Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
17.06.2010
Erstellt
10.06.10, 11:01
Aktualisiert
10.06.10, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Jugendhilfeausschuss
II/511.4
Termin
17.06.2010
ö. S.
X
nö. S. TOP
19.05.2010
Frau Keßler
Steuerungsgruppe Frühe Hilfen
(Verfasser/in)
(Amt/Aktenzeichen)
214/2010
(Datum)
BETREFF:
Gesamtkonzeption Netzwerk Frühe Förderung
Baustein Babywillkommenspaket
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Die Verwaltung und der Jugendhilfeausschuss danken dem DKSB, OV Pulheim für die sehr gute Zusammenarbeit und
die wertschätzende und fachlich engagierte Arbeit bei der Umsetzung der Pulheimer Babywillkommensbesuche. Ferner
beschließt der Jugendhilfeausschuss die Fortführung des Bausteins Babywillkommenspaket in der beschriebenen Form.
ERLÄUTERUNGEN:
-1-
Die Verwaltung hat in der Sitzung vom 28.05.2009 die ursprünglich auf ein Jahr angelegte Pilotphase mit dem DKSB, OV
Pulheim um ein weiteres Jahr bis zum 31.05.2010 verlängert (siehe hierzu Vorlage 165/2009).
Durch eine stärkere Einbindung in das Gesamtnetzwerk Frühe Förderung und durch die Garantenpflicht des Jugendamtes, bedingt durch die gesetzliche Verpflichtung im Rahmen des § 8a SGB VIII den Kinderschutz sicherzustellen, ist in
der Zusammenarbeit mit dem DKSB, OV Pulheim verstärkt deutlich geworden, dass im konkreten Einzelfall fast ausschließlich die Kinderschutzfachkraft des Jugendamtes Ansprechpartnerin für die Babybegrüsserinnen und Babybegrüsser gewesen ist. Dies sowohl bei Anfragen im Rahmen des § 8a SGB VII, jedoch auch bei allgemeinen Fragen der Terminvergabe und anderer organisatorischer Angelegenheiten, welche im Zusammenhang mit der Babybegrüßung stehen.
Um den Baustein weiterhin zufriedenstellend umsetzen zu können, ist die Verwaltung bemüht, die notwendigen administrativen und organisatorischen Arbeitsanteile, welche nunmehr nicht mehr durch den DKSB, OV Pulheim geleistet werden, innerhalb der Verwaltung abzusichern (siehe Anlage I).
Zur weiteren erfolgreichen Umsetzung ist die Verwaltung im derzeitig bestehenden finanziellen Rahmen für diesen Baustein zwingend auf die Kooperation mit den ehrenamtlichen Babybegrüsserinnen und Babybegrüssern des DKSB, OV
Pulheim und die ehrenamtliche Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Familienzentren bei der Umsetzung des
Bausteins angewiesen.
Die Verwaltung nimmt mit Dank zur Kenntnis, dass die ehrenamtlichen Kräfte des DKSB und der Familienzentren die
Aufgabe unverändert wahrnehmen wollen.
Aufgrund der Strukturen des Bausteins Babybegrüßung durch eine fast ausschließliche Sicherstellung der Termine durch
das Ehrenamt kann es zukünftig immer wieder zu Engpässen bei der zeitnahen Wahrnehmung der Besuchstermine
kommen. In besonderen Spitzenzeiten (Urlaub) kann dies dazu führen, dass der Besuch der Familie/des Kindes erst bis
zu 6 Monate nach der Geburt erfolgt.
Die Verwaltung wird durch geeignete Maßnahmen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten den Charakter der frühen
Hilfen sicherstellen.
Der ausführliche Bericht des DKSB, OV Pulheim ist der Vorlage als Anlage II beigefügt.
-2-