Daten
Kommune
Pulheim
Größe
52 kB
Datum
16.03.2010
Erstellt
27.05.10, 18:41
Aktualisiert
27.05.10, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Anlage I
Übertragung von Ausgabeermächtigungen in das Haushaltsjahr 2010 (konsumtiver Bereich)
Bezeichnung
Aufwand
zu übertragen
nach 2010
Auszahlung
zu übertragen
nach 2010
Bemerkungen
Produktbereich 001
Produkt 001 002 001 Verwaltungsführung
Kosten für die Einführung des Neuen Steuerungsmodells
139.180,80
152.162,24 Die Mittel werden für die Fortführung der im Jahr 2009
begonnenen Maßnahmen und Projekte (Organisationsuntersuchungen, externe Veranstaltungen zu Steuerungsund Managementthemen) benötigt.
Da noch eine Abrechnung von Leistungen aus dem Jahr
2009 in Höhe von 12.981,44 € aussteht, ist gem.
§ 36 Abs. 4 GemHVO eine Verpflichtungsrückstellung in
dieser Höhe zu bilden. Dies begründet die Abweichung
des Auszahlungsbetrages zur ausgewiesenen Aufwandssumme.
1.197,30
1.197,30 Von der Gleichstellungsstelle wurde die Übertragung der Mittel für einen Workshop (demographische Entwicklung) beantragt, der in 2010 durchgeführt werden soll.
001 003 001 Gleichstellung von Frau und Mann
Fortbildungen nach dem Landesgleichstellungsgesetz, Frauenförderungsplan
Produkt 001 006 001 Bauhof
Auszahlung von Kautionen für die Ausleihe des
Geschirrmobils
0,00
100,00 Bedingt durch die Anmietung des Geschirrmobils
über den Jahreswechsel hinaus muss eine Kaution
in das Jahr 2010 übertragen werden, damit eine
Rückzahlung möglich ist.
Seite 1
Bezeichnung
Aufwand
zu übertragen
nach 2010
Auszahlung
zu übertragen
nach 2010
Bemerkungen
Produkt 001 007 001 Service und Organisation
Wettbewerb "Archiv und Jugend"
7.189,57
7.189,57 Für das Projekt "Archiv und Jugend" wurden vom Landschaftsverband Rheinland in 2007 und 2008 insgesamt
6.200 € gewährt. Unter Berücksichtigung eines
Eigenanteils von 1.550 € wurden die Mittel außerplanmässig bereit gestellt. Da bisher lediglich 560,43 €
in 2008 verausgabt wurden, muss der noch verbleibende
Betrag von 7.189,57 € gem. 22 Abs. 3 GemHVO (Zweckbindung) zur Verfügung gestellt werden.
Produkt 001 007 002 Technikunterstützte Informationsverarbeitung
Beschaff. u. Unterhaltung der technikunterstützter
Informationsverarbeitung
0,00
35.000,00 Da verschiedene Wartungsverträge in 2009 zwar erfüllt,
die Rechnungen von rd. 35.000 € noch ausstehen, muss
gem. § 36 Abs. 4 GemHVO eine Verpflichtungsrückstellung
in diese Höhe gebildet werden.
4.600,00
19.600,00 Die Gartenbauberufsgenossenschaft wurde bereits in 2008
mit der Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben beauftragt. Die Abrechnung der in 2009 erbrachten Leistungen
in Höhe von rd. 15.000 € steht noch aus. In dieser Höhe
ist gem. § 36 Abs. 4 GemHVO eine Verpflichtungsrückstellung zu bilden.
Die darüber hinaus noch verfügbaren Mittel von 4.600 €
werden in 2010 als Aufwand und Auszahlung zusätzlich
bereit gestellt, da der Umfang der noch zu erledigenden
Produkt 001 009 001 Personalmanagement
Konzept zur Installation eines Arbeitsschutzsystems
Seite 2
Bezeichnung
Aufwand
zu übertragen
nach 2010
Auszahlung
zu übertragen
nach 2010
Bemerkungen
Arbeiten noch nicht genau abschätzbar ist.
Produkt 001 011 001 Recht
Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten
13.800,00
18.560,00 Die Abrechnung erbrachter Leistungen in 2009 eines
Steuerberaterbüros steht noch aus. Der Aufwand von rd.
