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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 88/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
52 kB
Datum
16.03.2010
Erstellt
27.05.10, 18:41
Aktualisiert
27.05.10, 18:41

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Anlage I Übertragung von Ausgabeermächtigungen in das Haushaltsjahr 2010 (konsumtiver Bereich) Bezeichnung Aufwand zu übertragen nach 2010 Auszahlung zu übertragen nach 2010 Bemerkungen Produktbereich 001 Produkt 001 002 001 Verwaltungsführung Kosten für die Einführung des Neuen Steuerungsmodells 139.180,80 152.162,24 Die Mittel werden für die Fortführung der im Jahr 2009 begonnenen Maßnahmen und Projekte (Organisationsuntersuchungen, externe Veranstaltungen zu Steuerungsund Managementthemen) benötigt. Da noch eine Abrechnung von Leistungen aus dem Jahr 2009 in Höhe von 12.981,44 € aussteht, ist gem. § 36 Abs. 4 GemHVO eine Verpflichtungsrückstellung in dieser Höhe zu bilden. Dies begründet die Abweichung des Auszahlungsbetrages zur ausgewiesenen Aufwandssumme. 1.197,30 1.197,30 Von der Gleichstellungsstelle wurde die Übertragung der Mittel für einen Workshop (demographische Entwicklung) beantragt, der in 2010 durchgeführt werden soll. 001 003 001 Gleichstellung von Frau und Mann Fortbildungen nach dem Landesgleichstellungsgesetz, Frauenförderungsplan Produkt 001 006 001 Bauhof Auszahlung von Kautionen für die Ausleihe des Geschirrmobils 0,00 100,00 Bedingt durch die Anmietung des Geschirrmobils über den Jahreswechsel hinaus muss eine Kaution in das Jahr 2010 übertragen werden, damit eine Rückzahlung möglich ist. Seite 1 Bezeichnung Aufwand zu übertragen nach 2010 Auszahlung zu übertragen nach 2010 Bemerkungen Produkt 001 007 001 Service und Organisation Wettbewerb "Archiv und Jugend" 7.189,57 7.189,57 Für das Projekt "Archiv und Jugend" wurden vom Landschaftsverband Rheinland in 2007 und 2008 insgesamt 6.200 € gewährt. Unter Berücksichtigung eines Eigenanteils von 1.550 € wurden die Mittel außerplanmässig bereit gestellt. Da bisher lediglich 560,43 € in 2008 verausgabt wurden, muss der noch verbleibende Betrag von 7.189,57 € gem. 22 Abs. 3 GemHVO (Zweckbindung) zur Verfügung gestellt werden. Produkt 001 007 002 Technikunterstützte Informationsverarbeitung Beschaff. u. Unterhaltung der technikunterstützter Informationsverarbeitung 0,00 35.000,00 Da verschiedene Wartungsverträge in 2009 zwar erfüllt, die Rechnungen von rd. 35.000 € noch ausstehen, muss gem. § 36 Abs. 4 GemHVO eine Verpflichtungsrückstellung in diese Höhe gebildet werden. 4.600,00 19.600,00 Die Gartenbauberufsgenossenschaft wurde bereits in 2008 mit der Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben beauftragt. Die Abrechnung der in 2009 erbrachten Leistungen in Höhe von rd. 15.000 € steht noch aus. In dieser Höhe ist gem. § 36 Abs. 4 GemHVO eine Verpflichtungsrückstellung zu bilden. Die darüber hinaus noch verfügbaren Mittel von 4.600 € werden in 2010 als Aufwand und Auszahlung zusätzlich bereit gestellt, da der Umfang der noch zu erledigenden Produkt 001 009 001 Personalmanagement Konzept zur Installation eines Arbeitsschutzsystems Seite 2 Bezeichnung Aufwand zu übertragen nach 2010 Auszahlung zu übertragen nach 2010 Bemerkungen Arbeiten noch nicht genau abschätzbar ist. Produkt 001 011 001 Recht Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten 