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Beschlussvorlage (Genehmigung einer unerheblichen überplanmäßigen Ausgabe hier: Asphaltierung eines Wirtschaftsweges im Bereich Pletschmühle)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
11.05.2010
Erstellt
11.05.10, 19:28
Aktualisiert
11.05.10, 19:28
Beschlussvorlage (Genehmigung einer unerheblichen überplanmäßigen Ausgabe
hier: Asphaltierung eines Wirtschaftsweges im Bereich Pletschmühle) Beschlussvorlage (Genehmigung einer unerheblichen überplanmäßigen Ausgabe
hier: Asphaltierung eines Wirtschaftsweges im Bereich Pletschmühle)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat III/26 - Ba (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 11.05.2010 X Herr Batist (Verfasser/in) 189/2010 nö. S. TOP 06.05.2010 (Datum) BETREFF: Genehmigung einer unerheblichen überplanmäßigen Ausgabe hier: Asphaltierung eines Wirtschaftsweges im Bereich Gut Pletschmühle VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Pulheimer Bachverband HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja ja nein X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: 123.000 € davon: 123.000 € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € ja nein Es stehen Haushaltsmittel i.H.v. 108.000 € zur Verfügung Finanzierungsvorschlag: s. Beschlussvorschlag BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat beschließt, unter Verzicht auf eine Vorberatung im HFA, bei dem investiven Konto M 26090004.10000.7831000 (Asphaltierung eines Wirtschaftsweges) einen Betrag von 15.000 € für die Verlegung des Wirtschaftsweges am Gut Pletschmühle zur Renaturierung der Uferböschung des Pulheimer Baches überplanmäßig bereit zu stellen. Zur Deckung soll das investive Konto M66108003.7831000 (bauliche Kanalsanierung in allen Stadtteilen) herangezogen werden. Darüber hinaus soll bei dem konsumtiven Konto 010.002.001.10000.5313010 / 7313010 (Umlage Unterhaltungsverband Pulheimer Bach) ein Betrag von 3.740 € überplanmäßig bereit gestellt werden. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 011.002.001.10000.5232030 / 7232030 (Kanalsanierungen/Reparaturen). -1- ERLÄUTERUNGEN: Für die Asphaltierung des Wirtschaftsweges an der Pletschmühle wurden bei dem Investitionskonto M 26090004 im Produkt 001 012 002 insgesamt 108.000 € bereit gestellt. Hiermit sollte der marode Wirtschaftsweg, der von der Randkanalbrücke an der Industriestraße bis zum Naturschutzgebiet Große Laache verläuft, in einem Teilabschnitt mit einer Asphaltdecke versehen werden. Der Weg verläuft zwischen Gut Pletschmühle und dem Durchlass zum Naturschutzgebiet unmittelbar entlang des Pulheimer Bachs. Das Wegeufer ist so steil, teilweise senkrecht, dass erhebliche Auskolkungen / Unterspülungen bis in die Wegefläche hinein festzustellen sind. Inzwischen mussten Teilflächen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht abgesperrt werden. Vor einer Erneuerung des Weges muss der Bachverband daher zunächst ein standsichereres Ufer herstellen. Dies kann nachhaltig nur durch eine Abflachung der Uferböschung gewährleistet werden, was mangels Fläche bislang nicht möglich war. Der Vorsteher des Bachverbandes hat nunmehr mitgeteilt, dass jetzt, nachdem das Projekt „Park Orr“ gescheitert ist, überraschend die Chance besteht, eine an den Weg angrenzende Fläche (sog. Unland) mit einer Größe von ca. 1.356 m² zu erwerben. Hierdurch könnte der Wirtschaftsweg um ca. 2 m verlegt werden, so dass am Bach Raum für ein flacheres und damit standsicheres Wegeufer entsteht. Darüber hinaus beabsichtigt der Bachverband in diesem Grundstücksstreifen, auf einer dort vorhandenen Böschung, den sog. Ankerpunkt „Am alten Rhein“ zu errichten. Die Kosten für den Grundstückserwerb belaufen sich auf ca. 5.600 €. Die Stadt muss nach dem gültigen Aufteilungsschlüssel hiervon einen Anteil von 66,66 % = 3.733 € übernehmen. Dieser Betrag kann aus dem Produktsachkonto 011.002.001.10000.5232030 / 7232030 (Kanalsanierungen/Reparaturen) finanziert werden. Für die Asphaltierung war beabsichtigt, den Unterbau des vorhandenen Weges zu nutzen. Da dies in dem Bereich, wo die Wegeführung verlegt wird, nicht möglich ist, müssen dort ein Unterbau neu angelegt und zusätzliche Erdbewegungen durchgeführt werden. Hierdurch entsteht ein Mehraufwand, der durch das beauftragte Ingenieurbüro im Rahmen einer Kostenschätzung mit 15.000 € beziffert wurde. Hierfür sind zunächst überplanmäßige Mittel bereit zu stellen. Den Mehraufwand wird die Stadt anschließend dem Bachverband in Rechnung stellen, so dass für Pulheim -nach Abzug des Kostenanteils der Stadt Bergheim- ein Anteil von 66,66 % verbleibt. Der Bachverband hat für beide Maßnahmen (Grundstückskauf und Wegeverlegung) Zuwendungen des Landes aus den Fördermitteln „Lebendige Gewässer NRW“ beantragt. Eine schriftliche Bewilligung ist noch nicht erfolgt. Es liegt jedoch bereits die Erlaubnis der Bezirksregierung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn vor. Sofern die beantragten Zuwendungen bewilligt werden, belaufen sich diese auf 80 %. Die Stadt hätte somit einen Anteil von lediglich 66,66 % von 20% der Gesamtkosten zu tragen (20.600 € x 20% x 66,66 % = 2.746 €). Die Maßnahme ist besonders eilbedürftig, da nach Aussage des Verbandvorstehers das Zeitfenster für den Grunderwerb nur kurz geöffnet ist, da alle Ackerflächen einschließlich des benötigten Unlandstreifens an einen benachbarten Landwirt verkauft werden, wenn das Verkaufsangebot seitens der Grundstückseigentümerin nicht kurzfristig realisiert wird. Die Verwaltung schlägt daher vor die Tagesordnung um diesen Punkt zu erweitern. -2-