4.760 € wird gem. § 36 Abs. 4 GemHVO in eine Verpflichtungsrückstellung gebucht. Die darüber hinaus noch
verfügbaren Mittel von 13.800 € werden zusätzlich in 2010
bereit gestellt, da weitere Leistungen des Steuerberatungsbüros in 2010 zu beauftragen sind.
Produkt 001 012 001 An- und Verkauf von Grundstücken
Aufwand aus Nachbesserungen bei Verkauf von Umaufvermögen
204.045,00
204.045,00 Aufgrund eines in 2008 abgeschlossenen Kaufvertrages
wird in 2010 die Kaufpreisnachzahlung an den früheren
Eigentümer fällig.
Insertionskosten
0,00
2.795,47 In 2009 wurden von der LEG Stadtentwicklung (heute
NRW Urban) Leistungen erbracht, die noch nicht abgerechnet wurden. Gem. § 36 Abs. 4 GemHVO ist dieser
Betrag (2.795,47 €) in eine Verpflichtungsrückstellung zu
buchen.
Prospektion (Umlaufvermögen)
0,00
2.796,50 In 2009 wurden vom Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege Leistungen erbracht, die noch nicht abgerechnet wurden. Gem. § 36 Abs. 4 GemHVO ist dieser
Betrag (2.796,50 €) in eine Verpflichtungsrückstellung zu
buchen.
Seite 3
Bezeichnung
Sonstiger Geschäftsaufwand
Aufwand
zu übertragen
nach 2010
0,00
Auszahlung
zu übertragen
nach 2010
Bemerkungen
21.925,75 In 2009 wurden von einem Notariat für die Abwicklung
von Grundstücksgeschäften Leistungen erbracht,
die noch nicht abgerechnet wurden.
Gem. § 36 Abs. 4 GemHVO ist dieser Betrag (21.925,75 €)
in eine Verpflichtungsrückstellung zu buchen.
Produkt 001 012 002 Zur Verfügungstellung von Grundstücken und Gebäuden
Bauliche Unterhaltung von Gebäuden
205.262,00
Instandhaltungsrückstellung Gebäude
0,00
Sonstiger Geschäftsaufwand
(Erstellung eines Klimaschutzkonzept)
38.919,92
Auszahlung von Sicherheitsleistungen (Gebäude)
0,00
625.583,00 Von den in der Haushaltsplanung 2009 vorgesehenen
Einzelmaßnahmen in Höhe von insgesam 923.500 €
(Prioritätenliste) konnten verschiedene Maßnahmen in 2009
nicht fertig gestellt werden. Weitere Maßnahmen mussten
für ihre Durchführung in das Jahr 2010 verschoben werden.
Aufgrund der Maßnahmenarten erfolgt die Mittelbereitstellung in 2010 als Instandhaltungsrückstellung gem.
§ 36 Abs. 3 GemHVO in Höhe von 420.321 €. Desweiteren
werden Bauunterhaltungsmittel von insgesamt 205.262 €
für offene Aufträge (Kleinreparaturen und Wartungen)
benötigt und in das Jahr 2010 übertragen.
1.071.457,93 Die in 2009 nicht verbrauchten Finanzmittel für die
Instandsetzung städtischer Gebäude werden in das Jahr
2010 vorgetragen, so dass lediglich Auszahlungsmittel zu
übertragen sind.
38.919,92 In 2009 wurden Mittel für die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts veranschlagt.
Die noch verfügbaren Mittel werden zur Beendigung der
Maßnahme in das Jahr 2010 übertragen.
27.953,62 Bei Baumaßnahmen werden bei Gewährleistungsvereinbarungen prozentuale Teilbeträge von der
Seite 4
Bezeichnung
Aufwand
zu übertragen
nach 2010
Auszahlung
zu übertragen
nach 2010
Bemerkungen
Schlussrechnung einbehalten und nach Ablauf der
Frist an die Auftragnehmer ausgezahlt. Damit eine
Rückzahlung möglich ist, muss der Betrag gem. § 22 Abs.
3 GemHVO in das Jahr 2010 vorgetragen werden.
Produkt 002 008 001 Rettungsdienst
Weiterleitung der Kreisleitstellengebühr an
den Rhein-Erft-Kreis
0,00
21.729,58 Hierbei handelt es sich um Kreisleistellengebühren
aus dem Jahr 2009, die noch an den Rhein-Erft-Kreis
abzuführen sind. Da die Einnahmen zweckgebunden
sind (§ 22 Abs. 3 GemHVO), muss eine Bereitstellung im
Haushalt 2010 in Form einer Ermächtigungsübertragung
erfolgen.
