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Beschlussvorlage (Finanzierung des KiTa-Neubaues BP 94 in Brauweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
11.05.2010
Erstellt
11.05.10, 19:28
Aktualisiert
11.05.10, 19:28
Beschlussvorlage (Finanzierung des KiTa-Neubaues BP 94 in Brauweiler) Beschlussvorlage (Finanzierung des KiTa-Neubaues BP 94 in Brauweiler)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat II/510 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 11.05.2010 X Friedhelm Seibel (Verfasser/in) 192/2010 nö. S. TOP 07.05.2010 (Datum) BETREFF: Finanzierung des KiTa-Neubaues BP 94 in Brauweiler VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat fasst folgenden Beschluss: Im Falle, dass die Baumaßnahme „KiTa-Neubau BP 94 Brauweiler“ entgegen der bisherigen Beschlusslage nun im Rahmen eines Investorenmodells finanziert werden kann, können die bisher gebundenen Investivmittel grundsätzlich zur Finanzierung anderer Vorhaben verwendet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, nach erfolgter Klärung weitere Einzelbeschlüsse auf dem Weg entsprechender Vorlagen herbeizuführen. -1- ERLÄUTERUNGEN: Bislang war die Finanzierung des o.g. Vorhabens über die Inanspruchnahme von Fördermitteln (U 3 Ausbau und KJP II) und den Einsatz von Eigenmitteln vorgesehen. Nach Gesprächen auf den geschäftsführender Ebene der Stadt und eines Investors wurde seitens des Investors avisiert, dass dieser die Maßnahme selber durchführen könnte und das Gebäude dann der Stadt über eine Mietvereinbarung zur Verfügung gestellt würde. Eine weitergehende mündliche Zusage besteht in der Übernahme der schon weit gediehenen Planung als auch der Beschäftigung der bislang tätigen Architektin. Der Investor hat den Wunsch, das betreffende Grundstück zu kaufen. All dies setzt aber einen Vorstandsbeschluss voraus. Auf dieser Grundlage und wegen der konkreten Aussicht einer anderweitigen Finanzierung des Projekts wurden die beteiligten Fachämter 51 und 26 vom Verwaltungsvorstand beauftragt, die Details in Zusammenarbeit mit den Vertretern des Investors beschlussreif auszuarbeiten. Dieses Verfahren läuft derzeit. Mit dieser Vorlage bittet die Verwaltung um die grundsätzliche Ermächtigung, die Verhandlungen weiter zu konkretisieren und die dann möglicherweise freiwerdenden Mittel für andere wichtige und noch nicht finanzierte Maßnahmen verwenden zu dürfen. Selbstredend sind dann weitere Einzelvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen. -2-