13.800,00 18.560,00 Die Abrechnung erbrachter Leistungen in 2009 eines Steuerberaterbüros steht noch aus. Der Aufwand von rd. 4.760 € wird gem. § 36 Abs. 4 GemHVO in eine Verpflichtungsrückstellung gebucht. Die darüber hinaus noch verfügbaren Mittel von 13.800 € werden zusätzlich in 2010 bereit gestellt, da weitere Leistungen des Steuerberatungsbüros in 2010 zu beauftragen sind. Produkt 001 012 001 An- und Verkauf von Grundstücken Aufwand aus Nachbesserungen bei Verkauf von Umaufvermögen 204.045,00 204.045,00 Aufgrund eines in 2008 abgeschlossenen Kaufvertrages wird in 2010 die Kaufpreisnachzahlung an den früheren Eigentümer fällig. Insertionskosten 0,00 2.795,47 In 2009 wurden von der LEG Stadtentwicklung (heute NRW Urban) Leistungen erbracht, die noch nicht abgerechnet wurden. Gem. § 36 Abs. 4 GemHVO ist dieser Betrag (2.795,47 €) in eine Verpflichtungsrückstellung zu buchen. Prospektion (Umlaufvermögen) 0,00 2.796,50 In 2009 wurden vom Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege Leistungen erbracht, die noch nicht abgerechnet wurden. Gem. § 36 Abs. 4 GemHVO ist dieser Betrag (2.796,50 €) in eine Verpflichtungsrückstellung zu buchen. Seite 3 Bezeichnung Sonstiger Geschäftsaufwand Aufwand zu übertragen nach 2010 0,00 Auszahlung zu übertragen nach 2010 Bemerkungen 21.925,75 In 2009 wurden von einem Notariat für die Abwicklung von Grundstücksgeschäften Leistungen erbracht, die noch nicht abgerechnet wurden. Gem. § 36 Abs. 4 GemHVO ist dieser Betrag (21.925,75 €) in eine Verpflichtungsrückstellung zu buchen. Produkt 001 012 002 Zur Verfügungstellung von Grundstücken und Gebäuden Bauliche Unterhaltung von Gebäuden 205.262,00 Instandhaltungsrückstellung Gebäude 0,00 Sonstiger Geschäftsaufwand (Erstellung eines Klimaschutzkonzept) 38.919,92 Auszahlung von Sicherheitsleistungen (Gebäude) 0,00 625.583,00 Von den in der Haushaltsplanung 2009 vorgesehenen Einzelmaßnahmen in Höhe von insgesam 923.500 € (Prioritätenliste) konnten verschiedene Maßnahmen in 2009 nicht fertig gestellt werden. Weitere Maßnahmen mussten für ihre Durchführung in das Jahr 2010 verschoben werden. Aufgrund der Maßnahmenarten erfolgt die Mittelbereitstellung in 2010 als Instandhaltungsrückstellung gem. § 36 Abs. 3 GemHVO in Höhe von 420.321 €. Desweiteren werden Bauunterhaltungsmittel von insgesamt 205.262 € für offene Aufträge (Kleinreparaturen und Wartungen) benötigt und in das Jahr 2010 übertragen. 1.071.457,93 Die in 2009 nicht verbrauchten Finanzmittel für die Instandsetzung städtischer Gebäude werden in das Jahr 2010 vorgetragen, so dass lediglich Auszahlungsmittel zu übertragen sind. 38.919,92 In 2009 wurden Mittel für die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts veranschlagt. Die noch verfügbaren Mittel werden zur Beendigung der Maßnahme in das Jahr 2010 übertragen. 27.953,62 Bei Baumaßnahmen werden bei Gewährleistungsvereinbarungen prozentuale Teilbeträge von der Seite 4 Bezeichnung Aufwand zu übertragen nach 2010 Auszahlung zu übertragen nach 2010 Bemerkungen Schlussrechnung einbehalten und nach Ablauf der Frist an die Auftragnehmer ausgezahlt. Damit eine Rückzahlung möglich ist, muss der Betrag gem. § 22 Abs. 3 GemHVO in das Jahr 2010 vorgetragen werden. Produkt 002 008 001 Rettungsdienst Weiterleitung der Kreisleitstellengebühr an den Rhein-Erft-Kreis 0,00 21.729,58 Hierbei