Produktbereich 003
Produktbereiche 003 001 001 - 003 006 001
Produkt 003 001 001 Grundschulen
Lehr- und Unterrichtsmittel
Lernmittel
3.434,40
25.952,47
Schulbücherei
1.674,92
Mieten
1.537,06
3.434,40 Begründung für Übertragungen von Produkt
003 001 001 bis 003 005 001:
25.952,47 Übertragung nicht verausgabter
Mittel in Höhe von
70 % für Sachausgaben
1.674,92 100 % für Lernmittel
1.537,06
Produkt 003 002 001 Hauptschule Pulheim
Seite 5
Bezeichnung
Lernmittel
Schülermitverwaltung
Aufwand
zu übertragen
nach 2010
Auszahlung
zu übertragen
nach 2010
17.557,07
17.557,07
102,15
102,15
31.844,69
31.844,69
2.275,45
2.275,45
265,19
265,19
64.373,37
64.373,37
1.702,50
1.702,50
108,77
108,77
Produkt 003 003 001 Realschulen
Lernmittel
Mieten
Schülermitverwaltung
Produkt 003 004 001 Gymnasien
Lernmittel
Produkt 003 005 001 Förderschule Brauweiler
Lernmittel
Schulbücherei
Seite 6
Bemerkungen
Bezeichnung
Aufwand
zu übertragen
nach 2010
Auszahlung
zu übertragen
nach 2010
Bemerkungen
Produkt 003 001 001 Grundschulen
Offene Ganztagsschulen im Primarbereich
9.563,34
9.563,34 Die noch verfügbaren Restmittel resultieren aus den Landeszuschüssen für die offenen Ganztagsschulen und
beinhalten die Januar-Auszahlung 2010 aus dem Halbjahresanteil des Schuljahres 2009/2010. Da die Mittel
zweckgebunden sind, ist eine Übertragung gem. § 22
Abs. 3 GemHVO vorzunehmen.
Zuschuss "Kein Kind ohne Mahlzeit"
2.615,00
2.615,00 Die noch verfügbaren Restmittel resultieren aus der verzögerten Bearbeitung für die Gewährung von Mitteln aus
dem Programm "Kein Kind ohne Mahlzeit". Da die Mittel
zweckgebunden sind, ist eine Übertragung gem. § 22
Abs. 3 GemHVO vorzunehmen.
10.000,00
10.000,00 In 2009 wurde für die Einrichtung der für den Ganztag
genutzten Räume ein außerplanmässiger Aufwand u.
Auszahlung genehmigt. Die noch erforderlichen Gegenstände (unter 60 € netto) sollen in 2010 beschafft werden.
4.980,00
4.980,00 Die noch verfügbaren Restmittel resultieren aus den Landeszuschüssen für die offenen Ganztagsschulen und
beinhalten die Januar-Auszahlung 2010 aus dem Halbjahresanteil des Schuljahres 2009/2010. Da die Mittel
zweckgebunden sind, ist eine Übertragung gem. § 22
Abs. 3 GemHVO vorzunehmen.
Produkt 003 004 001 Gymnasien
Ganztagsoffensive, Gymnasium Pulheim
Produkt 003 005 001 Förderschule
Offene Ganztagsschule
Produkt 003 006 001 Zentrale schul- und schülerbezogene Leistungen
Seite 7
Bezeichnung
Sicherheitsinspektion und Ersatzbeschaffung für Turnhallen
Aufwand
zu übertragen
nach 2010
Auszahlung
zu übertragen
nach 2010
Bemerkungen
12.688,89
12.688,89 Alle städtischen Turnhallen werden einmal jährlich
einer Sicherheitsinspektion unterzogen. Da die Instandsetzung von Geräten in den Sporthallen größtenteils nur
in den Ferienzeiten erfolgen kann, kommt es zu Zeitverzögerungen bei der Durchführung der Arbeiten. Die in 2009
noch verfügbaren Mittel werden in 2010 für ausstehende
Instandsetzungen benötigt.
Kulturelle Veranstaltungen
3.900,00
3.900,00 Ein im Rahmen des Verbundprojektes "Miteinander leben"
für 2009 geplanter und vertraglich fixierter Tanzworkshop
für Schulen konnte wegen organisatorischer Probleme
nicht stattfinden und wird deshalb erst in 2010 stattfinden.
