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Mitteilungsvorlage (Betreuung zwischen Kindertagesstätte und Schulbeginn)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
7,2 kB
Datum
17.06.2010
Erstellt
10.06.10, 11:01
Aktualisiert
10.06.10, 11:01
Mitteilungsvorlage (Betreuung zwischen Kindertagesstätte und Schulbeginn)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Jugendhilfeausschuss Termin 17.06.2010 II/51 (Amt/Aktenzeichen) Herr Termath (Verfasser/in) ö. S. X 218/2010 nö. S. TOP 21.05.2010 (Datum) BETREFF: Betreuung zwischen Kindertagesstätte und Schulbeginn Veranlasser: Verwaltung MITTEILUNG: Die Problematik einer möglichen Betreuungslücke von Kindern zwischen dem Besuch einer Kindertagesstätte und dem tatsächlichen Schulbeginn, wurde in der jüngsten Vergangenheit vielfach diskutiert. Das Kindergartenjahr endet jeweils zum 31. Juli, die Sommerferien in Nordrhein-Westfalen enden z.B. in 2010 am 30. bzw. 31. August und 2011 am 07., bzw. 08. September. Für hiervon betroffene Eltern und Kinder kann daraus, je nach individueller Planung, die Frage nach einer notwendigen Betreuung bis zum tatsächlichen Schulbeginn entstehen. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich mit dieser Fragestellung an das Minisiterium für Generationen, Familie, Frauen und Integration NW gewendet. Die Antwort des Ministierums mit Datum vom 15. April 2010 ist in der Anlage beigefügt. Demnach vertritt das Ministerium die nachvollziehbare Auffassung, das gem. § 24 Abs. 1 SGB VIII, Kindern vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, das Recht auf den Besuch einer Tageseinrichtung eingeräumt wird. Dieser Anspruch endet nicht mit dem Ablauf des Kindergartenjahres am 31. Juli, sondern mit dem Zeitpunkt des tatsächlichen Schulbeginns und nicht mit dem Einsetzen der Schulpflicht. Für eventuell auftretende Betreuungsnotwendigkeiten empfiehlt das Ministerium eine individielle Lösung im Rahmen der örtlichen Möglichkeiten. In Pulheim ist diese Problematik bisher nur in einem geringen Umfang aufgetreten. Lösungsmöglichkeiten konnten bislang immer entweder durch einen verlängerten Aufenthalt des Kindes in einer Kindertagesstätte oder durch den Besuch von Ferienbetreuungsmaßnahmen gefunden werden. -1-