handelt es sich um Kreisleistellengebühren aus dem Jahr 2009, die noch an den Rhein-Erft-Kreis abzuführen sind. Da die Einnahmen zweckgebunden sind (§ 22 Abs. 3 GemHVO), muss eine Bereitstellung im Haushalt 2010 in Form einer Ermächtigungsübertragung erfolgen. Produktbereich 003 Produktbereiche 003 001 001 - 003 006 001 Produkt 003 001 001 Grundschulen Lehr- und Unterrichtsmittel Lernmittel 3.434,40 25.952,47 Schulbücherei 1.674,92 Mieten 1.537,06 3.434,40 Begründung für Übertragungen von Produkt 003 001 001 bis 003 005 001: 25.952,47 Übertragung nicht verausgabter Mittel in Höhe von 70 % für Sachausgaben 1.674,92 100 % für Lernmittel 1.537,06 Produkt 003 002 001 Hauptschule Pulheim Seite 5 Bezeichnung Lernmittel Schülermitverwaltung Aufwand zu übertragen nach 2010 Auszahlung zu übertragen nach 2010 17.557,07 17.557,07 102,15 102,15 31.844,69 31.844,69 2.275,45 2.275,45 265,19 265,19 64.373,37 64.373,37 1.702,50 1.702,50 108,77 108,77 Produkt 003 003 001 Realschulen Lernmittel Mieten Schülermitverwaltung Produkt 003 004 001 Gymnasien Lernmittel Produkt 003 005 001 Förderschule Brauweiler Lernmittel Schulbücherei Seite 6 Bemerkungen Bezeichnung Aufwand zu übertragen nach 2010 Auszahlung zu übertragen nach 2010 Bemerkungen Produkt 003 001 001 Grundschulen Offene Ganztagsschulen im Primarbereich 9.563,34 9.563,34 Die noch verfügbaren Restmittel resultieren aus den Landeszuschüssen für die offenen Ganztagsschulen und beinhalten die Januar-Auszahlung 2010 aus dem Halbjahresanteil des Schuljahres 2009/2010. Da die Mittel zweckgebunden sind, ist eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen. Zuschuss "Kein Kind ohne Mahlzeit" 2.615,00 2.615,00 Die noch verfügbaren Restmittel resultieren aus der verzögerten Bearbeitung für die Gewährung von Mitteln aus dem Programm "Kein Kind ohne Mahlzeit". Da die Mittel zweckgebunden sind, ist eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen. 10.000,00 10.000,00 In 2009 wurde für die Einrichtung der für den Ganztag genutzten Räume ein außerplanmässiger Aufwand u. Auszahlung genehmigt. Die noch erforderlichen Gegenstände (unter 60 € netto) sollen in 2010 beschafft werden. 4.980,00 4.980,00 Die noch verfügbaren Restmittel resultieren aus den Landeszuschüssen für die offenen Ganztagsschulen und beinhalten die Januar-Auszahlung 2010 aus dem Halbjahresanteil des Schuljahres 2009/2010. Da die Mittel zweckgebunden sind, ist eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen. Produkt 003 004 001 Gymnasien Ganztagsoffensive, Gymnasium Pulheim Produkt 003 005 001 Förderschule Offene Ganztagsschule Produkt 003 006 001 Zentrale schul- und schülerbezogene Leistungen Seite 7 Bezeichnung Sicherheitsinspektion und Ersatzbeschaffung für Turnhallen Aufwand zu übertragen nach 2010 Auszahlung zu übertragen nach 2010 Bemerkungen 12.688,89 12.688,89 Alle städtischen Turnhallen werden einmal jährlich einer Sicherheitsinspektion unterzogen. Da die Instandsetzung von Geräten in den Sporthallen größtenteils nur in den Ferienzeiten erfolgen kann, kommt es zu Zeitverzögerungen bei der Durchführung der Arbeiten. Die in 2009 noch verfügbaren Mittel werden in 2010 für ausstehende Instandsetzungen benötigt. Kulturelle Veranstaltungen 3.900,00 3.900,00 Ein im Rahmen des Verbundprojektes "Miteinander leben" für 2009 geplanter und vertraglich fixierter Tanzworkshop für Schulen konnte