Die Kosten hierfür betragen 3.900 €, ein Zuschuss in Höhe
von 1.275 € wurde bereits in 2009 für diesen Workshop
gewährt.
Sonderausstellungen
4.949,26
4.949,26 Für das Projekt "Stadtbild.Intervention" erhält die
Stadt Pulheim als Preisträgerin in den Jahren 2003
bis 2009 jährlich Landesmittel in Höhe von 13.000 €
unter der Voraussetzung, da weitere 7.000 € als
Eigenanteil von der Stadt zur Verfügung gestellt
werden. Die Abwicklung des Projektes von Michael
Sailsdorfer (Goldsuche in Pulheim) wurde erst Ende
Oktober 2009 fortgesetzt. Für die Dokumentation, die in
2010 erscheinen wird, werden die noch verfügbaren Mittel
benötigt.
Produktbereich 004
Produkt 004 001 001 Kommunale Veranstaltungen
Produkt 004 001 002 Kulturförderung
Seite 8
Bezeichnung
Aufwand
zu übertragen
nach 2010
Auszahlung
zu übertragen
nach 2010
Bemerkungen
Projekt "Orte der Vielfalt"
1.309,11
1.309,11 Die Vereinigung "Netzwerk Buntes Pulheim" beantragte
mit Schreiben vom 02.12.2009 eine zusätzliche Mittelbereitstellung für 2010 in Höhe der nicht verbrauchten Mittel
des Vorjahres (1.309,11 €).
Hinweis:
Da die Stadt Pulheim das Projekt "Stolpersteine" nicht
unterstützt, dürfen die übertragenen Mittel hierfür nicht
verwendet werden.
Einrichtung eines Internetauftritts für Kunstprojekt
Synagoge Stommeln
3.981,64
3.981,64 Die Arbeiten an der Internetseite sind noch nicht abgeschlossen. In 2010 werden die restlichen Arbeiten erledigt und das Projekt abgeschlossen.
0
1.246,70 Die noch verfügbare Mehrwertsteuer wird für die nebenstehend ausgewiesenen Positionen in das Jahr 2010
übertragen.
Produkt 004 001 003 Kulturzentrum
Mehrwertsteuerbetrag für die Maßnahmen
"M 26090015 Scheinwerfer", "M 40880001 u. 2 Beschaffung von Geräten etc."
Produkt 005 005 001 Weitere soziale Hilfen
Zuschüsse für soziale Vereinigungen und
karitative Zwecke
956,36
956,36 In 2009 wurde eine außerplanmässiger Aufwand u. Ausgabe
über 1001,36 € genehmigt. Der Restbetrag von 956,36 €
soll in 2010 verausgabt werden. Gem. § 22 Abs. 1 GemHVO
ist eine erneute Bereitstellung der Restmittel in 2010
möglich.
Produkt 006 001 001 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
Seite 9
Bezeichnung
Sprachförderung für Kindergärten freier Träger
(Zweckbindung)
Honorarkosten für Sprachförderung in städt. KG
(Zweckbindung)
Aufwand
zu übertragen
nach 2010
Auszahlung
zu übertragen
nach 2010
Bemerkungen
9.033,25
9.033,25 Die Stadt Pulheim erhielt in 2009 eine zweckgebundene
Landeszuweisung für die Sprachförderung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen. Die in 2009 nicht verbrauchten
Mittel sind gem. § 22 Abs. 3 GemHVO in das Jahr 2010
zu übertragen.
Spendenfonds "Cents für Pänz"
(Zweckbindung)
6.582,15
6.582,15 Unter Berücksichtigung der Spenden aus den Jahren 2008
und 2009 sind nicht verbrauchte Mittel
gem. § 22 Abs. 3 GemHVO wegen ihrer Zweckbindung
in 2010 zusätzlich bereit zu stellen.
Jugendpflegerische Aktivitäten
(Zweckbindung)
3.177,86
3.177,86 Es wurden in 2009 insgesamt 3.198,17 € zusätzlich
gegenüber der Haushaltsveranschlagung erzielt.
Da es sich um zweckgebundene Erträge bzw. Einzahlunen handelt, sind diese
gem. § 22 Abs. 3 GemHVO in 2010 zusätzlich bereit zu
stellen.
