Daten
Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
11.05.2010
Erstellt
11.05.10, 19:28
Aktualisiert
11.05.10, 19:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
Rat
IV-61 foi/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
28.04.2010
X
11.05.2010
X
Frau Foitzik
(Verfasser/in)
104/2010
nö. S. TOP
25.03.2010
(Datum)
BETREFF:
Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.2 - Ortsteil Stommeln - Cäcilienstraße
Beratung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) Baugesetzbuch
(BauGB) und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
siehe UPA vom 02.12.2009, Vorlage Nr. 529/2009, Niederschrift S. 23
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Änderung Nr. 16.2 Stommeln des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim, der gemäß § 5 (5) BauGB die Begründung beigefügt ist.
Die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung.
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ERLÄUTERUNGEN:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 02.12.2009 die Beteiligung der
Öffentlichkeit (Auslegung) gemäß § 3 (2) und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
für die Teilbereichsänderung 16.2 Stommeln für den Bereich entlang der Cäcilienstraße beschlossen.
Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 03.02.2010 bis 08.03.2010 einschließlich. Mit Schreiben
vom 26.01.2010 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung gebeten.
Während der öffentlichen Auslegung gingen seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises (T2), mit Bezug auf die Stellungnahme,
die der Rhein-Erft-Kreis im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB (T9) abgegeben
hat, ein. Beide Schreiben sind in Anlage beigefügt.
Maßgeblicher Inhalt ist der Immissionsschutz und die durch die Planung beabsichtigte Ausweisung
eines Allgemeinen Wohngebietes. Hier wird jedoch verkannt, dass es sich lediglich um die planrechtliche Sicherung einer bestehenden Wohnbebauung handelt, deren Einbezug in das Mischgebiet einerseits der Gebietstypik widerspräche, andererseits die Belange der dort Wohnenden berühren würde. Die Planung führt nicht zu einer faktischen Veränderung der zulässigen Nutzungen;
ihr Ziel ist vielmehr die Herstellung einer Verbindlichkeit zur Vermeidung von Konflikten.
Ein Beschluss hierzu ist aus planungsrechtlicher Sicht nicht erforderlich, da die Ausführungen sich
auf die verbindliche Planung, den im Parallelverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 43 Stommeln beziehen und in diesem Verfahren behandelt werden.
Seitens der Bürger gingen keine Stellungnahmen ein.
Die Verwaltung empfiehlt, die Teiländerung 16.2 Stommeln zu beschließen.
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