wegen organisatorischer Probleme nicht stattfinden und wird deshalb erst in 2010 stattfinden. Die Kosten hierfür betragen 3.900 €, ein Zuschuss in Höhe von 1.275 € wurde bereits in 2009 für diesen Workshop gewährt. Sonderausstellungen 4.949,26 4.949,26 Für das Projekt "Stadtbild.Intervention" erhält die Stadt Pulheim als Preisträgerin in den Jahren 2003 bis 2009 jährlich Landesmittel in Höhe von 13.000 € unter der Voraussetzung, da weitere 7.000 € als Eigenanteil von der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Die Abwicklung des Projektes von Michael Sailsdorfer (Goldsuche in Pulheim) wurde erst Ende Oktober 2009 fortgesetzt. Für die Dokumentation, die in 2010 erscheinen wird, werden die noch verfügbaren Mittel benötigt. Produktbereich 004 Produkt 004 001 001 Kommunale Veranstaltungen Produkt 004 001 002 Kulturförderung Seite 8 Bezeichnung Aufwand zu übertragen nach 2010 Auszahlung zu übertragen nach 2010 Bemerkungen Projekt "Orte der Vielfalt" 1.309,11 1.309,11 Die Vereinigung "Netzwerk Buntes Pulheim" beantragte mit Schreiben vom 02.12.2009 eine zusätzliche Mittelbereitstellung für 2010 in Höhe der nicht verbrauchten Mittel des Vorjahres (1.309,11 €). Hinweis: Da die Stadt Pulheim das Projekt "Stolpersteine" nicht unterstützt, dürfen die übertragenen Mittel hierfür nicht verwendet werden. Einrichtung eines Internetauftritts für Kunstprojekt Synagoge Stommeln 3.981,64 3.981,64 Die Arbeiten an der Internetseite sind noch nicht abgeschlossen. In 2010 werden die restlichen Arbeiten erledigt und das Projekt abgeschlossen. 0 1.246,70 Die noch verfügbare Mehrwertsteuer wird für die nebenstehend ausgewiesenen Positionen in das Jahr 2010 übertragen. Produkt 004 001 003 Kulturzentrum Mehrwertsteuerbetrag für die Maßnahmen "M 26090015 Scheinwerfer", "M 40880001 u. 2 Beschaffung von Geräten etc." Produkt 005 005 001 Weitere soziale Hilfen Zuschüsse für soziale Vereinigungen und karitative Zwecke 956,36 956,36 In 2009 wurde eine außerplanmässiger Aufwand u. Ausgabe über 1001,36 € genehmigt. Der Restbetrag von 956,36 € soll in 2010 verausgabt werden. Gem. § 22 Abs. 1 GemHVO ist eine erneute Bereitstellung der Restmittel in 2010 möglich. Produkt 006 001 001 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Seite 9 Bezeichnung Sprachförderung für Kindergärten freier Träger (Zweckbindung) Honorarkosten für Sprachförderung in städt. KG (Zweckbindung) Aufwand zu übertragen nach 2010 Auszahlung zu übertragen nach 2010 Bemerkungen 9.033,25 9.033,25 Die Stadt Pulheim erhielt in 2009 eine zweckgebundene Landeszuweisung für die Sprachförderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. Die in 2009 nicht verbrauchten Mittel sind gem. § 22 Abs. 3 GemHVO in das Jahr 2010 zu übertragen. Spendenfonds "Cents für Pänz" (Zweckbindung) 6.582,15 6.582,15 Unter Berücksichtigung der Spenden aus den Jahren 2008 und 2009 sind nicht verbrauchte Mittel gem. § 22 Abs. 3 GemHVO wegen ihrer Zweckbindung in 2010 zusätzlich bereit zu stellen. Jugendpflegerische Aktivitäten (Zweckbindung) 3.177,86 3.177,86 Es wurden in 2009 insgesamt 3.198,17 € zusätzlich gegenüber der Haushaltsveranschlagung erzielt. Da es sich um zweckgebundene Erträge bzw. Einzahlunen handelt, sind diese gem. § 22 Abs. 3 GemHVO in 2010 zusätzlich bereit zu stellen. Produkt 006 002 001 Kinder- und Jugendarbeit Produktbereich 008 Produkt 008 003 002 Hallenbad Mehrwertsteuerbetrag für die Maßnahme "Bäderlandschaft Pulheim, M 26080004" Mehrwertsteuerbetrag für die Maßnahme "Beschaffung von Geräten etc. M 40880011" 0,00 1.296.953,75 Die anteilige Mehrwertsteuer muss in 2010 zusätzlich zu den Investitionskosten bereit gestellt werden. 