum) BETREFF: Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 16.2 - Ortsteil Stommeln - Cäcilienstraße Beratung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen Beschluss der Flächennutzungsplanänderung siehe UPA vom 02.12.2009, Vorlage Nr. 529/2009, Niederschrift S. 23 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Änderung Nr. 16.2 Stommeln des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim, der gemäß § 5 (5) BauGB die Begründung beigefügt ist. Die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung. -1- ERLÄUTERUNGEN: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 02.12.2009 die Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung) gemäß § 3 (2) und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB für die Teilbereichsänderung 16.2 Stommeln für den Bereich entlang der Cäcilienstraße beschlossen. Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 03.02.2010 bis 08.03.2010 einschließlich. Mit Schreiben vom 26.01.2010 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung gebeten. Während der öffentlichen Auslegung gingen seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises (T2), mit Bezug auf die Stellungnahme, die der Rhein-Erft-Kreis im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB (T9) abgegeben hat, ein. Beide Schreiben sind in Anlage beigefügt. Maßgeblicher Inhalt ist der Immissionsschutz und die durch die Planung beabsichtigte Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes. Hier wird jedoch verkannt, dass es sich lediglich um die planrechtliche Sicherung einer bestehenden Wohnbebauung handelt, deren Einbezug in das Mischgebiet einerseits der Gebietstypik widerspräche, andererseits die Belange der dort Wohnenden berühren würde. Die Planung führt nicht zu einer faktischen Veränderung der zulässigen Nutzungen; ihr Ziel ist vielmehr die Herstellung einer Verbindlichkeit zur Vermeidung von Konflikten. Ein Beschluss hierzu ist aus planungsrechtlicher Sicht nicht erforderlich, da die Ausführungen sich auf die verbindliche Planung, den im Parallelverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 43 Stommeln beziehen und in diesem Verfahren behandelt werden. Seitens der Bürger gingen keine Stellungnahmen ein. Die Verwaltung empfiehlt, die Teiländerung 16.2 Stommeln zu beschließen. -2-