Produkt 006 002 001 Kinder- und Jugendarbeit
Produktbereich 008
Produkt 008 003 002 Hallenbad
Mehrwertsteuerbetrag für die Maßnahme
"Bäderlandschaft Pulheim, M 26080004"
Mehrwertsteuerbetrag für die Maßnahme
"Beschaffung von Geräten etc. M 40880011"
0,00
1.296.953,75 Die anteilige Mehrwertsteuer muss in 2010 zusätzlich zu
den Investitionskosten bereit gestellt werden.
0
250,80
Produktbereich 009
Seite 10
Bezeichnung
Aufwand
zu übertragen
nach 2010
Auszahlung
zu übertragen
nach 2010
Bemerkungen
Produkt 009 001 001 Stadtplanung und Stadtentwicklung
Stadtentwicklungsplanung und Bauleitplanung
24.299,80
25.049,50 Zur Abwicklung verschiedener Projekte müssen Mittel in
das Jahr 2010 übertragen werden.
Da die Abrechnung einer Leistung aus dem Jahr 2009
noch aussteht, wurde darüber hinaus gem. § 36 Abs. 4
GemHVO eine Verpflichtungsrückstellung in dieser Höhe
gebildet.
Produktbereich 010
Aufwand aus nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen im Rahmen des Denkmalschutzes
9.800,00
0,00 Ein anteiliger Betrag von 9.800 € wird erneut in 2010 bereit
gestellt. Hierbei handelt es sich um einen Investitionszuschuss, der im Teilfinanzplan unter der Position 7818000
ausgewiesen wird. Nach der NKF-Systematik ist dieser
Betrag gleichzeitig als Aufwand im Ergebnisplan
nachzuweisen.
Produktbereich 011
Produkt 011 002 001 Entwässerung und Abwasserbeseitigung
Erneuerung der Ablaufrinnen in der Kläranlage 2 u. 3
0,00
54.853,28 In 2009 standen noch Mittel von 54.853,28 € für diese
Maßnahme zur Verfügung. Die Erneuerung der Rinnen
wird in 2010 fortgesetzt und beendet. Da es sich um
eine Instandhaltung handelt, wird für diesen Betrag eine
Instandhaltungsrückstellung (§ 36 Abs. 3 GemHVO)
gebildet und der Betrag nach 2010 übertragen.
Kanalsanierungen (Reparaturen)
0,00
296.587,74 In 2009 standen noch Mittel von 296.587,74 € für diese
Kanalsanierung zur Verfügung. Im April 2010 werden die
Kanalsanierungen ausgeschrieben und die Arbeiten vergeben. Da es sich um eine Instandhaltung handelt, wird
Seite 11
Bezeichnung
Aufwand
zu übertragen
nach 2010
Auszahlung
zu übertragen
nach 2010
Bemerkungen
eine Instandhaltungsrückstellung (§ 36 Abs. 3 GemHVO)
gebildet und der Betrag nach 2010 übertragen.
67.598,31 Darüber hinaus werden die in 2009 verfügbaren
Restmittel aus der Instandhaltungsrückstellung des Jahres
2008 (67.598,31 €) im Finanplan 2010 bereit gestellt, um
die beauftragten Maßnahmen des Jahres 2009 beenden zu
können.
Instandhaltungsrückstellung Kanalsanierung
TV-Kanaluntersuchungen und Reinigungen in allen
Ortsteilen
0,00
13.539,34 Es wurden noch nicht alle erteilten Aufträge in 2009
schlussgerechnet. Da die Leistung bereits in 2009 erfolgte,
ist gem. § 36 Abs. 4 GemHVO eine Verpflichtungsrückstellung zu bilden. Der Betrag wird in das Jahr 2010
übertragen.
Einführung einer gesplitteten Entwässerungsgebühr
0,00
30.404,05 Es wurden noch nicht alle erteilten Aufträge in 2009
schlussgerechnet. Da die Leistung bereits in 2009 erfolgte,
ist gem. § 36 Abs. 4 GemHVo eine Verpflichtungsrückstellung zu bilden. Der Betrag wird in das Jahr 2010
übertragen.
Aktalsierung und Digitalisierung von Unterlagen
nach der Selbstüberwachungsverordnung
Instandhaltungsrückstellung Betonsanierung Kläranlage (Erneuerung Rohwasserschnecken)
98.724,13
0,00
98.724,13 Die Maßnahme kann erst in 2010 realisiert werden.
Daher erfolgt eine zusätzliche Bereitstellung von Aufwand und Auszahlungsmitteln in 2010 in nebenstehender
Höhe.