0 250,80 Produktbereich 009 Seite 10 Bezeichnung Aufwand zu übertragen nach 2010 Auszahlung zu übertragen nach 2010 Bemerkungen Produkt 009 001 001 Stadtplanung und Stadtentwicklung Stadtentwicklungsplanung und Bauleitplanung 24.299,80 25.049,50 Zur Abwicklung verschiedener Projekte müssen Mittel in das Jahr 2010 übertragen werden. Da die Abrechnung einer Leistung aus dem Jahr 2009 noch aussteht, wurde darüber hinaus gem. § 36 Abs. 4 GemHVO eine Verpflichtungsrückstellung in dieser Höhe gebildet. Produktbereich 010 Aufwand aus nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen im Rahmen des Denkmalschutzes 9.800,00 0,00 Ein anteiliger Betrag von 9.800 € wird erneut in 2010 bereit gestellt. Hierbei handelt es sich um einen Investitionszuschuss, der im Teilfinanzplan unter der Position 7818000 ausgewiesen wird. Nach der NKF-Systematik ist dieser Betrag gleichzeitig als Aufwand im Ergebnisplan nachzuweisen. Produktbereich 011 Produkt 011 002 001 Entwässerung und Abwasserbeseitigung Erneuerung der Ablaufrinnen in der Kläranlage 2 u. 3 0,00 54.853,28 In 2009 standen noch Mittel von 54.853,28 € für diese Maßnahme zur Verfügung. Die Erneuerung der Rinnen wird in 2010 fortgesetzt und beendet. Da es sich um eine Instandhaltung handelt, wird für diesen Betrag eine Instandhaltungsrückstellung (§ 36 Abs. 3 GemHVO) gebildet und der Betrag nach 2010 übertragen. Kanalsanierungen (Reparaturen) 0,00 296.587,74 In 2009 standen noch Mittel von 296.587,74 € für diese Kanalsanierung zur Verfügung. Im April 2010 werden die Kanalsanierungen ausgeschrieben und die Arbeiten vergeben. Da es sich um eine Instandhaltung handelt, wird Seite 11 Bezeichnung Aufwand zu übertragen nach 2010 Auszahlung zu übertragen nach 2010 Bemerkungen eine Instandhaltungsrückstellung (§ 36 Abs. 3 GemHVO) gebildet und der Betrag nach 2010 übertragen. 67.598,31 Darüber hinaus werden die in 2009 verfügbaren Restmittel aus der Instandhaltungsrückstellung des Jahres 2008 (67.598,31 €) im Finanplan 2010 bereit gestellt, um die beauftragten Maßnahmen des Jahres 2009 beenden zu können. Instandhaltungsrückstellung Kanalsanierung TV-Kanaluntersuchungen und Reinigungen in allen Ortsteilen 0,00 13.539,34 Es wurden noch nicht alle erteilten Aufträge in 2009 schlussgerechnet. Da die Leistung bereits in 2009 erfolgte, ist gem. § 36 Abs. 4 GemHVO eine Verpflichtungsrückstellung zu bilden. Der Betrag wird in das Jahr 2010 übertragen. Einführung einer gesplitteten Entwässerungsgebühr 0,00 30.404,05 Es wurden noch nicht alle erteilten Aufträge in 2009 schlussgerechnet. Da die Leistung bereits in 2009 erfolgte, ist gem. § 36 Abs. 4 GemHVo eine Verpflichtungsrückstellung zu bilden. Der Betrag wird in das Jahr 2010 übertragen. Aktalsierung und Digitalisierung von Unterlagen nach der Selbstüberwachungsverordnung Instandhaltungsrückstellung Betonsanierung Kläranlage (Erneuerung Rohwasserschnecken) 98.724,13 0,00 98.724,13 Die Maßnahme kann erst in 2010 realisiert werden. Daher erfolgt eine zusätzliche Bereitstellung von Aufwand und Auszahlungsmitteln in 2010 in nebenstehender