Daten
Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
11.05.2010
Erstellt
11.05.10, 19:28
Aktualisiert
11.05.10, 19:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Rat
II/510
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
11.05.2010
X
Friedhelm Seibel
(Verfasser/in)
192/2010
nö. S. TOP
07.05.2010
(Datum)
BETREFF:
Finanzierung des KiTa-Neubaues BP 94 in Brauweiler
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat fasst folgenden Beschluss:
Im Falle, dass die Baumaßnahme „KiTa-Neubau BP 94 Brauweiler“ entgegen der bisherigen Beschlusslage nun im Rahmen eines Investorenmodells finanziert werden kann, können die bisher
gebundenen Investivmittel grundsätzlich zur Finanzierung anderer Vorhaben verwendet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach erfolgter Klärung weitere Einzelbeschlüsse auf dem Weg
entsprechender Vorlagen herbeizuführen.
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ERLÄUTERUNGEN:
Bislang war die Finanzierung des o.g. Vorhabens über die Inanspruchnahme von Fördermitteln
(U 3 Ausbau und KJP II) und den Einsatz von Eigenmitteln vorgesehen. Nach Gesprächen auf den
geschäftsführender Ebene der Stadt und eines Investors wurde seitens des Investors avisiert,
dass dieser die Maßnahme selber durchführen könnte und das Gebäude dann der Stadt über eine
Mietvereinbarung zur Verfügung gestellt würde. Eine weitergehende mündliche Zusage besteht in
der Übernahme der schon weit gediehenen Planung als auch der Beschäftigung der bislang tätigen Architektin. Der Investor hat den Wunsch, das betreffende Grundstück zu kaufen. All dies
setzt aber einen Vorstandsbeschluss voraus.
Auf dieser Grundlage und wegen der konkreten Aussicht einer anderweitigen Finanzierung des
Projekts wurden die beteiligten Fachämter 51 und 26 vom Verwaltungsvorstand beauftragt, die
Details in Zusammenarbeit mit den Vertretern des Investors beschlussreif auszuarbeiten. Dieses
Verfahren läuft derzeit.
Mit dieser Vorlage bittet die Verwaltung um die grundsätzliche Ermächtigung, die Verhandlungen
weiter zu konkretisieren und die dann möglicherweise freiwerdenden Mittel für andere wichtige und
noch nicht finanzierte Maßnahmen verwenden zu dürfen. Selbstredend sind dann weitere Einzelvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.
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