40.774,50 In der Zentralkläranlage muss mit der Ereuerung der
Rohwasserschnecken (investiv) eine Betonsanierung erfolgen. Die hierfür Ende 2008 noch verfügbaren Mittel wurden in eine Instandsetzungsrückstellung eingebucht. Da
die Maßnahme in 2010 beendet wird, erfolgt eine Bereitstellung der Restmittel von 40.774,50 € im Finanzplan 2010.
Seite 12
Bezeichnung
Auszahlung von Sicherheitsleistungen (Kanal)
Aufwand
zu übertragen
nach 2010
0,00
Auszahlung
zu übertragen
nach 2010
Bemerkungen
3.982,07 Bei Baumaßnahmen werden bei Gewährleistungsvereinbarungen prozentuale Teilbeträge von der
Schlussrechnung einbehalten und nach Ablauf der
Frist an die Auftragnehmer ausgezahlt. Damit eine
Rückzahlung möglich ist, muss der Betrag in das
Jahr 2010 vorgetragen werden.
Produktbereich 012
Produkt 012 001 001 Öffentliche Verkehrsflächen
Unterhaltung und Sanierung von Brücken
0,00
Instandhaltungsrückstellung für Unterhaltung und
Sanierung von Brücken
Tempo-30-Zonen (Verbesserung Radwegenetz)
Auszahlung von Kautionen für Fahrradboxen Bahnhof
Pulheim und Stommeln
10.000,00
25.000,00 In 2008 wurden ca. 30 Brücken von einem Ingenieurbüro kontrolliert. Die Instandsetzung der Brücken soll ab
2010, gestaffelt nach Dringlichkeit, erfolgen.
Die in 2009 noch verfügbaren Mittel von 25.000 €
werden gem. § 36 Abs. 3 GEmHVCO einer
Instandhaltungsrückstellung zugeführt.
18.067,20 Darüber hinaus werden die in 2009 noch verfügbaren
Restmittel aus der Instandhaltungsrückstellung des Jahres
2008 (18.067,20 €) im Finanplan 2010 bereit gestellt, um
die beauftragten Maßnahmen des Jahres 2009 beenden zu
können.
10.000,00 Die für das Jahr 2009 vorgesehenen Maßnahmen sollen
in 2010 umgesetzt werden. Hierfür werden rd. 10.000 €
benötigt.
0,00
577,99 Die in 2009 vorhandenen Kautionen müssen in das
Jahr 2010 vorgetragen werden, damit eine Rückzahlung an die Mieter der Boxen bei Beendigung des
Seite 13
Bezeichnung
Aufwand
zu übertragen
nach 2010
Auszahlung
zu übertragen
nach 2010
Bemerkungen
Mietverhältnisses möglich ist.
Auszahlung von Sicherheitsleistungen (Straßen)
0,00
6.446,94 Bei Baumaßnahmen werden bei Gewährleistungsvereinbarungen prozentuale Teilbeträge von der
Schlussrechnung einbehalten und nach Ablauf der
Frist an die Auftragnehmer ausgezahlt. Damit ist ein
Vortrag in das Jahr 2010 erforderlich.
Produkt 012 002 001 Verkehrsanlagen
Unterhaltung Straßenbeleuchtungsanlagen (Pulheim)
Ausbau vorhandener Straßenbeleuchtungsanlagen
Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen Pulheim
Auszahlung Kaution für Fahrradabstellanlage
am Bahnhof Pulheim
0,00
48.770,32 Die noch verfügbaren Mittel werden in 2010 für die
Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen benötigt.
Die Mittel werden in eine Verpflichtungsrückstellung eingestellt, da Leistungen in dieser Höhe in 2009 erbracht, aber
von der ausführenden Firma noch nicht abgerechnet wurdden (§ 36 Abs. 4 GemHVO).
15.222,10
0,00 Die noch verfügbaren Mittel werden in 2010 für den
Ausbau von Straßenbeleuchtungsanlagen benötigt.
Da der Ausbau der Straßenbeleuchtungsanlagen bilanziell
als Festwert behandelt werden, erfolgt im investiven Bereich eine Übertragung in gleicher Höhe
166.757,27
0,00
0,00 Die noch verfügbaren Mittel werden in 2010 für die
Erneuerung von Straßenbeleuchtungsanlagen benötigt.
Da Straßenbeleuchtungsanlagen bilanziell
als Festwert behandelt werden, erfolgt im investiven
Bereich eine Übertragung in gleicher Höhe.