Höhe. 40.774,50 In der Zentralkläranlage muss mit der Ereuerung der Rohwasserschnecken (investiv) eine Betonsanierung erfolgen. Die hierfür Ende 2008 noch verfügbaren Mittel wurden in eine Instandsetzungsrückstellung eingebucht. Da die Maßnahme in 2010 beendet wird, erfolgt eine Bereitstellung der Restmittel von 40.774,50 € im Finanzplan 2010. Seite 12 Bezeichnung Auszahlung von Sicherheitsleistungen (Kanal) Aufwand zu übertragen nach 2010 0,00 Auszahlung zu übertragen nach 2010 Bemerkungen 3.982,07 Bei Baumaßnahmen werden bei Gewährleistungsvereinbarungen prozentuale Teilbeträge von der Schlussrechnung einbehalten und nach Ablauf der Frist an die Auftragnehmer ausgezahlt. Damit eine Rückzahlung möglich ist, muss der Betrag in das Jahr 2010 vorgetragen werden. Produktbereich 012 Produkt 012 001 001 Öffentliche Verkehrsflächen Unterhaltung und Sanierung von Brücken 0,00 Instandhaltungsrückstellung für Unterhaltung und Sanierung von Brücken Tempo-30-Zonen (Verbesserung Radwegenetz) Auszahlung von Kautionen für Fahrradboxen Bahnhof Pulheim und Stommeln 10.000,00 25.000,00 In 2008 wurden ca. 30 Brücken von einem Ingenieurbüro kontrolliert. Die Instandsetzung der Brücken soll ab 2010, gestaffelt nach Dringlichkeit, erfolgen. Die in 2009 noch verfügbaren Mittel von 25.000 € werden gem. § 36 Abs. 3 GEmHVCO einer Instandhaltungsrückstellung zugeführt. 18.067,20 Darüber hinaus werden die in 2009 noch verfügbaren Restmittel aus der Instandhaltungsrückstellung des Jahres 2008 (18.067,20 €) im Finanplan 2010 bereit gestellt, um die beauftragten Maßnahmen des Jahres 2009 beenden zu können. 10.000,00 Die für das Jahr 2009 vorgesehenen Maßnahmen sollen in 2010 umgesetzt werden. Hierfür werden rd. 10.000 € benötigt. 0,00 577,99 Die in 2009 vorhandenen Kautionen müssen in das Jahr 2010 vorgetragen werden, damit eine Rückzahlung an die Mieter der Boxen bei Beendigung des Seite 13 Bezeichnung Aufwand zu übertragen nach 2010 Auszahlung zu übertragen nach 2010 Bemerkungen Mietverhältnisses möglich ist. Auszahlung von Sicherheitsleistungen (Straßen) 0,00 6.446,94 Bei Baumaßnahmen werden bei Gewährleistungsvereinbarungen prozentuale Teilbeträge von der Schlussrechnung einbehalten und nach Ablauf der Frist an die Auftragnehmer ausgezahlt. Damit ist ein Vortrag in das Jahr 2010 erforderlich. Produkt 012 002 001 Verkehrsanlagen Unterhaltung Straßenbeleuchtungsanlagen (Pulheim) Ausbau vorhandener Straßenbeleuchtungsanlagen Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen Pulheim Auszahlung Kaution für Fahrradabstellanlage am Bahnhof Pulheim 0,00 48.770,32 Die noch verfügbaren Mittel werden in 2010 für die Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen benötigt. Die Mittel werden in eine Verpflichtungsrückstellung eingestellt, da Leistungen in dieser Höhe in 2009 erbracht, aber von der ausführenden Firma noch nicht abgerechnet wurdden (§ 36 Abs. 4 GemHVO). 15.222,10 0,00 Die noch verfügbaren Mittel werden in 2010 für den Ausbau von Straßenbeleuchtungsanlagen benötigt. Da der Ausbau der Straßenbeleuchtungsanlagen bilanziell als Festwert behandelt werden, erfolgt im investiven Bereich eine Übertragung in gleicher Höhe 166.757,27 0,00 0,00 Die noch verfügbaren Mittel werden in 2010 für die Erneuerung von Straßenbeleuchtungsanlagen benötigt. Da Straßenbeleuchtungsanlagen bilanziell als Festwert behandelt werden, erfolgt im investiven Bereich eine Übertragung in gleicher Höhe. 10.625,00 Die in 2009 vorhandenen Kautionen müssen in das Jahr 2010 vorgetragen werden, damit eine Rück- Seite 14 Bezeichnung Aufwand zu übertragen nach 2010 Auszahlung zu übertragen nach 2010 Bemerkungen zahlung an die Mieter der Fahrradabstellanlage am Bahnhof Pulheim nach Beendigung des Mietverhältnisses möglich ist. Produktbereich 013 Produkt 013 001 001 Öffentliches Grün und Biotope Aufwertung von öffentlichen Grünflächen 2.238,83 0,00 Für weitere Maßnahmen werden die noch verfügbaren Mittel zusätzlich in 2010 bereit gestellt. Da Grünanlagen bilanziell als Festwert behandelt werden, erfolgt im investiven Bereich eine Übertragung in gleicher Höhe. Parkanlage Barbarakapelle Pulheim 28.923,96 0,00 Da die Maßnahme noch in der Entwicklungspflege ist, werden die in 2009 noch verfügbaren Mittel in 2010 neu bereit gestellt. Da Grünanlagen bilanziell als Festwert behandelt werden, erfolgt im investiven Bereich eine Übertragung in gleicher Höhe. Anlage einer öffentlichen Grünfläche im BP 78 in Brauweiler 80.972,61 0,00 Die Ausschreibung und Beauftragung dieser Maßnahme erfolgte in 2009 und soll im Winter/Frühjahr 2010 durchgeführt werden. Da Grünanlagen bilanziell als Festwert behandelt werden, erfolgt im investiven Bereich eine Übertragung in gleicher Höhe. Grünanlage am Ehrenmal in Dansweiler 25.000,00 0,00 Die Maßnahme soll in 2010 fertig gestellt werden. Da Grünanlagen bilanziell als Festwert behandelt werden, erfolgt im investiven Bereich eine Übertragung in gleicher Höhe. Produkt 013 002 001 Friedhöfe Seite 15 Bezeichnung Auszahlung von Kautionen für Schlüsselpfand (Friedhofstore) Aufwand zu übertragen nach 2010 0,00 Auszahlung zu übertragen nach 2010 Bemerkungen 2.365,00 Die Kautionen für Schlüsselpfand (Friedhofstore) muss in das Jahr 2010 übertragen werden, damit eine Rückzahlung bei Rückgabe der Schlüssel möglich ist. Produktbereich 014 Produkt 014 001 001 Umweltschutz Umweltschutzmaßnahmen nach Kostenerstattungen 2.846,75 2.846,75 Die Mittel sollen in 2010 für verschiedene Maßnahmen (u. a. Umstrukturierung des Platanenbestandes in Stommeln, Umstrukturierung der Kugelahorne im Stadtgebiet) verwendet werden. Baumpflege, Baumfällung und Pflanzvorbereitungsmaßnahmen 1.607,96 1.607,96 Die Mittel werden für die in Zusammenhang mit den zu ersetzenden geschützten Bäumen innerhalb der Pflanzperiode benötigt. Neupflanzung (für geschützte Bäume) 2.275,55 2.275,55 Die zur Verfügung stehenden Mittel werden in der laufenden Pflanzperiode für Ersatzbepflanzungen für städtische Bäume und die von privater Seite durch Ausgleichszahlungen abgelösten Ersatzpflanzungen verwandt. Öffentlichkeitsarbeit im Umweltschutz 2.089,43 2.089,43 Die noch verfügbaren Mittel sollen in 2010 u. a. für die Neuauflage von 2 Broschüren und ggfs. für eine Ausstellung zum "Tag der Umwelt" in 2010 verwendet werden. Umsetzung des Grünordnungsplans (Neuanlagen) 111.204,77 0,00 Für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem Grünordnungsplan werden in 2010 Mittel die Restmittel aus dem Jahr 2009 benötigt. Da Grünanlagen bilanziell als Festwert behandelt werden, Seite 16 Bezeichnung Aufwand zu übertragen nach 2010 Auszahlung zu übertragen nach 2010 Bemerkungen erfolgt im investiven Bereich eine Übertragung in gleicher Höhe. Summe: 1.420.722,65 4.536.217,09 Seite 17