10.625,00 Die in 2009 vorhandenen Kautionen müssen in das
Jahr 2010 vorgetragen werden, damit eine Rück-
Seite 14
Bezeichnung
Aufwand
zu übertragen
nach 2010
Auszahlung
zu übertragen
nach 2010
Bemerkungen
zahlung an die Mieter der Fahrradabstellanlage am
Bahnhof Pulheim nach Beendigung des Mietverhältnisses
möglich ist.
Produktbereich 013
Produkt 013 001 001 Öffentliches Grün und Biotope
Aufwertung von öffentlichen Grünflächen
2.238,83
0,00 Für weitere Maßnahmen werden die noch verfügbaren
Mittel zusätzlich in 2010 bereit gestellt.
Da Grünanlagen bilanziell als Festwert behandelt werden,
erfolgt im investiven Bereich eine Übertragung in gleicher
Höhe.
Parkanlage Barbarakapelle Pulheim
28.923,96
0,00 Da die Maßnahme noch in der Entwicklungspflege ist,
werden die in 2009 noch verfügbaren Mittel in 2010 neu
bereit gestellt.
Da Grünanlagen bilanziell als Festwert behandelt werden,
erfolgt im investiven Bereich eine Übertragung in gleicher
Höhe.
Anlage einer öffentlichen Grünfläche im BP 78 in
Brauweiler
80.972,61
0,00 Die Ausschreibung und Beauftragung dieser Maßnahme
erfolgte in 2009 und soll im Winter/Frühjahr 2010 durchgeführt werden.
Da Grünanlagen bilanziell als Festwert behandelt werden,
erfolgt im investiven Bereich eine Übertragung in gleicher
Höhe.
Grünanlage am Ehrenmal in Dansweiler
25.000,00
0,00 Die Maßnahme soll in 2010 fertig gestellt werden.
Da Grünanlagen bilanziell als Festwert behandelt werden,
erfolgt im investiven Bereich eine Übertragung in gleicher
Höhe.
Produkt 013 002 001 Friedhöfe
Seite 15
Bezeichnung
Auszahlung von Kautionen für Schlüsselpfand
(Friedhofstore)
Aufwand
zu übertragen
nach 2010
0,00
Auszahlung
zu übertragen
nach 2010
Bemerkungen
2.365,00 Die Kautionen für Schlüsselpfand (Friedhofstore)
muss in das Jahr 2010 übertragen werden, damit
eine Rückzahlung bei Rückgabe der Schlüssel
möglich ist.
Produktbereich 014
Produkt 014 001 001 Umweltschutz
Umweltschutzmaßnahmen nach Kostenerstattungen
2.846,75
2.846,75 Die Mittel sollen in 2010 für verschiedene Maßnahmen
(u. a. Umstrukturierung des Platanenbestandes in
Stommeln, Umstrukturierung der Kugelahorne im Stadtgebiet) verwendet werden.
Baumpflege, Baumfällung und Pflanzvorbereitungsmaßnahmen
1.607,96
1.607,96 Die Mittel werden für die in Zusammenhang mit den zu
ersetzenden geschützten Bäumen innerhalb der Pflanzperiode benötigt.
Neupflanzung (für geschützte Bäume)
2.275,55
2.275,55 Die zur Verfügung stehenden Mittel werden in der
laufenden Pflanzperiode für Ersatzbepflanzungen
für städtische Bäume und die von privater Seite durch
Ausgleichszahlungen abgelösten Ersatzpflanzungen
verwandt.
Öffentlichkeitsarbeit im Umweltschutz
2.089,43
2.089,43 Die noch verfügbaren Mittel sollen in 2010 u. a. für
die Neuauflage von 2 Broschüren und ggfs. für eine Ausstellung zum "Tag der Umwelt" in 2010 verwendet werden.
Umsetzung des Grünordnungsplans (Neuanlagen)
111.204,77
0,00 Für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem
Grünordnungsplan werden in 2010 Mittel die Restmittel
aus dem Jahr 2009 benötigt.
Da Grünanlagen bilanziell als Festwert behandelt werden,
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Bezeichnung
Aufwand
zu übertragen
nach 2010
Auszahlung
zu übertragen
nach 2010
Bemerkungen
erfolgt im investiven Bereich eine Übertragung in gleicher
Höhe.
Summe:
1.420.722,65
4.536.217,09
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